Was ist verboten/erlaubt ?!?

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Dxlfxn

Guest
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

hallo laxos,

die sache mit den basislinien war keine empfehlung - das ist gesetz. innerhalb der basislinien ist in meckpomm das schleppangeln verboten.

ein paar andere benimmregeln aber noch zur ergänzung:

-ein schleppendes boot sollte im seitlichen abstand von mindestens 100 metern passiert werden. es spielt dabei keine rolle, ob der überholer schnell fährt oder schneller schleppt.

-die kiellinie hinter einem schleppenden boot sollte nicht näher als 100m hinter dem boot gekreuzt werden.

-es ist unkameradschaftlich, die voraussehbare schlepplinie eines bootes so zu
befahren, das die angelei gestört wird.

-es ist ebenfalls nicht gern gesehen, ein schleppendes boot zu überholen und danach direkt davor seine rigger ins wasser zu lassen.
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

...ist natürlich in der eckernföder bucht schwierig - ich weiß #h #h
aber es ist ja auch ne frage des windes ( des wettermässigen..):)
 
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

Ist schon klar, Dolphin,
das mit den Basislinien in Meckpomm=Gesetz. Ich meinte als Empfehlung zum guten Benimm auch nur, daß andere Uferangler nicht behindert werden sollen, wenn man schleppt (also auch, wenn z.B. die Basislinie mal sehr nah ans Ufer reicht), auch wenn das vielleicht nicht ausdrücklich Vorschrift/Gesetz ist.
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

hast du auch absolut recht. frerk hatte einmal auf einem trollingtreffen formuliert: den abstand einhalten, den der uferangler für sich beansprucht. das ist sogar mehr als die wurfweite...
es gibt aber auch ecken, wo sich kaum mal ein uferangler verirrt und trotzdem manchmal viele forellen und sehr große dorsche in unmittelbarer ufernähe sind. da trolle ich schon durch....
 
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

Moin Mädels ,das fängt doch sehr interessant an hier .Den selben start hatten wir hier mal vor ein paar Jahren ,und entstanden ist der Küstenknigge ,der denke ich hier sehr geachtet und befolgt wird.Warum also nicht etwas ähnliches fürs Boot ??Den Bootsknigge|supergri Gruss Marco
 

petipet

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AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

Dolfin schrieb:
Noch ein paar Zusätze von mir:

Auf Bornholm darf der Downrigger erst ab einem Mindestabstand von 1sm zum Ufer eingesetzt werden.

In MeckPomm brauchst du einen Küstenangelschein.
Du darfst nur mir 3 Ruten je Angelscheinbesitzer schleppen.
Schleppen ist nur ausserhalb (seewärts) zu den Basislinien erlaubt.

Auf die Benutzung des Zeichens "manövrierbehindert" (Sanduhr) in D möchte ich auch noch hinweisen. Es ist zu setzen, wenn Geräte benutzt werden, die seitlich deutlich aus der Fahrlinie des Bootes herauslaufen.

Auf die unterschiedlichen Schonzeiten in SH und MeckPomm wollte ich hier nicht eingehen.


SBF-See, davon habe ich schon die Hälfte vergessen. So wirds vielen gehen. Sanduhr, Stundenglas hätte ich jetzt für fischendes Fahrzeug gehalten. Aber natürlich hast du recht.

Gruß...Peter
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

Nö, muß nicht so sein Peter!
Das fischende Fahrzeug ist manövrierbehindert - wie auch immer. Wenn seitlich was wegschert, lieber dieses Ding setzen.
...aber nicht darauf verlassen, das "die weiße Pest" sich daran erinnert. Die meinen immer Vorfahrt zu haben. Vor Neustadt hat mich mal son Superkatamaran fast übergebügelt, bis ich noch dauersignal mit dem Horn gegeben habe und immer wieder mit dem Arm auf die Sanduhr gedeutet habe.
 

Frerk

Member
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

Dolfin schrieb:
Nö, muß nicht so sein Peter!
Das fischende Fahrzeug ist manövrierbehindert - wie auch immer. Wenn seitlich was wegschert, lieber dieses Ding setzen.

Das mit dem "lieber" ist so eine Sache, eigentlich sogar genau genommen falsch. Da mit dem Setzen des Stundenglases Wegerecht verbunden ist, kann sich das nicht jeder einfach für sich in Anspruch nehmen. Kurz: wenn Planer Boards, dann ist das Setzen des Stundenglases ein "Muss", bei allen anderen Techniken (Dipsys, nur Downrigger, auch Inlineboards, die seitlich wegscheren) darf das Stundenglas nicht gesetzt werden.

Hier die Links von der BAC-Seite:

http://www.bootsanglerclub.de/PDF/Merkblatt_Netze_neu.doc
http://www.bootsanglerclub.de/PDF/KennzSchlepp.doc
 

Hang Loose

Member
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

Seht Ihr Jungs, genau das ist das Problem in Deutschland.

