"Wie viele Messer braucht Mann?"
Eine gute Frage - ich bräuchte auf jeden Fall noch eines bzw. hätte ich gerne noch ein bestimmtes Messer mehr. Konkret geht es mir dabei um ein Taschenmesser, genauer gesagt um eines der "berüchtigten" Einhandmesser. Die einhändige Bedienung ist meiner Ansicht nach eine sehr praktische Sache und abgesehen davon gefallen mir diese Messer einfach.
Laut Absatz 1, Paragraph 42a, WaffG bla bla bla, wie wohl jeder der sich für Messer interessiert schon einmal zur Kenntnis genommen hat, ist das Führen solcher
einhändig feststellbaren Messer in diesem unseren schönen Staate aber nicht erlaubt. Das bedeutet zunächst, dass man sich mit diesen Messern zu Hause mal eine Salami schneiden darf oder aber sich in der Vitrine daran erfreuen darf. Eine Absolut sinnfreie Vorgabe, sieht man ein Taschenmesser voranging als das was es ist, ein höchst universelles und traditionelles Werkzeug.
Dass der Gesetzgeber hier lediglich die anständigen Leute, eben diejenigen die ein Messer - in gemäßigter Form & Größe - als alltägliches Werkzeug sehen, gängelt dürfte soweit klar sein. Auch dass diejenigen Personen, die immer wieder mit solchen Messern Mist machen, sich einen feuchten Kehricht um derartige Verbote scheren, da ihnen im Zweifel sowieso keine wirklich einschneidenden persönlichen Konsequenzen drohen, nicht einmal mit einer bereits vorhandenen entsprechenden Strafakte. Dem Deutschen Gesetzgeber zunächst also vielen Dank für so viel Realitätsnähe & Sicherheitsbestreben.
Wie auch immer, Absatz 2 des Paragraphen 42a WaffG führt wenigstens ein paar Ausnahmen auf, also Situationen in denen das Führen eines solches Messers eben doch erlaubt
sein soll. Da das aufgeführte berechtigte Interesse jedoch leider ziemlich schwammig formuliert ist, keine wirkliche Hilfe. Aber eventuell ist das ja auch gar nicht beabsichtigt?
Inwieweit kann mir jemand aus eigener Erfahrung, entweder als persönlich Betroffener oder aber als entsprechender Strafverteidiger, etwas
Konkretes & Rechtsgültiges über das Führen eines solchen Einhandmessers beim Angeln berichten? Darf ich während der Anreise ein solches Messer irgendwo im Rucksack vergraben haben und für den Einsatz am Wasser dann auch griffbereit in der Hosentasche? Ansonsten führt man den praktischen Vorteil dieser Messer ja absurdum und dem berechtigten Interesse wir in keiner Weise genüge getan. Sicherlich wurde diese Frage schon oft diskutiert aber richtig klar ist mir diese Angelegenheit noch immer nicht.
Ich stand gerade erst kurz davor mir für das Angeln ein solches Messer zu kaufen. Nichts martialisches und von rein praktischer Natur - in Signalorange. Aber macht das überhaupt Sinn? Für die Vitrine brauche ich jedenfalls keine Messer und für das heimische Schneiden meiner Salami nehme ich ein herkömmliches Küchenmesser.
Wer etwas Sinnvolles zum Thema beitragen kann, immer gerne. Ich bitte jedoch von nicht zielführenden Aussagen wie
"Lass dich halt nicht erwischen." oder aber
"Der Gesetzgeber weiß schon was er tut." abzusehen.
PS.: Die oben getätigte Kritik am Gesetzgeber mag der eine oder andere eventuell als politisch verstehen, hier geht es jedoch um ein Thema welches auch uns Angler betrifft, von daher hat diese Kritik hier im Forum durchaus ihre Berechtigung, jedenfalls was die realitätsferne Gesetzgebung anbelangt.