AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet
In internationalen Gewässern (also außerhalb der jeweiligen Hoheitsgewässer) gibt es keinerlei Regeln oder Gesetze. Da kann/darf man alles fahren was man lustig ist, mit oder ohne Führerschein oder Patenten.
Das Problöem ist dann halt, wie man wieder an Land kommt, da im allgemeinen ja die letzten 3 sm wieder Hoheitsgebiet mit entsprechenden Regeln oder Gesetzen sind ;-)))
In den jeweiligen Ländern gilt das jeweilige Landesrecht, dem sich jeder zu unterwerfen hat, nicht das Recht des Landes, aus dem ein Boot oder Schiff kommt. Da muss sich dann jeder selber drum kümmern, dass er die jeweiligen Regeln und Gesetze kennt. In den meisten Ländern wird der deutsche Sportbootführerschein als Qualifikationsnachweis anerkannt (gegenseitige Verträge), was aber nichts damit zu tun hat, dass man die jeweiligen Landesgesetze zu beachten hat!!
Solche Geschichten wie das mit Auwa (Ausfahrten mit "Kunden" nur mit Sportbootführerschein) sind sowohl grundsätzlich nicht unbedenklöich wie aber grundsätzlich auch rechtlich möglich, wenn mans richtig macht.
Normalerweise braucht man wie bei Taxi oder Bus bei "Personenbeförderung" ein Patent.
Hat man nur den Sportbootführerschein kann man dennoch sein eigenes Boot z. B. verchartern. Dann ist ein Sportbootscheininhaber zum führen des Bootes bei der Crew notwendig. Ist dies nicht vorhanden (oder nicht gewünscht), besteht z. B. die Möglichkeit, das Boot zu verschartern, und dass der Eigner/Sportbootfüherscheininhaber sich selber der Crew als Angel- oder technischer Guide (NICHT als "Kapitän"!!!!) andient und engagiert wird.
Diese Möglichkeit ist rechtlich gegeben, wie das allerdings aussieht, wenn die Behörden mitbekommen, das damit "nur" die rechtlichen Patenregelungen umgangen werden sollemn, ist eine andere Sache.
Nochmal eine ganz andere Sache ist es versicherungstechnisch. Sollte tatsächlich irgendwas passieren, dürfte es äußerst schwierig werden, dadie Verantwortlichkeiten zu klären. Und da kann auf eine Chartercrew durchaus sehr schnell auch ein zigtausende Euro teurer Haftungsschaden zukommen.
Zumal gerade bei solchen Modellen der Versicherungsschutz eher unterdimensioniert ist als umgekehrt - in "Geiz ist geil - Zeiten" muss man bei der Vermietung ja auch konkurrenzfähig bleiben.
Das gleiche gilt per se z. B. auch für die "Vereinsschiffe". Auch diese können mit einem normnalen Sportbootführerschein bis zu max. 12 Gäste mitnehmen (entsprechender Verein vorausgesetzt).
Während aber gewerbliche Angelkutter zig Auflagen haben (regelmäßige technische Überprüfung, Sicherheitsüberprüfung etc. jedes Jahr, Ausfahrtverbot bei vorhergesagten Windstärken ab 8, Nachtfahrverbot, 2. Patentinhaber ab x Seemeilen Ausafhrt (weiss ich jetzt nicht genau, wie die Entfernung wirklich ist), und, und, und...) könne ndie Vereinskutter eigentloich trieben was sie wollen, genau wie die "guides" und Vercharterer, die sichals Sportbootführerscheininhaber selber mit "verchartern"...
Rechtloich ist das für jeden Gast/Kunden also eine äußerst unsichere Geschichte, sollte es da mal zu Problemen kommen.
Wobei man bei dieser ganzen "Schwarzmalerei" auch darauf hinweisen sollte, dass wohl kein Führer eines Vereinsschiffes oder ein gecharterter "Guide" sich selbst in Gefahr bringen will oder wird - zumindest nicht (grob) fahrlässig.
Allerdings ist es umgekehrt für jeden Gast/Kunden natürlich schwer, mangels eigenner Kenntnisse die seemännischen Kenntnisse und Möglichkeiten solcher "Freizeitkapitäne" zu beurteilen...
Ich bin grundsätzlich der Meinung, das es weniger Regeln und Gesetze geben sollte und mehr Eigenverantwortung. Da jedoch die Gesetze und Regeln bei uns sind, wie sie nunmal sind, sollte sich jeder da seine eignene Gedanken machen, wenn er auf solchen Schiffen/Booten unterwegs sein will.
Wie gesagt:
Da sich selber niemand in Gefahr bringen will, wird das im Normalfall auch gutgehen.
Die (Haftungs)Probleme fangen erst dann an, wenn tatsächlich mal was passiert...