Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Ohne unser Arbeit hier hättet ihr noch nicht mal was von diesen neuen Leitlinien mitgekriegt, bevors wieder zu spät gewesen wäre. Die wurden ja nicht umsonst so spät eingebracht vom Präsidium.

Sondern nur wieder dumm geguckt, wenn die nachher auf der HV ohne jeden Widerspruch wieder verabschiedet worden wären.

Ihr habt doch als organisierte Angelfischer die Wahl - ihr könnt die vom Präsidium vorgelegten Leitlinien schlucken oder ablehnen und Alternativen einbringen, ob meine hier eingebrachten oder andere.

Jeder macht halt die Arbeit an seinem Platz - unsere ist Info und Diskussion.

Manche begreifen das sogar:
Ich wollte mit dem Beitrag Deinen Ausführungen auch gar nicht widersprechen.
Ob man damit etwas anfängt oder es lässt, das müssen die im Präsidium entscheiden. .

Und damit genug des OT hier, denn das war nicht die Frage wer was macht, sondern wie man versuchen kann, für Verbände Vereine und Wettangler vernünftige Möglichkeiten zu kriegen - machen und entscheiden müssen die das immer noch selber..
 

FritzBrause

New Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

so nun mal was echt konstruktives:

Natürlich ist es so, dass viele Vereine Bedenken haben und sicherlich auch sich auflösen müssten, wenn die Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgen und es damit ua. auch der Wegfall der Spendenmöglichkeit kommen würde.
Weiterhin geben ich zu Bedenken, dass die "Freunde" von PETA nach jeder Möglichkeit suchen uns anzuzeigen. Nach den Vorfällen im Bereich Verden und Bremerhaven (vom Berufsfischer gefangener Conga) ist deren Presseauftritt immer begehrt.

Sollen doch alle, die gerne zocken und Wettkampangeln betreiben in Verbände gehen, die die CIPS-Regeln fördern.
Uns Freizeitanglern wird dann aber nicht die Grundlage zum ruhigen Feierabend angeln und der Geselligkeit im Vereinsleben entzogen.......

Außerdem möchte ich keine schlafenden Finanzämter wecken......
In einem unserer Pachtverträge steht auch seit der letzten Verlängerung schon, dass das Gewässer nciht für Wettkampangeln und Meisterschaften genutzt werden darf! Also finden bei uns keine solche Veranstaltungen statt, was natürlich auch auf Unverständnis stößt.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

so nun mal was echt konstruktives:

Natürlich ist es so, dass viele Vereine Bedenken haben und sicherlich auch sich auflösen müssten, wenn die Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgen und es damit ua. auch der Wegfall der Spendenmöglichkeit kommen würde.
Weiterhin geben ich zu Bedenken, dass die "Freunde" von PETA nach jeder Möglichkeit suchen uns anzuzeigen. Nach den Vorfällen im Bereich Verden und Bremerhaven (vom Berufsfischer gefangener Conga) ist deren Presseauftritt immer begehrt.

Sollen doch alle, die gerne zocken und Wettkampangeln betreiben in Verbände gehen, die die CIPS-Regeln fördern.
Uns Freizeitanglern wird dann aber nicht die Grundlage zum ruhigen Feierabend angeln und der Geselligkeit im Vereinsleben entzogen.......

Außerdem möchte ich keine schlafenden Finanzämter wecken......
In einem unserer Pachtverträge steht auch seit der letzten Verlängerung schon, dass das Gewässer nciht für Wettkampangeln und Meisterschaften genutzt werden darf! Also finden bei uns keine solche Veranstaltungen statt, was natürlich auch auf Unverständnis stößt.

Wieso müssten die Vereine sich bei Verlust der Gemeinnützigkeit auflösen?
Schmarrn.

Die Finanzämter sind bereits geweckt. Schon lange.
Wenn die Bücher der Vereine geprüft werden ist dies regelmäßig Thema.
Ausgaben für Ehrengaben etc.

Desweiteren hat euer Verbot von Wettfischen im Pachtvertrag nichts mit den Finanzbehörden zu tun.
 
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FritzBrause

New Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Wieso müssten die Vereine sich bei Verlust der Gemeinnützigkeit auflösen?
Schmarrn.

