AW: Wie wird man Prüfer / Fischereiprüfung NRW
Hallo,
Wenn in einem Landkreis ein neuer Prüfer gesucht wird, richtet der Kreis eine Anfrage an den Fischereiverband NRW, mit der Bitte eine Person zu benennen. Der Fischereiverband hat das Vorschlagsrecht. Der Kreis kann aber bestimmte Kandidaten ablehnen, wenn er diese für ungeeignet hält.
Die Anfrage geht zunächst an den Teilverband und dann an die zuständige Bezirksgruppe. In aller Regel schlägt der Fischereiverband NRW den Kandidaten von der Basis auch vor, muss er aber nicht. Der Kandidat muss aber Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel muss er die Lehrgänge Gewässerwart 1 +2, letzteren mit Prüfung nachweisen. Ob das aber noch aktuell ist, kann ich nicht sagen.
Durch dieses Verfahren ist sichergestrellt, dass Quereinsteiger keine Chance haben und nur altgediente Verbandssoldaten zum Zuge kommen.
Gute Beziehungen zum Bezirksvorsitzenden helfen immer.
Oft wird das unter 4 Augen klar gemacht.
Der Prüfer führt eine hoheitliche Aufgabe durch, der Ausbilder nicht.
Die Auswahl von Ausbildern ist grundsätzlich unterschiedlich davon und sie ist ebenfalls von Teilverband zu Teilverband unterschiedlich. Bei RhFV regelt das die Bezirksgruppe. Dort kann man sich melden. Die Chancen stehen gut, Ausbilder werden eigentlich immer gesucht, schon alleine um die Gruppen klein zu halten. Auch hier sind bestimmte Lehrgänge Voraussetzung, die kann man aber auch nachher noch machen.
In anderen NRW Verbänden kann man sich als Ausbilder zertifizieren lassen und darf dann Lehrgänge für den Verein, aber auch nur als Einzelperson durchführen. Dan musss man aber das Ausbildungsmaterial noch Mindestvoraussetzung ist der Gewässerwartlehrgang 1+2.
Als Prüfer, hat man ohne langjährige Mitarbeit und Beziehungen wenig Chancen.
Beim Ausbilder sieht das wesentlich besser aus.
SneeP