Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Ist denn eigentlich ein Fall bekannt, wo die Gemeinnützigkeit auf Basis der BMF-Schreiben aberkannt wurde?

Thomas, Dir ist aber schon klar, dass man eine andere Rechtsauffassung haben kann. Und BMF-Schreiben binden auch kein Gericht...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Ja, ist bekannt, in Bayern.
Hat auch schon ein Boardie hier drüber berichtet.

Es geht zudem nicht um Gerichte, sondern um Finanzämter.

Weil die über Gemeinnützigkeit (weils da um Steuererleichterung geht, nicht um Straftaten) entscheiden und eben nicht Gerichte.

Und noch dazu im Finanzrecht die Beweislast umgekehrt ist - es muss nicht Dir die Schuld bewiesen werden, Du musst Deine Uschuld beweisen - dass Du also keine Mannschaften am Start hattest, keine Setzkescher verwendet, keine Plätze markiert etc...

Hatten wir in früheren Threads aber alles schon ausgeführt..
 
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Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Ja, ist bekannt, in Bayern.
Hat auch schon ein Boardie hier drüber berichtet.

Naja, in Anbetracht angelerischer Praxis allerorten scheint das dann ja nicht gerade ein flächengreifendes Problem zu sein...

Es geht zudem nicht um Gerichte, sondern um Finanzämter.

Weil die über Gemeinnützigkeit (weils da um Steuererleichterung geht, nicht um Straftaten) entscheiden und eben nicht Gerichte.

Und noch dazu im Finanzrecht die Beweislast umgekehrt ist - es muss nicht Dir die Schuld bewiesen werden, Du musst Deine Uschuld beweisen - dass Du also keine Mannschaften am Start hattest, keine Setzkescher verwendet, keine Plätze markiert etc...

Hatten wir in früheren Threads aber alles schon ausgeführt..

Ja, und man könnte eben die eigene Rechtsauffassung gerichtlich durchsetzen, gerade weil es sich "nur" um eine Verwaltungsanweisung handelt.
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Gemeinnützigkeit können Angelvereine erhalten für Landschaftspflege, Jugendarbeit etc. aber explizit nicht für Angeln/Angelveranstaltungen.

Das ist bedingt zutreffend. Wenn ein Verein ausschließlich Angelveranstaltungen durchführen möchte und sonst keinerlei weitere Betätigungsfelder hat, ist die Gemeinnützigkeit zu versagen. Das liegt daran, dass diese Tätigkeit eben nicht förderungswürdig ist. Wobei das Ganze meiner Meinung nach grenzwertig ist und im Falle einer Klage gegen die Aberkennung gute Chancen bestehen, die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Streitpunkt dürfte dann nämlich die Frage sein :

Ist Angeln Sport oder nicht ?

Die Förderung des Sportes ist nämlich gemeinnützig. Hier dürfte dann allerdings das TSG greifen, in dem sinngemäß steht, dass Tiere keine Sportgeräte sind.

Wenn der Verein dann vorbringt, dass er sportliche Fischen nach dem international geltenden Regelwerk der CIPS durchführt, dürfte genau da ein gutes Argument sein.
 
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Der VDSF hat das damals alles in die wege geleitet mit dem BMF usw usw usw.....warum sollten die Herren jetzt daran inter.sein dieses wieder ändern zu lassen???

Gemeinschaftsfischen werden auf lange Sicht verschwinden,und stirbt erstmal die Gemeinschaft stirbt auch der rest langsam,was ja die letzten Jahre schon zu beobachten ist.

Es werden von jahr zu jahr weniger Ausschreibungen und mehr und mehr Vereine machen keine Veranstaltungen mehr.






Heute sind es die blöden Stipper und C&R'ler und Tröphäenfischer...morgen ist es deine Angelart.

|wavey:
 

Fr33

Gummi Getier Dompteur
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

ich bin da ganz bei gründler...... die Randgruppen, welche wirkliche "Events" abhalten werden die ersten sein..... nur ne Frage der Zeit wann der Rest drann glauben muss...


Gabs da nicht schonmal was, dass man eine Gruppe aus Anglern anmelden sollte, da der Verdacht eines Gruppenangeln entstehen würde? War 2012 oder? (sorry for off-topic).


