Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

evader

Member
Hallo zusammen, da ich seit einiger Zeit durch einen Kollegen zum 100%tigen Spinnfischer konvertiert bin, besitze ich eigentlich nur noch das entsprechende Equipment.

Nun ist es so, das ich auch mal gerne mit einer Ultraleicht Combo (Spinnrute) los ziehe und dabei einen Wurm, oder paar Maden an einer simplen Blei-Montage über den Grund zupfe. Dabei fängt man so ziemlich alle Friedfische und ab und zu auch mal einen Barsch...

Besonders im Winter finde ich diese Methode effektiv, da man die Fische gezielt suchen kann und nicht an einer Stelle verharrt...

Nun stellt sich für mich die Frage, ob dieses Vorgehen in der Raubfsichschonzeit erlaubt ist!?`Ich meine irgend wo mal gelesen zu haben, das die Nutzung einer Spinnrute an sich in dieser Zeit nicht erlaubt sei!?

Weis jemand da vielleicht genauere wie es da aussieht? Habe bereits vor paar Tagen eine Mail an Landesfischereiverband Bremen geschickt doch bis jetzt keine Antwort bekommen.

Sollte ich wirklich so sein, das diese Methode nicht erlaubt ist, so würde ich das Angeln im Winter erst an den Hacken hängen... =/

Danke schon mal für Antworten :)

MfG
 

Esox10

Member
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Hi #h,

also die Nutzung einer Spinnrute kann dir keiner verbieten...
Kannst ja auch mit der Spinnrute eine Posenmontage fischen...

Ich komm zwar nicht aus Bremen, aber wenn es ein Verbot in der Schonzeit gibt, dann sicher für Kunstköder und natürlich das Hecht/Zander fischen mit Köfi...
So kenn ich das...

Mfg Krischi
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Das kommt auch aufs jeweilige Gewässer an:

Mancherorts sind dann alle Spinnköder oder Köfis (auch Fetzen...) verboten, andererorts nur "aktive Angelmethoden", woanders dann bestimmte Kukö-Größen, -arten etc.........

Also am besten direkt beim Kartenaussteller/Gewässerbewirtschafter nachfragen - vor allem, was eventuell schwammig formulierte Bestimmungen genau bedeuten.

Sonst könnte es z. B. sein, dass Du mit Tauwurm am Dropshot auf Barsch fischst und Ärger wegen "Spinnangelns" bekommst, weil DS dort allgemein als solches gesehen wird.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Ja, da hilft wirklich nur in jedem Einzelfall nachfragen, es gibt keine deutschlandweite, gültige Formulierung oder Regelung diesbezüglich..
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Ahhhh... die Schlupflochsucherzeit geht wieder los! |rolleyes
 

Tino34

Active Member
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Dem schließe ich mich an!!

Es hilft nur beim Eigentümer / Pächter und dergleichen direkt nachzufragen!

Bei uns z.Bsp. am See ist vom 1.1 - 31.5 komplettes Kunstköderverbot und das Angeln mit Köderfisch. Zum Glück haben die nicht noch die Angelart Drop-Shot oder C-Rig verboten, das geht bei uns mit Wurm ganz gut auf Barsch!!!

Einziger Verweis kommt bei Punkt 2:
"Hinsichtlich des Verhaltens am Gewässer und der Definition der Angelgeräte (Raubfischangel / Friedfischangel) gilt die Ordnung des LAV Brandenburg e.V. sinngemäß."

Punkt 12:
"In der Zeit vom 1.1 bis 31.5ist die Verwendung von Raubfischangeln sowie der Gebrauch der Senke verboten."

Fazit: Frag den Pächter / Eigentümer!!!
 

evader

Member
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Also erstmal danke für Eure Anregungen. Werde dann mal die Tage da durchklingeln und genauer nachfragen bzw, es mir schriftlich geben lassen.

Es wäre ja ein Ding wenn allein schon die "Spinnrute" an sich verboten wäre...

Und das ich Schlupflöcher suche, ist Quatsch! Viel mehr bringe ich in Erfahrung ob meine Methode ggf. mit Gesetzen kollidiert! Wenn ich gezielt auf Barsch angeln wollen würde, dann könnte ich auch ganz einfach den Wurm am Grund ablegen und durch eine Pose entsprechend über den Grund schleifen lassen!

Ich habe letztes Jahr gute Stellen gefunden wo man einen Döbel nach dem anderen auf diese Weise rausbekommt nur muss man sie aktiv in dem bereich suchen und nicht ablegen und warten...
 

evader

Member
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Also hab mal geschaut in den Gesetzen und nur folgendes gefunden (bezieht sich auf die Weser bzw. Freie Gewässer).

(2) Während der Raubfischschonzeiten vom 1. Februar bis 15. Mai ist jegliche
Spinnfischerei, einschließlich Blinkern und Twistern sowie das Fischen mit Köderfisch oder
Köderfischteilen verboten.

Was kann man nun dadraus schließen, was versteht man unter "jeglichem Spinnfischen"? Fällt nun das schleifen des Wurmes/Maden über den Grund als Spinnfischen?

