Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

a.bu

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AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Zum Thema Gemeinnützigkeit bleibt dann vielleicht wirklich nur die Gründung eines reinen Wettkampfverbandes. Mir als bekennenden Wettkämpfer wäre es völlig egal ob meine Marke 3,50€ oder 25€ in einem Verband kosten würde, der dann aber auch wirklich meine Interessen vertritt. Ich glaube so denken viele und deshalb mache ich mir auch keine Sorgen, das wenn der DAFV uns fallen lassen sollte, nicht irgendwo etwas neues entsteht. Der DMV hat es in den 90ern vorgemacht.

Gruß Andreas
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Und Du glaubst, dass der DAFV diesem Verband die CIPS-Mitgliedschaft übertragen würde, die sie zur Teilnahme an internationalen Veranstaltungen brauchen?

Der VDSF war da schliesslich Gründungsmitglied.....

Und dann riskieren wie damals beim DAV, dass wieder zig Vereine wechseln und sich neue LV bilden, die lieber richtig angeln statt naturschützen und angelfischen wollen??

Glaubst Du daran??

Und zudem hat ja dieser neue Verband DSAV schon verbreitet, gemeinnützig UND im DAFV sein zu wollen.....

Dann brauchts also noch nen neuen Verband ;-)))

Deutschland, einig Anglerland....

Ich habs noch im Ohr...

oder so..............
 
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a.bu

Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Ich bin kein Funktionär, aber wie gesagt die CIPS kann auch Startrechte entziehen, wenn diese nicht wahrgenommen werden. Das ganze würde dann wohl etwa 2-3 Jahre dauern, aber dann hätte man ja auch genügend Zeit einen neuen Verband zu gründen;););)
 

Ossipeter

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AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Kann mir mal Einer sagen, was ein im Landesverband gut integrierter und mitarbeitender Fischereiverein seinen Mitgliedern zu dieser Entwicklung sagen soll?????????
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Könnt Ihr einem "Doofen" noch einmal die rechtliche Grundlage nennen, warum Wettfischen die Gemeinnützigkeit ausschließt?

Damit meine ich die entsprechende Gesetzesgrundlage, Verordnung etc. ...

Ich konnte diese bisher - auch nicht mit Hilfe des FA hier vor Ort - nicht ausfindig machen.

Es gibt anscheinend auch keinen einzigen Fall, wo einem Verein in D die Gemeinnützigkeit wegen Wettfischen entzogen wurde. Wäre für Naturschützer doch sehr einfach sich der tiermordenden Angelvereine zu entledigen und wurde wohl bisher nicht versucht. Warum nicht? Vereinigungen von Tierschützern und "Angelhassern" verfügen doch eigentlich über sehr gut ausgebildete Juristen.

In einem großen Tierschutzverband haben die internen Juristen einer Abteilungsleiterin ein juristischens Vorgehen gegen einen Verein/ Verband diesbezüglich abgeraten, da die rechtliche Grundlage fehlen würde (das Schreiben liegt mir vor).

Klärt mich doch mal bitte aus :)

Nicht falsch verstehen- ich wäre froh wenn dem DAFV (deshalb) das Licht ausgehen würde!
 

Dunraven

Active Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Und es wurde klar festgestellt, dass Wettangeln der Gemeinnnützigkeit widerspricht und was Wettangeln ist (Richtlinien VDSF/Finanzministerium).

Das ist das Einzige was zählt, weil es um Finanzbehörden geht, es zählt NICHT sonstiges Recht, Paragraphen, oder Juristisches.

Auch nicht Landes- oder Fischereirecht - das muss auch beachtet werden.

Aber wenn nach Landesrecht der Einsatz des Setzkeschers oder umsetzen möglich ist, ist es das IMMER NOCH NICHT MÖGLICH NACH Finanzrecht, weil da schlicht genannte Richtlinien gelten und nicht was andere Behörden auskaspern.

Weil Gemeinnützigkeit nichts rechtliches ist, sondern eine rein finanztechnische Begünstigung, die auch nur das zuständige FA oder höhere Finanzbehörden bewilligen oder zurücknehmen können .