Wenn solche Spezies wie Ihr mit den Gesetzen da auch nicht einig seid, denn bin ich ja beruhigt.|kopfkrat Ich wollte mit der Erhöffnung der Frage was ist verboten/erlaubt ein bischen Licht ins Dunkel bringen und anderen sowie mir mal einen Überblick verschaffen wie das mit dem Trolling so ist.
Wenn ich lese das die BAC Mitglieder da auch so Ihre Probleme mit den Auslegungen der Gesetzes haben na dann mal los. ;+

Wie findet man denn nun mal einen richtigen Dreh zum Trolling, bietet der BAC auch Kurse an? Oder kann ich mich gegen unkosten da mal privat einklinken?

Ich würde mich freuen wenn ich da mal ein paar Infos bekommen könnte :m

Grüße aus Hamburg
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

ach hang loose,

so vertrackt ist das nun auch wieder nicht. auch der wasserschutz ist soo giftig nicht. manchmal wären nur klare worte im gesetz einfacher. im winter
ist man zumeinst ziemlich allein auf weiter flur und man ist doch sehr auf sich allein angewiesen.
geschwindigkeitsverstöße ( man muß ja allen auf der hafenmole nochmal zeigen, was man im motor hat ) und alkoholbedingte ausfälle sind sicher für die polizei das größere problem.
sehr schädlich für unser hobby sind auch die netzbeschädigungen, die offenbar immer wieder vorkommen. ansonsten ist unser wunderbares hobby noch sehr frei...
 

Hang Loose

Member
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

@ Dolfin

Das mit dem Alkohol beim Angeln speziell beim Bootfahren finde ich sowieso nicht gut. Gehen wir was trinken oder betreiben wir ein Hobby mit lebenden Tieren? Meine dewiese ist sowieso auch beim Autofahren 0,0. Das habe ich schon seit ich 18 bin so ausgelebt. Soll aber nicht heißen das ich kein Kostverehrer bin. Muß nur der Anlass sein.
Wo fährst Du denn immer raus?

Grüße aus Hamburg|wavey:
 

Frerk

Member
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

@Dolfin

Die von mir zitierte Auslegung ist nach meinem Kenntnisstand die mit den höchsten offiziellen Stellen abgestimmte Auslegung, die sogar für die Wapo maßgeblich ist. Was denn der eine oder andere Wapo-Fuzzi so in seinem Überschwang meint, ist völlig unerheblich. Wiederholt haben desorientierte Wapo's schon nach Vorlage dieses Merkblatts noch auf See bei ihrer vorgsetzten Dienststelle angerufen und sich von der Richtigkeit des Merkblatts überzeugt und dann nachgegeben.

Mit Inline-Planern gilt man nach meinem Wissensstand deshalb nicht als manövrierbedindert, weil die Schwerbretter ja nicht fest mit dem Boot verbunden sind. Man kann mit denen ja sehr wohl zu Not enge Kurven fahren. Dass sich dann vielleicht die eine oder andere Montage vertüdelt, wäre bei Kollisionsgefahr wohl noch das geringere Übel. Bei Planer Bords drohen indes bei solchen Manövern fest mit dem Boot verbundene Elemente (z.B. der Mast) beschädigt zu werden. Und das ist der Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Dxlfxn

Guest
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

hallo nocheinmal,

ich habe meine beiträge zum thema stundenglas editiert. nicht weil ich gnatschig bin, sondern weil ich offenbar wirklich schief lag. daher ist es besser, sich an die abgestimmten merkblätter des bac zu halten.

petri
 

abborre

Member
Nur Gedödel!!

@Hanghose:
Warum ziehst du nicht einfach nach Ungarn oder Frankreich oder sonstwohin, wenn dir die Regeln in Deutschland nicht gefallen??
Ne`andere Möglichkeit wäre ja auch, in die Politik zu gehen, um diese "Regeln " zu ändern, über die du dich so makulierst!!
Bei uns gibt es nur geringe Einschränkungen, was die Ausübung des Trolling in der Ostsee angeht!! Ausnahme Meck - Pom, wo nur 3 Ruten/Mann erlaubt sind; in den Segebieten vor SH gilt meines Wissens nach kein Limit.
Die Trollingethik der Schleppangler, von denen ich einige kenne (manche fahren mir immer über die Fliege wenn ich am Strand auf Mefo angel), limitiert die Rutenzahl bei 10 Stück, soweit mir bekannt.
Du darfst jede Art von Seitenauslegern benutzen, welche in DK nicht erlaubt sind, in Schweden wiederum ja. In Norwegen gelten nur 2 Ruten pro Mann im Boot zum Schleppen als erlaubt.
Also, ich denke, in Deutschland ist an der Küste viel erlaubt! Und das du dich von den Netzen fernhalten solltest hast du ja schon selbst erkannt.
Nimm dein Boot, schmeiß es in die Ostsee, fang ein paar Forellen/Dorsche und geniess die schöne Zeit.
Gruß Abborre
PS Un küm mie nie in de Farv, wenn ick mid de Fliegenrut int Water stei!!!
 

