Wohin mit grossem Waller

chivas

Member
AW: Wohin mit grossem Waller

aber zu behaupten dass es straffrei bleibt weil kein Gesetz existiert wo explizit drinsteht "Wer gegen den Hegeplan verstößt muss ein Ordnungsgeld von XY € bezahlen" ist mehr als lächerlich.

kennst du den unterschied zwischen "strafbar" und "ordnungsgeld"? weißt du überhaupt, was ein ordnungsgeld ist? #q

kennst du dieter nuhr?

und - kennst du das ordnungswidrigkeitengesetz?

§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz

Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.





wenn du meinst, dass unsere rechtsordnung lächerlich ist, ist das dein gutes recht - wir leben in einem freien land.
das aber öffentlich zu äußern, ist mehr als mutig.

aber du kannst ja noch weiter rumtelefonieren - und frag doch am besten mal jemanden, der sich auskennt ;)

ich habe nichts dagegen, wenn du mir zeigst, wo genau da ein straftatbestand / eine ordnungswidrigkeit geregelt ist, aber nicht alles, was dir nicht in den kram paßt, wird sanktioniert.

kk?



bis in 3 tagen, ich geh nen waller fangen...
 

ELBkaida

I´am back in black
AW: Wohin mit grossem Waller

Jap Chivas mach das. Wenn er zu gross ist und du Konflikte austragen musst was du mit dem riesigen Waller machst, ich und die Sten nehmen ein paar Filets... :q
Wohnst ja um die Ecke und in 2 Wochen ist BRN, dass passt. In diesem Sinne, Petri Heil!
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Wohin mit grossem Waller

[...]geangelt wird am Wasser!!!

So siehts nunmal aus. Ich will und kann niemandem eine rechtskräftige Aussage betreffs des Hegeplans geben, aber ich kann dem TE nur sagen: Geh doch einfach angeln ;) NICHT gegen irgendeinen Hegeplan zu verstoßen ist doch soooo einfach. Im "schlimmsten" Fall muss man sich halt mit 30kg Filet "rumärgern" ... Wenn du unbedingt den Fisch wieder schwimmen lassen willst, frag kurz bei Verein oder Fischer nach wie die das handhaben. Sind auch nur Menschen ;)

#h
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: Wohin mit grossem Waller

Um mal etwas Licht ins "Dunkel" zu bringen empfehle ich Bspw. das Sächsische Fischereigesetz nachzulesen.

Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften, Einschränkung von Grundrechten
§ 35
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
.....
4. entgegen den Festsetzungen des Hegeplans nach § 13 Abs. 1 den Fischfang ausübt oder die Festsetzungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ohne hierzu nach § 31 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 Alternative 2 berechtigt zu sein..

Angenehmen Tag wünscht
René
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wohin mit grossem Waller

Da sich ja hier so viele so gut mit dem Recht auskennen, empfehle ich die Lektüre folgenden bei uns veröffentlichten rechtswissenschafltichen Aufsatzes.

Abgehandelt dabei unter anderem:
Der nachstehende Beitrag versteht sich in Ergänzung vorausgegangener Beiträge2 der Autoren als weiterer Versuch zur Versachlichung der Diskussion um die nicht-kommerzielle Ausübung der Fischerei und stellt im Folgenden die gegenwärtige Rechtslage zu zwei der
wesentlichen, die Angelfischerei betreffenden Problemkreise dar, namentlich dem sog. "Gemeinschaftsfischen" (dazu unter I.) sowie der Praktik des sog. "Catch & Release" (dazu unter II.). Daran anknüpfend wird eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hannover besprochen, welche die Lebendhälterung von Köderfischen zum Gegenstand hatte (dazu unter
III.). Einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung bildet die im Jahr 2002 eingeführte Staatszielbestimmung Tierschutz in Art. 20 a GG, wobei insbesondere der Frage nachgegangen wird, ob sich hierdurch Änderungen der Rechtslage im Hinblick auf die Ausübung der nicht-kommerziellen Fischerei ergeben (dazu unter IV.).


http://www.anglerboard.de/werbimg/A...zen_des_Fischereirechts_Jendrusch_Niehaus.pdf

Ist eben nicht immer alles in der Juristerei so einfach und eindeutig wie das mancher annimmt - Und zudem ist man auf hoher See und vor Gericht immer noch in Gottes Hand....
 

