AW: Will die EU unser Hobby zerstören? Überwachung total in Planung!
Was bringen denn wohlberechtigte Warnungen, wenn diese im falschen Stil vorgebracht werden? Kontraproduktivität.
Die Warnungen waren damals also wohlberechtigt und nur weil manchen der Stil nicht passte, hat man diese Warnungen ignoriert und wir Angler müssen heute mit den Konsequenzen leben und das sollen wir Angler akzeptieren? Dann sei mir die Frage erlaubt, ob es nicht Aufgabe der Verbände gewesen wäre, diese Informationen zu besorgen und die Folgen für uns Angler zu verhindern oder zumindest abzumildern?
Die dort agierenden Leute sind Interessenvertreter der kommerziellen Fischerei. Solange die nicht persönliche Nachteile (sprich Gefährdung der Wiederwahl) fürchten müssen, werden die nichts, aber auch gar nichts zugunsten der Angler tun.
Das ist ein bekannte Theorie und wird ja häufig im Zusammenhang mit Verboten und Einschränkungen genannt.
Ist das aber wirklich so?
Gucken wir uns also mal die
VERORDNUNG (EU) Nr. 1380/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013
genauer an. Denn in dieser Bibel zur CFP finden wir zumindest Hinweise darauf.
Einer der ersten Hinweis in diesem Zusammenhang finden wir bereits in den Grundsätzen zu dieser Verordnung:
"Zu diesen Grundsätzen zählen eine Entscheidungsfindung auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, eine starke Beteiligung aller Interessengruppen und eine langfristige Perspektive."
Ein paar Punkte weiter wird sogar ein Dialog mit den Interessenträgern als wesentlich angesehen:
"Der Dialog mit Interessenträgern hat sich als wesentlich für die Verwirklichung der Ziele der GFP erwiesen."
Und die Interessenträger werden also grundsätzlich angemessen beteiligt:
"angemessene Beteiligung aller Interessenträger, insbesondere der Beiräte, an allen Phasen von der Konzipierung bis zur Durchführung der Maßnahmen;"
und weiter heißt es
"Die Mitgliedstaaten gewährleisten - unter Einbeziehung der einschlägigen Interessensgruppen und unter Nutzung unter anderem der verfügbaren finanziellen Ressourcen der Union und durch Koordinierung untereinander - die Verfügbarkeit einschlägiger Kompetenzen und Personalmittel für den wissenschaftlichen Beratungsprozess."
Beiräte? Wer sitzt denn in den Beiräten?Dazu finden wir eine Erklärung im Artikel 45 dieser Verordnung:
Artikel 45
Zusammensetzung, Arbeitsweise und Finanzierung der Beiräte
(1) Die Beiräte setzen sich wie folgt zusammen:
a) aus Organisationen, die die Fischerei- und gegebenenfalls die Aquakulturbetreiber vertreten, und aus Vertretern des Verarbeitungs- und des Vermarktungssektors;
b) aus anderen von der GFP betroffenen Interessengruppen (z.B. Umweltorganisationen und Verbrauchergruppen).
Freizeitfischerei oder Angler? Erst einmal laut der VO Fehlanzeige!
Doch wir wissen ja, dass wir Angler dort schon Interessenvertreter haben. Die kennen wir doch auch alle bestimmt durch Veröffentlichungen und Pressemeldungen und eine starke Öffentlichkeitsarbeit.
Demnach dürfen wir also davon ausgehen, dass unsere Vertreter entweder alle Entscheidungen mittragen oder einfach einen verdammt schlechten Job machen! Egal aus welchen der genannten Gründe- ich denke es wird Zeit für Veränderungen in diesem Prozess, oder? Denn eine Stimme für uns Angler nehem ich in diesen Gremien nicht wahr!