Wer darf an einem Privatgewässer kontrollieren???

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
Für Bayern ist das ganz klar im Vollzug zum Bayerischen Natzurschutzgesetz geregelt (mit entsprechendem Bezug auf die Bayerische Verfassung); Umfang und Inhalt des Rechts auf Naturgenuss und Erholung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97443-0

Wer hier einen Zaun um sein Gewässer, seine Wiese oder Wald zieht, hat ein Problem. Und da gibt es auch keinerlei Toleranz.

Das Gewässer, über das der Thread-Ersteller spricht, liegt wohl in Sachsen-Anhalt. Dort kann die rechtliche Situation eine völlig andere sein.

Nicht Bayern, NRW, Niedersachsen und auch nicht Sachsen.A......sondern so wie gleich im ersten Beitrag, mit der Frage, schon am Anfang klar beschrieben in B.W.
>>
Hallo,
ein Bekannter von mir hat vor 5 Jahren ein Angelgewässer in Baden Württemberg von einem Kieswerk gepachtet.<<

Ich kann gut verstehen warum viele Menschen denken in Foren würde man keine Antworten finden.
Um diese vielen Antworten nach Wahrheit und Antworten zu durchsuchen, braucht es unglaublich viel Hintergrundwissen.
Total Vermüllt.
 

Kochtopf

Chub Niggurath

trawar

Well-Known Member
Nochmal. Das Grundstück ist nicht gepachtet. Es ist käuflich erworben und steht so im Grundbuch.

Ich verfolge das mit da mich das Thema auch interessiert aber ich null Ahnung habe.

Im Einganspost steht aber ganz klar das es gepachtet ist oder bezieht sich deine Aussage auf etwas anderes?
 

Mooskugel

Well-Known Member
Ok. Habe gerade das Fischereigesetz Baden Württemberg aufgerufen. Da steht ja alles drin. Hätte man ja auch mal früher drauf kommen können:)

Nicht Bayern, NRW, Niedersachsen und auch nicht Sachsen.A......sondern so wie gleich im ersten Beitrag, mit der Frage, schon am Anfang klar beschrieben in B.W.
>>
Hallo,
ein Bekannter von mir hat vor 5 Jahren ein Angelgewässer in Baden Württemberg von einem Kieswerk gepachtet.<<

Ich kann gut verstehen warum viele Menschen denken in Foren würde man keine Antworten finden.
Um diese vielen Antworten nach Wahrheit und Antworten zu durchsuchen, braucht es unglaublich viel Hintergrundwissen.
Total Vermüllt.

Die Antworten haben dem Fragesteller aber soweit weitergeholfen, dass es im Fischereigesetz BW nachgesehen hat und seine Antwort gefunden hat. So what?
 

sprogoe

-Privatier- sponsert by DRV
Oder der Nassauer kommt jedes Wochenende. :) , :)
Dann schick ihn zu den Teichen, die ich mal in Pacht hatte, gespeist von reinem Quellwasser, die Quelle entsprang auf dem Grundstück mit einer Wassertemperatur von 8 Grad, Sommer wie Winter. Selbst im Sommer wurde das Teichwasser nicht wärmer als 13 Grad, trotz voller Sonneneinstrahlung.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Und was hat das jetzt miteinander zu tun?
 
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sprogoe

-Privatier- sponsert by DRV
Verstehste keinen Spaß mehr?
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Doch, aber wo ist da der Witz?
 

knutwuchtig

Well-Known Member
Dann muss ein verschließbarer Zaun rum der immer zu sein muss denn wenn er offen steht darf kontrolliert werden .Ferner wenn ich kontrollieren darf muss der Angler mir den Fischereischein notfalls am Zaun zeigen denn ohne Fischereischein geht gar nichts.Wenn er sich weigert kann die Polizei Amtshilfe leisten ….usw.

ausgemachter blödsinn

privat ist privat ! ein befriedetes besitzum gilt auch dann noch als befriedet, wenn z.b. ein tor offen steht .

ein schild betreten für unbefugte verboten kann das natürlich verdeutlichen.

der zaun muß nicht einmal hoch sein . theoretisch reicht eine symbolische abgrenzung von 30cm oder 1m

für die polizei oder ordnungsamt,feuerwehr gilt betreten nur auf verlangen, mit durchsuchungsbefehl oder gefahr in verzug.