Sorry Thomas, aber das mit dem Setzkescher und umsetzen ist Blödsinn.
Du verweist selbst auf das Schreiben, aber was steht da drin, das hast Du wohl nicht genau genug gelesen.

Erstmal unterscheidet das Schreiben 3 Arten von Angeln.
1. Gemeinschaftsfischen.
2. Hegefischen.
3. Wettfischen.

Zum anderen verbietet es NICHT definitiv den
Einsatz des Setzkeschers oder umsetzen
.

Es sagt nur
Wettfischen sind fischereiliche Veranstaltungen, die durch Wettbewerbscharakter geprägt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • ein weiterführender Charakter der Veranstaltung (Qualifikation);
  • das Auftreten und Bewerten von geschlossenen Mannschaften;
  • wirtschaftliche Zielrichtung der Veranstaltung (z.B. Tombolafischen).
Aber der Setzkescher usw. ist laut dem Schreiben ausdrücklich NICHT automatisch ein Zeichen dafür. Der entscheidende Satz ist halt
Für ein Wettfischen kann weiter sprechen, wenn mehrere folgender Kriterien vorliegen:




KANN bedeutet schlicht es kann sein, muss aber noch lange nicht sein. Schon der Hinweis das mehrere der Kriterien vorliegen müssen damit es sein KANN, zeigt deutlich das er allein schon mal nicht reicht, und auch bei zwei oder drei oder vier Kriterien muss es immer noch nicht der Fall sein.



Und was sind die genannten Kriterien?

Veranstaltungen nicht auf Vereinsebene, zu denen nur bestimmte Angler zugelassen werden
Fällt für ein Vereinsangeln normal schon mal raus. Entweder ist es vereinsintern oder für alle offen, maximal durch die Teilnehmerzahl begrenzt. Der Punkt tangiert einfache Vereine also bei ihren normalen Angeln nicht.


Vergabe von Preisen an Sieger und Plazierte
Ehren-/Erinnerungsgaben sind erlaubt, das hat der VDSF ja auch immer so gehandhabt und es wurde ja von ihm unterschieden zwischen Ehrengaben und Preisen. Demnach wäre ein Verein der keine Preise, sondern Ehrengaben/Erinnerungsgaben vergibt nicht betroffen. Bei einem der Preise vergibt müsste, laut dem Schreiben, noch mindestens ein weiterer Punkt erfüllt sein damit es möglicherweise für ein Wettfischen spricht.


das Auslosen und/oder Abgrenzen von Angelplätzen
Ok der Punkt trifft auf die meisten Angeln zu. Es gibt auch welche ohne, aber viele machen es. Das spricht aber ja auch nicht automatisch für ein Wettfischen, laut dem Schreiben. Von daher müsste dann auch geschaut werden warum das so ist. Und wer Angeln ohne ausgesteckte Plätze kennt, der weiß es. :) Ich kenne es nur vom hören sagen, aber Berichte von abgefahrenen Ölwannen wundern mich nicht, denn ich weiß was los ist wenn 60 Angler gleichzeitig zum Auto stürzen und jeder als erstes vom Hof will um seinen Wunschplatz zu erhalten. Von daher ist ein Ausstecken von Plätzen für die Sicherheit der Teilnehmer, und die Sicherheit der Personen auf dem Weg vom Start zum Angelplatz, fast zwingend notwendig. ;):q
Das man mit Ausstecken auch bestimmte Bereiche schützen kann, indem man die frei läßt (bestimmte Pflanzen, ect.) spricht auch sachlich dafür, und ist auch ein starkes Argument warum Ausstecken und verlosen auch bei einem Hegefischen oder Gemeinschaftsfischen Sinn machen.



