Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Thomas9904

Well-Known Member
Da im Wettangelthread (http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=275668), in dem es ja um die 2013 und 2014 vom DAFV durchgeführten und wohl dem Erlass des BMF widersprechenden Wettangeln national und international geht, immer wieder Diskussionen aufkommen, was man tun könne, um ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit auch in Deutschland weiterhin für Vereine Angelveranstaltungen mit Wertung möglich zu machen, hier dazu ein neuer Thread, in dem das diskutiert werden kann.


Vorabveröffentlichung Mag September
Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Zustand jetzt
Es gibt die Regeln der CIPS, die klar vorschreiben, wie internationale Wettangel(meisterschafte)n durchzuführen sind.

Vom markieren und auslosen der Plätze, über bestimmte Angelmethoden, Montagen und Köder, dem aufstellen der Mannschaften, vom Training bis hin zur Wertung der Fische und dem Verbot, Fische zu töten, ist da alles geregelt.

Mit dem Erlass des BMF an die FA/Bundesländer, der seit den frühen 90er Jahren des letzten Jahrhunderts gilt, muss man klar auf die Frage in der Überschrift sagen:
Nein.
In Deutschland sind für gemeinnützige Vereine Angeln nach den Regeln der CIPS zur Zeit nicht möglich..

Nun taucht das Problem auf:
Viele (gemeinnützige) Vereine veranstalten Gemeinschafts-, Hege- , Königs- und Traditionsangeln, die gar nichts mit der CIPS oder internationalen Angeln und der Quali/Sichtung/Training für diese internationalen Veranstaltungen zu tun haben.

Dennoch verstossen viele dieser Angeln (Mannschaften, Plätze markieren/auslosen, Setzkescher, kein Töten der Fische etc.) gegen den Erlass des BMF, der eben genau das alles gerade für gemeinnützige Vereine verbietet.

Teilweise werden auch klassische Wettangeln der Vereine einfach als Gemeinschafts- oder Hegeangeln bezeichnet, wie ja schon im Erlass zu lesen ist.

Vom möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit sind da jedoch nur die jeweils veranstaltenden Vereine betroffen.

Während bei internationalen Veranstaltung der CIPS mit deutschen Mannschaften und den dazu notwendigen Qualis/Sichtungen/Training sowie Bezahlung der Mitgliedsbeiträge und Anmeldung durch den DAFV immer alle Landesverbände und deren Vereine davon bedroht sind, bei Verlust der Gemeinnützigkeit des Bundesverbandes auch ihre eigene zu verlieren.

Für ein paar internationale Veranstaltungen und ein paar Dutzend Spitzensportler wird also vom DAFV die Gemeinnützigkeit der gesamten organisierten Angelfischerei riskiert.

Und dadurch geraten dann die Veranstaltungen der Vereine auch wieder ins Visier der Finanzbehörden.

Auswege?
Sind schwierig,aber möglich.
Natürlich aber nur dann, wenn der DAFV zuerst mal seine Hausaufgaben macht und mit den Finanzbehörden alles um die Veranstaltungen 2013 und 2014 klärt.

Dann kann man die nächsten Schritte angehen.


Internationale Veranstaltungen, Qualis, Sichtungen, Training
Als erstes muss die CIPS-Mitgliedschaft des DAFV aufgegeben werden, da Sinn und Zweck der CIPS fast ausschliesslich das organisieren internationaler Wettkämpfe im Angeln in verschiedensten Disziplinen ist und dies somit nicht mit der Gemeinnützigkeit des DAFV in Übereinstimmung zu bringen ist.

Ein nicht gemeinnütziger Verein/Verband (oder mehrere für die verschiedenen Sparten), der nicht im DAFV wäre, könnte dann in Deutschland diese CIPS-Mitgliedschaft(en) übernehmen.

Und Regularien erarbeiten, wie sie an den internationalen Wettangeln teilnehmen können.

Teilweise würde das wohl mit Qualis/Training etc. in Deutschland gehen (je nach Landesfischereigesetz), teilweise wird man das wohl aber ins benachbarte Ausland ausgliedern müssen.

Damit würde dann der DAFV nicht mehr vom Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht sein und damit vor allem auch nicht nachfolgend die Landesverbände und deren Vereine.

