Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Aber dann war es ein Hegefischen, dass den geltenden Regelungen des BMF zur Gemeinnützigkeit zuwiderlief, oder?

Gruß

Tomasz

Ist der Knackpunkt worauf sich viele Ex- DAVler berufen.
Ich glaube der VDSF hat damals auch auf diese WM negativ reagiert.

Warum seitens des Finanzamtes darauf nicht reagiert wurde ...diese Frage stellen sich viele.
Wahrscheinlich hat das Finanzamt den Hegezweck als vorrangig gesehen.

Anderseits..warum ging/ geht der DAV und jetzt der DAFV diesen Erlass des BMF nicht an? Gerade wegen dieser WM 2008.

Und warum gab es keine erneute WM in DE?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Sportlicher Vergleich steht nicht im Gegensat zum TierSchG. Man sollte nur den gefangenen Fisch nicht in die Tonne kloppen...
Anders formulieren (wenn man kompetenter Verband wäre), dann wäre das auch (nicht kurzfristig, aber...) durchzukriegen:
Da Angeln grundsätzlich nicht tierschutzwidrig ist, ist das messen, wiegen und zählen der Fische nach dem Fang und vor Verwertung, zurück- oder umsetzen auch kein tierschutzrelevantes Problem.

Messen, wiegen und zählen und/oder das zurücksetzen gefangener Fische ist den Anglern sogar schon teilweise gesetzlich oder von Gewässebewirtschaftern vorgeschrieben, wenn es um Einhaltung von Mindestmaßen und Fangmengen, oder das ausfüllen von Fanglisten geht.

Der bisherigen Ansicht, hältern in geeigneten Setzkeschern, um- oder zurücksetzen von gefangenen Fischen wäre tierschutzwidrig, muss man daher ebenfalls entschieden widersprechen.

Gerade durch die Arbeit der Gewässerwarte und Biologen in Vereinen und Verbänden in Zusammenarbeit auch und gerade mit der Wissenschaft (Datenerhebung) ist der Hegebegriff weiter zu fassen als zur blossen Reduzierung von Beständen, oder zur Verwertung..

Auch die Bestandserhebung mittels gemeinschaftlicher Angeln zur Beurteilung auch der Kondition ist ein nach dem TSG genauso zu beachtender sinnvoller Grund, wie die Verwertung oder reduzierende Hege.

Ebenso das umsetzen von Fischen in z. B. Kormorangeschädigte Gewässer oder das Zurücksetzen bei Daten/Bestand/Zustandserhebung.

Zur Motivation der Angler zur Mithilfe bei diesen für Gewässer und Bestände so wichtigen Arbeit ist die Auswertung der einzelnen (Gesamt)Fangergebnisse zum Vergleich untereinander - wie auch unterschiedlicher Methoden/Köder etc. - auch unter Tierschutzgesichtspunkten sinnvoll und kann keinen Grund wie bisher zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit darstellen.

Daher ist der Erlass des BMF entsprechend abzuändern und den heutigen Erfordernissen von Natur- und Biotopschutz sowie Gewässerbewirtschaftung anzupassen und über den individuellen Tierschutz zu stellen..






Vergleiche dazu die neuen Leitlinien zum Gemeinschaftsangeln vom DAFV......................
 
Zuletzt bearbeitet:

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Ebenso sind die Gründe für Angelvereine, für die sie die Gemeinnützigkeit bekommen, klar definiert:
Angelvereine, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei wäre, könnten unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als gemeinnützig anerkannt werden.

Das würde ich auch mal hinterfragen wollen. Wer sagt, dass Naturschutz und Landschaftspflege die einzigen Anker sein können oder müssen? Genauso die Festlegung auf die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei als "alleinigen" Vereinszweck?
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Thomas, du wirst diese Schar von Hobbyisten nicht erreichen können- die wollen das nämlich nicht verstehen... wenn ich nicht mehr über mein Tab schreiben muss, kann ich das gerne mal ausführlich darstellen. Ist nämlich eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Thomas, du wirst diese Schar von Hobbyisten nicht erreichen können- die wollen das nämlich nicht verstehen...