Die Finanzämter sind bereits geweckt. Schon lange.
Wenn die Bücher der Vereine geprüft werden ist dies regelmäßig Thema.
Ausgaben für Ehrengaben etc.

Desweiteren hat euer Verbot von Wettfischen im Pachtvertrag nichts mit den Finanzbehörden zu tun.


...genau... aber wenn ich das Gewässer nicht mehr gepachtet bekomme ist auch Ende mit Verein.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

...genau... aber wenn ich das Gewässer nicht mehr gepachtet bekomme ist auch Ende mit Verein.

Was diskutierst Du jetzt? Den Pachtvertrag Deines Vereins oder die Vorschriften für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit?

Ausserdem gibt es viele Vereine ohne eigenes Gewässer.

Sorry,aber ich denke Du hast die Unterschiede nicht verstanden.

Es gibt eine Regelung in der Vereine unter bestimmten Umständen steuerlich besser gestellt werden und es gibt Landesgesetze die Wettfischen verbieten.
Die beiden Regeln aber komplett unterschiedliche Bereiche.

Theoretisch könnte sogar ein Verein (nicht Gemeinnützig) ein Wettfischen in einem Bundesland durchführen wenn dort im Landesgesetz kein Wettangeln verbot geregelt ist.
Aber ein gemeinnütziger Verein drfte dies nicht weil ihm der steuerliche Vorteil dadurch genommen werden könnte.
Siehe Schreiben VDSF und BMF.

Und was in eurem/ Deinem Pachtvertrag steht ist eine private Regelung und betrifft NUR Deinen Pachtvertrag.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Kjeld

Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Gibts eigentlich ein Beispiel, wo ein konkreter Verein die Gemeinützigkeit verloren hat wg. Wettfischen?
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Was diskutierst Du jetzt? Den Pachtvertrag Deines Vereins oder die Vorschriften für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit?

Ausserdem gibt es viele Vereine ohne eigenes Gewässer.

Sorry,aber ich denke Du hast die Unterschiede nicht verstanden.

Es gibt eine Regelung in der Vereine unter bestimmten Umständen steuerlich besser gestellt werden und es gibt Landesgesetze die Wettfischen verbieten.
Die beiden Regeln aber komplett unterschiedliche Bereiche.

Theoretisch könnte sogar ein Verein (nicht Gemeinnützig) ein Wettfischen in einem Bundesland durchführen wenn dort im Landesgesetz kein Wettangeln verbot geregelt ist.
Aber ein gemeinnütziger Verein drfte dies nicht weil ihm der steuerliche Vorteil dadurch genommen werden könnte.
Siehe Schreiben VDSF und BMF.

Ja es gibt gibt Vereine die nicht einmal gemeinnützig sind und die müssen auch gar keine eigenen Gewässer haben.

Es gibt aber eben auch Vereine die einen Großteil Ihrer Gewässer nur pachten konnten weil sie eben als Gemeinnützig gelten.
Da ist dann teilweise die Gemeinnützigkeit des Pächters eine im Fischereirecht festgelegte Bedingung.
Da ist der Steuervorteil dann wohl zweitrangig zu betrachten.
Das würden viele solche Vereine wohl wegstecken, aber nicht den Verlust Ihrer Gewässer.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Gibts eigentlich ein Beispiel, wo ein konkreter Verein die Gemeinützigkeit verloren hat wg. Wettfischen?
Bislang habe ich so etwas noch nicht gehört.
Aber mir fallen auch viele weitere Dinge ein die ich fürchte die aber bislang nie passierten.
Ich wüsste aber auch nicht, warum man für 2-5 % die so etwas man nebenbei machen, die Interessen der übrigen über 95 % gefährden sollte.
Vielleicht sollte man umgekehrt bewundern das die Masse so etwas bislang mitträgt.
Sollte es krachen, wird sich das aber ganz schnell ändern.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Bernd,

Du hast mit beiden Recht.

Aber dennoch kann ein Verein sehr gut ohne Gemeinnützigkeit existieren. Auch ein Angelverein.


Zu Deiner Frage mit den 2-5%.
Es sind keine 2-5%. Fast jeder Angelverein führt Gemeinschaftsfischen gegen den Richtlinien des VDSF und BMF durch.
Abstecken und verlosen von Plätzen, Ehrengaben etc.

