Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

die DAFV Satzung ein schlechtes Beispiel -
Und genau der DAFV ist hier das Thema....

Hallo miteinander

es ist für den weiteren Fortgang der Frage Wettfischen und Gemeinnützigkeit unerheblich was die Richtlinie des FA-Ministeriums für eine Rechtsqualität und -Verbindlichkeit hat. Durch die Tatsache, dass 2 LV die Mitgliedsbeiträge auf ein Sperrkonto überwiesen haben, erzwingen sie so oder so eine Entscheidung in dieser Frage (es sei denn, die 2 LV ziehen zurück, was ich für höchst unwahrscheinlich halte).


Servus
Fischer am Inn
Eben!

Und:
Wenn das alles so gar kein Problem ist, warum hat dann weder ein Landesverband noch ein Bundesverband einfach die Abschaffung des Erlasses in die Wege geleitet?

Dann wär der Haufen ja noch übler, als ich eh schon vermute................
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
Du kannst als Einzelperson auch nicht gemeinnützig sein und somit die Gemeinnützigkeit eh nicht verlieren...

Richtig, schlechtes Beispiel von mir (im nichtjuristischen Sinne bin ich natürlich gemein und nützlich zugleich...).

Gleichwohl ist Deine These aus verschiedenen Gründen Quatsch - siehe noch einmal mein geändertes Posting.

Noch kein Gericht hat darüber befunden, dass Angeln als Sport abzuerkennen ist.

Die Frage lautet, ob schon einmal ein Gericht die Anerkennung der Gemeinnützigkeit auf Basis des Förderung-von-Sport-Kriteriums verweigert hat. Denn offenbar berufen sich sehr viele Vereine in erster Linie auf dieses Kriterium.

Beispiel 1:
Präambel: "Der Angelsport ist ein eigenständiges und allgemeines Kulturgut."
Zweck: "Verbreitung und Verbesserung des waidgerechten Sportfischens"

Beispiel 2:
"Der Verein hat sich zur Aufgabe gestellt, nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und unter Ausschluß von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen, rassischen und militärischen Gründen folgende, als besonders anerkannte, Zwecke zu verfolgen:
1. Förderung des Sports
"


Und nein, ich such Dir jetzt keine Quellen dazu raus.

Doch, ich bitte zwingend darum. Denn ich kann Dir im Gegenzug auf Anhieb weitere Satzungen von Angelvereinen beibringen - die ähnlich wie die bereits dargestellte oder sogar noch stärker den Sportaspekt in den Vordergrund rücken. Und sie sind offenbar als gemeinnützig anerkannt worden. Ich kann nicht nachweisen, ob das trotz oder wegen geschehen ist. Wenn Du das so sicher kannst, bitte, das hilft der Diskussion durchaus weiter...

Und im übrigen:
Lies doch einfach mal die Gesetzestexte, die Thomas immer wieder als Quellen verlinkt.
Die Abgabenordnung ist Gesetz!!!

Ich frage mich zunehmend, ob Ihr die gelesen und verstanden habt. Da steht nichts von Angeln. Auch nicht, was Sport, Bildung, Erziehung, Brauchtum meint. Es steht auch nicht drin, wann ein Euro im Sinne der gemeinnützigen Vereinszwecke ausgegeben wurde und wann nicht...

Das ist nämlich alles Interpretation - und die Eure ist eine von vielen und an vielen Stellen sehr wackelig. Das zeigt sich nicht zuletzt, daran dass es in der empirischen Wirklichkeit keine, aber auch keine einzige nachvollziehbare Entsprechung für Eure steilen Thesen gibt...
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Angeln ist kein Sport.

Dies vermittelt Dir sogar der DAFV so.

Welcher Sport wird somit Im Angelverein gefördert?
Antwort: Casting!
Und auch genau dafür gibt es vom Sportbund Fördergelder.

