Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

honeybee

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honeybee

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AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

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Thomas9904

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AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

Typische PETA - Propaganda:
200 Euro Strafe.....

FALSCH!!!!

Eine Staatsanwaltschaft verhängt keine Strafe, das machen in Deutschland immer noch Gerichte..

Das Ermittlungs-Verfahren wurde gegen eine Auflage eingestellt, so wie sich das liest und darstellt.

Weder ist der Angler vorbestraft, noch darf das als Schuldeingeständnis gewertet werden meines Wissens...:
https://aktuell.breuer.legal/ratgeber-die-einstellung-des-ermittlungsverfahrens-3058/

ganz klar, wenn das danach eingestellt wurde, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht als Schuldspruch gilt. WEDER wird ein Schuldeingeständnis des Beschuldigten vorausgesetzt, NOCH kann seine Zustimmung zur Einstellung als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Der Beschuldigte gilt also als unschuldig und nicht vorbestraft.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

Ich habe das heute schon mal gelesen, habe aber keine vernünftige Quelle mit einer Äußerung der STA gefunden. Daher: Danke honeybee #6

Welche Fakten wissen wir?

Bundesland? Thüringen

Strafe? oder Geldauflage?
Im Artikel wird beides erwähnt.
So wie ich das mal gelernt habe ist das ein wesentlicher Unterschied.

Dass die Staatsanwaltschaft sagt es sei ein Vergehen Fische ohne weiteren nachvollziehbaren Grund nur als Trophäe zu angeln und dann wieder ins Wasser zurückzuwerfen - OK!
Die Frage ist: Wird das Handeln des jungen Mannes denn von der STA auch als dieses "Vergehen" interpretiert - und wenn ja, auf welcher Grundlage?

Vielleicht könnte da jemand mit etwas mehr juristischem Hintergrundwissen mal was zu sagen - wäre interessant.
 

honeybee

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AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

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Thomas9904

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AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

Lies mal den Zeitungsartikel.....

........
Es steht doch ziemlich weit oben
Ja eben.

Dass da dann trotzdem als Überschrift Strafe drüber steht - PETA-Propaganda die wirkt.

Wo sind die Vebände, die das richtig stellen ??

Und auch klar machen, dass weder C+R noch Fische zurücksetzen oder photografieren per se verboten sind in D?

Siehe:
C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc., juristische Sammlung
 

Jose

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AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

wieso jetzt schon wieder Petra-propaganda?
der bericht gibt noch nicht mal ne petra-stellungnahme wieder außer dem üblichen gesülze "angezeigt wg c&r"
eher unsaubere berichterstattung der zeitung.

und für den armen naivling wird sich die auflage als strafe anfühlen.
hier jetzt juristisch feinstgestrickt zu argumentieren geht irgendwo zielgenau vorbei.
ist denn jemals ein derartiges verfahren, oops sorry, juristisch wohl geschlabbert, ist also jemals so eine anzeige vor gericht gelandet oder immer wegen fehlender finanziellen streitfähigkeit mit "auflagen" geendet?

hau doch mal raus an die verbundenen, dass die einen rechtshilfefond auflegen gegen die petra-krätze.

und den spiegel immer griffbereit halten (insider)
 

honeybee

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AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

Semikolon
 
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Thomas9904

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Jose

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AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

ach Thomas, lies doch mal was vernünftiges, alter maso :m

oder poste wenigstens diesen link da, wo du über propaganda wetterst.
ich dachte schon, jetzt wird so 'n lokaljournalist schon der petra-mafia zugeordnet, bloß weil er schreibt.
 

honeybee

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Täubchen
 
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Kochtopf

Chub Niggurath
AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

Das schöne am AB ist die ausgewogene Berichterstattung
 

honeybee

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AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied......
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

tja, de Angler gilt als unschuldig, PETA faselt von Strafe und Geldbuße, was beides bei Einstellung durch StA NICHT STIMMT.....

Das sind die schlichten Fakten ..
 

honeybee

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AW: Wieder ein typischer Fall von "Selbst schuld"

Doppelpunkt
 
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