WICHTIG - KBF - Gewässersperre im LK Peine

Deep Down

Well-Known Member
In beiden Fällen mach mal.

In Anbetracht der nötigen Bekanntmachung für die Wirksamkeit und des Nichtauffindens auf der Website des LK Paaaane, allerdings einer Verfügung für die Feiertage ausdrücklich bezogen auf Eixer, Wehnser und (Sch-)Wipshausen und einer entsprechenden Bekanntmachung in der Zeitung, könnte hier das Phänomen der "Stillen-Post" hinsichtlich des wahren Umfanges der Verfügung vorliegen.
Tatsächlich muss man sich an den Gewässern an die allgemeinen Regeln (Abstand etc) halten! Darauf könnte sich der Sachbearbeiter berufen haben und zum Handeln aufgefordert haben, damit nicht weitergehende Massnahmen verordnet werden müssen, wie etwa Gewässersperren.

Und sowas wäre in Anbetracht der Osterfeiertage sicher heute noch veröffentlicht worden. Wie gesagt, ohne Bekanntmachung läuft gar nix!
 

Waller Michel

Well-Known Member
Bekanntmachung für öffentliche Gewässer, klar unbedingt von Nöten!
Bei Privatgewässern reicht aber den Besitzer/Fischereirechtinhaber zu informieren!
Die wiederum das Gewässer sperren!

LG Michael
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Beim ersten Punkt bin ich schon dabei und den zweiten Punkt, wenn ich ihn mal wieder treffe.

Ansonsten bin ich völlig bei Dir. Die Ereignisse haben sich heute Nachmittag - so wie ich das verfolgt habe - ziemlich überschlagen. Ich sehe aber aufgrund der Kurzfristigkeit eh ein Kommunikationsproblem, auch wenn es in der Presse gebracht werden sollte.

Die Vorstände haben aktuell echt ein Problem
- es gibt wohl keine direkte Aussage bis auf die Teiche in Deinem Link
- nicht jeder hat eine Zeitung und liest die
- nicht jeder schaut permanet auf die Webseite eines Vereins, wenn sie denn auch derzeit aktuell gehalten wird
- nicht jeder sieht bewusst einen Aushang mit den Verboten an einem Gewässer. "Oh.... den Zettel habe ich ja völlig übersehen"
- so viel Schichten können Aufseher derzeit an den Gewässern gar nicht machen um alle Angler zu informieren

Wie will man das sauber regeln, ohne mit einem Bein im Knast zu stehen. Ok. Übertrieben ausgedrückt.
Man kann es eigentlich nur falsch machen. Informierst Du als Vorstand nicht - und wenn es nur über Aushänge oder ähnliches ist - kannst Du belangt werden.
Informierst Du und sperrst die Teiche/Gewässer evtl. sogar unbegründet, ziehst Du Dir den Unbill der Mitglieder zu.

Gerade den Anhang bekommen und der LK Peine bezieht sich wohl auf den §1 Absatz 5 ( Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen) und definiert Angelverein=Sportverein.
Das sagt Dir ja aber wahrscheinlich mehr. ;)
 

Anhänge

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ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Lass Dir Zeit. Aktuell ist das Kind ja bei dem langen Osterwochenende anscheinend eh ins Wasser gefallen.
 

Deep Down

Well-Known Member
Okay, wahrscheinlich Definition Angelgewässer gleich Sportanlage!
Das wäre eine seeeeeehr enge und wahrscheinlich vom Schutzzweck deutlich zu enge Auslegung, die über Sinn, Zweck und das Ziel der Verordnung hinausschiesst.
Den man soll bei Sportanlagen aufgrund der damit einhergehenden zusammenhängenden räumlichen Enge (Spielfeld) vor einer sehr wahrscheinlichen Unterschreitung des Mindestabstandes geschützt werden.
Angeln ist auch keine Mannschaftssportart, also ist schon kein enger menschlicher Kontakt mit "Mitspielern", den es aufgrund einer Ansteckung zu verhindern gilt, zu besorgen.
Zu dem sorgt Angeln üblicherweise nicht dafür, das Zuschauer angelockt werden, die eine Menschenmenge bilden, in der ihrerseits die Gefahr besteht, dass Mindestabstände unterschritten werden.
Angeln ist damit schon nicht geeignet die zuverhindernde Gefahr überhaupt entstehen zu lassen.

Ist Angeln daher überhaupt ein Sport und ein Angelgewässer eine Sportanlage? Wohl eher nicht.

Das "Verbot" dürfte daher für eher weit- und großräumige Angelgewässer unter freiem Himmel bei üblicherweise nicht publikumswirksamen Ausübung der Angelei durch den einzelnen Angler völlig überzogen sein, da dort eben nicht mit oben genannten Gefahren/Risiken zu rechnen ist. Der Schutzzweck dürfte damit gar nicht berührt sein.

Für solche Angelgewässer gilt eher § 2 Absatz 2 i.V.m § 3 der Verfügung. Bei Einhaltung der Abstände etc ist das Bewegen und der Aufenthalt an der frischen Luft gerade gestattet, sogar ausdrücklich gewollt und soll eben nicht behindert werden.