Bei uns ist es eig schon, dass wir aus div. Gründen unsere Vereinsangeln nicht für jedermann Zuschauer öffentlich machen. Das Gelände ist bei uns eingezäunt und von außen nicht gut einsehbar... um z.B.: Aufnahmen zu machen, muss man durch den Vordereingang....
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Heute sind es die blöden Stipper und C&R'ler und Tröphäenfischer...morgen ist es deine Angelart.

|wavey:

Zustimmung !

Aber: Die blöden Stipper hat es schon erwischt. Man denke nur an die großen Fischen der 80er und 90er. Dann kam das Verbot der Wettfischerei, die Fischen wurden zu Hegefischen. Gefolgt vom Setzkescherverbot. Viele Vereine haben dann die Fischen eingestellt, da keinerlei Abnehmer mehr für zentnerweise Weißfische mehr vorhanden waren. Inzwischen gibt es selbst im bisher sehr liberalen Saarland kaum noch offene Fischen.

Inzwischen hat man sich auf die Carp-Hantas eingeschossen, wie mehrere Anklagen zeigen.

Als nächstes werden die Raubfischangler dran sein, die ausschließlich zurücksetzen. Und wenn es dann auch hier ruhiger wird, dann werden die Angler angeklagt, die Ihre Fische fangen und mitnehmen.

Eine Gemeinschaft wird es dann in Vereinen nur noch beim Skat-Turnier geben und bei den Grillabenden. Als Folge daraus wird es dann keine gemeinnützigen Angelvereine mehr geben, da die Förderung der Jugend und des Naturschutzes weit in den Hintergrund rückt : Jugendliche wollen kein Skat spielen oder mit 'Alten' grillen, Naturschutz wird nicht mehr betrieben, da Gewässerpflege und -besatz nicht mehr notwendig ist, angelt ja keiner mehr.
 
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Ja mir brauch hier keiner was dazu erzählen.

Damals hatte ich 150 Anmeldungen und muste 10 Mannschaften leider absagen aus Platzmangel,heute kommen noch ganze 20-30 Leute.

Durch meine nähe zu Politikern und anderen höheren in Amt stehenden weiß ich was ich in gesprächen so höre und das sieht auf Jahre nicht so gut aus für's Jagdliche /Angeln... und "Nahrungsangeln" wird uns noch ...ach lassen wir das.

Aber wir haben ja nen starken Verband der macht das schon irgendwie.....so wie die letzten 35J. auch.

Bin wieder raus.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Hallo gründler
Hallo miteinander


Durch meine nähe zu Politikern und anderen höheren in Amt stehenden weiß ich was ich in gesprächen so höre

Genau an diesem Punkt ist anzusetzen >>> was die Entscheidungsträger meinen.

Wie sagen die Politiker immer so schön unisono: "Prozesse der Veränderung beginnen bei der Betrachtung der Wirklichkeit".

Servus
Fischer am Inn
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Ja, und man könnte eben die eigene Rechtsauffassung gerichtlich durchsetzen, gerade weil es sich "nur" um eine Verwaltungsanweisung handelt.

Vor Finanzgerichten, wie gesagt:
Beweislast umgekehrt...

Den nicht zahlenden Verbänden würde ja schon eine Bestätigung des BMF reichen, dass die vom DAFV durchgeführten Veranstaltungen nicht der Gemeinnützigkeit widersprechen - warum machen die das nicht einfach, wenns doch alles kein Problem ist??

Und warum versuchen die Verbände nicht einfach das Problem mit dem BMF und den FA anzugehen?

Wie das im Sinne der Angler gehen könnte, die auch Wertungsangeln wollen (ohne Wertung), habe ich aufgeführt.

Nicht mehr, nicht weniger.

Man kann auch weiter die Augen verschliessen und versuchen weiter zu mauscheln und zu tricksen......

Noch ist die Anweisung schlicht in Kraft um muss umgesetzt werden, was bei allen Nachfragen bei Finanzhörden auch genauso bestätigt wird.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Finanzämter, Landesfinanzdirektionen (diverse), Landesfinanzministerien.
 