Ich behaupte, wenn die Finanzämter diese Richtlinie 100%ig genau anwenden verlieren 95% der Angelvereine ihre Gemeinnützigkeit.

Desweiteren auf die Frage welcher Verein seine Gemeinnützigkeit auf Grund von Wettfischen verloren hat?

Mir ist bis Dato auch kein Fall bekannt. Dies läuft aber unter der Rubrik Steuergeheimnis.
Mir ist aber Fälle bekannt, dass die Finanzämter (jedenfalls in NRW) sehr wohl genau hinschauen wofür Vereine ihre Gelder ausgeben.
Und wenn dort ein anderes Wort für Ehrengaben etc. . steht, oder deren Beträge in Euro zu hoch sind, wird mit den Fingern auf den Tisch gekloppt und verwarnt.

(Dies war offenbar auch damals ein Grund weswegen der VDSF Stress beim BMF gemacht hat).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Bernd,

Du hast mit beiden Recht.

Aber dennoch kann ein Verein sehr gut ohne Gemeinnützigkeit existieren. Auch ein Angelverein.


Zu Deiner Frage mit den 2-5%.
Es sind keine 2-5%. Fast jeder Angelverein führt Gemeinschaftsfischen gegen den Richtlinien des VDSF und BMF durch.
Abstecken und verlosen von Plätzen, Ehrengaben etc.

Ich behaupte, wenn die Finanzämter diese Richtlinie 100%ig genau anwenden verlieren 95% der Angelvereine ihre Gemeinnützigkeit.

Desweiteren auf die Frage welcher Verein seine Gemeinnützigkeit auf Grund von Wettfischen verloren hat?

Mir ist bis Dato auch kein Fall bekannt. Dies läuft aber unter der Rubrik Steuergeheimnis.
Mir ist aber Fälle bekannt, dass die Finanzämter (jedenfalls in NRW) sehr wohl genau hinschauen wofür Vereine ihre Gelder ausgeben.
Und wenn dort ein anderes Wort für Ehrengaben etc. . steht, oder deren Beträge in Euro zu hoch sind, wird mit den Fingern auf den Tisch gekloppt und verwarnt.

(Dies war offenbar auch damals ein Grund weswegen der VDSF Stress beim BMF gemacht hat).

Sorry, Käse, wenn's so einen Fall gäbe ,
wäre der lange im WW- Netz per Aufschrei gelandet.
Das heißt jetzt nicht, dass alles rechtskonform ist.
Gruß A.
 

holgär

Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Hallo @all,

netter Thread .....

Die Ausführungen von Brotfisch sind sehr umnfangreich und zutreffend.

Satzungsgemäß muss ein Verein aufgelöst werden, wenn dieser die Gemeinnützigkeit verliert. Das Eigentum muß wiederum gemeinützigen Zwecken zufließen bzw. dem entsprechenden Sinn übertragen werden.

Ist dies in der Satzung nicht explizit so geregelt, bekommt der Verein die Gemeinnützigkeit schon vom FA gar nicht mal zugestanden.

Verlust der Gemeinnützigkeit:
Ich bin 2. Kassier des Vereins, dem dies passiert ist. Da unser Vermögen aber zu dem Zeitpunkt eh bei 0,00 war, hatte das keine Folgen. Wir können keine Spendenquittungen mehr ausstellen. Das betreffende Dokumet liegt übrigens dem DSAV vor. UNd nein, ich werde es nicht weitergeben !

Und dieser Verlust ist derzeit für das moderne Friedfischangeln auch wahrscheinlich die beste Lösung: Raus aus der Gemeinnützigkeit und auf Strecken angeln, die nicht von der Gemeinnützigkeit (gemeinnützige Vereine) betroffen sind. Vllt. kauft sich ja mal Browning oder FTM oder MS ein paar Strecken ;-)))))

Dann gibts nur noch Petra und Freunde, doch wenn der Hegezweck möglicheweise neue definiert ist (so manches Gericht sieht das mittlerweile auch so, z.B. Umsetzungen), dann gibts auch hier mehr Spielraum.

Ich bin gespannt, was da vom DSAV noch kommt - und hier vertraue ich St.Q !

