In beiden Fällen mach mal.
In Anbetracht der nötigen Bekanntmachung für die Wirksamkeit und des Nichtauffindens auf der Website des LK Paaaane, allerdings einer Verfügung für die Feiertage ausdrücklich bezogen auf Eixer, Wehnser und (Sch-)Wipshausen und einer entsprechenden Bekanntmachung in der Zeitung, könnte hier das Phänomen der "Stillen-Post" hinsichtlich des wahren Umfanges der Verfügung vorliegen.
Tatsächlich muss man sich an den Gewässern an die allgemeinen Regeln (Abstand etc) halten! Darauf könnte sich der Sachbearbeiter berufen haben und zum Handeln aufgefordert haben, damit nicht weitergehende Massnahmen verordnet werden müssen, wie etwa Gewässersperren.
Und sowas wäre in Anbetracht der Osterfeiertage sicher heute noch veröffentlicht worden. Wie gesagt, ohne Bekanntmachung läuft gar nix!
In Anbetracht der nötigen Bekanntmachung für die Wirksamkeit und des Nichtauffindens auf der Website des LK Paaaane, allerdings einer Verfügung für die Feiertage ausdrücklich bezogen auf Eixer, Wehnser und (Sch-)Wipshausen und einer entsprechenden Bekanntmachung in der Zeitung, könnte hier das Phänomen der "Stillen-Post" hinsichtlich des wahren Umfanges der Verfügung vorliegen.
Tatsächlich muss man sich an den Gewässern an die allgemeinen Regeln (Abstand etc) halten! Darauf könnte sich der Sachbearbeiter berufen haben und zum Handeln aufgefordert haben, damit nicht weitergehende Massnahmen verordnet werden müssen, wie etwa Gewässersperren.
Und sowas wäre in Anbetracht der Osterfeiertage sicher heute noch veröffentlicht worden. Wie gesagt, ohne Bekanntmachung läuft gar nix!