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Brotfisch

Active Member
Gemeinnützigkeit des sog. Wettangelns

Man werfe mal einen Blick in den § 52 AO. Dann fragen wir uns mal, unter welchem der in Absatz 2 S. 1 genannten förderungswürdigen Zwecke das Wettangeln fallen soll. Sport (Nr. 21) scheidet aus, das dürfte auch unter Anhängern der Bezeichnung Sportangler heute unstreitig sein. Käme realistischerweise allenfalls noch "Brauchtum" (Nr. 23) in Betracht, was allerdings in der AO recht eng im Sinne hergebrachter Bräuche verstanden wird, worunter Wettangeln kaum realistisch zu fassen ist.
Bliebe nur noch der Weg der Anerkennung im behördlichen Beurteilungsspielraum (S. 2), wenn durch das Wettangeln die Allgemeinheit selbstlos gefördert würde, also ein Mehrwert entsteht für potentiell jedermann, jedenfalls einen Personenkreis, der erheblich über die Teilnehmenden selbst hinausgehen muss. Der reine Vereinszusammenhalt ist hier kein ausreichendes Argument.
Unter letzteres kann man Hegefischen packen, wenn man es nicht bereits unter Förderung des Naturschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO) in die Gemeinnützigkeit bekommt.

Soweit erst einmal die objektive Gesetzeslage. Daraus ergibt sich, dass bereits aus Gründen des geltenden allgemeinen Steuerrechts eine Anerkennung des Wettangelns - unabhängig von der Definition des Begriffes - als gemeinnützig nahezu ausgeschlossen ist. Mir sind auch keine Argumente bekannt, die einen gesellschaftlichen Mehrwert durch Wettangeln begründen würden. Vergleiche mit anerkannten Aktivitäten, die man selbst für nutzlos erachtet, helfen da steuerrechtlich auch nicht weiter.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Als gemeinnützig anerkannt werden kann nur ein Zweck, der nicht gegen geltendes Recht verstößt. Das Wettangeln, wenigstens bestimmte Ausformungen davon, verstoßen jedoch gegen das Tierschutzgesetz in seiner heute überwiegend vertretenen Auslegung. Solange das so ist, erscheint in der rechtlichen Betrachtung weder eine Ausnahmeanerkennung nach § 52 Abs. 2 S. 2 AO wahrscheinlich, noch die Aufnahme eines umfassenden Begriffs des Angelns in den Katalog von Satz 1.

Wettangeln und Tierschutz
Teilweise wird vertreten, das Angeln vom rechtlichen Tierschutz auszunehmen; hiervon wären dann alle Formen des Angelns erfasst, sofern nicht eine Beschränkung auf fischweidgerechtes Angeln oder Angeln im Rahmen der guten fachlichen Praxis erfolgt. Die erstgenannte Forderung ist jedoch gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig und wird es auch nicht wieder. Diese Debatte soll hier jedoch nicht geführt werden. Käme man jedoch zu einer Privilegierung der guten fachlichen Praxis der Angelns im Tierschutzrecht, so wäre zu prüfen, ob von dieser gfP auch Wettangeln umfasst sein können und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Es würde sicher, wie in der individuellen Angelei, Ausübungsregeln für das Wettangeln geben. Aber selbst wenn man eine Einbeziehung des Wettangelns in die gfP und dessen Sonderstellung im Tierschutz erreichte, wäre damit noch nicht die Anerkennung als gemeinnützig verknüpft.

