Thomas9904
Well-Known Member
Da im Wettangelthread (http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=275668), in dem es ja um die 2013 und 2014 vom DAFV durchgeführten und wohl dem Erlass des BMF widersprechenden Wettangeln national und international geht, immer wieder Diskussionen aufkommen, was man tun könne, um ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit auch in Deutschland weiterhin für Vereine Angelveranstaltungen mit Wertung möglich zu machen, hier dazu ein neuer Thread, in dem das diskutiert werden kann.
Vorabveröffentlichung Mag September
Zustand jetzt
Es gibt die Regeln der CIPS, die klar vorschreiben, wie internationale Wettangel(meisterschafte)n durchzuführen sind.
Vom markieren und auslosen der Plätze, über bestimmte Angelmethoden, Montagen und Köder, dem aufstellen der Mannschaften, vom Training bis hin zur Wertung der Fische und dem Verbot, Fische zu töten, ist da alles geregelt.
Mit dem Erlass des BMF an die FA/Bundesländer, der seit den frühen 90er Jahren des letzten Jahrhunderts gilt, muss man klar auf die Frage in der Überschrift sagen:
Nein.
In Deutschland sind für gemeinnützige Vereine Angeln nach den Regeln der CIPS zur Zeit nicht möglich..
Nun taucht das Problem auf:
Viele (gemeinnützige) Vereine veranstalten Gemeinschafts-, Hege- , Königs- und Traditionsangeln, die gar nichts mit der CIPS oder internationalen Angeln und der Quali/Sichtung/Training für diese internationalen Veranstaltungen zu tun haben.
Dennoch verstossen viele dieser Angeln (Mannschaften, Plätze markieren/auslosen, Setzkescher, kein Töten der Fische etc.) gegen den Erlass des BMF, der eben genau das alles gerade für gemeinnützige Vereine verbietet.
Teilweise werden auch klassische Wettangeln der Vereine einfach als Gemeinschafts- oder Hegeangeln bezeichnet, wie ja schon im Erlass zu lesen ist.
Vom möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit sind da jedoch nur die jeweils veranstaltenden Vereine betroffen.
Während bei internationalen Veranstaltung der CIPS mit deutschen Mannschaften und den dazu notwendigen Qualis/Sichtungen/Training sowie Bezahlung der Mitgliedsbeiträge und Anmeldung durch den DAFV immer alle Landesverbände und deren Vereine davon bedroht sind, bei Verlust der Gemeinnützigkeit des Bundesverbandes auch ihre eigene zu verlieren.
Für ein paar internationale Veranstaltungen und ein paar Dutzend Spitzensportler wird also vom DAFV die Gemeinnützigkeit der gesamten organisierten Angelfischerei riskiert.
Und dadurch geraten dann die Veranstaltungen der Vereine auch wieder ins Visier der Finanzbehörden.
Auswege?
Sind schwierig,aber möglich.
Natürlich aber nur dann, wenn der DAFV zuerst mal seine Hausaufgaben macht und mit den Finanzbehörden alles um die Veranstaltungen 2013 und 2014 klärt.
Dann kann man die nächsten Schritte angehen.
Internationale Veranstaltungen, Qualis, Sichtungen, Training
Als erstes muss die CIPS-Mitgliedschaft des DAFV aufgegeben werden, da Sinn und Zweck der CIPS fast ausschliesslich das organisieren internationaler Wettkämpfe im Angeln in verschiedensten Disziplinen ist und dies somit nicht mit der Gemeinnützigkeit des DAFV in Übereinstimmung zu bringen ist.
Ein nicht gemeinnütziger Verein/Verband (oder mehrere für die verschiedenen Sparten), der nicht im DAFV wäre, könnte dann in Deutschland diese CIPS-Mitgliedschaft(en) übernehmen.
Und Regularien erarbeiten, wie sie an den internationalen Wettangeln teilnehmen können.
Teilweise würde das wohl mit Qualis/Training etc. in Deutschland gehen (je nach Landesfischereigesetz), teilweise wird man das wohl aber ins benachbarte Ausland ausgliedern müssen.
Damit würde dann der DAFV nicht mehr vom Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht sein und damit vor allem auch nicht nachfolgend die Landesverbände und deren Vereine.
Vereine, Gemeinschafts-, Hege-, Traditionsangeln etc.
Für die im DAFV organisierten gemeinnützigen Landesverbände und Vereine besteht nun natürlich immer noch das Problem weiter, dass der Erlass gilt und daher die vielerorts veranstalteten Angeln (s.o.) weiterhin zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen können.
Dies ist nur zu ändern unter verschiedenen möglichen Voraussetzungen:
1.:
Herausnahme vom Angeln aus dem Tierschutzgesetz analog z. B. der englischen Regelungen. Damit wäre auch der sich auf das TSG beziehende Erlass nicht mehr notwendig und könnte in Verhandlungen dann relativ einfach gekippt werden.
Unwahrscheinlich beim augenblicklichen gesellschaftlichen Mainstream.
2.:
Erweiterung der bisher in der Rechtsprechung sanktionsfrei stellenden Punkte Verwertung und Hege bezüglich der Strafbarkeit bei Verstössen gegen das TSG.