Wie nett|wavey: wobei ich es schon gerne verstehen will, sonst würde ich meine Zeit nämlich anders verbringen, als hier für den Counter zu schreiben.

Gruß

Tomasz
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

@Tomasz

ich würde gerne mal Deine Einschätzung lesen weshalb es nach 2008 keine weitere WM in DE gab.

Und warum streubt sich der DAFV so sehr über die WM in Irland etc. zu berichten.

Also irgendwas muss doch seid 2008 vorgefallen sein.

Zitat aus einem Deiner Links:

"Er dankte allen Helfern und brachte seine Überzeugung zum Ausdruck, dass den Anglern in Deutschland durch diese Veranstaltung die Tür zu weiteren offiziellen Angel-Events geöffnet wurde. "
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Abgabenordnung - Grundgesetz der Finanzer..

Die sagt doch nichts über Angler und Fischer im Speziellen. Du kannst doch Deinen Angelvereinzweck und die Gemeinnützigkeit begründen, wie Du willst?! Und es ist durchaus fraglich, ob es sinnvoll ist, Angeln als alleinigen Selbstzweck darzustellen.
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

...

ich würde gerne mal Deine Einschätzung lesen weshalb es nach 2008 keine weitere WM in DE gab.

...

Das kann ich Dir nicht beantworten, da ich nicht mit dem Prozedere der Vergabe von Austragungsorten einer Angel-WM vertraut bin. In welchem Rhytmus trägt Deutschland denn die Fußball-WM aus und unter welchen dubiosen Umständen wird diese vergeben? Mir sind diese Weltmeisterschaften auch ehrlich gesagt egal. Ich angele um zu entspannen und nicht um meine Kräfte mit anderen zu messen. Wegen mir braucht es keine WM und schon garnicht wenn diese auch noch mit Kosten verbunden ist, die der Verband angesichts seiner finanziellen Schieflage nicht hat. Siehst Du das anders?

...
Und warum streubt sich der DAFV so sehr über die WM in Irland etc. zu berichten.
...

Das ist auch mir ein Rätsel. Interne Machtkämpfe vielleicht? Ist mir aber auch Wurscht. Das die Arbeit des DAFV auf den allermeisten Gebieten stark verbesserungswürdig ist, bzw. die endlich mal anfangen sollten überhaupt für die Angler zu arbeiten, da sind wir uns sicher einig.
Ob und inwiefern da die Sache mit dem BMF an erster Stelle steht, gehen unsere Meinungen wohl auseinander. Find ich persönlich aber auch nicht schlimm, wenn anderen dieses Wett- oder wie auch immer genannte Angeln Spaß macht#c.

Gruß

Tomasz
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Du kannst doch Deinen Angelvereinzweck und die Gemeinnützigkeit begründen, wie Du willst?!
Jepp, begründen kannst Du, wie immer Du willst (ein Puff könnte auch der Versöhnung der Geschlechter dienen und Gemeinnützigkeit beantragen, wäre er von einem Verein geführt - ob er die bekommt?)..

Und das FA entscheidet dann, ob das in deren Augen (weil dafür zuständig) wirklich gemeinnützig ist oder nicht.

Und das erkennen die nach den genannten Gründen an und sonst halt nach nix.
Angelvereine, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei wäre, könnten unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als gemeinnützig anerkannt werden

Wie gesagt, ohne vernünftige Argumentation seitens des BV gegenüber dem BMF zur Änderung/Abschaffung des Erlasses (und bitte nicht mit den bescheuerten Regeln, welche die gerade durchdrücken wollen), wird das weiterhin der Ritt auf der Rasierklinge sein.

http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=290214

Anders formulieren (wenn man kompetenter Verband wäre), dann wäre das auch (nicht kurzfristig, aber...) durchzukriegen:
Da Angeln grundsätzlich nicht tierschutzwidrig ist, ist das messen, wiegen und zählen der Fische nach dem Fang und vor Verwertung, zurück- oder umsetzen auch kein tierschutzrelevantes Problem.

Messen, wiegen und zählen und/oder das zurücksetzen gefangener Fische ist den Anglern sogar schon teilweise gesetzlich oder von Gewässebewirtschaftern vorgeschrieben, wenn es um Einhaltung von Mindestmaßen und Fangmengen, oder das ausfüllen von Fanglisten geht.