Dagegen würde ich mich zur Wehr setzen und der Verband sollte durch die Vereine eingeschaltet werden.

Bei der Sperre Eixer etc ist der LK Peine mit der ursprünglichen Dauer bis zum 19.04. auch schon übers Ziel hinausgeschossen und musste das auf die Osterfreiertage beschränken.
Btw. Die Sperre Eixer etc zeigt doch erst, wann ein Einschreiten aufgrund einer Großzahl von Begegnungen nötig ist vom Sinn und Zweck her und macht deutlich, dass das beim dagegen wenig frequentierten Angelgewässer völliger Blödsinn ist!
 
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Deep Down

Well-Known Member
Die Vereine als auch der einzelne Angler müssen das nicht hinnehmen. Der Rechtsweg ist eröffnet! Das gilt ja wohl nicht nur für die Osterfeiertage.
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
@Deep Down Danke. Genau meine Sicht.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Zeitpunkt dieser Aktion bewusst gewählt wurde, weil am heutigen Nachmittag keinerlei Eskalation über den Verband und der damit folgenden Klärung beim LK möglich gewesen wäre.
Nach den Ostertagen wird sich mein Verein bestimmt an den LV wenden.
 

Deep Down

Well-Known Member
Das wird eventuell mit den zusperrenden Seen Eixer, etc hochgekocht sein, weil da eben auch geangelt wird und dann ist der Amtsschimmel völlig durchgegangen!

Was ein Blödsinn! Auf diese krude Idee muss man erstmal kommen! Ich bin mir sicher, dass wird vom LK durch Klarstellung ganz schnell korrigiert werden.
Sicher mit der ausflüchtenden Begründung. Dies wäre nach den Osterfeiertagen ja eigentlich auch nicht mehr nötig.
Kann aber auch sein, dass man sein Versagen einfach nicht zugegeben will. Ist nicht das erste Mal, dass man Behörden über die Rechtssprechung entsprechend korrigieren muss. Vogel-Strauss-Taktik des stoischen Hinnehmens wäre völlig verkehrt, insbesondere dann, wenn man schon selbst postuliert, dass man mit der Rechtsauffassung nicht einverstanden ist. Für mich unerklärlich, weshalb man dann nichts unternimmt.
Unser Verband ist da sicherlich voller Tatendrang!
 

Waller Michel

Well-Known Member
@Deep Down Danke. Genau meine Sicht.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Zeitpunkt dieser Aktion bewusst gewählt wurde, weil am heutigen Nachmittag keinerlei Eskalation über den Verband und der damit folgenden Klärung beim LK möglich gewesen wäre.
Nach den Ostertagen wird sich mein Verein bestimmt an den LV wenden.

Das denke ich auch!
Man hat genau kurz vor Ostern abgewartet um ein kurzfristiges einschreiten gegen dieses Verordnung verhindern zu können !

LG
 

SpinnerBS

Active Member
Die Spinnen die Römer, ach nee, die Peiner. Und sowas muss ich bei meinem Nick hier schreiben. Asche auf mein Haupt.
Jetzt setzen die Angelgewässer mit Sportstätten gleich.

Ich fordere ab sofort, dass im Landkreis Peine ab sofort alle Radwege gesperrt werden, da dort die Radfahrer ihren Sport ausüben. Damit diese dann nicht zum Sportradeln auf die Straßen ausweichen, sollten diese gleich mit gesperrt werden.

Aber nun mal Ernst. Dass evtl. Parkanlagen gesperrt werden, weil einige Unverbesserliche es übertreiben, kann ich über die Feiertage nachvollziehen wenn auch nicht akzeptieren. So könnte man Eixer, Wenser etc nachvollziehen. Aber jeden Teich zu sperren ist doch Unsinn. Wollen wir auch gleich noch alle kleinen Bäche und Flüsse sperren?
 

SpinnerBS

Active Member
Ich weiß nicht, ob ich den Link hier posten darf. Aber sucht im Netz mal nach Angelmagazin, Coronavirus und Niedersachsen. Dort ist ein Schreiben vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen gezeigt, bei dem Angeln gestattet ist.
Über sticht Unter, Land sticht Kommune. Somit hat sich Peine weit aus dem Fenster gelehnt.
 

Waller Michel

Well-Known Member
Ich weiß nicht, ob ich den Link hier posten darf. Aber sucht im Netz mal nach Angelmagazin, Coronavirus und Niedersachsen. Dort ist ein Schreiben vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen gezeigt, bei dem Angeln gestattet ist.
Über sticht Unter, Land sticht Kommune. Somit hat sich Peine weit aus dem Fenster gelehnt.
Da hat irgendwer kein Arsch in der Hose und dann wird lieber mehr untersagt als erlaubt und nach Ostern war es denn keiner gewesen oder es wird ein Bauernopfer gesucht!

LG
 

Deep Down

Well-Known Member
Beim Herrn, der hier nicht genannt werden darf, findet sich auf Nachfrage eine Stellungnahme des für Niedersachsen zuständigen LAVES vom 23.03.2020.
Danach ist das Angeln unter Einhaltung der Allgemeinverfügung als körperliche und sportliche Betätigung gestattet.

Interessant, dass das in Peine anders gesehen wird!
 
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