Man müsste dazu also die ökologischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und traditionellen Vorteile in Lobbyarbeit so weit herausstellen, dass diese zusätzlich als sanktionsfrei stellende Gründe in der Rechtsprechung anerkannt werden.
Dadurch könnte der rein auf Verwertung und reduzierender Hege beruhende Erlass dann gekippt oder erweitert werden.
Schwierig, mit kompetenter Lobbyarbeit aber möglich.
Durch Aufgabe der CIPS-Mitgliedschaft auch leichter vermittelbar.
3.:
Erweiterung des Hegebegriffes
Man müsste zuerst einmal mit dem BMF Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob sie unter derzeitigen Bedingungen bereit wären, den Erlass heutigen Gegebenheiten und Bedingungen anzupassen.
Viele der damaligen Bedingungen wurden ja vom VDSF rein zur Schwächung des DAV eingebracht und nicht aus Tierschutzgründen.
Dazu müsste man gegen die Tierschützer auch die Kooperation mit Naturschützern suchen.
Um klar zu machen, dass z. B. die Markierung/Auslosung von Plätzen auch gerade dazu dienen kann, bei gemeinschaftlichen Angeln Uferbereiche zu schonen.
Das Gleiche gilt für die Erhebung von Beständen und die Beurteilung deren Qualität.
Angeln werden sowieso stattfinden, die kann man dann auch nutzen, um Bestände über die Jahre hinweg zu beobachten und der Wissenschaft bzw. Gewässerwarten und Biologen der Verbände Daten zu liefern.
Das umsetzen von gefangenen Fischen müsste, im Rahmen der Landesfischereigesetze, dann genauso möglich sein wie das zurücksetzen.
Da eh Daten aufgenommen werden (müssen), spielt die Auswertung dieser Daten zur Erfolgsermittlung der Angler dann auch keine weitere tierschutzrechtliche Relevanz mehr und könnte daher durchgeführt werden.
Dies müsste dann mit den Tierschutzreferenten der Länder wie beim ersten Erlass auch abgesprochen werden und dann dem BMF vorgelegt werden.
Schwierig, mit kompetenter Lobbyarbeit aber möglich.
Durch Aufgabe der CIPS-Mitgliedschaft auch leichter vermittelbar.
4.:
Weitermachen wie bisher und hoffen, dass alles gut geht....
Tricksen, tarnen, täuschen, mauscheln, umdeuten von Begriffen (Quali zu Sichtung etc., Tandem statt Mannschaft, umsetzen wäre Verwertung) wird nicht dauerhaft davor schützen, dass in den Finanzbehörden das ganz anders, nach dem Wortlaut des Erlasses, gesehen wird.
Komplett irre also....................
Thomas Finkbeiner
Vorabveröffentlichung Mag September
Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?
Zustand jetzt
Es gibt die Regeln der CIPS, die klar vorschreiben, wie internationale Wettangel(meisterschafte)n durchzuführen sind.
Vom markieren und auslosen der Plätze, über bestimmte Angelmethoden, Montagen und Köder, dem aufstellen der Mannschaften, vom Training bis hin zur Wertung der Fische und dem Verbot, Fische zu töten, ist da alles geregelt.
Mit dem Erlass des BMF an die FA/Bundesländer, der seit den frühen 90er Jahren des letzten Jahrhunderts gilt, muss man klar auf die Frage in der Überschrift sagen:
Nein.
In Deutschland sind für gemeinnützige Vereine Angeln nach den Regeln der CIPS zur Zeit nicht möglich..
Nun taucht das Problem auf:
Viele (gemeinnützige) Vereine veranstalten Gemeinschafts-, Hege- , Königs- und Traditionsangeln, die gar nichts mit der CIPS oder internationalen Angeln und der Quali/Sichtung/Training für diese internationalen Veranstaltungen zu tun haben.
Dennoch verstossen viele dieser Angeln (Mannschaften, Plätze markieren/auslosen, Setzkescher, kein Töten der Fische etc.) gegen den Erlass des BMF, der eben genau das alles gerade für gemeinnützige Vereine verbietet.
Teilweise werden auch klassische Wettangeln der Vereine einfach als Gemeinschafts- oder Hegeangeln bezeichnet, wie ja schon im Erlass zu lesen ist.
Vom möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit sind da jedoch nur die jeweils veranstaltenden Vereine betroffen.
Während bei internationalen Veranstaltung der CIPS mit deutschen Mannschaften und den dazu notwendigen Qualis/Sichtungen/Training sowie Bezahlung der Mitgliedsbeiträge und Anmeldung durch den DAFV immer alle Landesverbände und deren Vereine davon bedroht sind, bei Verlust der Gemeinnützigkeit des Bundesverbandes auch ihre eigene zu verlieren.
Für ein paar internationale Veranstaltungen und ein paar Dutzend Spitzensportler wird also vom DAFV die Gemeinnützigkeit der gesamten organisierten Angelfischerei riskiert.
Und dadurch geraten dann die Veranstaltungen der Vereine auch wieder ins Visier der Finanzbehörden.
