Welsangler in Freiburg zu Hause von Polizei durchsucht. Verdacht auf C&R

fishhawk

Well-Known Member
Dass er sich mit seinen Pressemeldungen nicht gerade klug verhalten hat, spielt dabei aber keine Rolle.
Die Aussage verstehe ich nicht.Was hat die Aussage des Vaters womit zu tun?

Hallo,

das bezog sich nicht auf den Vater, sondern auf den Angler.

Der hatte ja in der Lokalpresse in Wort und Bild ausführlich berichtet, dass er trotz Rücksetzverbot in der Ruhr dort C&R auf Waller betreibt, weil der das Verbot bescheuert findet.

Da fällt es mir schon schwer, das als intelligente Vorgehensweise zu bezeichnen.

Beim Fall Vitali dagegen ist ja m.W. noch gar nicht klar, ob der im Geltungsbereich des deutschen TSCHG ein Delikt begangen hat.
 

fishhawk

Well-Known Member
da hätte ich aber 100 Ausreden parat

Das schützt dich aber nicht vor der Anzeige, ggf. halt vor der Verurteilung.

Die Anzeige geht durch die Medien, die Verfahrenseinstellung nicht.

Warum ist die Quote bei Verfahrenseinstellungen im Bereich TSCHG so hoch?

Könnte daran liegen, dass die Anzeiger da ne andere Rechtsauffassung vertreten als die meisten Staatsanwälte oder Richter.

Die ganzen Anzeigen bei Königsfischen, Schnupperangeln usw. usw. gehen ja auch in diese Statistik ein.
 

Pokolyt

Active Member
Der hatte ja in der Lokalpresse in Wort und Bild ausführlich berichtet, dass er trotz Rücksetzverbot in der Ruhr dort C&R auf Waller betreibt, weil der das Verbot bescheuert findet.

OK, das hatte ich nirgens gelesen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
[QUOTE="fishhawk, post: 4908569, member: 291"

Also der "Angler-Jäger" von Freiburg hat nach eigener Aussage auch einen Angler angezeigt, der einen Fisch nach dem Anlanden vom Haken gelöst und unmittelbar ins Gewässer zurückgesetzt hatte.

Hallo,

da hätte ich aber 100 Ausreden parat; z.B: war eine geschützte Art, hatte Schonzeit, war untermaßig, wenn der nicht direkt bei mir steht, kann der gar nichts beweisen. Außerdem wäre da noch als Ausrede, ist mir zum Verwerten zu klein, zu groß, auf diese Art habe ich nicht gefischt, da die mir nicht schmeckt, damit fällt der Grund für das legale Töten nach dem Tierschutzgesetz schon mal weg. Wie gesagt, jemanden wegen C&R hinzuhängen geht nur, wenn sich derjenige äußerst ungeschickt (gemäßigt ausgedrückt) verhält.

Petri Heil

Lajos
Der Gutjah hat auch einen Angler angezeigt, der sich völlig richtig verhalten hat. Er hatte den gefangenen Wels schnellst möglich zurückgesetzt und dem Guthjahr gesagt, dass er Welsfleisch nicht mag. Der Gutjahr ist auf einem Feldzug gegen Angler.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lajos1

Well-Known Member
Der Gutjah hat auch einen Angler Angezeigt, der sich völlig richtig verhalten hat. Er hatte den gefangenen Wels schnellst möglich zurückgesetzt und dem Guthjahr gesagt, dass er Welsfleisch nicht mag. Der Gutjahr ist auf einem Feldzug gegen Angler.

Hallo,

beim Wels hätten wir in Bayern allerings ein besonderes Problem: als vor so rund 8 Jahren Schonzeit und Mindestmaß aufgehoben wurden, wurde noch extra verfügt, dass Waller (Welse) aus Hegegründen immer entommen werden müssen und zwar bayernweit. Da hätte man keine Ausrede für das "wieder schwimmen lassen", wenn man beobachtet würde.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

dass Waller (Welse) aus Hegegründen immer entommen werden müssen und zwar bayernweit.

Für Welse gibt tatsächlich eine solche eine Vorschrift?

In welcher Rechtsgrundlage ist das vermerkt?

Der Gutjahr ist auf einem Feldzug gegen Angler.

Den Eindruck könnte man gewinnen.

Die Strategie Anzeigen zu schreiben und in die zu Medien bringen kommt mir auch irgendwie bekannt vor.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Hallo,

beim Wels hätten wir in Bayern allerings ein besonderes Problem: als vor so rund 8 Jahren Schonzeit und Mindestmaß aufgehoben wurden, wurde noch extra verfügt, dass Waller (Welse) aus Hegegründen immer entommen werden müssen und zwar bayernweit. Da hätte man keine Ausrede für das "wieder schwimmen lassen", wenn man beobachtet würde.

