Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

Sockeye

subversives element
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

@Sockeye was war das denn für ein typ (guide) wenn man, so wie ich verstanden habe mit 2 booten raus fährt und sich dann in so einer situation den anderen verlässt ... merkwürdig ... gelinde gesagt

Da war er noch kein Guide...Aber seine Fahrkünste sollen sich erheblich gesteigert haben...|supergri

VG
Sockeye
 

engelhai

Member
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

So, und nun seid ihr maximal bei 50% mit euren Ideen.
Natürlich ist es richtig zu fordern, dass Vermieter die Boote mit entsprechendem Gerät ausstatten. Aber: Es wird dann doch derjenige genommen, der weiterhin seine "motorisierten Ertrinkungshilfen" für 40 Euro am Tag von 4 Mann besteigen läßt. Wenn die Geräte dann an Bord sind, nutzen sie auch nur etwas, wenn man damit umgehen kann. Aber: Die Einweisung in der notwendigen Form wird Probleme machen, da alles nur noch aufs Wasser will, sobald sie es sehen.
Was mir an der ganzen Geschichte überhaupt nicht gefällt: Dort fahren Leute bei Nebel raus, wei sie ja " Plotter und Hand GPS" haben. Sehr hilfreich, wenn Euch der nächste Fischkutter über den Haufen fährt.
Bei Nebel kann ich rausfahren, wenn ich GPS Plotter, Seekarte (Nicht son Internetgedöns!)
Radarreflektor und Radar an Bord habe. Sonst wird man sich im Havariefalle mit dem Vorwurf der bewussten oder groben Fahrlässigkeit auseinandersetzen müssen. Was das für
Unfallopfer und Familien bedeuten kann ist garnicht überschaubar. So kleine Kollateralschäden wie Boot und Ausrüstung fallen da garnicht ins Gewicht.
Also: Wenn einen der Nebel draussen überrascht gibts nur eines: Sofort reinfahren oder im Flachwasser ( max 2m ) ankern. Es geht nicht darum, dass man selbst noch weiß, wo man ist - es geht darum dass andere das nicht wissen und einen schlichtweg über den Haufen fahren.
Mindestausrüstung also: GPS Plotter oder GPS und ordentliche Seekarte, Kompaß, Radarreflektor, Beleuchtung, Signalhorn oder Handhorn.
|good:Genau so ist es. Was nützt mir Kompass , Handy und GPS wenn ich im Nebel dem Anderen vor den Bug fahre#c
 
F

Franky

Guest
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

Falk schrieb:
Bei einem Unfall gilt Seerecht und als deutscher Skipper irgendwo auf der Welt gilt deutsches Recht, ich meine damit die Führerscheinpflicht.

Moin moin,
ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber da meine ich, irrst Du... Die Führerscheinpflicht in Deutschland ist auf See- und Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland begrenzt. Dieser ist innerhalb der 3 Meilenzone gültig.
Davon aber ab - ********gal, warum was wem womit und wieso passiert - Du hast vollkommen recht: man hat nur ein Leben
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

In internationalen Gewässern (also außerhalb der jeweiligen Hoheitsgewässer) gibt es keinerlei Regeln oder Gesetze. Da kann/darf man alles fahren was man lustig ist, mit oder ohne Führerschein oder Patenten.

Das Problöem ist dann halt, wie man wieder an Land kommt, da im allgemeinen ja die letzten 3 sm wieder Hoheitsgebiet mit entsprechenden Regeln oder Gesetzen sind ;-)))

In den jeweiligen Ländern gilt das jeweilige Landesrecht, dem sich jeder zu unterwerfen hat, nicht das Recht des Landes, aus dem ein Boot oder Schiff kommt. Da muss sich dann jeder selber drum kümmern, dass er die jeweiligen Regeln und Gesetze kennt. In den meisten Ländern wird der deutsche Sportbootführerschein als Qualifikationsnachweis anerkannt (gegenseitige Verträge), was aber nichts damit zu tun hat, dass man die jeweiligen Landesgesetze zu beachten hat!!

Solche Geschichten wie das mit Auwa (Ausfahrten mit "Kunden" nur mit Sportbootführerschein) sind sowohl grundsätzlich nicht unbedenklöich wie aber grundsätzlich auch rechtlich möglich, wenn mans richtig macht.

Normalerweise braucht man wie bei Taxi oder Bus bei "Personenbeförderung" ein Patent.

Hat man nur den Sportbootführerschein kann man dennoch sein eigenes Boot z. B. verchartern. Dann ist ein Sportbootscheininhaber zum führen des Bootes bei der Crew notwendig. Ist dies nicht vorhanden (oder nicht gewünscht), besteht z. B. die Möglichkeit, das Boot zu verschartern, und dass der Eigner/Sportbootfüherscheininhaber sich selber der Crew als Angel- oder technischer Guide (NICHT als "Kapitän"!!!!) andient und engagiert wird.