Begriff des Wettangelns
Bei der Anwendung sowohl des Steuer- als auch des Tierschutzrechtes auf "Wettangelns" ist es unerlässlich, den Begriff des Wettangelns zu definieren. In dieser Definition müssen alle Merkmale enthalten und möglichst klar beschrieben sein, die das "schädliche" Wettangeln von anerkennungsfähigen Ausübungsformen der Angelei, insbesondere von Gemeinschafts- und Hegefischen unterscheidet. Ansonsten kommt es zu Beurteilungsfehlern und Fehlentscheidungen der Behörden. Insbesondere könnten Vereine, die Hegefischen betreiben, aufgrund solcher Fehlentscheidungen die Gemeinnützigkeit verlieren bzw. gezwungen sein, diese mit gerichtlicher Hilfe zurückzuerkämpfen. Es besteht in diesem Bereich, wie in anderen auch, ein hohes Interesse an einer einheitlichen Rechtsanwendung, ohne die es auch keine Rechtssicherheit gibt. Die Aktivitäten des VDSF in den 90er Jahren haben ihren Ausgangspunkt zunächst darin, dass es insbesondere zwischen den neuen und den alten Bundesländern zu erheblichen Unterschieden in der Rechtsanwendung bei der Beurteilung von Angelveranstaltungen gekommen war. So fand beispielsweise in Brandenburg ein internationales Wettangeln sogar unter der Schirmherrschaft des damaligen Ministerpräsidenten statt, ohne dass Finanz- oder Tierschutzbehörden eingeschritten wären. Aus dieser, rechtlich wohl nicht haltbaren, Vorgehensweise lässt sich allerdings kein Anspruch ableiten, dass dieses im Westen auch so sein müsste (Keine Gleichbehandlung im Unrecht).

Verband und Wettangeln

Es dürfte unstreitig sein, dass es zu den Aufgaben der Interessenvertretung gehört, bei der Thematik Gemeinschaftsangeln Rechtssicherheit und gleichförmige Rechtsanwendung anzustreben und darauf hinzuwirken. Ich will an dieser Stelle das damalige Agieren des VDSF nicht beurteilen (aus Zeitmangel). Klar dürfte jedoch sein, dass der VDSF damals von seinen ideologischen Grundvorstellungen ausgegangen sein dürfte. Diese wichen und weichen erheblich von den Vorstellungen des DAV ab, dessen Mitglieder bekanntlich überwiegend nicht im Geltungsbereich der Abgabenordnung sozialisiert wurden.
Zwar gelten die damaligen Rechtsgrundlagen nunmehr auch im Gebiet des ehemaligen DAV. Der DAFV muss jedoch bei seinen heutigen Aktivitäten auf diesem Feld auch die Interessen der ehemaligen DAV-Mitglieder angemessen berücksichtigen. Das bedeutet für den Bereich der untergesetzlichen Möglichkeiten, stärker als bisher auf eine einschränkende Interpretation des Begriffes "Wettangeln" zu drängen. Diese Zielsetzung wäre sogar vorrangig zu verfolgen, da gesetzliche Änderungen sowohl der Abgabenordnung, als auch des Tierschutzgesetzes sehr komplex wären und nur eine geringe Realisierungswahrscheinlichkeit hätten.

Finanzämter, Landesfinanzdirektionen (diverse), Landesfinanzministerien..

Wie? Und nicht die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Diese Zielsetzung wäre sogar vorrangig zu verfolgen, da gesetzliche Änderungen sowohl der Abgabenordnung, als auch des Tierschutzgesetzes sehr komplex wären und nur eine geringe Realisierungswahrscheinlichkeit hätten.
Eben, nichts anderes hab ich ja geschrieben, nicht Gesetze ändern, sondern die Interpretation des Erlasses mittels guter, argumentativer Lobbyarbeit, bzw. den Erlass entsprechend erweitern..

Da geht bei mir auch nicht um Wettangeln (siehe als Voraussetzung meiner Vorschläge die Ausgliederung CIPS), sondern um Wertungsangeln der Vereine (Hege-, Gemeinschafts-, Traditions- Königsangeln etc.), bei denen auch gewertet werden können sollte.

Leider müsste das ja der DAFV machen und in Angriff nehmen................

Vereine, Gemeinschafts-, Hege-, Traditionsangeln etc.
Für die im DAFV organisierten gemeinnützigen Landesverbände und Vereine besteht nun natürlich immer noch das Problem weiter, dass der Erlass gilt und daher die vielerorts veranstalteten Angeln (s.o.) weiterhin zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen können.

Dies ist nur zu ändern unter verschiedenen möglichen Voraussetzungen:

1.:
Herausnahme vom Angeln aus dem Tierschutzgesetz analog z. B. der englischen Regelungen. Damit wäre auch der sich auf das TSG beziehende Erlass nicht mehr notwendig und könnte in Verhandlungen dann relativ einfach gekippt werden.

Unwahrscheinlich beim augenblicklichen gesellschaftlichen Mainstream.

