Bestandene Fischerprüfung, und bezahlte Marke von der Stadt sind vorhanden.
Da aber der örtlichliche Angelverein alle Weiher und Fußabschnitte unter Kontrolle hat und eine Mitgliedschaft dort nicht möglich ist (die verkaufen nur Tageskarten für 10 euro pro Tag!!! - Persöhnlich finde ich das eine Schweinerei und miese Abzocke von diesem Angelverein), halt die Frage wo man grundsätzlich ohne so eine Gewässerkarte bzw. Tageskarte angeln gehen kann. Selbst bei der Stadt wußten die das nicht.
Darf man am/im Meer angeln ohne Gewässerkarte bzw. Tageskarte
Wie sieht das größeren Flüssen aus (Rhein, Mosel, Donau,..) die gehören ja wohl keinem, also laut gesetz herrenlos und man dürfte theoretisch dort so angeln..
Was ist mit dem Dorfteich, der nicht unter den gierigen Kontrollhänden des Angelvereins steht oder kleineren Nebenflüssen die auch bei "Gebieten" beim Angelverein nicht verzeichnet sind ?
Und wie sieht das gesetzlich aus wenn man dort angelt wo der Angelvein sein "gebiet" hat ohne Gewässer und ohne Tageskarte ?
Wilderei ist es schon mal ganz klar nicht, Diebstahl wäre es wenn der Teichbesitzer laut Gesetz die Fische jederzeit an sich nehmen kann, was in einem größeren Teich als einem gartenteich schwer sein dürfte..
Und Flüsse sind strenggenommen auch wenn der Angelverin die Aufsicht und Hege übernimmt - herrenlos!!!
Was geschieht bei Privatteichen wenn man ohne Gewässerkarte/tageskarte erwischt wird, gibts ne Ordungsstrafe ala Knöllchen von 10 Euro ?
Da aber der örtlichliche Angelverein alle Weiher und Fußabschnitte unter Kontrolle hat und eine Mitgliedschaft dort nicht möglich ist (die verkaufen nur Tageskarten für 10 euro pro Tag!!! - Persöhnlich finde ich das eine Schweinerei und miese Abzocke von diesem Angelverein), halt die Frage wo man grundsätzlich ohne so eine Gewässerkarte bzw. Tageskarte angeln gehen kann. Selbst bei der Stadt wußten die das nicht.
Darf man am/im Meer angeln ohne Gewässerkarte bzw. Tageskarte
Wie sieht das größeren Flüssen aus (Rhein, Mosel, Donau,..) die gehören ja wohl keinem, also laut gesetz herrenlos und man dürfte theoretisch dort so angeln..
Was ist mit dem Dorfteich, der nicht unter den gierigen Kontrollhänden des Angelvereins steht oder kleineren Nebenflüssen die auch bei "Gebieten" beim Angelverein nicht verzeichnet sind ?
Und wie sieht das gesetzlich aus wenn man dort angelt wo der Angelvein sein "gebiet" hat ohne Gewässer und ohne Tageskarte ?
Wilderei ist es schon mal ganz klar nicht, Diebstahl wäre es wenn der Teichbesitzer laut Gesetz die Fische jederzeit an sich nehmen kann, was in einem größeren Teich als einem gartenteich schwer sein dürfte..
Und Flüsse sind strenggenommen auch wenn der Angelverin die Aufsicht und Hege übernimmt - herrenlos!!!
Was geschieht bei Privatteichen wenn man ohne Gewässerkarte/tageskarte erwischt wird, gibts ne Ordungsstrafe ala Knöllchen von 10 Euro ?