Rotauge28

Member
AW: Wohin mit grossem Waller

Also hier nun unsere Anwärter für den lustigsten "Kneipenschwätzer". Es war wirklich schwer eine Entscheidung zu treffen. Aber unter demokratischen Voraussetzungen und dem gesetzestreuen Verhalten aller Wahlberechtigten in dieser meiner Wohnung, sind wir zu einem Ergebniss gelangt.

Platz 1 geht an: "Trommelwirbel" - Herrn - "diese Entnahmepflicht entspringt keinesfalls "völlig überzogene und konservative Gesetzesstrukturen", sondern einem notwendigen Hegeplan, an den sich jeder halten muss".

Alle Beteiligten waren sich draüber einig, dass es mehr solcher gesetzestreuen Bürger bedarf, damit in diesem Land endlich mal wieder Recht und Ordnung herrscht. Da sich der Zitierte, und hier berufen wir uns auf wissenschaftliche Recherche, noch nie eines Vergehens schuldig gemacht hat, Strafzettel und ähnliches nur aus seinem Jurastudium kennt und auch sonst Mutter Theresa sehr nahe stand, bekommt der genannte einen Gratisurlaub nach Nordkorea. Wir wünschen viel Erholung und einen gesetzestreuen Urlaub wo man sich noch an Regel halten muss.

Platz 2 geht an "Trommelwirbel wird lauter" - den Herrn aus Mittelhessen - "Denkst du wenn die Sache wirklich vor Gericht geht kommst du damit durch"?

In diesem Fall möchten wir zu Platz 2, einem Flug nach Tacka Tucku Land, gratulieren, da wir dem offensichtlich sehr gestressten Petrijünger etwas Entspannung zukommen lassen möchten. Von ständiger juristischer Verfolgung geplagt, beispielhaft sei hier die schweißtreibenden Autofahrt durch 30er Zonen oder Baustellen auf dem Weg zum Angelplatz genannt, während der juristische Sensenmann quasi schon an die Tür klopft, wünschen wir dort viel Erholung.

Platz 3 geht an "Trommelwirbel ist nicht mehr so doll" - Herrn - "Was hier teilweise abgelassen wird, ist lässt tief blicken auf die tatsächlichen Zustände an den Gewässern".

An dieser Stelle möchten wir weniger auf unseren Preis hinweisen, als auf die tiefgründige Analyse menschlichen Verhaltens. Was hier an soziologischer Anthropologie geleistet wird ist aller Ehren wert. Der Literat verschwendet keine Zeit mit einer Gesellschaftsanalyse oder langen Überlegungen, er galoppiert eo ipso wie der Schimmelreiter an allen Philosophen sowie Soziologen vorbei und landet mit seiner "Forenanalyse" einen kurzen und knappen Treffen; "Unsere Gewässer sind alle am A....".

Adorno wäre vor ihm auf die Knie gefallen. Wir sind alle hoch begeistert und verbleiben mit

Vielen Dank

h. c. euer Rotauge und Co.
 
AW: Wohin mit grossem Waller

Also hier nun unsere Anwärter für den lustigsten "Kneipenschwätzer". Es war wirklich schwer eine Entscheidung zu treffen. Aber unter demokratischen Voraussetzungen und dem gesetzestreuen Verhalten aller Wahlberechtigten in dieser meiner Wohnung, sind wir zu einem Ergebniss gelangt.

Platz 1 geht an: "Trommelwirbel" - Herrn - "diese Entnahmepflicht entspringt keinesfalls "völlig überzogene und konservative Gesetzesstrukturen", sondern einem notwendigen Hegeplan, an den sich jeder halten muss".