Der bisherigen Ansicht, hältern in geeigneten Setzkeschern, um- oder zurücksetzen von gefangenen Fischen wäre tierschutzwidrig, muss man daher ebenfalls entschieden widersprechen.

Gerade durch die Arbeit der Gewässerwarte und Biologen in Vereinen und Verbänden in Zusammenarbeit auch und gerade mit der Wissenschaft (Datenerhebung) ist der Hegebegriff weiter zu fassen als zur blossen Reduzierung von Beständen, oder zur Verwertung..

Auch die Bestandserhebung mittels gemeinschaftlicher Angeln zur Beurteilung auch der Kondition ist ein nach dem TSG genauso zu beachtender sinnvoller Grund, wie die Verwertung oder reduzierende Hege.

Ebenso das umsetzen von Fischen in z. B. Kormorangeschädigte Gewässer oder das Zurücksetzen bei Daten/Bestand/Zustandserhebung.

Zur Motivation der Angler zur Mithilfe bei diesen für Gewässer und Bestände so wichtigen Arbeit ist die Auswertung der einzelnen (Gesamt)Fangergebnisse zum Vergleich untereinander - wie auch unterschiedlicher Methoden/Köder etc. - auch unter Tierschutzgesichtspunkten sinnvoll und kann keinen Grund wie bisher zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit darstellen.

Daher ist der Erlass des BMF entsprechend abzuändern und den heutigen Erfordernissen von Natur- und Biotopschutz sowie Gewässerbewirtschaftung anzupassen und über den individuellen Tierschutz zu stellen..






Vergleiche dazu die neuen Leitlinien zum Gemeinschaftsangeln vom DAFV......................
 
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Die WM fand 2008 statt..wann haben die Fusionverhandlungen begonnen...warum wurde die 12er truppe abgesetzt....warum wurde gewarnt...warum hat der VDSF druck auf den DAV ausgeübt....warum sind einige zurückgetreten....


Mal nen bißchen weiter gucken....und verstehen wollen.....


#h
 

Ralle 24

User
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Auf der HP des LSFV Niedersachsen ist die Thematik recht gut aufgearbeitet.

http://www.lsfv-nds.de/index.php?option=com_content&view=article&id=10&Itemid=133

Demnach ist der Status der Gemeinnützigkeit von Vereinen und Verbänden, die an Wettfischen teilnehmen akut gefährdet.

Es ist noch nicht einmal nötig, dass das BFM selbst recherchiert. Es reicht eine Anzeige und Verurteilung wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und aus ist es mit der Gemeinnützigkeit.

Der Klageweg hat für die Betroffenen hinsichtlich der Abgabenordnung keine aufschiebende Wirkung. Sowas kann unendlich lange dauern und bis dahin ist das Geld in jedem Fall erstmal weg. Ich weiß nicht, wieviele Vereine oder Verbände das aussitzen können, dazu mit ungewissem Ausgang.
Der Bundesverband hat solche Reserven allem Anschein nach jedenfalls nicht.

Diese Sachlage in Frage zu stellen ist für einen User hier im Forum nur eine Frage der persönlichen Meinung. Für Vereine und Verbände ist es eine existentielle Gefahr.
 

Dunraven

Active Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Mir scheint das Ganze auch reichlich merkwürdig und zu nebulös. Wenn das so ein Problem wäre, dann wäre doch längst der Teufel los...

Außerdem noch einmal, kein Verein muss das aus meiner Sicht abklären mit irgendwem. Wenn der BMF-Erlass gültig ist und Anwendung findet, gibt es da nichts abzuklären.