Einige Angelvereine streichen bereits das Wort "Sport" aus ihrem Vereinsnamen.
Bei Neugründungen wird sogar freiwillig darauf verzichtet.

Beispiel?

http://www.asv-nienborg.de/av-nienborg-dinkel/asv-nienborg-in-zukunft-nicht-mehr-sportlich
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Angeln ist kein Sport.

Warum gibt es dann gemeinnützige Angelvereine, deren vorrangiger Vereinszweck in der Förderung des Angelsports besteht und die sich damit offensichtlich und erfolgreich auf das Förderung-des-Sports-Kriterium der AO berufen?

Warum gibt es überhaupt die Wortschöpfung Angelsport - wenn Angeln doch kein Sport ist?

Warum wird Angeln landläufig auch von Sportbünden für Sport gehalten (http://www.sportbund-leverkusen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=207&Itemid=57))?

und und und...

Letztlich geht im Zusammenhang des Trööts auch nur darum, ob irgendwo juristisch bindend festgestellt wurde, was Du da so frank und frei behauptest und was Honey usw. ebenfalls zu denken scheinen.
 
Zuletzt bearbeitet:

theeltunker

New Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

@ Thomas

Leider erinnern mich Deine dauernden Wiederholungen möglicher zukünftiger Horrorszenarien an die Argumentation der PeTA.
Wenn man etwas dauernd wiederholt hat man doch irgendwann Recht! |krach: "Ich will aber Recht haben!"

Ja, ich gebe Dir Recht, wenn Du verlangst dass, sich "unser" Dachverband gefälligst um das Thema kümmern muss.
Ja, Du hast Recht, dass sich die gewählten Funtionäre um das Thema drücken und eigentlich gar nichts machen, ausser Kosten verursachen.
Nein, ein Verein/Verband verliert nicht automatisch die Gemeinnützigkeit, nur weil ein Sachbearbeiter im BFM vor Jahren eine Handlungsanleitung herausgegeben hat und die man so auslegen kann, wie Du meinst, dass es ist. Es ist halt Auslegungssache und bedarf der Interpretation.
Du solltest die Begründung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg genau lesen, warum sie ein Verfahren gegen einen Verantwortlichen der ein internationales Freundschaftsfischen durchgeführt hatte und von der PeTA angezeigt wurde, eingestellt hat.
Nein, wenn der DAFV die Gemeinnützigkeit verlieren sollte, (was von Dir hier als Thema aufgebauscht wird und was ich für absolut unmöglich halte) verlieren nicht automatisch angeschlossene Verbände/Vereine die Gemeinnützigkeit.
Nein, ein Finanzamt wird nicht automatisch ermitteln, ob man einem Verein/Verband die Gemeinnützigkeit aberkennen muss, nur weil er ein Königsfischen für seine Mitglieder oder ein offenes Hegefischen durchgeführt hat. Zumal genau diesem Verein die Gemeinnützigkeit mit dem in der Satzung niedergeschriebenen Ziel, die Durchführung von Gemeinschaftsfischen und die Förderung des Angelsports bescheinigt wurde. (siehe auch das Posting von Kaulbarschspezi)
Nein, kein verantwortlicher Vereins-/Verbandsfuntionär wird eingesperrt oder muss sein Haus verkaufen, nur weil er ein Hege-/Gemeinschafts- oder Königsfischen durchführt oder durchgeführt hat.
Nein, ich bin kein Freund unserer Präsidentin oder sonst eines Funktionärs im DAFV. Ich gehe nur gern angeln und freue mich auf die Teilnahme an dem nächsten Hegefischen, wo ich meine Freunde treffe und mit Ihnen zusammen meinem Hobby fröne.

Harry
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Betrifft aber nicht die Gemeinnützigkeit und ist eine Meinung eines Staatsanwaltes.

Zwar generell Interessant aber bezüglich der Verwendung der Finanzmittel (Gemeinnützigkeit) uninteressant.
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Betrifft aber nicht die Gemeinnützigkeit und ist eine Meinung eines Staatsanwaltes.