Alle Beteiligten waren sich draüber einig, dass es mehr solcher gesetzestreuen Bürger bedarf, damit in diesem Land endlich mal wieder Recht und Ordnung herrscht. Da sich der Zitierte, und hier berufen wir uns auf wissenschaftliche Recherche, noch nie eines Vergehens schuldig gemacht hat, Strafzettel und ähnliches nur aus seinem Jurastudium kennt und auch sonst Mutter Theresa sehr nahe stand, bekommt der genannte einen Gratisurlaub nach Nordkorea. Wir wünschen viel Erholung und einen gesetzestreuen Urlaub wo man sich noch an Regel halten muss.

Platz 2 geht an "Trommelwirbel wird lauter" - den Herrn aus Mittelhessen - "Denkst du wenn die Sache wirklich vor Gericht geht kommst du damit durch"?

In diesem Fall möchten wir zu Platz 2, einem Flug nach Tacka Tucku Land, gratulieren, da wir dem offensichtlich sehr gestressten Petrijünger etwas Entspannung zukommen lassen möchten. Von ständiger juristischer Verfolgung geplagt, beispielhaft sei hier die schweißtreibenden Autofahrt durch 30er Zonen oder Baustellen auf dem Weg zum Angelplatz genannt, während der juristische Sensenmann quasi schon an die Tür klopft, wünschen wir dort viel Erholung.

Platz 3 geht an "Trommelwirbel ist nicht mehr so doll" - Herrn - "Was hier teilweise abgelassen wird, ist lässt tief blicken auf die tatsächlichen Zustände an den Gewässern".

An dieser Stelle möchten wir weniger auf unseren Preis hinweisen, als auf die tiefgründige Analyse menschlichen Verhaltens. Was hier an soziologischer Anthropologie geleistet wird ist aller Ehren wert. Der Literat verschwendet keine Zeit mit einer Gesellschaftsanalyse oder langen Überlegungen, er galoppiert eo ipso wie der Schimmelreiter an allen Philosophen sowie Soziologen vorbei und landet mit seiner "Forenanalyse" einen kurzen und knappen Treffen; "Unsere Gewässer sind alle am A....".

Adorno wäre vor ihm auf die Knie gefallen. Wir sind alle hoch begeistert und verbleiben mit

Vielen Dank

h. c. euer Rotauge und Co.

:q musste lachen als ich das gelesen habe ;)
 

Ralle 24

User
AW: Wohin mit grossem Waller

Nicht zu vergessen den Sonderpreis für diesen Herren :


" Spar dir den ganzen "Paragraphen-Wald" und setz ihn einfach zurück.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es jemand sieht, und wenn, dass diese Person auch nur einen Hauch von Ahnung besitzt um dich mit genannten "Vorschriften" zu bombardieren oder gar anzuzeigen.

Alles völlig überzogene und konservative Gesetzesstrukturen."


Bestechend die fundierte Wahrscheinlichkeitsrechnung, die eindeutig erkennen lässt das Gesetze um so weniger zu befolgen sind, als die Wahrscheinlichkeit sinkt, erwischt zu werden. Einleuchtend die Tatsache, dass unsere Gesellschaft viel besser funktionieren würde, gäbe es keine Gesetze und Paragraphen. Endlich ist belegt, was schon lange vermutet wurde.

Zur Belohnung überreichen wir dem Preisträger einen Gutschein für eine kostenlose Besichtigung des berühmten Hamburger Bauwerks " Santa Fu ".

Nicht nur bildungstechnisch sehr interessant, sondern auch ggfs. schon mal zum eingewöhnen, falls es bei ihm mal zu einer klitzekleinen Abweichung in der Wahrscheinlichkeitsrechnung kommen sollte.

