Wer braucht diesen DAFV????
Hier der Link zur Meldung des DAFV zum Fischereitag des DFV in Fulda:
http://www.dafv.de/index.php/home/n...eilungen/deutscher-fischereitag-2014-in-fulda
Mir stellen sich da gleich wieder (viele) Fragen:
Auf dem Deutschen Fischereitag in Fulda tagte der Arbeitskreis Angelfischerei unter der Leitung der DAFV Präsidentin Dr. Christel Happach-Kasan. Zur Diskussion standen der Entwurf der Leitsätze des DAFV und der Entwurf der Handreichung zum Gemeinschaftsfischen.
Der "Entwurf der
Handreichung zum Gemeinschaftsfischen"??
Wer reicht wem die Hand, wo ist der (neue?) Entwurf für Angler oder wenigstens organisierte Angelfischer nachlesbar, was ist der Unterschied zwischen "Leitlinien" und "Handreichung"??
Und vor allem:
Was ist eigentlich mit den 2013 und 2014 unter Führung des DAFV durchgeführten Veranstaltungen im In- und Ausland, die nach Ansicht (nicht nur ) von mindestens 2 Landesverbänden die Gemeinnützigkeit gefährden?
Wurde dazu nichts besprochen?
Will man das aussitzen, bis es notfalls rumst?
Weil das zu klären ja viel wichtiger und drängender wäre als die "Handreichung" des DAFV an wen auch immer........
Und das ist vor allem originäre Sache des Bundes, weil das rein gar nichts mit Landesgesetzen zu tun hat.
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Die Mehrheit der Teilnehmer sprach sich dafür aus in der Abfassung der Handreichung nicht über die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer hinauszugehen.
Der Bundesverband ist also der Meinung, die "Handreichung" soll nicht über die in den Landesfischereigesetzen verankerten Bestimmungen zum Gemeinschaftsangeln (vergessen wurden dabei Bestimmungen zum (verbotenen) Wettangeln wie z. B. in NRW) hinausgehen ..
Über welche Bestimmungen welcher der 16 Landesgesetze?
Ist ein Bundesverband nicht (auch gerade) dazu da, hier dann das möglichst liberalste Landesrecht zu eruieren, dann zu versuchen und zu helfen, das auch in den anderen Bundesländern umzusetzen?
Statt dessen:
Die Handreichung zum Gemeinschaftsfischen soll den Bundesländern zur Orientierung dienen, die keine eigene gesetzliche Regelung haben.
Da werden sich die Bundesländer aber freuen, die noch keine Regelung haben, wenn ihnen ein "kompetenter" Bundesverband eine "Handreichung" an die Hand gibt.....
Und was ist mit den restlichen 13 Bundesländern?
Die teilweise anglerfeindliche Regelungen haben?
Da sieht sich der Bundesverband nicht in der Pflicht?
Weil Ländersache???
Zu was braucht man denn dann diesen Bundesverband?
Zur "Handreichung"???????
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Thomas Finkbeiner