Petri Heil

Lajos

Was mache ich dann mit einem Wels, wenn ich den nicht verzehren kann und es Zufallsfang ist? Töten darf ich ihn nicht, da kein vernünftiger Grund (oder ist "Zurücksetzen verboten" ein vernünftiger Grund nach dem TSG) vorliegt. Ich verstoße also gegen das LFischG (oder eine Verordnung) oder gegen das TSG. Oder sehe ich das falsch Kolja?
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Für Welse gibt tatsächlich eine solche eine Vorschrift?

In welcher Rechtsgrundlage ist das vermerkt?

Hallo,

das weiss ich nicht mehr genau. Auf jeden Fall wird bei uns in den Vereinsnachrichten am Anfang eines jeden Jahres, so auch heuer wieder, seitdem explizit darauf hingewiesen, dass Waller immer anzueignen sind.

Petri Heil

Lajos
 

Pokolyt

Active Member
Hallo,

beim Wels hätten wir in Bayern allerings ein besonderes Problem: als vor so rund 8 Jahren Schonzeit und Mindestmaß aufgehoben wurden, wurde noch extra verfügt, dass Waller (Welse) aus Hegegründen immer entommen werden müssen und zwar bayernweit. Da hätte man keine Ausrede für das "wieder schwimmen lassen", wenn man beobachtet würde.

Petri Heil

Lajos
Hallo, die Entnahmepflicht für Welse besteht in Sachsen-Anhalt auch.
Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
5.1.1 Anlandungs- und Entnahmepflicht Gefangene Fische nicht heimischer Arten, für die weder ein Schonmaß noch eine Schonzeit festgesetzt sind, müssen angelandet und dürfen nicht zurück gesetzt werden. Dies gilt gleichlautend für Welse, die in stehenden Gewässern < 10 ha gefangen werden. Das Umsetzten in andere Gewässer ist verboten.
 
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G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Und ich dachte die Hege ist mit genehmigten Hegeplänen für einzelne Gewässer zu bestimmen...
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Hege gilt als vernünftiger Grund.

Bzgl. Wels kann man das (vor allem in Bayern) so unterschreiben, nicht aber für Szenarien, in denen ein Angler beispielsweise eine Barbe entnimmt und wegwirft. Insbesondere dann, wenn im jeweiligen Gewässer auch noch Stützungsbesatz in der jeweiligen Fischart durchgeführt wird.

Gleiches gilt bzgl. Karpfen. Diese werden bewusst in die Gewässer eingebracht, also kann eine Entnahme ohne Verwertung nie mit Hege begründet werden.

Die ganze Argumentation auf Basis der Hege kann schnell kniffelig werden, wenn das beispielsweise vor Gericht zur Sprache kommt.
 

Toni_1962

freidenkend
Lars zur Hege in Bayern:
Fischereigesetz, Fischereiausübungsverordnungen und im Speziellen regeln Fischereibezirksverordnungen, davon abweichend als genehmigungspflichtige Ausnahmen dann abweichende Hegepläne für einzelne Gewässer
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Und ich dachte die Hege ist mit genehmigten Hegeplänen für einzelne Gewässer zu bestimmen...

Du hast völlig Recht. Die ganze Hegeargumentation ist ein Kartenhaus, wenn die Hege für die jeweilige Fischart nicht ausdrücklich geregelt ist. Das gilt in meinem Umfeld z.B. für Zwergwels und Wels, in einzelnen Gewässern auch für Brassen. Bei allen anderen Fischarten ist das Stochern im Nebel.
 

Toni_1962

freidenkend
@Naturliebhaber:

Justiz tut sich schwer, siehe Waller Fall Augenthaler, das Zurücksetzen an sich sah die Oberstaatsanwaltschaft als legitim an, da keine Verwertungsmöglichkeit zugebilligt wurde. War aber ein privater Angelteich. Interessant wäre, wenn es daneben in der Donau gewesen wäre ...
 
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Toni_1962

freidenkend
Du hast völlig Recht. Die ganze Hegeargumentation ist ein Kartenhaus, wenn die Hege für die jeweilige Fischart nicht ausdrücklich geregelt ist. Das gilt in meinem Umfeld z.B. für Zwergwels und Wels, in einzelnen Gewässern auch für Brassen. Bei allen anderen Fischarten ist das Stochern im Nebel.

Was meinst du? Für Waller besteht eine bayernweite "Hege"maßnahme. Um diese geht es hier. Lars hat so gesagt nicht recht, siehe mein Posting oben.
 
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