WICHTIG - KBF - Gewässersperre im LK Peine

Deep Down

Well-Known Member

Jep, der LK Peine ist mit seiner Rechtsauffassung und entgegen aller mahnenden Worte mit offenem Visier mit 300 km/h aber voll gegen die Wand gefahren!

Aber Achtung: Die Entscheidung gilt vorläufig und bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur für die Gewässer des FV Peine-Ilsede und Umgebung e.V. als Antragsteller.

Es ist aber zu erwarten, dass der LK Peine sich noch hinsichtlich der anderen Gewässer erklärt, um einer Klagewelle auszuweichen.
 
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SpinnerBS

Active Member
Ist doch schön, dass viele Nichtjuristen ein besseres Gespür hatten als die Verantwortlichen in der Stadt Peine.
Peine kommt von peinlich, oder vielleicht auch umgekehrt.

Dieses Wochenende und der 1. Mai an den Gewässern sind gerettet. ab37ab37ab37
 

Waller Michel

Well-Known Member
Wir haben Grund zum Feiern Männer!
Und vielen Dank an alle Beteiligten die sich für uns eingesetzt haben!
Das macht diesen Sommer um einiges besser!

Danke und LG Michael
 

Prinzchen

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Aber Achtung: Die Entscheidung gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig nur für die Gewässer des FV Peine-Ilsede und Umgebung e.V. als Antragsteller.
Da hast du sicher Recht, aber es wäre ja die totale Willkür, den anderen betroffenen Vereinen das Angeln weiterhin zu untersagen. Das wäre nun wirklich argumentaiv nicht zu vermitteln.
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Aber Achtung: Die Entscheidung gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig nur für die Gewässer des FV Peine-Ilsede und Umgebung e.V. als Antragsteller.
Morgen soll wohl eine Sitzung beim LK über das Thema stattfinden. Jetzt kann der LK aber nicht mehr anders, als für alle Vereine freizugeben.
 

Deep Down

Well-Known Member
Da hast du sicher Recht, aber es wäre ja die totale Willkür, den anderen betroffenen Vereinen das Angeln weiterhin zu untersagen. Das wäre nun wirklich argumentaiv nicht zu vermitteln.

Na klar! Das Gebilde wird insoweit natürlich vollkommen zusammenbrechen müssen......aber die Wege des LK Peine sind ja offenbar nicht nachvollziehbar
Der LK kann gegen diese Entscheidung aber noch Beschwerde einlegen!
Einen Anhaltspunkt könnte dann das morgige Verhalten dort geben.
 
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Deep Down

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Infos dazu nun auch auf der Facebookseite des AV Niedersachsen!

Zur inhaltliche Auseinandersetzung kommt bestimmt auch noch was!
 

Rannebert

coin operated boy
Ausm FB:

Landkreis Peine
1 Std. ·
Privates #Angeln im #LandkreisPeine ist wieder erlaubt
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts #Braunschweig ist das private Angeln ab sofort vorläufig wieder erlaubt. Dabei ist allerdings auf die Regelungen des Kontaktverbots und die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Das gewerbliche Angeln ist weiterhin verboten.

Wenn ich allerdings das 'vorläufig' darin lese, dann frage ich mich schon, was unser Landkreis für finstere Pläne schmiedet, um neue Gründe zu finden, warum Angeln momentan verboten sein sollte. :annoyed
 

Deep Down

Well-Known Member
Das ist "Das beleidigte Leberwurst"-Syndrom!
Selbst wenn sie versuchen sollten was zusammen zu basteln, schützt uns die 20m Abstandsregelung. Müssen sich nur alle dran halten. Sie müssten ansonsten für alle und jeden jedes Gewässer dicht machen. Das wäre, wenn überhaupt, aufgrund Publikumsverkehr wieder nur angemessen für Eixer, Wehnser und Wipshausen. Und das dann am Donnerstag Nachmittag, so kurz vor dem Feiertag.....you know!
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

"gewerbliches Angeln" bleibt weiterhin verboten.

Was damit wohl gemeint ist?