Vereine, Gemeinschafts-, Hege-, Traditionsangeln etc.
Für die im DAFV organisierten gemeinnützigen Landesverbände und Vereine besteht nun natürlich immer noch das Problem weiter, dass der Erlass gilt und daher die vielerorts veranstalteten Angeln (s.o.) weiterhin zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen können.

Dies ist nur zu ändern unter verschiedenen möglichen Voraussetzungen:

1.:
Herausnahme vom Angeln aus dem Tierschutzgesetz analog z. B. der englischen Regelungen. Damit wäre auch der sich auf das TSG beziehende Erlass nicht mehr notwendig und könnte in Verhandlungen dann relativ einfach gekippt werden.

Unwahrscheinlich beim augenblicklichen gesellschaftlichen Mainstream.

2.:
Erweiterung der bisher in der Rechtsprechung sanktionsfrei stellenden Punkte Verwertung und Hege bezüglich der Strafbarkeit bei Verstössen gegen das TSG.
Man müsste dazu also die ökologischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und traditionellen Vorteile in Lobbyarbeit so weit herausstellen, dass diese zusätzlich als sanktionsfrei stellende Gründe in der Rechtsprechung anerkannt werden.

Dadurch könnte der rein auf Verwertung und reduzierender Hege beruhende Erlass dann gekippt oder erweitert werden.

Schwierig, mit kompetenter Lobbyarbeit aber möglich.
Durch Aufgabe der CIPS-Mitgliedschaft auch leichter vermittelbar.


3.:
Erweiterung des Hegebegriffes

Man müsste zuerst einmal mit dem BMF Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob sie unter derzeitigen Bedingungen bereit wären, den Erlass heutigen Gegebenheiten und Bedingungen anzupassen.

Viele der damaligen Bedingungen wurden ja vom VDSF rein zur Schwächung des DAV eingebracht und nicht aus Tierschutzgründen.

Dazu müsste man gegen die Tierschützer auch die Kooperation mit Naturschützern suchen.

Um klar zu machen, dass z. B. die Markierung/Auslosung von Plätzen auch gerade dazu dienen kann, bei gemeinschaftlichen Angeln Uferbereiche zu schonen.

Das Gleiche gilt für die Erhebung von Beständen und die Beurteilung deren Qualität.

Angeln werden sowieso stattfinden, die kann man dann auch nutzen, um Bestände über die Jahre hinweg zu beobachten und der Wissenschaft bzw. Gewässerwarten und Biologen der Verbände Daten zu liefern.

Das umsetzen von gefangenen Fischen müsste, im Rahmen der Landesfischereigesetze, dann genauso möglich sein wie das zurücksetzen.

Da eh Daten aufgenommen werden (müssen), spielt die Auswertung dieser Daten zur Erfolgsermittlung der Angler dann auch keine weitere tierschutzrechtliche Relevanz mehr und könnte daher durchgeführt werden.

Dies müsste dann mit den Tierschutzreferenten der Länder wie beim ersten Erlass auch abgesprochen werden und dann dem BMF vorgelegt werden.

Schwierig, mit kompetenter Lobbyarbeit aber möglich.
Durch Aufgabe der CIPS-Mitgliedschaft auch leichter vermittelbar.


4.:
Weitermachen wie bisher und hoffen, dass alles gut geht....

Tricksen, tarnen, täuschen, mauscheln, umdeuten von Begriffen (Quali zu Sichtung etc., Tandem statt Mannschaft, umsetzen wäre Verwertung) wird nicht dauerhaft davor schützen, dass in den Finanzbehörden das ganz anders, nach dem Wortlaut des Erlasses, gesehen wird.

Komplett irre also....................

Thomas Finkbeiner
 
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racoon

Wegm*o*derierter
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Thomas - könntest Du bitte den Erlass des BMF aus den 90er Jahren mal verlinken ? Würde ich mir gerne mal durchlesen. Ich kann mir nämlich so gar nicht vorstellen, dass sich die Finanzbehörde(n) mit Regelungen der CIPS beschäftigt, um die Gemeinnützigkeit eines Vereines zu beurteilen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Haben wir schon zigmal verlinkt, hier nochmal:
http://www.vereinsbesteuerung.info/anglerverein.htm

Nein, die Finanzbehörden werden sich kaum mit der CIPS beschäftigen - aber mit nach (oder angelehnt an) den CIPS-Regeln und daher der Gemeinnützigkeit widersprechenden Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine wie des DAFV, diverser LV und vieler Vereine in Deutschland, die eben dem Erlass des BMF widersprechen..

