AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?
Nabend,
Bei uns in Rodde, am D-E-K, haben wir auch wohl schon mal zu 3. oder zu 4. am Wasser gesessen, und ich war die einzige Person mit Fischerei-schein und -erlaubnis. Da wurde überhaupt nicht von den anderen Personen geredet.
Ausser das diese selber gefragt wurden, ob sie den nicht auch eigentlich zum fischen gekommen seien. Deren Antwort war latürnich "Nein", und der Kontrolleti zog fröhlich seines Weges.
Zum keschern, oder einfach bloß als Materialträger, werde ich doch wohl meine Frau oder nen Freund mit ans Wasser nehmen dürfen. Und sollte sich doch wer drüber aufregen, dann war ich, für meinen Teil, voraussichtlich zum letzten mal an diesem Gewässer fischen.
Abgesehen von meinen Hausgewässern, aber da ließe sich so oder so bestimmt was machen... :m
PS: Bin bisher, in knapp 15 Jahren u. freier Wildbahn, auch nur am D-E-K kontrolliert worden, aber kann mir auch nicht vorstellen, dass die an der Ems nen Aufstand deswegen schieben würden. Allerdings können an der Ems längst ned überall Fußgänger rumstreunen. ^^