VG

Holger
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Und dieser Verlust ist derzeit für das moderne Friedfischangeln auch wahrscheinlich die beste Lösung: Raus aus der Gemeinnützigkeit und auf Strecken angeln, die nicht von der Gemeinnützigkeit (gemeinnützige Vereine) betroffen sind

Was ich schon lange sage und schreibe...

Ich bin gespannt, was da vom DSAV noch kommt - und hier vertraue ich St.Q !
Du meinst den DSAV, der trotz aller Warnungen und trotzdem wir schon lange geschrieben hatten, es geht besser ohne Gemeinnützigkeit, diese trotzdem beantragte um in den DAFV als Dachverband zu kommen (wo der DSAV - Vize Emonts als Referent schon hingeschmissen hat?)??
Wo der jetzige DSAV-Präsi damals 2005 in Töplitz beim Anglertreff Clubs des DAV beim Betrug erwischt (Futter) wurde?

Wenn Du da vertraust, würde ich dringend im Sinne eines alten Sprichwortes zu mehr Kontrolle raten, bevor die vollends jedes gemeinsame Angeln in D unmöglich machen..

Und bei dem was aktuell vor allem in NRW, NDS und SH von den Behörden vorbereitet bzw. umgesetzt wird (abknüppeln jeden nicht geschonten Fisches), wird auch da als nicht gemeinnütziger kein "modernes Friedfischangeln" mehr möglich sein..
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Hallo @all,

netter Thread .....

Die Ausführungen von Brotfisch sind sehr umnfangreich und zutreffend.

Satzungsgemäß muss ein Verein aufgelöst werden, wenn dieser die Gemeinnützigkeit verliert. Das Eigentum muß wiederum gemeinützigen Zwecken zufließen bzw. dem entsprechenden Sinn übertragen werden.

Ist dies in der Satzung nicht explizit so geregelt, bekommt der Verein die Gemeinnützigkeit schon vom FA gar nicht mal zugestanden.

Verlust der Gemeinnützigkeit:
Ich bin 2. Kassier des Vereins, dem dies passiert ist. Da unser Vermögen aber zu dem Zeitpunkt eh bei 0,00 war, hatte das keine Folgen. Wir können keine Spendenquittungen mehr ausstellen. Das betreffende Dokumet liegt übrigens dem DSAV vor. UNd nein, ich werde es nicht weitergeben !

Und dieser Verlust ist derzeit für das moderne Friedfischangeln auch wahrscheinlich die beste Lösung: Raus aus der Gemeinnützigkeit und auf Strecken angeln, die nicht von der Gemeinnützigkeit (gemeinnützige Vereine) betroffen sind. Vllt. kauft sich ja mal Browning oder FTM oder MS ein paar Strecken ;-)))))

Dann gibts nur noch Petra und Freunde, doch wenn der Hegezweck möglicheweise neue definiert ist (so manches Gericht sieht das mittlerweile auch so, z.B. Umsetzungen), dann gibts auch hier mehr Spielraum.

Ich bin gespannt, was da vom DSAV noch kommt - und hier vertraue ich St.Q !

VG

Holger

Durch die Blume gelesen..

wegen Gemeinschaftsfischen?
Nur um Klarheit zu haben.

Damit der Käse Kollege aufgeklärt wird.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Du wurdest auch nicht gefragt. ;)

Und kannst die Frage sowieso nicht beantworten.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Bernd,

Du hast mit beiden Recht.

Aber dennoch kann ein Verein sehr gut ohne Gemeinnützigkeit existieren. Auch ein Angelverein.


Zu Deiner Frage mit den 2-5%.
Es sind keine 2-5%. Fast jeder Angelverein führt Gemeinschaftsfischen gegen den Richtlinien des VDSF und BMF durch.
Abstecken und verlosen von Plätzen, Ehrengaben etc.

Ich behaupte, wenn die Finanzämter diese Richtlinie 100%ig genau anwenden verlieren 95% der Angelvereine ihre Gemeinnützigkeit.

Desweiteren auf die Frage welcher Verein seine Gemeinnützigkeit auf Grund von Wettfischen verloren hat?

