Gustav1980
New Member
Hallo,
ein Bekannter von mir hat vor 5 Jahren ein Angelgewässer in Baden Württemberg von einem Kieswerk gepachtet. Es handelt sich um ein Privatgewässer des Kieswerks. Der Pachtvertrag wurde dem Regierungspräsidium ordnungsgemäß angezeigt. Er wurde auch anstandslos genehmigt. Wir diskutieren gerade in kleiner Runde darüber wer denn überhaupt an dem Gewässer kontrollieren darf? Die Meinungen gehen weit auseinander.
Nun wer darf da eigentlich kontrollieren?
Pächter ist ja klar. Von Ihm bestellte Personen auch klar.
Polizei? Eigentlich ja nicht da Privatgelände oder???
Staatliche Fischereiaufsicht???
Gibt es sonst noch jemand der kontrollieren darf???
Über Antworten wäre ich Euch dankbar.
Grüße
ein Bekannter von mir hat vor 5 Jahren ein Angelgewässer in Baden Württemberg von einem Kieswerk gepachtet. Es handelt sich um ein Privatgewässer des Kieswerks. Der Pachtvertrag wurde dem Regierungspräsidium ordnungsgemäß angezeigt. Er wurde auch anstandslos genehmigt. Wir diskutieren gerade in kleiner Runde darüber wer denn überhaupt an dem Gewässer kontrollieren darf? Die Meinungen gehen weit auseinander.
Nun wer darf da eigentlich kontrollieren?
Pächter ist ja klar. Von Ihm bestellte Personen auch klar.
Polizei? Eigentlich ja nicht da Privatgelände oder???
Staatliche Fischereiaufsicht???
Gibt es sonst noch jemand der kontrollieren darf???
Über Antworten wäre ich Euch dankbar.
Grüße