2.:
Erweiterung der bisher in der Rechtsprechung sanktionsfrei stellenden Punkte Verwertung und Hege bezüglich der Strafbarkeit bei Verstössen gegen das TSG.
Man müsste dazu also die ökologischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und traditionellen Vorteile in Lobbyarbeit so weit herausstellen, dass diese zusätzlich als sanktionsfrei stellende Gründe in der Rechtsprechung anerkannt werden.

Dadurch könnte der rein auf Verwertung und reduzierender Hege beruhende Erlass dann gekippt oder erweitert werden.

Schwierig, mit kompetenter Lobbyarbeit aber möglich.
Durch Aufgabe der CIPS-Mitgliedschaft auch leichter vermittelbar.


3.:
Erweiterung des Hegebegriffes

Man müsste zuerst einmal mit dem BMF Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob sie unter derzeitigen Bedingungen bereit wären, den Erlass heutigen Gegebenheiten und Bedingungen anzupassen.

Viele der damaligen Bedingungen wurden ja vom VDSF rein zur Schwächung des DAV eingebracht und nicht aus Tierschutzgründen.

Dazu müsste man gegen die Tierschützer auch die Kooperation mit Naturschützern suchen.

Um klar zu machen, dass z. B. die Markierung/Auslosung von Plätzen auch gerade dazu dienen kann, bei gemeinschaftlichen Angeln Uferbereiche zu schonen.

Das Gleiche gilt für die Erhebung von Beständen und die Beurteilung deren Qualität.

Angeln werden sowieso stattfinden, die kann man dann auch nutzen, um Bestände über die Jahre hinweg zu beobachten und der Wissenschaft bzw. Gewässerwarten und Biologen der Verbände Daten zu liefern.

Das umsetzen von gefangenen Fischen müsste, im Rahmen der Landesfischereigesetze, dann genauso möglich sein wie das zurücksetzen.

Da eh Daten aufgenommen werden (müssen), spielt die Auswertung dieser Daten zur Erfolgsermittlung der Angler dann auch keine weitere tierschutzrechtliche Relevanz mehr und könnte daher durchgeführt werden.

Dies müsste dann mit den Tierschutzreferenten der Länder wie beim ersten Erlass auch abgesprochen werden und dann dem BMF vorgelegt werden.

Schwierig, mit kompetenter Lobbyarbeit aber möglich.
Durch Aufgabe der CIPS-Mitgliedschaft auch leichter vermittelbar.


4.:
Weitermachen wie bisher und hoffen, dass alles gut geht....

Tricksen, tarnen, täuschen, mauscheln, umdeuten von Begriffen (Quali zu Sichtung etc., Tandem statt Mannschaft, umsetzen wäre Verwertung) wird nicht dauerhaft davor schützen, dass in den Finanzbehörden das ganz anders, nach dem Wortlaut des Erlasses, gesehen wird.

Komplett irre also....................

Thomas Finkbeiner

Brotfisch schrieb:
So fand beispielsweise in Brandenburg ein internationales Wettangeln sogar unter der Schirmherrschaft des damaligen Ministerpräsidenten statt, ohne dass Finanz- oder Tierschutzbehörden eingeschritten wären. Aus dieser, rechtlich wohl nicht haltbaren, Vorgehensweise lässt sich allerdings kein Anspruch ableiten, dass dieses im Westen auch so sein müsste (Keine Gleichbehandlung im Unrecht).

Manche werdens früher begreifen, manche später, und der DAFV wahrscheinlich zu spät........

Aber auch Dir als Dr. der Juristerei werden die nicht glauben wollen, die halt gerne einfach weitermauscheln wollen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Brotfisch

Active Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Ich wollte mit dem Beitrag Deinen Ausführungen auch gar nicht widersprechen.
Ob man damit etwas anfängt oder es lässt, das müssen die im Präsidium entscheiden. Dahinter steht ja auf jeden Fall eine inhaltliche Kontroverse über die Ausrichtung, die vielleicht nicht organisiert geführt, aber zumindest offensichtlich zu Tage tritt (s. Herr Richter).
 