Außerdem auch mit Hinblick auf den Punkt

das übermäßige Anfüttern
Denn wenn Plätze nicht ausgesteckt wird, hört man immer wieder von Leuten die an den Vortagen Futter eingebracht haben. #d Die wollen dann natürlich als erste am Platz sein. Das fällt weg wenn derjenige keine Ahnung hat wo er denn sitzt.
Ansonsten ist natürlich auch die Frage, was ist übermäßig? Im Fließwasser höre ich von Anglern das sie privat schon mal 10 Kg bei einem Angeln einbringen. Wenn ich Karpfenangler abends beim Anfüttern fürs private sehe, dann landen da auch ein paar Kg im Wasser. Also schon mal ein Punkt der nicht pauschal bestimmt werden kann.
Wer bei uns bei einem Hegefischen zuviel anfüttert fängt nichts, also macht es bei uns keinen Sinn übermäßig anzufüttern. Aber klar hatten auch Vereine schon Probleme damit. Die haben dann festgelegt das nicht mehr wie z.B. 2 Kg trockenes oder 2 Liter angefeuchtetes Anfutter pro Angler erlaubt sind. Spätestens damit ist der Punkt bei einem Vereinsangeln auch hinfällig.


die Verwendung von Setzkeschern
Da ist Dein Setzkescher. Wie gesagt, allein spricht er schon mal nicht für ein Wettfischen, und in Kombination mit einem, oder mehreren, anderen Kriterien nur evtl. Und hier kommt dann schon der Punkt mit den Landesgesetzen ins Spiel. Sollte vom Finanzamt wirklich geschaut werden ob evtl. ein Wettfischen vorliegt, dann werden sie ja schauen müssen ob die vorliegenden Kriterien evtl. dafür sprechen oder nicht. Verbietet das Landesgesetz den, dann sollte klar sein wie sie das wohl werten werden. Erlaubt es den Setzkescher aber für Hegefischen mit Umsetzen, dann sollten sie normalerweise feststellen das er für die Hege notwendig ist, da nur lebende Fische erfolgreich als Besatz dienen können. Damit sollte dann klar sein das er nicht wegen einem Wettfischen benutzt wird. Die Gründe für das Hegefischen (z.B. Besatzfischgewinnung für ein Gewässer das welchen benötigt, aus einem Gewässer mit gutem/übermäßigen Bestand) machen da die Nutzung einfach zwangsläufig notwendig.



das Zurücksetzen fangfähiger Fische
Ist eine blödsinniges Kriterium. Jeder gefangene Fisch ist natürlich fangfähig. Das hat der Fang ja bewiesen. :q Trotzdem muss man, vom Gesetzgeber vorgeschrieben, fangfähige Fische zurücksetzen wenn sie untermaßig sind, ganzhährig geschützt sind, Schonzeit haben, ect. Und wenn sie bei einem Hegefischen zur Bestandsreduzierung, oder Besatzfischgewinnung, nicht den zu hegenden Fischarten entsprechen, dann müssen sie ja auch wieder zurück gesetzt werden, wenn man sie nicht selbst sinnvoll verwerten kann. Keine Ahnung was sich die damals dabei gedacht haben.


Abgesehen davon kenne ich es so das bei Hegefischen zur Besatzfischgewinnung die Fische in ein anderes Gewässer umgesetzt werden, das eben Besatz braucht. Das ist dann ja kein Zurücksetzen mehr. Spätestens damit hat es sich dann eh erledigt. Und werden sie doch zurück gesetzt in den selben Bereich wo sie gefangen wurden, dann muss das Finanzamt ja auch erst wieder schauen ob es nun dafür spricht oder nicht. Wenn z.B. nach einem Fischsterben, oder einem Erstbesatz, in einem angemessenen zeitlichen Abstand, mit dem Hegefischen geschaut werden soll wie sich der Bestand entwickelt hat (falls das Landesgesetz die Möglichkeit gibt), macht das Zurücksetzen ins selbe Gewässer Sinn. Es soll ja nur geschaut werden ob noch mehr notwendig ist oder nicht, und nicht der sich aufbauende Bestand gleich wieder zerstört werden.


vorheriger Besatz mit fangfähigen Fischen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung


Da wundert es mich fast das es nicht bei den festen Kriterien steht. Aber ok, es passt auch hier bei den möglichen hin. Denn wenn man z.B. fangfähige Fische besetzt die nicht zu den Zielfischen des Angelns gehören (eigene Zuchtanlage die frisch abgestreiften Lachse, Meerforellen, Hechte, ect.), dann ist ja klar erkennbar das die nicht besetzt wurden um gleich wieder raus gefangen zu werden. Damit sollte auch klar sein das es nicht dafür spricht.