Mirco

Kapt. Quicksilver
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

Moin Moin,

hab das hier aus gegebenem Anlass mal ausgegraben, da ich in KW 13 in dänischen Gewässern (Egenrsund) schleppen möchte.

Als Gast will man ja nicht unangenehm auffallen.

Wie bitt eist dies zu verstehen:
"
Der Gebrauch von Paravans und Planerboards ist strengstens untersagt.
"

Weiß jemand ob damit auch Inlineplaner gemeint sind?

Paravan ist eins, aber was ist mit den diversen anderen Tauchhilfen?

Und wieviel Ruten sind denn überhaupt erlaubt pro Nase oder Boot oder oder?
 

Torsk1

Bootsangler
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

Planerboards sind verboten, sideplaner nicht.
und 2 Ruten pro Person aber max 4 Pro Boot.
Mit den Paravan hab ich noch nie gehört.
 

Thorbjörn

New Member
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

Moin liebe Forumsgemeinde,

ich verfolge dieses freundliche und informative Forum schon eine Weile, nun ist´s so weit: diese Frage und vor allem die Absprache mit der Polizei interessiert mich so sehr, dass ich mich gern einmal dazu äußern würde.

Wie Frerk ganz richtig bemerkt hat, steht´s mit der Sicherheit in Rechtsfragen bei unseren Wasserschutzpolizisten leider nicht zum Besten (ich hab´ da selbst schon tolle Dinge erlebt).
Ich fürchte nur, dass letztlich auch die Absprachen mit der Wasserschutzpolizeidirektion in einem Seerechtsfall ebenso wenig relevant sein werden wie deren Rechtsauffassung.
Nach unserem Schiffahrtsrecht, KVR und SeeSchStrO, -ich lese hier gerade in Auszügen einer Ausgabe vom Delius Klasing Verlag von 1994- bezieht sich der Begriff "fischendes Fahrzeug" resp. das setzen eines Stundenglases auf Fischereifahrzeuge. Die aber dürfen mit einem Sportbootführerschein gar nicht geführt werden, sondern verlangen als Befähigungsnachweis zumindest ein Patent BKü.
Ich lese weiter in einer Anmerkung: "Ein fischendes Fahrzeug fischt mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten, welche seine Manövrierfähigkeit einschränken, jedoch nicht mit Schleppangeln oder anderen Fanggeräten, welche die Manövrierfähigkeit nicht einschränken."
Berücksichtigt man jetzt noch §3 SeeSchStrO, so darf die Manövrierfähigkeit eines Sportbootes streng genommen gar nicht so weit eingeschränkt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert würden.

Ich weiss wohl, dass das Stundenglas in der Praxis von der Wasserschutzpolizei geduldet wird, habe diese Auskunft von einem Beamten auch selbst erhalten. Vorgeschrieben ist es, ungeachtet der verschiedenen Schlepphilfen, die von der Polizei vermutlich sowieso nicht unterschieden werden, demnach jedoch nicht. Und das lässt mich wieder argwöhnen, dass der Umgang mit diesem Problem eher auf einer Rechtsunsicherheit beruht, als auf einer verbindlichen Rechtsauslegung der Justizbehörden.

Bevor man sich also mit Segelbooten oder sonstwem auf irgendwelche Rechthabereien einlässt: immer schön entspannt bleiben.
Die KVR deckt das Erzwingen des Wegerechts sowieso nicht. Und Ihr wisst ja: Auf See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand...;)

Herzliche Grüße

Thorbjörn
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

Hallo Thorbjörn,

erzähl das mal einem Segler...

Ich bin im letzten Sommer - und seitdem habe ich das Schleppen im Sommer wirklich komplett aufgegeben - auf dem Riff N. von Travemünde von einer ganzen Gruppen von Seglern so angenommen worden, das ich mit kompletten Trollinggerät keine Chance gehabt hätte. Die fuhren offenbar im Verband, jeweils 50m m seitlich versetzt mit 5 oder 6 größeren Seglern von Backbord kommend einfach durch. Die ersten 2 konnte ich noch hinter mir zurücklassen, der Rest fuhr mich fast über den Haufen. Hoffentlich hat da niemand seinen Tee verschüttet.

Soviel zum herabsetzen der (praktischen ) Manövrierfähigkeit seines Bootes...
 

raubangler

Bin immer friedlich...
AW: Was ist verboten/erlaubt ?!?

...
erzähl das mal einem Segler...
...

Vor Seglern schützt nur ein Segelmast.

Den Mast bei meiner Jolle setze ich immer - rein aus Sicherheit für Motorausfall, Toplicht und Radarreflektor.

Und was sieht man, wenn man im Fehmarnsund im Verband mit den anderen Kleinbooten und Schlauchis angelt?
Zu mir wird von den Yachten ein seglerkameradschaftlicher Abstand eingehalten und die armen Schlauchis werden als Wendemarke genutzt.
 
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