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Wieviele Anbißstellen sind pro Angel am Rhein erlaubt?
Hacken kannste soviele drann machen wie Du magst.
Bzgl. der Hakenanzahl schreibt die Rheinfischereigenossenschaft:
"...mit einer Fliegenrute (mit 1 Haken) – oder – einer Spinnrute (unter Verwendung handelsüblicher Kunstköder mit einem oder mehreren Zwillings- oder Drillingshaken) -oder- mit zwei sonstigen Handangeln (mit Grund- oder Posenmontagen mit jeweils nur einem Haken)..."
Folgende Fischereierlaubnisscheine werden von der Rheinfischereigenossenschaft angeboten: Generalschein Gültig für das jeweilige Kalenderjahr.Gebühr: 40 € Ermäßigter Generalschein* Gültig für das […]
Mit einem Haken durchaus - mit zweien nicht.
Auch ein System mit zwei Drillingen zählt als eine Anbißstelle - zwei Drillinge in 30cm Abstand mit individueller Beköderung natürlich nicht.. .
Also kurzes Telefonat mit der Rheinfischereigenossenschaft. Jede Handelsüblichen Kunstköder (Blinker Woblber ect.) mit Drillinge erlaubt! !Ebenfalls der Drilling beim angeln mit Köderfisch
Nur keine Patanoster.