Du siehst, es ist nicht so klar wie Du es sagst. Da spielen doch Gesetze und juristische Sachen mit rein. Denn die meisten der von Dir genannten Sachen fallen halt in diesen könnte evtl. und möglicherweise, unter bestimmten Umständen, für ein Wettfischen sprechen Bereich. Und da muss dann eben erstmal geschaut werden spricht es dafür oder nicht. Und um das dann zu beurteilen, müssen die vom Finanzamt (als Laien) halt auch auf irgendwas zurückgreifen. Und auf was greifen sie da zurück? Vermutlich doch auf gesetzliche Regelungen, Anfragen bei den zuständigen Behörden (die an den Regelungen im Land mitgewirkt haben), ect. Also doch auf das was bei Dir keine Rolle spielt.
Und dann müssen sie am Ende immer noch entscheiden ob der Punkt für Wettfischen spricht oder nicht. Für die meisten Sachen gibt es logische Begründungen auch ohne das es ein Wettfischen ist. Mögliche habe ich ja schon genannt.

Und du darfst nicht vergessen was damals hinter der ganzen Sache steckt.
Wie würgen wir dem DAV einen rein?
Wer gegen Gesetze verstößt kann nicht gemeinnützig sein. Wettfischen verstoßen laut VDSF gegen das Gesetz, also sorgen wir dafür das die Finanzämter das auch so sehen. Wenn sie das so sehen entziehen sie dann (dem DAV) bei einem Wettfischen die Gemeinnützigkeit aufgrund eines Gesetzesverstoßes.



Von daher ist es doch naheliegend, sollte ein Finanzamt irgendwann mal prüfen ob ein Gesetzesverstoß vorliegt, das sie die Gesetze dann bei der Prüfung der Kriterien mit einbeziehen. Von daher spielen die gesetzlichen Regelungen des Landes halt schon eine Rolle, wenn die Verantwortlichen eine objektive Prüfung der Kriterien durchführen. Und wenn sich vom Verein daran gehalten wurde, dann stellt sich die Frage nicht wirklich ob das ein Verstoß gegen Gesetze ist, und ob deswegen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden muss. Denn wie schon erwähnt, die wird nicht wegen dem Wettfischen aberkannt, sondern wegen dem Gesetzesverstoß der damit Begangen wird.



Die Gesetzeslage hat sich seit damals halt verändert. Das sollte/müsste dementsprechend bei einer Prüfung, ob gegen ein Gesetz verstoßen wird, berücksichtigt werden.
Was nötig ist, das der Bundesverband auch dafür sorgt das die geänderte Gesetzeslage bei einer Prüfung dann auch berücksichtigt wird.

 
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G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan


Ja und? Das ist kein Gesetz etc., sondern ein Erlass. Jedoch fehlt mir immer noch die rechtliche Grundlage für diesen Erlass.

Der DAFV handlet nach §52 (2) AO gemeinnützig. Das ist eine rechtliche Grundlage.

Wenn irgendein Beamter einen Erlass an ein schwäbisches FA schreibt, dass ein Thomas F. ab sofort 10-fache KFZ Steuer zahlen muss- zahlt er diese dann? Oder fragt er in einem Widerspruchsverfahren nach der rechtlichen Grundlage nach der dieser Erlass ergangen ist?

Nochmal- ich möchte das nur verstehen. Es geht hier ja auch um die angebliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit von angehängten Vereinen und betrifft u. U. auch meinen Verein! Auch wenn ich die dort nicht mag, muss ich einen Verein nicht ins Verderben schicken...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

@ dunraven:
Natürlich gibt es Vereine, die im Sinne der Gemeinnützigkeit konforme Veranstaltungen machen - nur nicht allzu viele.

