Wohin mit grossem Waller

Toni_1962

freidenkend
AW: Wohin mit grossem Waller

Du redest von 2 verschiedenen Sachverhalten!

Es ist nicht unbedingt verboten mit Kunstköder in der Hechtschonzeit zu fischen .. mache ich ja auch auf Forellen ...
oder auf Hecht dann, während der Zander ja noch in Bayern länger gesperrt ist.

Aber es ist verboten, GEZIELT auf einen geschützten bzw. geschonten Fisch zu angeln ...

und so habe ich deine Aussage auch verstanden, also gezielt auf einen geschonten Fisch:

"Ganzjährig geschützt" bedeutet nicht das ich sie nicht befischen darf. Lediglich die Entnahme ist untersagt (zumindest hier in Bayern/Oberpfalz).

#h
 

chivas

Member
AW: Wohin mit grossem Waller

achso ja: jetzt kommt gleich der Ruf der Träumer nach Gesetzestexten ...

wenn du -aus welchen gründen auch immer- mal vor gericht/der staatsanwaltschaft/der polizei landen solltest (möglicherweise auch, um eigene ansprüche/rechte durchzusetzen), dann wirst du froh sein, wenn dein anwalt und der/die richter oder andere beteiligte auch zu diesen träumern gehören.

wir leben in deutschland nunmal in einem rechtsstaat. ob dir das paßt oder nicht.

keiner wird hier verurteilt, weil ein träumer der anderen kategorie in einem forum die "meinung" geäußert hat, dass irgendetwas nicht erlaubt sei. und das ist auch gut so #h
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Wohin mit grossem Waller

@civas

ich bin ja der, der hier immer mit Gesetzen versuchte zu argumentieren, aber das lasse ich eben nun in diesem rechtstaatlich freiem Boardraum, da es ja belustigt, dass wenn man Gesetze postet, man deswegen verunglimpft wird und wenn nicht, dann eben auch :m

lustige Truppe hier :vik:

wollt ihr nun den Rechtsstaat oder eben nicht?#c :m
 

chivas

Member
AW: Wohin mit grossem Waller

wenn ich dich falsch verstanden habe - dann sorry^^

aber dann sind wir ja am ende doch mal einer meinung |wavey:


im übrigen sollte man auch nicht begründete aussagen konkretisieren, da nun mal die gesetzlichen regelungen in den verschiedenen bundesländern teilweise doch erheblich voneinander abweichen...
 
C

chxxstxxxx

Guest
AW: Wohin mit grossem Waller

Was ist denn "gezielt befischen"? In Bayern hat der Zander eine andere Schonzeit als der Hecht. Kann mir mal wer erklären wie man z. B. gezielt auf Hecht geht während der Zander noch gesperrt ist?
Solange auf der Karte kein Köderverbot (Kunstköder, Köderfische, ..) angegeben sind, darf man diese verwenden. Genauso wie nirgends festgelegt ist das "Schonzeit" bedeutet das man diese Art nicht befischen darf.
 
R

RheinBarbe

Guest
AW: Wohin mit grossem Waller

Was ist denn "gezielt befischen"? In Bayern hat der Zander eine andere Schonzeit als der Hecht. Kann mir mal wer erklären wie man z. B. gezielt auf Hecht geht während der Zander noch gesperrt ist?
Solange auf der Karte kein Köderverbot (Kunstköder, Köderfische, ..) angegeben sind, darf man diese verwenden. Genauso wie nirgends festgelegt ist das "Schonzeit" bedeutet das man diese Art nicht befischen darf.
Fische die in der Schonzeit sind, befischt man einfach nicht. Dafür braucht es kein Gesetz, sondern nur einen Kopf.

Und wenn du unbedingt Hecht in der Zanderschonzeit befischen willst, dann lass den Gummi- und Wobblerkram weg und fisch mit Blech.
 
R

RheinBarbe

Guest
AW: Wohin mit grossem Waller

Das ist aber auch "Käse" - hier bei uns werden unterhalb der Wehre regelmäßig Zander auf Meps und Efzett gefangen... soviel zu "Zander fängt man nicht mit Blech"..... Und wenn ich mit Köfi auf Hecht angle, ist auch niemals ausgeschlossen, dass ein Z-Fisch beißt...
Natürlich ist es kein 100%iger "Schutz" vor Zanderbissen, aber es wäre ein Ansatz.
 
C

chxxstxxxx

Guest
AW: Wohin mit grossem Waller

Fische die in der Schonzeit sind, befischt man einfach nicht. Dafür braucht es kein Gesetz, sondern nur einen Kopf.
Vollkommen richtig!

Und wenn du unbedingt Hecht in der Zanderschonzeit befischen willst, dann lass den Gummi- und Wobblerkram weg und fisch mit Blech.
Hechte befische ich gar nicht, sondern sind wenn überhaupt nur Beifang beim Wallerfischen. Es geht mir nicht um den ethischen, sondern um den rechtlichen Aspekt.
 

chivas

Member
AW: Wohin mit grossem Waller

Formal hast Du wohl recht. Aber in der bayrischen AVFiG §9 Abs 1 steht "Fische, ... dürfen ... gefangen werden, soweit nicht Schonzeiten festgesetzt sind." und in §31 Abs 1 a) wird festgelegt, dass man für den Fang auch mit einer Geldbuße belegt werden kann. Für die Ordnungswidrigkeit ist also keine Entnahme nötig. Zumindest in Bayern genügt eine erfolgreiche Befischung.

wohl kaum... ich bin mir recht sicher, dass das bay. fischg mit "fang" eben die "entnahme" meint... (sonst würden auch die unterschiedlichen tatbestände keinen sinn machen...)

Es geht mir nicht um den ethischen, sondern um den rechtlichen Aspekt.

da frag lieber in nem anderen forum :D
 
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