Zwar generell Interessant aber bezüglich der Verwendung der Finanzmittel (Gemeinnützigkeit) uninteressant.

Eines Staatsanwalts, der offenbar auf Klägerseite einer solchen Klage keine Chancen einräumt. Und ist insofern relevant, als das TierSchG und Angelwettbewerbe offenbar nicht im Clinch liegen. Was wiederum heißt, einen Verstoß gegen das Gemeinnützigkeitskriterium Förderung des Naturschutzes über ein Verstoß gegen das TierSchG zu begründen, dürfte in aller Regel misslingen, wenn mit den gefangenen Fischen nicht im Anschluss noch ein Weitwurfwettbewerb stattfindet. Da unterscheiden wir uns von Australien, wo der Thunfischweitwurf sowohl als Sport als auch als Brauchtum durchgehen könnten...

Und da sind wir wieder hier:


und hier:

Es ist noch nicht einmal nötig, dass das BFM selbst recherchiert. Es reicht eine Anzeige und Verurteilung wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und aus ist es mit der Gemeinnützigkeit.

So, d.h. es würde gar nicht so einfach mit der Aberkennung, wenn es denn mal tatsächlich versucht würde und ein Verein sich das kurzer Hand nicht gefallen ließe...

P.S.: Sharpo, es wäre hilfreich, wenn Du den gesamten Diskussionszusammenhang in Deinen Postings im Auge behieltest - es ist einfach mühselig, den jedesmal auch für Dich wieder herzustellen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Wann werdet ihr begreifen, dass Strafrecht und Finanzrecht zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel sind???? |rolleyes

Ich geb's auf.
Du hast natürlich vollkommen recht:
  • Die Gemeinnützigkeit des DAFV und seiner angeschlossenen Verbände ist keineswegs gefährdet.
  • Die Begriffe "ausschließlich und unmittelbar" haben in §51 AO keinerlei Bedeutung und sind nur in den §§56,57 AO gesondert geregelt, weil sonst das Buch zu dünn geworden wäre.
  • Gleiches gilt für §67a, AO
  • Förderung des Sportangelns ist gesondert unter §58 AO als "Steuerlich unschädliche Betätigung" aufgeführt, allerdings dort nur für auserwählte Hochweise sichtbar und nicht für das gemeine Volk
  • Zuwendungen und Ausgaben für nicht gemeinnützige Zwecke oder an nicht gemeinnützige Organisationen gefährden nicht die Gemeinnützigkeit eines Vereins/Verbandes
  • Wenn das BMF einen Runderlass herausgibt, dann nur, weil man sich dort langweilt und damit die Beamten in den Finanzämtern was zum unterlegen haben, wenn der Schreibtisch wackelt
  • Elvis und John Lennon leben noch
  • die kleinen Kinder bringt der Klapperstorch
Manche Leute verpassen in grenzenlosem Optimismus sogar ihre eigene Beerdigung #q

Glaub einfach nur das, was du glauben willst, so wie soviele, die geglaubt haben, dass diese Fusion problemlos verlaufen und alles für alle zum Guten bringen wird...
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Ihr dreht euch im Kreis.
Die Frage, ob man Entscheidungen vom FA gerichtlich anfechten kann, muss doch durch einen Juristen(niemand anwesend?) zu beantworten sein.
So kann man weiterhin Seiten mit Spekulationen füllen.
Irgend welche Finanzamt Pamphlete sind m.M.n. nur solange gültig, bis sie mal einer gerichtlichen Prüfung standhalten müssen.