rest bleibt draußen .
ab eine bestimmten gewässergröße hat die untere fischereibhehörde ein interesse , aber unangemeldet darf die 0,nix
es sei denn wie gesagt es geht eine allgemeingefahr aus ,illegale machenschaften seuchen und dergleichen !
die rücken dann aber nicht allein an
davon ab

nur weil man jetzt nicht mit kontrollen rechnen muß, darf man trotzdem nicht alles machen!
wer so blauäugig ist , bekommt garantiert irgendwann eine gepfefferte rechnung !!
 

knutwuchtig

Well-Known Member
Hi,
bitte klärt doch erstmal ob das einzäunen eines Grundstückes ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft überhaupt erlaubt ist. Ich glaube da wird sich die Argumentationsgrundlage von einigen Ändern ....

nein muß man auch nicht !
es reicht , wenn man die grenzen anzeigt und ein schild betreten verboten ectr pp
zäune sind nur für deppen, die nicht lesen können !
 

knutwuchtig

Well-Known Member
Das gesamte Grundstück einschließlich Teich.

Wenn das so aussichtslos ist, dann erkläre mir mal warum es das so oft gibt. (Jeder Forellenpuff zB). Auch wir haben die Genemigung von der Stadt.

bei forellenpuffs gibt es auch berechtigte interessen . ! zum einen unberechtigtes betreten zum anderm schutz des eigentums vor diebstahl .

zäune, die aus willkür die landschaft zerschneiden und das wild am wandern hindern, sind verboten! .
von daher kann auch ein noch so reicher popanz nicht einfach sein jagdrevier vergattern !

das gleiche gilt auch für teiche und seen in der gewachsenen landschaft
schilder mit betreten verboten reichen ,um bei mißachtung als hausfriedensbruch geahndet zu werden .

soweit klar ?
 

nostradamus

Well-Known Member
nein muß man auch nicht !
es reicht , wenn man die grenzen anzeigt und ein schild betreten verboten ectr pp
zäune sind nur für deppen, die nicht lesen können !

Hi,
das kann gut sein! Allerdings ging es primär nicht um das Betreten sondern eher um den Umstand einen Zaun zu ziehen.... . Wollte auf nette Art einigen Leuten mitteilen, dass sie absolut keine Ahnung haben bzgl Zäune setzen.... !
 

Pokolyt

Active Member
Hallo.
Bin mir immer noch nicht sicher ob bei mir kontrolliert werden darf.
Die Anlage:
10 ha großes Grundstück mit 7ha Teich drin.
Auf dem Grundstück 30 Bungalows, die teilweise ganzjährig bewohnt sind.
Das Grundstück ist von den Bungalos-Inhabern gekauft und im Grundbuch eingetragen worden.
Das Grunstück ist eingezäund und mit Betreten verboten-Schilder gekennzeichnet.
 

Piere

Active Member
Warum so viel Theorie ? Ist praktisch ganz einfach. Polizist betritt Dein Grundstück und teilt Dir mit, dass er einen Hinweis auf Verstoß gegen Fischerei oder Tierschutzgesetz erhalten habe und dies jetzt kontrolliere. Kontrolle wird dann einfach durchgeführt Punkt.
Jetzt kann weiter rege diskutiert werden.

Schönen Tag noch
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo.
Bin mir immer noch nicht sicher ob bei mir kontrolliert werden darf.
Die Anlage:
10 ha großes Grundstück mit 7ha Teich drin.
Auf dem Grundstück 30 Bungalows, die teilweise ganzjährig bewohnt sind.
Das Grundstück ist von den Bungalos-Inhabern gekauft und im Grundbuch eingetragen worden.
Das Grunstück ist eingezäund und mit Betreten verboten-Schilder gekennzeichnet.

Hallo,

kommt darauf an, was in "Deinem" Landesfischereigesetz steht. In Bayern z. B. darf der Fischereiaufseher private Grundstücke betreten, auch wenn diese eingezäunt sind (wird natürlich nur in Ausnahmefällen vorkommen). Das Fischereigesetz endet nicht an einem Zaun.

Petri Heil

Lajos
 
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