Wer darf an einem Privatgewässer kontrollieren???

Gustav1980

New Member
Hallo,

ein Bekannter von mir hat vor 5 Jahren ein Angelgewässer in Baden Württemberg von einem Kieswerk gepachtet. Es handelt sich um ein Privatgewässer des Kieswerks. Der Pachtvertrag wurde dem Regierungspräsidium ordnungsgemäß angezeigt. Er wurde auch anstandslos genehmigt. Wir diskutieren gerade in kleiner Runde darüber wer denn überhaupt an dem Gewässer kontrollieren darf? Die Meinungen gehen weit auseinander.

Nun wer darf da eigentlich kontrollieren?
Pächter ist ja klar. Von Ihm bestellte Personen auch klar.
Polizei? Eigentlich ja nicht da Privatgelände oder???
Staatliche Fischereiaufsicht???
Gibt es sonst noch jemand der kontrollieren darf???

Über Antworten wäre ich Euch dankbar.

Grüße
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
Die Frage ist wohl auch wer darf da was kontrollieren....
Wenn es sich um gesetzliche Dinge handelt, wird die Polizei wohl immer einschreiten können.
Wenn dort das Fischereirecht gilt sicher auch die staatlichen Fischereiaufseher.
Nur weil man etwas pachtet wird es ja nicht gleich zum privaten besonnders geschützten Raum, besonders wenn man nur das Fischereirecht pachtet.
Da werden also weiter die Gesetze gelten und auch überwacht werden.
Ausnahmen gibt es je nach Bundesland, aber in der Regel wird das wohl als öffentliches Gewässer betrachtet werden, wenn Ihr das schon genehmigt haben musstet.
Denn das zeigt ja schon das dort wohl das Fischerreirecht gilt, was von Polizei und Fischereiaufsicht auch kontrolliert werden kann.
Ihr habt wohl lediglich das Fischerreirecht gepachtet, Anderen gehört der Grund und doch ist es öffenlicher Raum.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Ist das Gelände befriedet, sprich von einem Zaun eingefasst?
 

Pescador

Barschangler
In NRW:
Der Fischereirechtinhaber (Pächter) u. seine Beauftragten (z.B. Gewässerwarte u. ehrenamtl. Fischereiaufseher) sind zu Fischereikontrollen berechtigt.

Behördliche Kontrollberechtigte wie Polizei, Ordnungsamt u. Fischereiaufseher der UFB kontrollieren auf Privatgeländen nicht.
Ausnahme, sie werden gerufen bei Straftaten wie Fischwilderei oder Verstoß gegen TierSchG.

Und z.B. städtische Gewässer mit an privat verpachtetem Fischereirecht sind kein Privatgelände. Hier ist mit Fischereiaufsicht zu rechnen.
 

Pokolyt

Active Member
Bei einem Privatgelände (Eigentümergemeinschaft), bei dem auch noch ausgeschildert "Betreten verboten" ist, kann ich mir Kontrollen durch Fischereiaufseher nicht vorstellen.
Oder sehe ich das falsch?
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Ein "Betreten Verboten" - Schild reicht in der Regel nicht aus, um ein sogenanntes befriedetes Besitztum zu erklären - Es hängt davon ab ob es tatsächlich von jedermann ohne Überwindung von Hindernissen zugänglich ist.
 

Pokolyt

Active Member
Ein "Betreten Verboten" - Schild reicht in der Regel nicht aus, um ein sogenanntes befriedetes Besitztum zu erklären - Es hängt davon ab ob es tatsächlich von jedermann ohne Überwindung von Hindernissen zugänglich ist.

Das Gelände ist mit Maschendraht eingezäunt. Ein großes Tor für PKW ist vorhanden. Steht aber meistens auf.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Also isses befriedetes Besitztum= Eigentümer /Besitzer und von ihm Beauftragte
 

Pescador

Barschangler
Bei einem Privatgelände (Eigentümergemeinschaft), bei dem auch noch ausgeschildert "Betreten verboten" ist, kann ich mir Kontrollen durch Fischereiaufseher nicht vorstellen.
Oder sehe ich das falsch?
Fischereiaufseher sind von der unteren Fischereibehörde bestellt, i.d.R. ehrenamtlich. Legitimiert durch eine Marke und durch ein Ausweisdokument, welches bei Kontrolle vorgezeigt werden muss. Hierdrin sind die durch ihn zu kontrollierenden Gewässer aufgeführt.
Nichts anderes hat er zu kontrollieren, und schon gar keine privaten oder gar umzäunten Gelände...
 

Gustav1980

New Member
Das Gelände ist nur zum Teil eingezäunt. Ist aber schwer zugänglich weil es in einer Grube liegt und sehr eingewachsen ist. Man hat da einen Zugang am hinteren Teil des Sees und vorne über eine Schranke. Es stehen mehrere Schilder mit Betreten für unbefugte verboten. Also mein Bekannter meint das dort niemand kontrollieren darf da er es als Privat ansieht. Ich bin mir da nicht so sicher. Denke auch das POL und Fischereiaufseher kontrollieren dürfen aber nur dann wenn evtl. ein Verstoß gegen Tierschutz angezeigt wird. Einfach nur so dürfen die doch eigentlich nicht aufs Gelände? Das wäre doch Hausfriedensbruch.
Ach ja der Eigentümer hat nicht nur das Fischerreirecht sondern auch das gesamte Nutzungsrecht für das Gelände abgegeben.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Was dein Bekannter meint ist unerheblich- die Widmung /Nutzung ist dem Verpächter definitiv bekannt und müsste vom Grundsatz her auch dem Pachtvertrag zu entnehmen sein...