Dies hier entspricht auch meiner Ansicht:

Und ist insofern relevant, als das TierSchG und Angelwettbewerbe offenbar nicht im Clinch liegen. Was wiederum heißt, einen Verstoß gegen das Gemeinnützigkeitskriterium Förderung des Naturschutzes über ein Verstoß gegen das TierSchG zu begründen, dürfte in aller Regel misslingen, wenn mit den gefangenen Fischen nicht im Anschluss noch ein Weitwurfwettbewerb stattfindet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Eben, deshalb lasse ich es jetzt auch.
Wir haben schon vor Wochen und Monaten alles Wesentliche dazu zusammen getragen. Da hab ich einen Juristen und Steuerexperten dazu befragt und alles wiedergegeben, was ich von ihm erfahren habe.
Der DAFV wird das ja sicherlich genauso machen und gemacht haben und ist ja kompetent genug, daraus die richtigen Konsequenzen zum Wohle aller Angler ziehen...#6


Ist ja auch bald Weihnachten, oder?
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Wann werdet ihr begreifen, dass Strafrecht und Finanzrecht zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel sind???? |rolleyes

Ich geb's auf.
Du hast natürlich vollkommen recht:
  • Die Gemeinnützigkeit des DAFV und seiner angeschlossenen Verbände ist keineswegs gefährdet.
  • Die Begriffe "ausschließlich und unmittelbar" haben in §51 AO keinerlei Bedeutung und sind nur in den §§56,57 AO gesondert geregelt, weil sonst das Buch zu dünn geworden wäre.
  • Gleiches gilt für §67a, AO
  • Förderung des Sportangelns ist gesondert unter §58 AO als "Steuerlich unschädliche Betätigung" aufgeführt, allerdings dort nur für auserwählte Hochweise sichtbar und nicht für das gemeine Volk
  • Zuwendungen und Ausgaben für nicht gemeinnützige Zwecke oder an nicht gemeinnützige Organisationen gefährden nicht die Gemeinnützigkeit eines Vereins/Verbandes
  • Wenn das BMF einen Runderlass herausgibt, dann nur, weil man sich dort langweilt und damit die Beamten in den Finanzämtern was zum unterlegen haben, wenn der Schreibtisch wackelt
  • Elvis und John Lennon leben noch
  • die kleinen Kinder bringt der Klapperstorch
Manche Leute verpassen in grenzenlosem Optimismus sogar ihre eigene Beerdigung #q

Glaub einfach nur das, was du glauben willst, so wie soviele, die geglaubt haben, dass diese Fusion problemlos verlaufen und alles für alle zum Guten bringen wird...

:)

Ich war gerade am Überlegen ob ich da etwas nicht verstanden habe.
Bin aber offensichtlich nicht der einzige.
Danke

Ich versteh den Zusammenhang der Gemeinnützigkeit und Strafrecht ..Tierschutzgesetz auch nicht so ganz.
War immer im Glauben das es sich bei der Gemeinnützigkeit unter anderem um ein Vorteil bei der Steuerabgabe handelt und sich daraus gewisse Pflichten ergeben.
Die Pflicht halt die Finanzmittel überwiegend für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der Verlust bei Tierquälerei im Verbund mit Naturschutz blablabla eher als zweitrangig angesehen.
Wobei Tierquälerei eines einzelnen Vereinsmitgliedes nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit eines Angelvereins führen.
Oder?|kopfkrat|supergri

Aber auch da kann ich mich mal wieder irren.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

reeecht euch doch ab - wird doch eh geklärt werden, weil der BV die Kohle auf den Sperrkonten dringend baucht...
;-)))

Bedingung dazu ist eben verbindliches Schreiben der FA Offenbach und Berlin als Zuständige, dass die Veranstaltungen des DAFV 2013 und 2014 nicht die Gemeinnützigkeit gefährden.