Habe das ja genau beschrieben:
Thomas9904 schrieb:
Nun taucht das Problem auf:
Viele (gemeinnützige) Vereine veranstalten Gemeinschafts-, Hege- , Königs- und Traditionsangeln, die gar nichts mit der CIPS oder internationalen Angeln und der Quali/Sichtung/Training für diese internationalen Veranstaltungen zu tun haben.

Dennoch verstossen viele dieser Angeln (Mannschaften, Plätze markieren/auslosen, Setzkescher, kein Töten der Fische etc.) gegen den Erlass des BMF, der eben genau das alles gerade für gemeinnützige Vereine verbietet.
 
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Fischer am Inn

Active Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Hallo miteinander

Wenn man über Lobbyarbeit und Angeln nachdenkt, dann muss man m.E. immer vor Augen haben, dass wir Angler uns die Erlaubnis, überhaupt zu angeln - und wenn ja, unterwelchen Bedingungen - nicht selbst erteilen. Die Erlaubnis Angeln zu dürfen erhalten wir immer von der nichtangelnden Mehrheit der Gesellschaft (vertreten durch Abgeordnete und andere Entscheidungsträger). So lange der gesellschaftspolitische Wille da ist uns angeln zu lassen ist der Rest reines Vollzugsproblem und wird von der Ministerialbürokratie entsprechend den politischen Vorgaben abgearbeitet.

Und es ist völlig egal wie gerade die aktuelle Weisungslage von irgend welchen Ministerien ist und ob die Vereine nun gemeinnützig sind oder nicht. Wenn es gesellschaftspolitisch gewollt oder eben nicht gewollt ist, dass man (Wett-) Angeln darf, dann wird es entsprechende gesetzliche Regelungen geben.

Servus
Fischer am Inn
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Obwohl ich nicht sehe was an Wettkampffischen nach den "CIPS" Regeln so erwünschenswert sein soll - der ganze Weg nach dem immer geschrien wird ist mMn so falsch wie er nur sein kann.
Statt nach einer stärkeren Lobby zu rufen sollte man eine stärkere Entflechtung von Wirtschaft und Politik, also eine Bekämpfung des Lobbyismus in D fordern...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Statt nach einer stärkeren Lobby zu rufen sollte man eine stärkere Entflechtung von Wirtschaft und Politik, also eine Bekämpfung des Lobbyismus in D fordern
Hier gehts definitiv NICHT um allgemeine Politik (Lobbyarbeit ja oder nein. Bei nein kann man sich eh jeden Verband sparen)..
Danke.

Obwohl ich nicht sehe was an Wettkampffischen nach den "CIPS" Regeln so erwünschenswert sein soll
Daher habe ich den Unterschied gemacht zu den Angeln der Vereine, die unter den momentanen Bedingungen eben auch nicht ihre ganzen Veranstaltungen mit Wertungen durchführen können und dafür plädiert, dass der DAFV als erstes mal die CIPS-Mitgliedschaft aufgibt. Und dann tätig wird, um seinen Vereinen ihre Gemeinschaftsangeln wieder sinnvoll möglich zu machen.

Ich habe das nicht beurteilt, sondern den möglichen Weg dazu aufgezeigt, wie man Vereinen ihre Angeln weiter ermöglichen könnte ..
 
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Sharpo

Guest
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Einen Haken gibt es noch.

Diese Veranstaltungen dürften nicht an Verbandsgewaesser statt finden.
Auch die Ausrichtung an Vereinsgewaesser wuerde/ koennte den Verlust der Gemeinnuetzigkeit des Vereins bedeuten welches das Gewaesser zur Verfügung stellt.
Thema Foerderung.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Nur dann, wenn es um CIPS-Veranstaltungen geht, nachdem der DAFV seine Mitgliedschaft da aufgegeben hat unter jetzigen Bedingungen/Erlass.
Bei Berufsfischern (Silo z. B. meines Wissens), wäre das wiederum problemlos möglich. Da weder die noch ein CIPS-Verein dann ja gemeinnützig wären.