Die Fischerei ist ja m.W. von der Gewerbeordnung (§6GewO) ausgenommen.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Das Thema hat sich erledigt. Der LK Peine akzeptiert die gerichtliche Entscheidung und wendet sie auf alle Gewässer in seinem Zuständigkeitsbereich, und zwar auch auf solche, die eingezäunt sind, an. D.h. auch, dass ein möglicher Rechtsbehelf nicht eingelegt wird. Siehe hierzu die entsprechende Mitteilung des AVN.
Vorläufig bedeutete im Übrigen nur, dass nicht in der Hauptsache, dh über die Klage selbst, sondern über den ebenso gestellten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO per Beschluss entschieden wurde. Wobei man in den Beschlussgründen nachlesen kann, dass de facto im Sinne der Vorwegnahme der Hauptsache über die streitige Rechtsfrage abschließend entschieden wurde ( der Sachverhalt war komplett unstreitig). Bedeutet: Auch die Feststellungsklage ( Hauptsache) hätte aus exakt den gleichen Gründen Erfolg gehabt.
Ich denke, die Hauptsache wird jetzt übereinstimmend für erledigt erklärt mit der Ergänzung. dass der Beklagte die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen hat.
By the way: Die Zusammenarbeit mit dem AVN, hier Thomas Klefoth, hat mir - wie immer - extrem viel Spaß gemacht. Verdammt guter Laden, dieser AVN ...
 

Deep Down

Well-Known Member
Das bleibt alles zu hoffen und der Lk wäre gut beraten, jetzt auch im Hinblick auf die Hauptsache anzuerkennen oder einer Erledigung zuzustimmen. Das VG hat immerhin die Gründe seiner Entscheidung aber ganz deutlich gemacht! Unstreitig war die Sache ja nach dem Inhalt des Beschlusses nicht. Großes Kino, wenn die tatsächlich behauptet haben sollen, dass es den Fischbeständen gut tut, wenn die Angler mal nicht am Gewässer sind. Eine schöne Missachtung der Regelungen des nds. Fischereirechtes.

So, erstmal kommt der Lk nun dem Beschluss nach und öffnet auch die anderen Gewässer, um weiteren Inanspruchnahme, z.B der des KBF, auszuweichen, aber er betont ausdrücklich die Vorläufigkeit.
Das lässt aufhorchen, denn würde man es akzeptieren, hätte es dieses Zusatzes nicht bedurft. Das hört sich also nicht unbedingt nach Erledigung an. Es sei denn, man will nach Außen das Gesicht wahren und die Niederlage erstmal nicht offen eingestehen.

Ich glaube dem Frieden erst, wenn bis zum 30.04 nicht noch was kommt.

Es gibt nämlich noch § 11 der Verordnung, wonach....
Die örtlich zuständigen Behörden können weitergehende Anordnungen treffen, soweit
es im Interesse des Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich ist und den vorstehenden Regelungen nicht widerspricht. Sie können insbesondere für bestimmte öffentliche Plätze, Parkanlagen und ähnliche Orte in ihrem Zuständigkeitsbereich generelle Betretungsverbote erlassen.

Das kann auch für öffentlich zugängliche Angelgewässer gelten.

Diese Ermächtigungsgrundlage wurde ab Gründonnerstag schon für einige Gewässer mit Publikumsverkehr (Eixer, Wehnser und Wipshausen) im Rahmen einer Allgemeinverfügung genutzt. Musste abgeändert werden, weil diese bereits über das Osterwochenende bis zum 19.04 gelten sollte. Wurde dann auf das Osterwochenende zeitlich beschränkt.
Würde man nun auf die Idee kommen, dass eine Vielzahl von Anglern (Der 1. Mai bzw das Wochenende bedeutet für viele Angler traditionell den Beginn der Raubfischsaison), Wanderern/Spaziergängern, Joggern, Tauchern, Surfern, Radfahrern die Gewässer am 01. Maiwochenende aufsuchen, könnte zumindestens zeitlich kurz befristet noch was drohen.
Am 30.04 lanciert, wäre Rechtsschutz rechtzeitig dann nicht mehr einzuholen.

Aufgrund dieses offenbar immer über das Ziel hinausschiedsenden Verhaltens des LK Peineb bleibe ich "vorläufig" skeptisch!
 
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Prinzchen

Active Member
Noch dazu soll es gerade einen Beitrag auf NDR1 gegeben haben.
..der aus einer etwa 30sekündigen Meldung in den 15Uhr-Nachrichten (NDR-regional) bestand. Das Urteil des Verw.gerichts BS wurde erwähnt und mit dem FV Peine-Ilsede der Kläger. Das wars dann auch. Ob es weitere, umfangreichere Berichte gab, weiß ich aber nicht.
 
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