Unabhängig anderer Anzeigen und Nachfragen zum Thema bei diversen Finanzbehörden, von denen wir Kenntnis haben, wird damit also der BV selber zu den FA dackeln (müssen) und um Absolution seiner Wettangeln 2013 und 2014 bitten - dann sehen wir ja, wies ausgehen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fischer am Inn

Active Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Hallo miteinander

was soll die theoretische Herumturnerei? Begreift Ihr nicht: Die Milch ist verschüttet und kann nicht mehr eingesammelt werden..
Soll heißen: Die zwei Landesverbände, die das Geld auf ein Sperrkonto überwiesen haben, erzwingen die Entscheidung über Wettfischen und Gemeinnützigkeit (wenn nicht noch ein Wunder geschieht).

Servus
Fischer am Inn
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

  • Förderung des Sportangelns ist gesondert unter §58 AO als "Steuerlich unschädliche Betätigung" aufgeführt, allerdings dort nur für auserwählte Hochweise sichtbar und nicht für das gemeine Volk
Scheint so. Unter welcher Nummer?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Hallo miteinander

was soll die theoretische Herumturnerei? Begreift Ihr nicht: Die Milch ist verschüttet und kann nicht mehr eingesammelt werden..
Soll heißen: Die zwei Landesverbände, die das Geld auf ein Sperrkonto überwiesen haben, erzwingen die Entscheidung über Wettfischen und Gemeinnützigkeit (wenn nicht noch ein Wunder geschieht).

Servus
Fischer am Inn
Nur zur Klarstellung und um Legendenbildung vorzubeugen:
Schuld an der "verschütteten Milch" haben nicht die Landesverbände, die um ihre Gemeinnützigkeit fürchten und dementsprechend handeln.

Schuld hat klar der Bundesverband, der (kommt noch was in Frage ausser wider besseren Wissens oder aus Dummheit/Ignoranz?) diesbezügliche mehrfache, teilweise schon monatelang vorliegende Nachfragen dieser LV nie konkret beantwortet hat und sie so zum Handeln gezwungen hat.
Und durch seine Veranstaltungen in In- und Ausland und deren zumindest teilweise Abrechnung über Treuhand/Anderkonten erst diese Gefahr überhaupt herbeigeführt hat.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Hallo

Nur zur Klarstellung und um Legendenbildung vorzubeugen:
Schuld an der "verschütteten Milch" haben nicht die Landesverbände, die um ihre Gemeinnützigkeit fürchten und dementsprechend handeln.

Schuld hat klar der Bundesverband, .


Kein Problem damit. Ist aber auch wurscht. Die Folgen sind davon unabhängig. Und so wie es aussieht, sind die Folgen nicht durchdacht (falls es schlimm kommt).



Servus
Fischer am Inn
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Hallo




Kein Problem damit. Ist aber auch wurscht. Die Folgen sind davon unabhängig. Und so wie es aussieht, sind die Folgen nicht durchdacht (falls es schlimm kommt).



Servus
Fischer am Inn

Einspruch.
Der VDSF hat sich genau dafür eingesetzt.
Alles gewollt.
Und die Kollegen im DAV haben dies einstimmig angenommen.

Dumm nur, das nun einige LV diesen Erlass nun ernst nehmen und ihre Gelder verweigern bis die Sache geklärt ist.

Da haben sich einige Damen und Herren im DAFV etc. ins eigene Fleisch geschnitten.
Dumm gelaufen.
Hätte man 1991/ 1995 mal seine Blitzbirne eingeschaltet. Aber dem DAV eine pinnen war wichtiger.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Hallo miteinander

was sollen den die Spielchen ob nun eine Vorschrift so oder so ausgelegt wird oder wer schuld hat und wer der böse Bube ist?

Ich empfehle, Abstand zu nehmen und das ganze Paket noch einmal in aller Ruhe durchzudenken. Vor allem sollte man an die Angler denken. Die Verbände werden auf die eine oder andere Art weiter bestehen, vielleicht mit einem rechtlich schlechterem Standing. Aber sie werden weiter bestehen. Aber bei den Anglern wird es denen weh tun, die finanziell knapp kalkulieren müssen.

Servus
Fischer am Inn
 
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