Das alles betrifft ja aber nur internationale Angeln und deren Qualis/Sichtungen etc..

Und hat nichts mit den Vereinsveranstaltungen zu tun, für deren "Sicherheit" der DAFV zu aller erst mal sorgen müsste und was letztlich für organisierte Angelfischer das viel drängendere Problem ist.

Daher sag ich ja:
Weg mit der CIPS-Mitgliedschaft..


PS:
Isses nicht peinlichst, dass die Verbandler sowas nicht nur nicht erkennen, sondern dann auch nicht nach vernünftigen Lösungswegen suchen oder selber auf sowas kommen?

Was treiben die eigentlich den ganzen Tag in Ehren- und Hauptamt für die von den organisierten Angelfischern abgezockte Kohle??

Ausser ihren bescheuerten neuen, internen Leitlinien, die niemand was bringen, niemand bei den Finanzbehörden interessieren und höchstens aller noch schlimmer machen, haben die ja nix hingekriegt..
 
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S

Sharpo

Guest
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Zum politisch und gesellschaftlich gewollt...

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es in den 80iger ein gesellschaftlicher Aufschrei gegen Wettfischen gab.

Aber wenn man 40 Jahre keine Lobbyarbeit betreibt muss man sich nicht wunder wenn man keine Schnitte gegen Natur-u. Tierschutzverbaende hat.
Die Prominenz rennt lieber zu Peta, nabu u. Co.
Die bringt Schlagzeilen.

waehrend viele vereine des tierschutzes und naturschutzes profistrukturen entwickelt haben, haengt der dafv etc. noch im mittelalter
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Richtig - siehe oben.
Es gibt auch heute Wege, wenn man nur wollte...
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Zum politisch und gesellschaftlich gewollt...

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es in den 80iger ein gesellschaftlicher Aufschrei gegen Wettfischen gab.

Aber wenn man 40 Jahre keine Lobbyarbeit betreibt muss man sich nicht wunder wenn man keine Schnitte gegen Natur-u. Tierschutzverbaende hat.
Die Prominenz rennt lieber zu Peta, nabu u. Co.
Die bringt Schlagzeilen.

waehrend viele vereine des tierschutzes und naturschutzes profistrukturen entwickelt haben, haengt der dafv etc. noch im mittelalter

Das macht doch jetzt der DSAV und ich finde das sehr lobenswert. Auch die Sache mit dem Finanzamt haben die doch m.E. geregelt und ihre Gemeinnützigkeit trotz Wettfischen im In - und Ausland erhalten ....
@Sharpo - ich würde auch zum NABU rennen - was soll ich bei den Anglern ....
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Auch die Sache mit dem Finanzamt haben die doch m.E. geregelt und ihre Gemeinnützigkeit trotz Wettfischen im In - und Ausland erhalten ....
Die vorläufige nach vorgelegter Satzung ohne Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung.

Nochmal:
Gemeinnützigkeit und Wettangeln geht nach jetzigen Regeln nicht.

Man kanns zwar versuchen, wie bei Rot über die Ampel fahren.

Wird man erwischt, ist dann Schluss mit lustig..

DSAV ist wie der DAFV nicht die Lösung, sondern Teil des Problems.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Mein Beitrag war an FischeramInn gerichtet.

Meines erachtens bekommt der Verband gehoer welcher am lautesten schreit...und dies ueber jahre.
Und dies waren nie die angelverbaende. Ganz im Gegenteil.
Schnauze halten es koennte schlimmer kommen war und ist deren devise
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Und?
Wie es nicht geht, hat VDSF, DAV und DAFV doch schon über Jahrzehnte bewiesen - hier ist aber das Thema, wie es gehen könnte.
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Nochmal:
Gemeinnützigkeit und Wettangeln geht nach jetzigen Regeln nicht.

Klar geht das, sogar ohne größere Probleme.

Um es mal ganz einfach zu sagen - ohne auf die dahinterstehende Problematik einzugehen:

Ein Standard - Verein hat zwei Teile, einen wirtschaftlichen und einen gemeinnützigen Teil. Oberster Grundsatz ist hier (innerhalb gewisser Höchstgrenzen), dass der wirtschaftliche Teil den gemeinnützigen Teil nicht überwiegen darf.