Vereine/LV
An deren Stelle würde ich das immer mit dem Finanzamt abklären (einzig zuständige Behörde für Gemeinnützigkeit), ob eine Veranstaltung nach den Kriterien und Vorgaben des BMF und der Abgabenordnung keine Gefahr beinhaltet, die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das natürlich schriftlich geben lassen und dann auch genauso die Veranstaltung durchführen, wie beim FA angegeben....

Ist doch ganz einfach....

Wer als Verband oder Verein Angelveranstaltungen macht, bei denen angesichts der Sachlage und der gültigen Anweisungen des Bundesfinanzministeriums das aber nicht vorher bei seinem zuständigen Finanzamt abgeklärt hat, handelt schlicht verantwortungslos.

Wer sich klar und zu hundert Prozent an die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums hält auf Grundlage der Definition vom VDSF, hat ja nix zu befürchten.

Nur wer mauschelt, Schlupflöcher sucht, wer meint, weil nie was passiert ist
in den letzten Jahren, wird auch weiter nix passieren, die haben was zu befürchten.....

Fukushima war genauso lange sicher wie Tschernobyl - obwohl auch da lange genug vorher von Nörglern und Schwarzsehern auf Gefahren hingewiesen wurde..

Nochmal:
Wer als Verein oder Verband Veranstaltungen macht, sollte im eigenen Interesse wie im Interesse und der Verantwortung gegenüber den organisierten Angelfischern diese auch beim zuständigen Finanzamt nach den Kriterien und Vorgaben des Bundesfinanzministeriums prüfen und die Bedenkenlosigkeit schriftlich geben lassen - schon ist da keine Gefahr mehr.


Bundesverband
So, wie das der Bundesverband zur Zeit immer noch macht mit den internationalen Wettangeln wie Europa- oder Weltmeisterschaften in Süß- wie Salzwasser und die fördert (Beiträge an CIPS, anmelden von Mannschaften (geht ja nur über CIPS-Mitgliedschaft) etc., etc. ) - und den dazu notwendigen nationalen Angeltreffs, Sichtungen, Qualis etc. - ist das aber klar mehr als nur problematisch.

Und verliert der DAFV deswegen die Gemeinnützigkeit (mehr als wahrscheinlich), verlieren daraufhin auch alle LV, die dem DAFV Beiträge zahle(t)n, die Gemeinnützigkeit.
Genauso wie die Vereine, die diese LV mit ihren Beiträgen finanzieren.
Das ist das, was Honeyball klar an Hand des "Grundgesetzes der Finanzämter", der Abgabenordnung, eindeutig ausgeführt hat.


Daher gerne nochmal:
Es hilft NUR (auch schon zigmal geschrieben):
Sofortiges Stoppen ALLER Veranstaltungen, national wie international, die nicht zu hundert Prozent den Vorgaben des BMF auf Grundlage der VDSF-Richtlinien entsprechen..

Ausarbeiten neuer Richtlinien, die praxisnäher und anglerfreundlicher sind sind und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse beinhalten (Schmerz/Leid bei Fischen etc.) und so vernünftige Wertungsangeln auch mit Umsetzen, Platzmarkierung, Setzkescher etc. AUCH IM SINNE DER GEMEINNÜTZGKEIT wieder möglich machen.

Dann muss der BV das beim BMF und den Tierschutzreferenten der Länder durchkriegen und bestätigen lassen und es muss dann eine neue Anweisung raus an die FA vom, BMF.
Das kann doch für einen fähigen Bundesverband dann kein Problem sein, das anzugehen, oder??

Zumal das ja ausschliesslich organisierte Angelfischer, deren Vereine und Verbände betrifft, nicht die Angler als solche, wäre da doch der BV mehr als nur in der Pflicht, oder??


Dass das alles die Anglerfeinde im VDSF angestossen haben, um dem DAV eine reinzuwürgen, dass der DAV sich da immer rumgemauschelt hat und weiter solche bedenklichen Fischen veranstaltet hat, das ist nun mal Vergangenheit und ist ja weitgehend bekannt..

