Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Daniel47

Member
Ich nehme einen Freund ohne Fischereischein zum Angeln mit, er sitzt aber nur neben mir und beteiligt sich nciht am Fischen.

Würde das ein Aufseher glauben oder würde er ihn eher verdächtigen selber zu Angeln?

MFG Daniel47
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Wenn er keine Angel hält dann angelt er auch nicht.

Kontrolleure dürfen keine Natursitzer und Angelzuschauer vertreiben.:m
 

Siever

Rollmopsiger RuhrPirat...
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Das dürfte kein Problem sein. Ich glaube, dass er rein- rechtlich sogar keschern darf (besser als gar nicht angeln;))... .
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Dass man sich übehaupt über sowas Gedanken machen MUSS!
Gibts wohl auch nur in Deutschland..
 

manolo86

BarschZerstörer
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Ich glaube aber, dass das Uferbetretungsrecht, falls es in Anspruch genommen werden muss, nicht auch für eine Begleitperson gilt. |kopfkrat
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Dann frag mal die Spaziergänger ob sie davon schon etwas gehört haben.
 

manolo86

BarschZerstörer
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Kann mir nicht vorstellen, dass Spaziergänger ein Uferbetretungsrecht in Anspruch nehmen müssen, wenn es dort ganz normale Wege zum Spazieren gehen gibt, oder? ;)
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Kann mir nicht vorstellen, dass Spaziergänger ein Uferbetretungsrecht in Anspruch nehmen müssen, wenn es dort ganz normale Wege zum Spazieren gehen gibt, oder? ;)


Keine Ahnung wie es bei dir aussieht aber hier rennen die überall rum.:m

Es fragt sie aber kein Kontrolleur nach nem Angelschein oder Betretungsrecht . . .
 

manolo86

BarschZerstörer
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Keine Ahnung wie es bei dir aussieht aber hier rennen die überall rum.:m

Es fragt sie aber kein Kontrolleur nach nem Angelschein oder Betretungsrecht . . .

Finde ich auch richtig so....

Kenne leider ein Gewässer, da kann man als Angler trotz Schein direkt seinen Anwalt mitnehmen. Dort hat es auch genau die von mir oben beschrieben Situation gegeben.

Was soll man dazu noch sagen.;+
So mach Angeln natürlich Spaß........
 

Sea Hawk

Active Member
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Warum geht man da noch angeln? Der Club könnte mich mal
gerne haben. So schöne Fische gibt es garnicht das ich mir
so einen Stress antun würde.

Beste Grüße:m
Sea Hawk
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Ich glaube aber, dass das Uferbetretungsrecht, falls es in Anspruch genommen werden muss, nicht auch für eine Begleitperson gilt. |kopfkrat

Was verstehst Du denn unter Uferbetretungsrecht und, glaubst Du wirklich Du hättest es als normaler Angler?

Lies mal für NRW den §20, Abs. 2:
(2) Kann ein Fischereiausübungsberechtigter ein Gewässer oder ein überflutetes Grundstück nicht über einen öffentlichen Weg oder nur über einen unzumutbaren Umweg erreichen, so ist er nach Abschluss einer Vereinbarung mit dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten befugt, auf eigene Gefahr Grundstücke zu betreten.
 

Kanalo Emser

Peitschen-Kalle
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Nabend,

Bei uns in Rodde, am D-E-K, haben wir auch wohl schon mal zu 3. oder zu 4. am Wasser gesessen, und ich war die einzige Person mit Fischerei-schein und -erlaubnis. Da wurde überhaupt nicht von den anderen Personen geredet.
Ausser das diese selber gefragt wurden, ob sie den nicht auch eigentlich zum fischen gekommen seien. Deren Antwort war latürnich "Nein", und der Kontrolleti zog fröhlich seines Weges.
Zum keschern, oder einfach bloß als Materialträger, werde ich doch wohl meine Frau oder nen Freund mit ans Wasser nehmen dürfen. Und sollte sich doch wer drüber aufregen, dann war ich, für meinen Teil, voraussichtlich zum letzten mal an diesem Gewässer fischen.
Abgesehen von meinen Hausgewässern, aber da ließe sich so oder so bestimmt was machen... :m

PS: Bin bisher, in knapp 15 Jahren u. freier Wildbahn, auch nur am D-E-K kontrolliert worden, aber kann mir auch nicht vorstellen, dass die an der Ems nen Aufstand deswegen schieben würden. Allerdings können an der Ems längst ned überall Fußgänger rumstreunen. ^^
 
O

omnimc

Guest
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Finde ich auch richtig so....

Kenne leider ein Gewässer, da kann man als Angler trotz Schein direkt seinen Anwalt mitnehmen. Dort hat es auch genau die von mir oben beschrieben Situation gegeben.

Was soll man dazu noch sagen.;+
So mach Angeln natürlich Spaß........

an der stelle frage icmich ob der rechtsverdreher dann auch nen schein braucht? gib mal das gewässer bekannt damit andere gewarnt sind!
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Ist doch ganz einfach, wenn da ein Kontrolleur kommt hat der keinerlei Befugnisse nicht angelnde Begleiter zu kontrollieren. Wenn er es nicht glauben will, einfach die Jungs in dem Tatütata-Auto anrufen, die werden es ihm dann schon erklären.

Also, ganz ruhig bleiben und ihm mal was von Überschreitung von Befugnissen und der unteren Fischereibehörde erzählen, denn wenn er kontrollieren will, dann muss er sich zuerst ausweisen und dann hat man seinen Namen. Mit dem Namen wird sich die Untere Fischereibehörde dann um ihn kümmern.
 
AW: Wie sieht in NRW die Rechtslage für folgende Situation aus?

Das man solche Fragen überhaupt stellen muss . Manchmal glaub ich echt das man sobald man einen Finger bewegt in Deutschland mit einem Bein im Knast steht und in der anderen Hand eine Anzeige hält.
 
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