Du siehst das falsch. Der Erlass sagt ja nichts klares aus. Er sagt dieses und jenes KANN ein Anzeichen sein für ein unerlaubtes Wettfischen. Es muss also nicht eines sein.
Sagt Dein Finanzamt Typ z.B. Setzkeschernutzung und Plätze ausstecken macht ihr, das ist aus meiner Sicht also ein Wettfischen, dann kann der zuständige FA Typ eines anderen Vereins sagen das reicht mir nicht, den Setzkescher erlaubt ein Erlass bei uns im Land uns, und das die Plätze ausgesteckt werden damit die Ufer geschont werden und auch sonst alles geordnet abläuft (ein Heidenspaß wenn 150 Angler gleichzeitig los fahren, und jeder will den seiner Meinung nach besten Platz ergattern da es keine ausgesteckten gibt) ist nachvollziehbar und sinnvoll, von daher ist das aus meiner Sicht ok.

Du siehst, da der Erlass nur 3 quasi "feste" Sachen nennt, und viele "kann, aber muss nicht", ist das wohl scheinbar bei denen immer Ansichtssache, und kann unterschiedlich gesehen werden.
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Schade, dass hier soviel Energie verschwendet wird, um sich darüber zu einigen, ob und wie die Finanzämter einem Verein gegenüber urteilen können oder werden, wo doch das eigentliche Problem beim DAFV und der Tatsache besteht, dass im Falle einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit für diesen aufgrund des Durchführens und Unterstützens von Angelveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter alle diesen unterstützenden LV ebenfalls Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Zwei bis drei Landesverbände haben dies genau so erkannt, und bestimmt nicht, weil wir das hier im AB geschrieben haben, sondern weil deren Präsidien offenkundig in der Lage sind, selbst zu denken und eigene Entschlüsse zu fassen, während der größte Teil der anderen LV sich und seine Mitgliedsvereine rücksichtslos dieser möglichen finanziellen Gefährdung aussetzt.
Dass hier von einzelnen die Sache hinterfragt und nach konkreten Erfahrungen gefahndet wird, ist ja völlig ok, aber die Art und Weise finde ich ziemlich daneben.
Wenn einer nackig die Niagarafälle runterschwimmen und seine Hoden dabei an einen Baumstamm binden will, dann fragt doch auch keiner diejenigen, die sagen, dass das gefährlich sei, ob sie jemanden kennen, der das schon mal gemacht hat.#d
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
Diese Sachlage in Frage zu stellen ist für einen User hier im Forum nur eine Frage der persönlichen Meinung. Für Vereine und Verbände ist es eine existentielle Gefahr.

Und zurück auf Los. Wiederholungen, die keine Deut Neues bringen, helfen weder der Diskussion, noch fundieren sie das eigene Argument (Wahrscheinlich bin ich nur wieder mal mit dieser irrigen Annahme in einen Frontalbeschallungströöt geraten).

Also auch für Dich nochmal Ralf:

Wenn das Thema so ein Drama wäre, dann gäbe es landauf landab mehr als ein nur halb nachzuvollziehendes Beispiel für den harten Durchgriff der Finanzbehörden. Bitte also die unmittelbare Existenzbedrohung empirisch unterfüttern!

Zweitens, wenn es so einfach wäre, einem Verein einen Strick zu drehen, dann gäbe es einen Haufen uns gut bekannter Freunde der Denunziation. Warum machen die das nicht?

Interessant ist aber doch etwas in dem von Dir geposteten Link, der ja in wesenlichen Teilen auch nur den Inhalt des BMF-Schreibens widerkäut, nämlich die anschließende Interpretation, die Du ja offenbar auch besitzt:

Man schreibt, als "gemeinnützig" anerkannte Vereine verlören demnach die Gemeinnützigkeit, wenn sie nach der Durchführung von "Wettfisch-Veranstaltungen" wegen des Verstoßes gegen das TierSchG rechtskräftig verurteilt würden. Das heißt doch eigentlich, man glaubt selbst nicht so recht, dass so etwas so ganz ohne Gesetzgrundlage vonstatten geht. In dem Fall: Verstoß gegen TierSchG samt rechtskräftiger Verurteilung und nicht Erfüllung irgendwelcher willkürlich dahergeplapperten BMF-Kriterien.

Du siehst das falsch.

Nö. Denn zu Auslegungsfragen und den Kriterien selbst schreibe ich gar nichts, sondern nur zu der rechtlichen Einordnung eines BMF-Schreibens als solches.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Wenn das alles so gar kein Problem ist, warum hat dann weder ein Landesverband noch ein Bundesverband einfach die Abschaffung des Erlasses in die Wege geleitet?