Dass nun in einem einheitlichen Verband der DAFV dies alles schleifen lässt, sogar weitermacht wie der DAV mit internationalen Wettangeln und dazu notwendigen nationalen Veranstaltungen, und das ohne das mit den zuständigen Behörden (also FA und BMF) abzuklären, und damit die GESAMTE ORGANISIERTE ANGELFISCHEREI gefährdet, ist in meinen Augen mehr als nur verantwortungslos..

Nicht umsonst wachen ja erste LV-Präsis auf und einer fragte ganz konkret diesbezüglich per Mail direkt bei der Präsidentin und den Geschäftsstellen nach - und wartet bis heute immer noch auf eine Antwort dazu, trotz mehrfacher Nachfrage und mehrmals versprochener Antwort (an was erinnert mich das bloss? an was erinnert mich das bloss?? Antworten versprechen und dann abtauchen... an was erinnert mich das bloss??)...
 
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Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Und was passiert, wenn alle ihre Gemeinnützigkeit verlieren ? Einige LV´s und viele Vereine gehen in Insolvenz , der BV bestimmt auch. Es erfolgt eine reinigende Neuordnung und alles wird besser wie jetzt. Geangelt wird auch denn noch.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Die Vereine werden nicht die Gemeinnützigeit verlieren, wenn sie einen LV oder BV finanzieren. Die Ziele des Vereins müssen gemäß der Satzung unmittelbar und ausschließlich gemeinnützig sein.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Der BV verliert seinen Naturschutzstatus, genauso wie die LV, die den haben, da dieser an die Gemeinnützigkeit gekoppelt ist.

Viele Vereine werden ihre Gewässer verlieren, weil Gewässer der öffentlichen Hand meist nur an gemeinnützige Vereine verpachtet werden..

Nur um zwei Dinge zu nennen...

Ansonsten kann man sicher diskutieren, ob ein reinigendes Gewitter zu begrüßen wäre, nach dem Motto:
Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.....

Das müssen aber eh die organisierten Angelfischer regeln - wenn die sich das alles so gefallen lassen, wollen sie es eben so, und riskieren damit das alles Beschriebene.....
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Die Vereine werden nicht die Gemeinnützigeit verlieren, wenn sie einen LV oder BV finanzieren. Die Ziele des Vereins müssen gemäß der Satzung unmittelbar und ausschließlich gemeinnützig sein.

Guckst Du:
...
Ob ein Verlust der Gemeinnützigkeit des DAFV solch weittragende folgen bis in die Angelvereine hat ist mir unbekannt.
Sicherlich kann man aber aus dem Steuerrecht Gemeinützigkeit
den Verlust der Gemeinnützigkeit für die anderen Vereine daraus ableiten.
Diese Fördern ja mit dem finanziellen Beitrag an den DAFV und LV indirekt Wettangeln.
Eben! Und Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins ist 1.) dass das Verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke in der Satzung verankert ist und 2.) dass man sich auch daran hält.
Für einen LV der den BV durch seine Zahlung unterstützt, hieße das, er würde einen nicht gemeinnützigen Zweck verfolgen, wenn er einen nicht gemeinnützigen Verband mit finanziert. Und dies setzt sich hierarchisch bis auf Vereinsebene fort.

Dann eben Steuerrecht. Danke für den Hinweis.
Aus welchem Paragraphen oder Rechtsprechungen aus dem Steuerrecht geht hervor, dass die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Verbandes, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der direkten (LV) und indirekten Mitglieder (Vereine) nach sich zieht.

Das ergibt sich aus der Abgabenordnung (AO), konkret aus :
AO §56 schrieb:
Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.
und
AO§ 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen schrieb:
Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass

  1. eine Körperschaft Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschafft; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist,
  2. eine Körperschaft ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet,
  3. eine Körperschaft ihre Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben aus der Vermögensverwaltung, ihre Gewinne aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ganz oder teilweise und darüber hinaus höchstens 15 Prozent ihrer sonstigen nach § 55 Absatz 1 Nummer 5 zeitnah zu verwendenden Mittel einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Vermögensausstattung zuwendet. Die aus den Vermögenserträgen zu verwirklichenden steuerbegünstigten Zwecke müssen den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecken der zuwendenden Körperschaft entsprechen. Die nach dieser Nummer zugewandten Mittel und deren Erträge dürfen nicht für weitere Mittelweitergaben im Sinne des ersten Satzes verwendet werden,...
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Der BV verliert seinen Naturschutzstatus, genauso wie die LV, die den haben, da dieser an die Gemeinnützigkeit gekoppelt ist.

