AW: wie kam das Verbot des lebenden Köderfisches?
Ist es ja auch, der Fisch wird kein Lustempfinden haben wenn ich ihn an Land ziehe. Mein Bemühen kann nur darin liegen,
dass Leiden so gering und kurz wie möglich zu halten.
Freiwillig springt der Fisch ja nicht in meine Pfanne.
Wenn man Fleisch / Fisch essen möchte, muss man nun mal Gewalt anwenden. Das ist ein Naturgesetz.
Unnötiges Leiden sollte aber vermieden werden.
Dazu zähle ich (und der Gesetzgeber) den lebenden Köderfisch.
VG
Du legst Dir das schön so zurecht, dass Du meinst im Einklang mit dem Tierschutzgesetz zu handeln.
Legt man es konsequent aus, tust Du das nicht.
Um Fisch zu essen (und ich gehe hier davon aus, dass Du ausschließlich angelst, um Fisch für die Küche zu bekommen und jeden verwertbaren Fisch auch verwertest), jagst Du ihm einen Haken ins Maul oder ins Gedärm und ziehst ihn daran an Land. Dabei wehrt sich der Fisch und fügt sich selbst so noch größere Verletzungen oder Schmerzen zu.
Und Du glaubst, das aus einem vernünftigen Grund zu tun.
Mal sehen:
Deinen Fischbedarf kannst Du beim Fischzüchter in der Nähe decken. Dort wird der Fisch mit einem Kescher aus dem Hälterbecken gefangen und schnell und schmerzlos getötet. Nach dem Tierschutzgesetz darf man keinem Tier, auch bei vorliegen eines vernünftigen Grundes (hier essen), nicht mehr als vermeidbare Schmerzen und Leiden zufügen.
Genau das tust Du jedoch, wenn Du angelst um Fisch für die Küche zu fangen anstatt ihn beim Züchter zu kaufen.
Weiter:
Beim Fischzüchter wird die Wasserqualität ständig geprüft und schon aus Eigennutz in einem guten Bereich gehalten. Zudem wird er auch Lebensmittelrechtlich kontrolliert. Du hast also die größtmögliche Gewähr, ein gesundes Nahrungsmittel zu erwerben. Die Schadstoffbelastung selbstgefangener Fische ist in den meisten Gewässern unklar. Selbst in sauberen Gewässern mit Verbindung zu irgendwelchen Industriegewässern weiß man nicht, ob der gefangene Fisch von genau dort zugewandert ist.
Eine bessere Qualität des selbstgefangenen Lebensmittel ist ergo in vielen Fällen mindestens strittig.
Weiter:
Aus ökonomischer Sicht ist ein beim Züchter gekaufter Fisch um ein vielfaches billiger, als ein selbstgefangener. Die Kosten für Angelgeräte, Köder, Erlaubnisscheine, ggfs. Fahrtkosten etc. übersteigen sicher diejenigen, die man zur Deckung des Fischbedarfs beim Züchter aufwenden müsste.
Weiter:
Aus ökologischer Sicht (Thema ökologischer Fußabdruck) ist ein beim Züchter gekaufter Fisch um Längen verträglicher, als ein selbstgefangener. Du verfährst weniger Benzin, brauchst keine Angelgeräte, versaust weniger Klamotten-> weniger Wäsche, musst die Natur nicht betreten und kannst daher dort auch keinen Schaden anrichten.
Alles zusammen zeigt, dass angeln zur Nahrungsbeschaffung mit keinem einzigen vernünftigen Grund gesegnet ist. Imho, bei konsequenter Auslegung des Tierschutzgesetzes, verstößt (auch) angeln zur (privaten) Nahrungsbeschaffung gegen eben dieses.
So weit sind wir zum Glück in der Auslegung des Tierschutzgesetzes noch nicht. Die Betonung liegt auf "noch".
Es dürfte aber auch dem infantilsten klar sein, dass die Unterstellung einer Schmerz- und/oder Leidensfähigkeit bei Fischen über kurz oder lang zu einem generellen Verbot der Angelfischerei führen wird. Denn es fehlt der vernünftige Grund.