Dann wär der Haufen ja noch übler, als ich eh schon vermute................
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
Man schreibt, als "gemeinnützig" anerkannte Vereine verlören demnach die Gemeinnützigkeit, wenn sie nach der Durchführung von "Wettfisch-Veranstaltungen" wegen des Verstoßes gegen das TierSchG rechtskräftig verurteilt würden. Das heißt doch eigentlich, man glaubt selbst nicht so recht, dass so etwas so ganz ohne Gesetzgrundlage vonstatten geht. In dem Fall: Verstoß gegen TierSchG und nicht gegen irgendwelche willkürlich dahergeplapperten BMF-Kriterien.

Im übrigen eine ganz gute Argumentationslinie, wie mir scheint. Wo kein Gesetzesverstoß, da kein Steuervergehen. Denn ohne TierSchG ist das ganz dünne, was da so vorgebracht wird...

Dass hier von einzelnen die Sache hinterfragt und nach konkreten Erfahrungen gefahndet wird, ist ja völlig ok, aber die Art und Weise finde ich ziemlich daneben.
Wenn einer nackig die Niagarafälle runterschwimmen und seine Hoden dabei an einen Baumstamm binden will, dann fragt doch auch keiner diejenigen, die sagen, dass das gefährlich sei, ob sie jemanden kennen, der das schon mal gemacht hat.#d

Soso, daneben. Man könnte auch daneben finden, dass Einzelne ein Drama überzeichnen, obwohl es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt und auch keinen konkreten Anwendungsfall. Und noch einmal: ich wähne mich im Übrigen in einem Diskussionforum und nicht in einer politischen Demonstration oder einer Vereinsberatungsstelle. Grundsätzlich daneben und schlechte Diskussionskultur ist daher ausschließlich Abwertung einer Sichtweise, die nicht der eigenen entspricht und bei der interessanterweise an kein einziges vorgebrachtes Argument angeknüpft bzw. noch nicht einmal eins widerlegt wird.

Wenn das alles so gar kein Problem ist, warum hat dann weder ein Landesverband noch ein Bundesverband einfach die Abschaffung des Erlasses in die Wege geleitet?

Die Frage der Beteiligung der Verbände lohnt es sich durchaus zu stellen. Scheint mir auch nicht rühmlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Hihi, gut dass man weiß, dass du nicht wirklich so naiv bist.

Bei uns zuhause im Kindergartenförderverein war die Gemeinnützigkeit sogar nur dadurch gefährdet, weil ein Spielgerät im laufenden Geschäftsjahr noch nicht angeschafft werden konnte und die Fördergelder deshalb zinsbringend angelegt wurden. Da hat ein übereifriger Finanzbeamter direkt Lunte gerochen, dass sich vielleicht ein weltweit agierender Finanzdienstleister hinter diesem winzigen e.V. verbergen könnte.
Gemeinnützigkeitsprüfungen haben mit dem Strafrecht nunmal sowas von gar nichts zu tun, dass die hier konstruierten potentiellen Verstrickungen utopisch sind.
Geht mal zurück auf die Fakten:
Einem Verein, Verband, Bundesverband kann die Gemeinnützigkeit auf Basis des BMF-Erlasses aberkannt werden, wenn er denn Wettangeln durchführt oder sponsort. Dass das noch nicht oder bisher nur einmal irgendwo in Bayern stattgefunden hat, schließt nicht aus, dass es jetzt nach der Fusion und aufgrund der Verstrickungen des DAFV mit Welt- und Europameisterschaften nicht trotzdem passieren kann, sagt aber auch genauso wenig, dass es passieren wird. Alles eben einfach unsicher und schwammig.
Deshalb geht es jetzt einzig und allein darum, endlich wieder eindeutige Rechtssicherheit in dieser Frage zu bekommen, entweder in die eine wie in die andere Richtung. Und das ist nunmal klare Aufgabe und Pflicht des DAFV.
Die dort gewählte Alternative des Aussitzens kann jeder nach seinem Gusto beurteilen. Ich finde sie grob fahrlässig.
 
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