Diese Möglichkeit ist rechtlich gegeben, wie das allerdings aussieht, wenn die Behörden mitbekommen, das damit "nur" die rechtlichen Patenregelungen umgangen werden sollemn, ist eine andere Sache.

Nochmal eine ganz andere Sache ist es versicherungstechnisch. Sollte tatsächlich irgendwas passieren, dürfte es äußerst schwierig werden, dadie Verantwortlichkeiten zu klären. Und da kann auf eine Chartercrew durchaus sehr schnell auch ein zigtausende Euro teurer Haftungsschaden zukommen.

Zumal gerade bei solchen Modellen der Versicherungsschutz eher unterdimensioniert ist als umgekehrt - in "Geiz ist geil - Zeiten" muss man bei der Vermietung ja auch konkurrenzfähig bleiben.

Das gleiche gilt per se z. B. auch für die "Vereinsschiffe". Auch diese können mit einem normnalen Sportbootführerschein bis zu max. 12 Gäste mitnehmen (entsprechender Verein vorausgesetzt).

Während aber gewerbliche Angelkutter zig Auflagen haben (regelmäßige technische Überprüfung, Sicherheitsüberprüfung etc. jedes Jahr, Ausfahrtverbot bei vorhergesagten Windstärken ab 8, Nachtfahrverbot, 2. Patentinhaber ab x Seemeilen Ausafhrt (weiss ich jetzt nicht genau, wie die Entfernung wirklich ist), und, und, und...) könne ndie Vereinskutter eigentloich trieben was sie wollen, genau wie die "guides" und Vercharterer, die sichals Sportbootführerscheininhaber selber mit "verchartern"...

Rechtloich ist das für jeden Gast/Kunden also eine äußerst unsichere Geschichte, sollte es da mal zu Problemen kommen.

Wobei man bei dieser ganzen "Schwarzmalerei" auch darauf hinweisen sollte, dass wohl kein Führer eines Vereinsschiffes oder ein gecharterter "Guide" sich selbst in Gefahr bringen will oder wird - zumindest nicht (grob) fahrlässig.

Allerdings ist es umgekehrt für jeden Gast/Kunden natürlich schwer, mangels eigenner Kenntnisse die seemännischen Kenntnisse und Möglichkeiten solcher "Freizeitkapitäne" zu beurteilen...

Ich bin grundsätzlich der Meinung, das es weniger Regeln und Gesetze geben sollte und mehr Eigenverantwortung. Da jedoch die Gesetze und Regeln bei uns sind, wie sie nunmal sind, sollte sich jeder da seine eignene Gedanken machen, wenn er auf solchen Schiffen/Booten unterwegs sein will.

Wie gesagt:
Da sich selber niemand in Gefahr bringen will, wird das im Normalfall auch gutgehen.
Die (Haftungs)Probleme fangen erst dann an, wenn tatsächlich mal was passiert...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

PS:
Davon ab schubs ich das mal in Sicherheit und Rettungsmittel, passt da thematisch wohl besser hin.
 

detlefb

Fangen filetieren zurücksetzen

MarkusZ

Well-Known Member
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

Mal ne etwas laienhafte Frage.

Mein Kumpel hat den Küstenschein und wir hatten uns ein gutes Angelboot mit 30PS Viertakter gemietet.

Wir waren damit bei aufkommenden Nebel mit Sichtweite von ca. 600 m unterwegs. Wir hatten die 500m entfernte Küste gut im Blick, GPS-Plotter an Bord und lagen weit außerhalb der Fahrrinne mit Beleuchtung vor Anker.

Dann kam die Wasserschutzpolizei, hat uns vom Wasser gescheucht und mit Anzeige gedroht, weil Mietboote ab 1000 m Sicht vom Wasser müssten.

Einheimische Boote blieben unbehelligt und durften weiter fischen.

Wie ist das zu erklären. Mein Kumpel meint, bei der Prüfung hätte er sowas nie gehört. Aber mit den Männern in Blau will man sichs ja auch nicht verscherzen. Das sagte auch der Vermieter.
 
O

Ollek

Guest
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

Ich kann mir das nur so denken, das die Polizei hier einer Verordnung des Vermieters nachkommt.