Naja werde mich da wohl direkt mit denen in Verbindung setzen müssen...
 

HAM-Jung

Member
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Moin,
auch mir ist keine offizielle Definition für das Spinnfischen bekannt. Geht man nach dem Wortlaut "spinnen=eindrehen,einholen", dann wäre jede Angelei Spinnfischen, bei welcher der Köder ständig eingeholt und ausgeworfen wird, wobei es egal ist, was genau sich am Ende deiner Angelschnur befindet. Ich finde nicht, dass es hier notwendig ist, im Gesetz jeden möglichen Köder aufzulisten bzw. explizit auszuschließen, der sich aktiv fischen lässt. Denn: braucht es immer einen expliziten Gesetzestext, um für sich das richtige Handeln zu bestimmen?

Das Gesetz fasst den Rahmen doch offensichtlich absichtlich relativ eng (keine Köderfischteile, explizite Nennung von Blinkern etc.) und schon der Begriff "Schonzeit" sagt aus, was vom Gesetzesgeber gewünscht wird: "Lasst den geschonten Fischen ihre Ruhe". Für mich gehört dazu auch, dass ich keinen Köder aktiv durchs Wasser zuppel, wenn es sich bei den geschonten Fischen um Barsche handelt. Die flitzen doch allem hinterher, was irgendwie aktiv geführt wird.

Lirum, Larum: ich würde auf deine Angelmethode verzichten, weil mir die Wahrscheinlichkeit, einen geschonten Fisch zu haken, zu hoch wäre. Hat zudem den Vorteil, dass du die Zeit vor dem eigentlichen Angeln anderweitig nutzen kannst, als Gesetzestexte auszulegen :m

Berichte mal, was deine schlussendliche Recherche ergeben hat.
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Also erstmal danke für Eure Anregungen. Werde dann mal die Tage da durchklingeln und genauer nachfragen bzw, es mir schriftlich geben lassen.

Es wäre ja ein Ding wenn allein schon die "Spinnrute" an sich verboten wäre...

Und das ich Schlupflöcher suche, ist Quatsch! Viel mehr bringe ich in Erfahrung ob meine Methode ggf. mit Gesetzen kollidiert! Wenn ich gezielt auf Barsch angeln wollen würde, dann könnte ich auch ganz einfach den Wurm am Grund ablegen und durch eine Pose entsprechend über den Grund schleifen lassen!


Was ist denn eigentlich eine Spinrute?
Wohl doch nur eine sehr kurze Stippe. :m
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Also hab mal geschaut in den Gesetzen und nur folgendes gefunden (bezieht sich auf die Weser bzw. Freie Gewässer).



Was kann man nun dadraus schließen, was versteht man unter "jeglichem Spinnfischen"? Fällt nun das schleifen des Wurmes/Maden über den Grund als Spinnfischen?

Naja werde mich da wohl direkt mit denen in Verbindung setzen müssen...


Moin,

jegliche Spinnfischerei ist schonmal eindeutig.

Zusatz : einschliesslich Blinkern und Twistern ...etc.

nur ein Zusatz.

Der Fischereirechteinhaber möchte nicht, dass Köder aktiv bewegt werden.


Blinker, Twister sind Kunstköder - da aber von "jeglicher Spinnfischerei" ebenfalls gesprochen wird, ist die Methode,

Würmer, etc. über den Boden zu zupfen, ebenfalls deutlich untersagt .

Ebenfalls im Bremer Gesetz verankert ist sogar eine Schonzeit für den Barsch , die sich an Zander und Hecht anlehnt.

Es sollen diese Fische nicht behelligt werden - ist das so schwer zu verstehen?

Was glaubst du wohl, macht ein Laichbarsch mit einem gezupften Wurm oder Madebündel???

Wenn Du unbedingt Döbel fischen willst, nimm Käse , Frühstücksfleisch oder Teig...Du sagst doch selbst, dass Du zum 100% Spinnfischer konvertiert bist - ergo ist Deine Angelmethode natürlich in der Schonzeit verboten !

R.S.

P.S: leg´s drauf an und rufe beim Fischeremeister an, bin mal gespannt ...oder auch nich...

P.P.S: Andal - mal wieder Brüder im Geiste :)
 

evader

Member
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Na ich will gar keine Barsche geziellt befischen, abgesehen davon sind sie bei uns nur geschont damit nicht wieder ein paar schlaue auf die Idee kommen sie als Vorwand für das Zander und Hecht Angeln zu nehmen...

Auf Wurm/Made werde ich kaum Zander und Hechte fangen, ich zupfe den Wurm nicht direkt, ich kurbel monoton in Zeitlupe ein und stoppe immer wieder für 10-15 Sekunden...
 

vermesser

Well-Known Member
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

@ Andal: Juhuu, wir suchen wieder fröhlich Löcher in den Bestimmungen. The same procedure as last year, the year before and all the years...