Mir ist bis Dato auch kein Fall bekannt. Dies läuft aber unter der Rubrik Steuergeheimnis.
Mir ist aber Fälle bekannt, dass die Finanzämter (jedenfalls in NRW) sehr wohl genau hinschauen wofür Vereine ihre Gelder ausgeben.
Und wenn dort ein anderes Wort für Ehrengaben etc. . steht, oder deren Beträge in Euro zu hoch sind, wird mit den Fingern auf den Tisch gekloppt und verwarnt.

(Dies war offenbar auch damals ein Grund weswegen der VDSF Stress beim BMF gemacht hat).

Vorab,
ja da wird zuletzt durchaus mächtig auf die Finger geklopft und auch gar nicht so selten.
So leicht ist das mit der Gemeinnützigkeit nicht.


Vielleicht habe ich das doof geschrieben, was ich meinte waren die 2-5% der Mitglieder die so etwas überhaupt tun.
Das ist etwa der Anteil so wie ich es erlebe, wenn es auch in der Wahrnehmung viel mehr erscheinen.
Diese 2-5% findest Du dann bei den Gemeinschaftsfischen, dem Hochseefischen und meist bei allen weiteren Veranstaltungen und in den Vorständen und Verbänden.
Die sind halt oft das wahrgenommene Aushängeschild der Angler, im Guten wie im Schlechten.

Was wohl wäre wenn die weit über 90% der Anderen Ihre Interessen gefährdet sähen.

Folgendes kann ja Jeder für sich mal Durchrechnen.
Besatz, Pachten und ein Teil der Verwaltungskosten und Aufwandsentschädigungen nutzt allen.
Der "geringe" Rest, aber wird eher von wenigen genutzt, die über so etwas wie Wertungsfischen, der Mehrheit auch noch echte Probleme bereiten könnten.
Lass es mal krachen, wer da dann wohl vereinsschädlich handelte,
wenn wirklich mal alle Mitglieder Interesse an Abstimmungen haben.

Die Wahrheit ist aber auch, das Vereine solche Vereinsmeier und Vereinsleben brauchen, weil sich sonst kaum Leute einbinden können, die Arbeiten übernehmen.

Die die sich lediglich Ihren Schein dort holen und angeln gehen, wissen kaum was da alles an Aufwand im Hintergrund getrieben wird.
Auch wieder weit über 90% würden sich so einen Posten nie ans Bein binden, weil sie halt auch keine Zeit haben.
Die Wahrheit ist aber, sie haben genauso viel Zeit, nur wollen sie die nicht opfern.
Die gehen halt "nur" Angeln, Postenträger gehen auch "mal" Angeln.

Du hast geschrieben nicht jeder Verein muss gemeinnützig sein.
In Niedersachsen wird es kleineren Vereinen die von Privat pachten so auch möglich sein.
Vielleicht ist es auch möglich einen Verein ohne eigene Gewässer zu gründen um sich dann an Privatgewässer oder Angelteichen zu treffen.
Aber das sind alles Vereinsbespiele wie ich sie vor Ort nicht kenne.
Die die ich kenne, würden wohl alle untergehen wenn sie die Gemeinnützigkeit verlieren würden.

Die hätten deshalb gar schlicht Angst, wenn dort von so einem gewässerlosen Verein über Gastkarten Wertungsangeln betrieben würde.
Weil sie hätten es ja immer noch zugelassen.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Und bei dem was aktuell vor allem in NRW, NDS und SH von den Behörden vorbereitet bzw. umgesetzt wird (abknüppeln jeden nicht geschonten Fisches)

Gibt es da eigentlich schon etwas, was bekannt wurde ?
:b
Weil man halt nur im Vorfeld wirklich noch Einfluss nehmen kann.
 

holgär

Member
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Hallo,

der Verlust der Gemeinnützigkiet basiert auf den Protokollen der JHV´s, ind denen Entsprechendes (Sportbericht, Stolz über hervorragende Platzierungen usw. ...) naiverweise dokumentiert wurde.

VG

Holger
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wertungsangeln: Möglich für gemeinnützige Vereine/Verbände?

Hallo,

der Verlust der Gemeinnützigkiet basiert auf den Protokollen der JHV´s, ind denen Entsprechendes (Sportbericht, Stolz über hervorragende Platzierungen usw. ...) naiverweise dokumentiert wurde.

VG

Holger


Danke für die Info.
 
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