Dementsprechend kann man dann auch Antwort geben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
Dann muss ein verschließbarer Zaun rum der immer zu sein muss denn wenn er offen steht darf kontrolliert werden .Ferner wenn ich kontrollieren darf muss der Angler mir den Fischereischein notfalls am Zaun zeigen denn ohne Fischereischein geht gar nichts.Wenn er sich weigert kann die Polizei Amtshilfe leisten ….usw.
 

Mooskugel

Well-Known Member
Denke auch das POL und Fischereiaufseher kontrollieren dürfen aber nur dann wenn evtl. ein Verstoß gegen Tierschutz angezeigt wird.

Wenn ein Verstoß gegen das Tierschutzgestz angezeigt wird hat ein Fischereiaufseher keinerlei Befugnisse. Fischereiaufseher dürfen Kontrollen bezüglich Fischereirecht durchführen und nichts anderes.

Ob jetzt auf diesem Gelände kann ich leider nichts zu sagen.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Das kannste aber nicht als allgemeingültig so stehen lassen!!!

In Nds als Beispiel gibt es keine Scheinpflicht - und jeder würde dich entweder am Schlawittchen vom Grundstück zerren oder dir am Zaun nen Vogel zeigen!

Und die Sache mit dem offenen Tor/ Zaun ist Schmarrn - absolut
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
Einfach nur so dürfen die doch eigentlich nicht aufs Gelände? Das wäre doch Hausfriedensbruch.

Hausfriedensbruch......betrifft Wohnraum, Gebäude, Gärten und Autos...aber doch nicht Wald, Wiesen oder Wasserflächen.
Das wird öffentlicher Raum sein, egal was da für Schilder stehen oder ob es umzäunt ist.
Oft kann man nicht mal das Baden oder Betreten verbieten, wenn es den Eigentümer nicht schädigt oder gefährlich ist.
Denn das sind Allgemeine Rechte und die Zäune und Verbote sollen eher Eigentümer vor der Haftung bei Schäden schützen.

Ich weiß nicht ob die Polizei dort die Angelberechtigungen kontrollieren wird, aber die Einhaltung der Gesetze wird sie schon kontrollieren dürfen.
Düren und bei Anzeige auch kontrollieren müssen....
Wenn dort bei Euch im Lande Fischereischeinpflicht besteht, kann das natürlich auch kontrolliert werden.
 

Mooskugel

Well-Known Member
Auszug aus dem Fischereigesetz NRW

§ 54
Amtliche Fischereiaufseher,
Pflichten und Befugnisse

(1) Die Fischereibehörde kann sich zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben amtlich verpflichteter Fischereiaufseher bedienen.

(2) Den amtlich verpflichteten Fischereiaufsehern sind auf Verlangen auch die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, die Fische und Fanggeräte in Fischereifahrzeugen sowie die Fischbehälter vorzuzeigen.

(3) Die amtlich verpflichteten Fischereiaufseher sind bei der Durchführung der Fischereiaufsicht befugt, Grundstücke zu betreten und Gewässer zu befahren.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
Wenn ein Verstoß gegen das Tierschutzgestz angezeigt wird hat ein Fischereiaufseher keinerlei Befugnisse. Fischereiaufseher dürfen Kontrollen bezüglich Fischereirecht durchführen und nichts anderes.

Ob jetzt auf diesem Gelände kann ich leider nichts zu sagen.

Verallgemeinert?

Wenn der Aufseher auf das Fischereirecht vereidigt wurde gilt das dann wohl Länderspezifisch.
Da wird Deine Aussage oft nicht mehr stimmen, da viele Länder längst auch im Fischerreirecht Natur u. Tierschutzdinge verankert haben.
Denn er soll ja das Fischereirecht überwachen und nicht nur helfen die Eigentumsrechte zu verteidigen.
 

Gustav1980

New Member
Haha. Auch hier gehen die Meinungen weit auseinander. Ja bei uns in BW besteht Fischereischeinpflicht und eine Fischereierlaubnis braucht man auch. Wurde mir per Jahreskarte überlassen. Jetzt bin ich beziehungsweise wir immer noch nicht schlauer. Ein anderer Bekannter von uns behauptet sogar, dass jeder der in Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines ist, an jedem Gewässer kontrollieren darf. Das glaube ich nicht. Schon ein spannendes Thema:)
 

Mooskugel

Well-Known Member
@BERND2000
Falls das im Fischereirecht niedergeschrieben sein sollte ja. Ich habe zumindest im Fischereirecht NRW nichts dazu gefunden. Hab jetzt auch keine Lust die Fischereigesetze aller Bundesländer zu lesen.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

ich kann nur von Bayern mitreden; da darf der Fischereiaufseher fremde Grundstücke betreten und Kontrollen durchführen, sobald er jemand mir Angelgerät am Wasser sieht. Außerdem noch bestimmte Beamte der Ordnungsbehörde und natürlich die Polizei.

Petri Heil

Lajos
 
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