Woher will die Polizei sonnst wissen ob ich ein Mietboot habe oder nicht. Ich kann ja von sonnst wo her kommen.
 

muchti

Member
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

Ich bin in der westlichen Ostsee ca. 20 Jahre nur mit einer Karte, einem Kompass und Navigation "per Hand" mit Kreuzpeilungen und Eintragungen im Logbuch alle 15 Minuten tausende von Meilen unterwegs gewesen.
Gerade vor 3 Wochen war ich als Skipper in der nördlichen Adria unterwegs und leider hatten wir nicht die neuesten technischen Möglichkeiten. Da wurde eben klassisch mit geplottet.

die möglichkeiten der klassischen navigation zu kennen und zu nutzen und nicht bedingungslos der technik zu trauen, sollte für jeden der ein boot führt oder zu führen gedenkt, bedingung sein...was lohnt die schönste, beste, teuerste technik an bord wenn grundlegende kenntnisse über deren gebrauch bzw. interpretation der messwerte etc. fehlen...
navigation muss nicht einmal teuer sein...!!
der klassische navigator benötigt lediglich eine amtlich anerkannte seekarte (berichtigt und up to date!), kursbesteck, einen funktionstüchtigen kompass (nach möglichkeit mit aktueller steuertafel) um genaue positionsbestimmung mittels doppelpeilung, vierstrichpeilung, höhenwinkelmessung (mit sextant), peilung + lotung etc. zu ermöglichen...

verlässt man die küstenregion und somit auch die möglichkeit landmarken, tonnen etc. zu peilen sollte sich ein sextant, ein genauer chronometer sowie nautische jahrbücher an bord befinden...diese art der navigation ist zwar etwas übungsintensiv, macht mich aber absolut unabhängig von kostspieliger technik...
dass die technik, gerade in der kommerziellen schiffahrt aber auch vermehrt im privaten bereich, ständig verbessert wird und neuheiten auf den markt kommen ist im grunde eine erleichterung für jeden der sich mit navigation auseinandersetzt...angefangen mit radar in unterschiedlichen frequenzbereichen, fahrtmessanlagen (z.B. doppler-log), echo bzw. fächerlote, AIS, elektronischer seekarten (ECDIS) mit übergelagertem radarbild, zwei bis drei unabhängig voneinander arbeitende gps geräte, kreiselkompass, magnetkompass gehören mittlerweile standardmäßig fast auf jeden dampfer mit dem kommerziell geld verdient wird...und trotz all der "high end" gerätschaften wird in regelmäßigen abständen eine kompasskontrolle (terristrisch bzw. astronomisch) durchgeführt...soll nur heißen dass ergebnisse, messwerte, positionen nicht bedingungslos hingenommen, sondern auch hinterfragt werden...
zusätzlicher grundwissen in den kollisionverhütungsregeln bzw. in der seeschiffahrtstraßenordnung ermöglicht mir weiterhin nicht nur sicher zu navigieren, sondern auch in interaktion mit anderen verkehrsteilnehmern einen reibungslosen und sicheren verkehrsfluss zu gewährleisten...

man kann ja ´ne menge mist machen aber navigation darf kein zufall sein!!!
soviel verantwortungsbewusstsein sollte von jedem erwartet werden können, der sich auf´s wasser begibt...nur ist dies leider die theorie, nicht aber gängige praxis...

in diesem sinne...
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

Die Wasserschutzpolizei kennt die in ihrem Zuständigkeitsbereich (ordnungsgemäß) betriebenen Mietboote ganz genau. Ich gehe davon aus, dass dort eine Überprüfung der Mietboote erfolgt und eine entsprechende Klassifizierung. Diese gibt es z.B. auch auf Bornholm. Die dann angegebenen Fahrtgebiete ( also max. Küstenentfernung) sind keine unverbindlichen Wünsche irgendwelcher Sicherheitsfanatiker, sondern Auflagen bei denen ein Verstoß sehr kostenintensiv werden kann.
Der jetzige Todesfall im Rügener Bodden hat eine Todesursachenermittlung der Kriminalpolizei zur Folge. Das bedeutet, dass hier nicht nur die Todesursache, sondern auch die Kausalzusammenhänge - also Pflichtverstöße anderer, die zum Tode beigetragen haben,
untersucht werden. Diese Kausalzusammenhänge könnten auch in zu lockeren Bedingungen zur Bootsvermietung zu finden sein.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Ergebnisse neue und einschneidende Regelungen für Vermietung und professionelles Guiding nach sich ziehen werden.
 
D

Dxlfxn

Guest
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

Schau mal unter Boots- und Kutterangeln...
 

MarkusZ

Well-Known Member
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

Das mit den 1000m Sicht scheint eine Rechtsvorschrift zu sein, auch wenn wir sie nicht kannten.

Was uns als dumme Touris nicht ganz einleuchtet ist, dass diese Vorschrift nur für Mietboote zu gelten scheint. Wir hatten entsprechende Sicherheitsausrüstung, GPS-Kartenplotter etc. und einen Bootsführer mit Küstenschein an Bord und mussten rein. Andere Boote durften unabhängig von der Ausrüstung, Motorisierung und der Qualifikation des Bootsführers munter weiter fischen.
 

pikebuster

New Member
AW: Wieder 2 Mann aus dem Bodden bei Nebel gerettet

Schon mal über beleuchtung nachgedacht.Wir hatten das selbe problem und habe nach gefragt.Ausserdem solche sachen wie Bootsname oder Regestrierung ist auch wichtig.
 
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