Meine Fresse...Zupf den Wurm am Grundblei und gut is...mach ne Perle von der Brandungsangelei in rot oder silber vor (Auftriebsperle) und fertig...

Kannste machen, interessiert keinen Kontrolletti...und unsere hier sind schon echte Arxxxlöcher.

Warum auch? Kannst auch ne Pose und ne lange Rute und nen Wurm nehmen (is eh bequemer)...

Oder...nimm nen Sbiro...auch fängig, auch unkritisch.

Übrigens...hier am See sind mittlerweile auch "Wurmimitationen" verboten...sonst konnte man noch mit Kunstwürmern (Berkley Gulp) Barsche legal zuppeln...so weit so gut.
Nu kamen aber ganz schlaue auf die Idee, das ein Twister ja auch eher einen Wurm als einen Fisch imitiert...also erlaubt is. Daher nu explizit verboten. Danke Ihr Doofköppe.

Häufig sollten man Regeln dem Sinn nach befolgen und nicht buchstäblich auseinandersortieren, um ne Lücke zu finden.
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Moin,

jegliche Spinnfischerei ist schonmal eindeutig.

Zusatz : einschliesslich Blinkern und Twistern ...etc.

nur ein Zusatz.

Der Fischereirechteinhaber möchte nicht, dass Köder aktiv bewegt werden.


Blinker, Twister sind Kunstköder - da aber von "jeglicher Spinnfischerei" ebenfalls gesprochen wird, ist die Methode,

Würmer, etc. über den Boden zu zupfen, ebenfalls deutlich untersagt .

Ebenfalls im Bremer Gesetz verankert ist sogar eine Schonzeit für den Barsch , die sich an Zander und Hecht anlehnt.

Es sollen diese Fische nicht behelligt werden - ist das so schwer zu verstehen?

Was glaubst du wohl, macht ein Laichbarsch mit einem gezupften Wurm oder Madebündel???

Wenn Du unbedingt Döbel fischen willst, nimm Käse , Frühstücksfleisch oder Teig...Du sagst doch selbst, dass Du zum 100% Spinnfischer konvertiert bist - ergo ist Deine Angelmethode natürlich in der Schonzeit verboten !

R.S.

P.S: leg´s drauf an und rufe beim Fischeremeister an, bin mal gespannt ...oder auch nich...

P.P.S: Andal - mal wieder Brüder im Geiste :)



Sorry, aber einen größeren Schwachsinn habe ich bisher noch nicht gelesen.
Wie ziehst du denn deine Würmer aus dem Wasser, ohne sie zu bewegen?
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Na ich will gar keine Barsche geziellt befischen, abgesehen davon sind sie bei uns nur geschont damit nicht wieder ein paar schlaue auf die Idee kommen sie als Vorwand für das Zander und Hecht Angeln zu nehmen...

Auf Wurm/Made werde ich kaum Zander und Hechte fangen, ich zupfe den Wurm nicht direkt, ich kurbel monoton in Zeitlupe ein und stoppe immer wieder für 10-15 Sekunden...

Ich würde es dann als Spinnfischen betrachten.

So wie Du es beschreibst lassen sich durchaus Hecht und Zander auch gezielt fangen.

Klingt so, als wenn ich die Bestimmung im Schein der Pacht 4 so gelesen habe.

Dann lass es, dort wird man es ähnlich sehen wie Ich.
Dort geht es um das Spinnfischen als solches und auch Fliegenfischen ist dann in der Zeit verboten.
Eben vorsorglich alles, mit dem Raubfische gezielt gefangen werden können.
Im Bremer Bereich hat der Barsch Schonzeit und Mindestmaß, ich denke nicht das das Land Bremen, das lediglich zum Schutz der Zander einführte.

Du bist Spinnfischer, dann kannst du ausweichen in Gebiete wo diese Technik das ganze Jahr erlaubt ist. Nicht überall gibt es eine allgemeine Raubfischschonzeit, zurück muss dann lediglich was geschützt ist.
Es ist halt eine Vertrauensfrage.
 

Norbi

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Dir Frage lautet doch.....Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?
Warum tut Ihr Euch so schwer,die Antwort lautet.....Friedfisch angeln:m
 
P

pxnhxxd

Guest
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Ich würde Dropshot mit Tauwurm auf Barsch probieren.
Ist dann keine Spinnkombo mehr und man ist 100% auf der sicheren Seite.

Gesendet von meinem GT-I8160P mit Tapatalk 2
 
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Norbi

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Ist Barsch nicht auch ein Raubfisch|kopfkrat
 

spike999

Well-Known Member
AW: Was ist in der Raubfischschonzeit erlaubt?

Also hab mal geschaut in den Gesetzen und nur folgendes gefunden (bezieht sich auf die Weser bzw. Freie Gewässer).



Was kann man nun dadraus schließen, was versteht man unter "jeglichem Spinnfischen"? Fällt nun das schleifen des Wurmes/Maden über den Grund als Spinnfischen?


dropshot ist eine art des spinfischens auch mit tauwurm...spinfischen heist nicht automatisch kunstköder,siehe drakovitch...
 
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