Wenn ein Verein ein (oder mehrere) Fischereiveranstaltungen durchführt, dann 'belastet' dies den wirtschaftlichen Teil. Dabei ist es unerheblich, ob die Fischen nach CIPS oder nach anderen Kriterien durchgeführt werden. Wichtig ist allerdings, dass diese öffentlichen Fischen NICHT die gemeinnützigen (vereinsinternen) Fischen überschreiten.

Wenn ein Verein beispielsweise Anangeln, Königsfischen und Abangeln durchführt (ausschließlich für Vereinsmitglieder) und im Gegenzug ein öffentliches Angeln im Rahmen eines Fischerfestes nach internationalem Reglement, dann gibt dies keinerlei Probleme mit der Gemeinnützigkeit (im normalen Rahmen).

Anders sieht es allerdings aus, wenn ein gemn. Verein ein Qualifischen für irgendwas ausführt, sprich sich die Platzierten für weiterführende Fischen qualifizieren. Es ist mir allerdings kein Angelverein bekannt, der derartige Fischen durchführt, diese finden unter dem Mantel des jeweiligen Verbandes statt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Der gemeinnützige Teil (der im Normalfall die Gewässer hat) darf dann aber diese Gewässer nicht dem wirtschaftlichen Teil zur Verfügung stellen wegen des Erlasses BMF.

Auch nur eine nicht haltbare Mauschelei.

Es ist mir allerdings kein Angelverein bekannt, der derartige Fischen durchführt, diese finden unter dem Mantel des jeweiligen Verbandes statt.
Ein Verband ist zunächst auch nur ein Verein - wenn gemeinnützig, gfeht sowas halt nicht.
Bzw. wegen der Ausschliesslichkeit und der tatsächlichen Geschäftsführung laufen bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit dann die Mitgliedsvereine ebenfalls die Gefahr, deswegen die Gemeinnützigkeit aberkannt zu bekommen.

Es hängt nun mal an dem Erlass - nicht an möglichen Tricksereien.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Mit dem Erlass des BMF an die FA/Bundesländer, der seit den frühen 90er Jahren des letzten Jahrhunderts gilt, muss man klar auf die Frage in der Überschrift sagen:
Nein.
In Deutschland sind für gemeinnützige Vereine Angeln nach den Regeln der CIPS zur Zeit nicht möglich..


Also liegt der Fehler doch klar beim BMF!

Wertungsangeln jeglicher Art haben doch Gemeinnutzen - und zwar mehr als jede Form des Einzelangelns!
Denn sie dienen einer großen Anzahl interessierter Personen - nämlich der großen Gemeinschaft der Wettbewerbsangler und all ihrer Fans und sonstwie Involvierten(Sponsoren, Ausrichter, Trainer, Medien etc. pp. blabla...)


Siehe Duden:
Geimeinnutzen - Nutzen, der einer Gemeinschaft zugutekommt


Also ganz klar eine falsche Interpretation des Gemeinnutzens durch das BMF !!!!:m

 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Jepp, initiiert durch den VDSF/DAFV, die das nun wieder beheben sollten.

Siehe Eingangsposting.

Da es eben nicht um die Gemeinschaft der Wettangler geht bei Gemeinnützigkeit, sondern um die Gemeinschaft der Steuerzahler.

Und dabei dann für Steuererleichterungen (= Gemeinnützigkeit) auch besondere Massstäbe angelegt werden..
 
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Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Da es eben nicht um die Gemeinschaft der Wettangler geht bei Gemeinnützigkeit, sondern um die Gemeinschaft der Steuerzahler.

Wo steht das und was hat dann die "Gemeinschaft der Steuerzahler" von Hundesportvereinen(inkl. Auststellungswettbewerben) und Pferdesportvereinen(inkl. Wettbewerben, Wettrennen) usw. usf. ???
Oder haben die für Wettkämpfe einen nicht gemeinnützigen extra Verband?
In die Richtung sollte man mal nachforschen(wie wärs Thomas?).
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

In der Abgabenordnung steht das, dem "Grundgesetz" der Finanzbehörden, wo das alles geregelt ist.

Lies nochmal den Erlass durch, dann wird Dir das auch klar. Gemeinnützigkeit können Angelvereine erhalten für Landschaftspflege, Jugendarbeit etc. aber explizit nicht für Angeln/Angelveranstaltungen.
 
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