Welche Meldepflichten gegenüber Behörden gibt es bei Pachtverträgen?

firezwerg

New Member
Hallo zusammen,

ich stell mich kurz mal vor. Bin 26 J. komm aus dem schönen Oberfranken und bin kurz davor eine Teichanlage zu pachten.

Diese Teichanlage beinhaltet 5 Teiche mit einer Gesamtfläche von 0,9 ha. Dabei sind 2 Hütten sowie zwei Fischhälterungen. Wir möchten diese nun wieder etwas herrichten und dann für den Eigenbedarf betreiben.

Hierzu gleich meine Frage.
Welche Meldungen muss ich gegenüber Behörden tätigen?
Veterinäramt/ Landratsamt/Landwirtsschaftsamt usw.
Wie habt Ihr das mit Versicherung usw.?

Hab leider bis jetzt hier im Forum noch nicht allzu viel darüber gefunden.

Freu mich schon auf Antworten.
 

Syntac

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AW: Welche Meldepflichten gegenüber Behörden gibt es bei Pachtverträgen?

Servus, willkommen im Board und Glüchwunsch zu den Teichen.

Meldung des Pachtvertrages beim LRA: ja (gewöhnlich durch Verpächter)
Grunstückshaftpflicht: ja
Meldung Veterinäramt: nein (da Eigenbedarf ohne Verkauf)
Registrierung der Anlage: ja (beim Amt für Landwirtschaft und Forst)

Fragen - gerne.

VG, Harry
 

firezwerg

New Member
AW: Welche Meldepflichten gegenüber Behörden gibt es bei Pachtverträgen?

Super. Danke für die schnelle Antwort. Dann werd ich mich mal los zu den Ämtern machen
 

Waxdick

Member
AW: Welche Meldepflichten gegenüber Behörden gibt es bei Pachtverträgen?

Hallo

Die Pachtverträge werden die nicht automatisch dann auch an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet? Falls ja wird es schwierig bei 0,9ha Wasserfläche das als Eigenbedarf zu deklarieren.
Von den Hütten würd ich auf den Ämtern auch nichts erzählen.


Gruß Helmut
 
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