Hallo,
ganz so einfach ist das nicht. Kurz zu meinemFall: am hinteren Teil meines Grundstück grenzt ein reines Gartengrundstück an, welches von der Erbin des früheren Besitzers verkauft wurde. Der neue Besitzer stellte sich auch bei mir vor und gab mir auch seine Handynummer. Dann sah ich den in rund sechs Jahren gerade einmal (das Grundstück ist auch nicht gut einsehbar). Nachdem Büsche und Sträucher immer mehr über einen Teil meiner Mauer wuchsen, wollte ich den Nachbarn bitten, sich darum zu kümmern. aber die Handynummer gabs nicht mehr. Also Katasteramt angerufen. Dort wurde mir klargemacht, dass ich deshalb keine Auskunft bekommen könne, da eben kein ausreichender Grund vorliegt. Mir wurde sogar vom Amtsgericht (das Katasteramt ist bei uns dem Amtsgericht unterstellt) empfohlen, den Nachbarn wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, da ich dann im Laufe des Verfahrens dann an seine Adresse kommen würde. Ich lehnte da dankend ab und sagte , dass ich auf keinen Fall einen Nachbarn wegen so etwas anzeige, schafft nur böses Blut und es gibt letzten Endes nur Verlierer.
Auf mein drängen und bitten hin wurde mir gesagt, dass der Fall dem zuständigen Rechtspfleger vorgelegt werden würde und ich in zwei Tagen wieder anrufen sollte.
Nach zwei Tagen hatte ich den Rechtspfleger dran, der mir klarmachte, dass die Beeinträchtigzng meiner Mauer an sich keinen Grund für eine Auskunft ergäbe, abeer er eben ausnahmsweise einer solchen zustimme. Ich solle morgen mit Personalausweis vorbeikommen, dann bekäme ich die Auskunft und die Gebühr beträgt 10 Euro.
Am Telefon läuft da gar nichts, da die Festhalten, wer da und warum um Auskunft nachgesucht hat und einen Identitätsfeststellung am Telefon nicht möglich ist und eben das Prozedere gebührenpflichtig ist.
Gruß
Lajos