Viele Vereine werden ihre Gewässer verlieren, weil Gewässer der öffentlichen Hand meist nur an gemeinnützige Vereine verpachtet werden..


Das würde ja dann nur ne Satzungsänderung erfordern, wieder ein gemeinnütziger Verein zu sein.
Man kann auch gemeinnützig sein ohne ein Naturschutzverband/-verein zu sein.
 
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Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

@Fscherbandit
Wettfischen entspricht nicht den Bestimmungen der Gemeinnützigkeit.

Die Vereine führen mit ihren Hegefischen mit Wettbewerbscharacter was durch?
Geht es in erster Linie um Hege oder geht es darum einen Sieger zu ermitteln und evtl. auch um Qualifikationsangeln?

Geht es um Hege wenn eine DAFV Mannschaft in Südafrika bei einer WM antritt? Mannschaftsangeln.

Wieviel Hegefischen im Jahr sind an einem Gwässer nötig?

Kann man die "Hegefischen" als solche bezeichnen wenn es grosse Pokale gibt und auch Geld/ Sachpreise?
Startgebühren erhoben werden die um die 100 Euro liegen?
Teams von diversen Herstellern teilnehmen?

Nach meiner Meinung haben solche Veranstaltungen sehr wenig mit Hege zu tun.
Für eine Hegeveranstaltung muss man nicht solch einen Aufwand betreiben.
Eine Hegeveranstaltung bedarf nicht diese mediale Aufmerksamkeit von diversen Medien.
 
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Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

oder...welche Berechtigung hätte die Seite Champions Team wenn es um Hegefischen ginge?
Wen würde ein langweiliges Hegefischen interessieren?
Wenn Angelstar X u. Y u. Z in ihren Vorort- Angelvereinen an einem Hegefischen teilnehmen gibt es auch dann diese mediale Aufmerksamkeit? Mit nichten

Und wofür muss man beim Hegefischen den Angelbereich in Sektoren einteilen mit anschliessendem Sektoren wechsel der Teams?
 
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Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Ich verstehe nicht, wieso hier immer und immer wieder die Diskussion abdriftet zu "rechtliche Grundlagen" versus dem BMF-Erlass.

Die Rechtliche Grundlage ist die Abgabenordnung. Nach der richten sich die rechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit Gemeinnützigkeit. Der Erlass regelt die Indizienlage, die im Hinblick auf Angelvereine und -verbände zu prüfen sind, um die Anerkennung als gemeinnützig oder nicht steuerlich einordnen zu können. Da ist klar festgelegt, dass die Durchführung eines Wettfischens seitens eines Vereines/Verbandes eine als nicht gemeinnützig einzustufende Handlung ist.
Da die Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit aber die Ausschließlichkeit nach §58 AO voraussetzt, dürfen eben keine anderen als als gemeinnützig anerkannte Ziele verfolgt werden.
Diese Aussage ist also schlichtweg falsch:
Die Vereine werden nicht die Gemeinnützigeit verlieren, wenn sie einen LV oder BV finanzieren. Die Ziele des Vereins müssen gemäß der Satzung unmittelbar und ausschließlich gemeinnützig sein.
Es reicht nicht aus, wenn die Ziele laut Satzung so sind, sondern es kommt darauf an, keine anderen als diese Ziele zu verfolgen. Sobald dies der Fall ist und nachgewiesen werden kann, sind die zuständigen Finanzämter gemäß des BMF-Erlasses verpflichtet, den Vereinen/Verbänden die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Dann müssen alle Einnahmen (also z.B. Mitgliedsbeiträge) ordnungsgemäß versteuert werden.

Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.#c
 
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