Koalabaer

Well-Known Member
AW: vdsf/dafv 2014

1.:
Herausnahme vom Angeln aus dem Tierschutzgesetz analog z. B. der englischen Regelungen. Damit wäre auch der sich auf das TSG beziehende Erlass nicht mehr notwendig und könnte in Verhandlungen dann relativ einfach gekippt werden.

Unwahrscheinlich beim augenblicklichen gesellschaftlichen Mainstream.

2.:
Erweiterung der bisher in der Rechtsprechung sanktionsfrei stellenden Punkte Verwertung und Hege bezüglich der Strafbarkeit bei Verstössen gegen das TSG.
Man müsste dazu also die ökologischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und traditionellen Vorteile in Lobbyarbeit so weit herausstellen, dass diese zusätzlich als sanktionsfrei stellende Gründe in der Rechtsprechung anerkannt werden.

Dadurch könnte der rein auf Verwertung und reduzierender Hege beruhende Erlass dann gekippt oder erweitert werden.

Schwierig, mit kompetenter Lobbyarbeit aber möglich.
Durch Aufgabe der CIPS-Mitgliedschaft auch leichter vermittelbar.


3.:
Erweiterung des Hegebegriffes

Man müsste zuerst einmal mit dem BMF Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob sie unter derzeitigen Bedingungen bereit wären, den Erlass heutigen Gegebenheiten und Bedingungen anzupassen.

Viele der damaligen Bedingungen wurden ja vom VDSF rein zur Schwächung des DAV eingebracht und nicht aus Tierschutzgründen.

Dazu müsste man gegen die Tierschützer auch die Kooperation mit Naturschützern suchen.

Um klar zu machen, dass z. B. die Markierung/Auslosung von Plätzen auch gerade dazu dienen kann, bei gemeinschaftlichen Angeln Uferbereiche zu schonen.

Das Gleiche gilt für die Erhebung von Beständen und die Beurteilung deren Qualität.

Angeln werden sowieso stattfinden, die kann man dann auch nutzen, um Bestände über die Jahre hinweg zu beobachten und der Wissenschaft bzw. Gewässerwarten und Biologen der Verbände Daten zu liefern.

Das umsetzen von gefangenen Fischen müsste, im Rahmen der Landesfischereigesetze, dann genauso möglich sein wie das zurücksetzen.

Da eh Daten aufgenommen werden (müssen), spielt die Auswertung dieser Daten zur Erfolgsermittlung der Angler dann auch keine weitere tierschutzrechtliche Relevanz mehr und könnte daher durchgeführt werden.

Dies müsste dann mit den Tierschutzreferenten der Länder wie beim ersten Erlass auch abgesprochen werden und dann dem BMF vorgelegt werden.

Schwierig, mit kompetenter Lobbyarbeit aber möglich.
Durch Aufgabe der CIPS-Mitgliedschaft auch leichter vermittelbar.








Ich lese da... müsste, könnte, sollte eventuell möglich sein!

Oder aber nur labern. Diskussionen am Stammtisch!

PS: meine Fresse... was wird mittlerweile alles gequatscht... gelabert und besser gewusst.

Macher! wir brauchen Macher... Gerade Kritiker sollten sich hier einbringen! Dummes gequatsche bringt ,,uns'' nicht weiter.


PPS: halte doch den Off Topic offen... so brauchst du nichts zu verschieben!


Gruß Jörg
 

mathei

Well-Known Member
AW: vdsf/dafv 2014

Oder aber nur labern. Diskussionen am Stammtisch!

PS: meine Fresse... was wird mittlerweile alles gequatscht... gelabert und besser gewusst.

Macher! wir brauchen Macher... Gerade Kritiker sollten sich hier einbringen! Dummes gequatsche bringt ,,uns'' nicht weiter.


PPS: halte doch den Off Topic offen... so brauchst du nichts zu verschieben!


Gruß Jörg
mach mal deine vorschläge und zeige möglichkeite auf
 

Koalabaer

Well-Known Member
AW: vdsf/dafv 2014

mach mal deine vorschläge und zeige möglichkeite auf

In den Vereinen Stellung beziehen! In Mitgliederversammlungen die Themen ansprechen und diskutieren!
Ist für viele nicht einfach. Bei mir akuter Zeitmangel.

PS: Oder aber labern und auf schlau tun... und labern,laberm etc.

Gruß Jörg
 
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