Auswege?
Sind schwierig,aber möglich.
Natürlich aber nur dann, wenn der DAFV zuerst mal seine Hausaufgaben macht und mit den Finanzbehörden alles um die Veranstaltungen 2013 und 2014 klärt.
Dann kann man die nächsten Schritte angehen.
Internationale Veranstaltungen, Qualis, Sichtungen, Training
Als erstes muss die CIPS-Mitgliedschaft des DAFV aufgegeben werden, da Sinn und Zweck der CIPS fast ausschliesslich das organisieren internationaler Wettkämpfe im Angeln in verschiedensten Disziplinen ist und dies somit nicht mit der Gemeinnützigkeit des DAFV in Übereinstimmung zu bringen ist.
Ein nicht gemeinnütziger Verein/Verband (oder mehrere für die verschiedenen Sparten), der nicht im DAFV wäre, könnte dann in Deutschland diese CIPS-Mitgliedschaft(en) übernehmen.
Und Regularien erarbeiten, wie sie an den internationalen Wettangeln teilnehmen können.
Teilweise würde das wohl mit Qualis/Training etc. in Deutschland gehen (je nach Landesfischereigesetz), teilweise wird man das wohl aber ins benachbarte Ausland ausgliedern müssen.
Damit würde dann der DAFV nicht mehr vom Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht sein und damit vor allem auch nicht nachfolgend die Landesverbände und deren Vereine.
Vereine, Gemeinschafts-, Hege-, Traditionsangeln etc.
Für die im DAFV organisierten gemeinnützigen Landesverbände und Vereine besteht nun natürlich immer noch das Problem weiter, dass der Erlass gilt und daher die vielerorts veranstalteten Angeln (s.o.) weiterhin zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen können.
Dies ist nur zu ändern unter verschiedenen möglichen Voraussetzungen:
1.:
Herausnahme vom Angeln aus dem Tierschutzgesetz analog z. B. der englischen Regelungen. Damit wäre auch der sich auf das TSG beziehende Erlass nicht mehr notwendig und könnte in Verhandlungen dann relativ einfach gekippt werden.
Unwahrscheinlich beim augenblicklichen gesellschaftlichen Mainstream.
2.:
Erweiterung der bisher in der Rechtsprechung sanktionsfrei stellenden Punkte Verwertung und Hege bezüglich der Strafbarkeit bei Verstössen gegen das TSG.
Man müsste dazu also die ökologischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und traditionellen Vorteile in Lobbyarbeit so weit herausstellen, dass diese zusätzlich als sanktionsfrei stellende Gründe in der Rechtsprechung anerkannt werden.
Dadurch könnte der rein auf Verwertung und reduzierender Hege beruhende Erlass dann gekippt oder erweitert werden.
Schwierig, mit kompetenter Lobbyarbeit aber möglich.
Durch Aufgabe der CIPS-Mitgliedschaft auch leichter vermittelbar.
3.:
Erweiterung des Hegebegriffes
Man müsste zuerst einmal mit dem BMF Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob sie unter derzeitigen Bedingungen bereit wären, den Erlass heutigen Gegebenheiten und Bedingungen anzupassen.
Viele der damaligen Bedingungen wurden ja vom VDSF rein zur Schwächung des DAV eingebracht und nicht aus Tierschutzgründen.
Dazu müsste man gegen die Tierschützer auch die Kooperation mit Naturschützern suchen.
Um klar zu machen, dass z. B. die Markierung/Auslosung von Plätzen auch gerade dazu dienen kann, bei gemeinschaftlichen Angeln Uferbereiche zu schonen.
Das Gleiche gilt für die Erhebung von Beständen und die Beurteilung deren Qualität.
Angeln werden sowieso stattfinden, die kann man dann auch nutzen, um Bestände über die Jahre hinweg zu beobachten und der Wissenschaft bzw. Gewässerwarten und Biologen der Verbände Daten zu liefern.
Das umsetzen von gefangenen Fischen müsste, im Rahmen der Landesfischereigesetze, dann genauso möglich sein wie das zurücksetzen.
Da eh Daten aufgenommen werden (müssen), spielt die Auswertung dieser Daten zur Erfolgsermittlung der Angler dann auch keine weitere tierschutzrechtliche Relevanz mehr und könnte daher durchgeführt werden.
Dies müsste dann mit den Tierschutzreferenten der Länder wie beim ersten Erlass auch abgesprochen werden und dann dem BMF vorgelegt werden.
Schwierig, mit kompetenter Lobbyarbeit aber möglich.
Durch Aufgabe der CIPS-Mitgliedschaft auch leichter vermittelbar.
4.:
Weitermachen wie bisher und hoffen, dass alles gut geht....
Tricksen, tarnen, täuschen, mauscheln, umdeuten von Begriffen (Quali zu Sichtung etc., Tandem statt Mannschaft, umsetzen wäre Verwertung) wird nicht dauerhaft davor schützen, dass in den Finanzbehörden das ganz anders, nach dem Wortlaut des Erlasses, gesehen wird.
Komplett irre also....................
Thomas Finkbeiner
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