:):):)
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Wohin mit grossem Waller

Nu weiss ich wer denn Clown gefressen hat, der heute morgen im Zirkus fehlte . . . :vik:


:):):)
 

Tino

Well-Known Member
AW: Wohin mit grossem Waller

Also hier nun unsere Anwärter für den lustigsten "Kneipenschwätzer". Es war wirklich schwer eine Entscheidung zu treffen. Aber unter demokratischen Voraussetzungen und dem gesetzestreuen Verhalten aller Wahlberechtigten in dieser meiner Wohnung, sind wir zu einem Ergebniss gelangt.

Platz 1 geht an: "Trommelwirbel" - Herrn - "diese Entnahmepflicht entspringt keinesfalls "völlig überzogene und konservative Gesetzesstrukturen", sondern einem notwendigen Hegeplan, an den sich jeder halten muss".

Alle Beteiligten waren sich draüber einig, dass es mehr solcher gesetzestreuen Bürger bedarf, damit in diesem Land endlich mal wieder Recht und Ordnung herrscht. Da sich der Zitierte, und hier berufen wir uns auf wissenschaftliche Recherche, noch nie eines Vergehens schuldig gemacht hat, Strafzettel und ähnliches nur aus seinem Jurastudium kennt und auch sonst Mutter Theresa sehr nahe stand, bekommt der genannte einen Gratisurlaub nach Nordkorea. Wir wünschen viel Erholung und einen gesetzestreuen Urlaub wo man sich noch an Regel halten muss.

Platz 2 geht an "Trommelwirbel wird lauter" - den Herrn aus Mittelhessen - "Denkst du wenn die Sache wirklich vor Gericht geht kommst du damit durch"?

In diesem Fall möchten wir zu Platz 2, einem Flug nach Tacka Tucku Land, gratulieren, da wir dem offensichtlich sehr gestressten Petrijünger etwas Entspannung zukommen lassen möchten. Von ständiger juristischer Verfolgung geplagt, beispielhaft sei hier die schweißtreibenden Autofahrt durch 30er Zonen oder Baustellen auf dem Weg zum Angelplatz genannt, während der juristische Sensenmann quasi schon an die Tür klopft, wünschen wir dort viel Erholung.

Platz 3 geht an "Trommelwirbel ist nicht mehr so doll" - Herrn - "Was hier teilweise abgelassen wird, ist lässt tief blicken auf die tatsächlichen Zustände an den Gewässern".

An dieser Stelle möchten wir weniger auf unseren Preis hinweisen, als auf die tiefgründige Analyse menschlichen Verhaltens. Was hier an soziologischer Anthropologie geleistet wird ist aller Ehren wert. Der Literat verschwendet keine Zeit mit einer Gesellschaftsanalyse oder langen Überlegungen, er galoppiert eo ipso wie der Schimmelreiter an allen Philosophen sowie Soziologen vorbei und landet mit seiner "Forenanalyse" einen kurzen und knappen Treffen; "Unsere Gewässer sind alle am A....".

Adorno wäre vor ihm auf die Knie gefallen. Wir sind alle hoch begeistert und verbleiben mit

Vielen Dank

h. c. euer Rotauge und Co.

Hallo Rotauge

Mein herzlicher Dank gilt,in erster Linie,dir Rotauge und deinen Juroren.
Wirklich beispielhafte Arbeit die ihr da geleistet habt.:vik::vik::vik::vik::vik::vik::vik:

Natürlich seien, nicht minderer bemerkenswert, die Verfasser all dieser löblichen Ergüsse zu nennen,denen wir an dieser Stelle so manchen Schmunzler,aber auch Stirnrunzler zu verdanken haben.
Dank der Hobby-Anwälte mit Beraterstatus, hat mein Leben in diesem Moment wieder einen ganz neuen Sinn bekommen.#6


Weiter so und nicht verzagt,auf das sich weitere Seiten füllen mögen.
 

Bungo

Flyfishing addicted
AW: Wohin mit grossem Waller

Um mal etwas Licht ins "Dunkel" zu bringen empfehle ich Bspw. das Sächsische Fischereigesetz nachzulesen.

Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften, Einschränkung von Grundrechten
§ 35
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
.....
4. entgegen den Festsetzungen des Hegeplans nach § 13 Abs. 1 den Fischfang ausübt oder die Festsetzungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ohne hierzu nach § 31 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 Alternative 2 berechtigt zu sein..

Angenehmen Tag wünscht
René
Danke René, dass du dir die Mühe gemacht hast es raus zu suchen.



kennst du den unterschied zwischen "strafbar" und "ordnungsgeld"? weißt du überhaupt, was ein ordnungsgeld ist? #q

kennst du dieter nuhr?

und - kennst du das ordnungswidrigkeitengesetz?

§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz

Bleib mal ganz ruhig und nimm dir den Satz von Dieter Nuhr selbst mal zu Herzen.

Du kannst mir jetzt gerne aus dem OWiG zitieren, fakt ist aber dass ein Verstoß gegen den Hegeplan geahnded wird.
Ich habe nur nicht die Zeit und die Lust die Fischereigesetzte, Fischereiverordnungen. Hegeverordnungen usw alle durchzulesen nur um irgendeinem Möchtegern zu beweisen, dass er zwar von mir aus tun und lassen kann was er will, wenn er aber erwischt wird mit Konsequenzen rechnen muss.

Blauzahn hat freundlicher Weise den passenden Abschnitt rausgesucht.
Aber hier nochmal für dich zusammengefasst, damit auch du es verstehst.

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... entgegen den Festsetzungen des Hegeplans nach § 13 Abs. 1 ... die Festsetzungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.

Oder gilt das für dich nun auch nicht? #q


Es ist aber schon wirklich erschreckend wie viele Leute hier sinnlosen Müll posten und sich über Beiträge Lustig machen wo andere Gesetzte oder Verordnungen duchblättern um eine sachliche Diskussion zu führen.
Herzlichen Glückwunsch an euch und vielen dank für die geistreichen Ergüsse.
Genau das brauchen wir hier wenn wenigstens wieder einmal eine halbwegs sachliche Diskussion aufkommt....
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Wohin mit grossem Waller

...hm, hier geht ja einiges ab!

Um die Sache mal noch spannender zu gestalten:

Eine nur vom Verein beschlossene "Hegeanordnung" muß nicht rechtmäßig sein.

Ein formaljuristischer "Hegeplan" ist etwas anderes und viele Vereine treffen ganz einfach mal eben ein paar eigene "Hege-Regelungen", die niemals einer Überprüfung der unteren Fischereibehörde standhalten würden, wie sie z.B. auch bei einem Hegeplan zu erfolgen hätte, damit dieser rechtmäßig ist.

Da muß man dann ganz scharf unterscheiden, ob es sich bei der Regelung, gegen die vermeindlich verstoßen wird:

- überhaupt um einen "echten" und auch rechtmäßigen Hegeplan handelt

oder

- ein Verein einfach "mal eben" einige Hegeanordnungen getroffen hat, weil er meint, das sei so sinnvoll und notwendig

Es gibt hier in Köln Gewässer, an denen sich ein Verein selbst mal kurzer Hand definiert hat, was "wichtige Laichfische" sind, die angeblich zurückgesetzt werden müssen.(mit deutlich höheren als den gesetzlichen Mindestmaßen!).
Davon weiß die Fischereibehörde aber nichts und ich bezweifle sehr stark, dass diese bloß vereinsmäßige "Hege-Anordnung" einer fachbehördlichen Überprüfung standhalten könnte, wenn jemand die Behörde mal weckt und darauf hinweist!

Davon abgesehen bleibt dabei die spannende Frage unbeantwortet, ob jemand, der sich z.B. an die "nur" vereinsmäßige Hegeanordnung hält, eine Strafanzeige wegen unerlaubtem "C&R" riskiert, wenn er einen solchen wichtigen Laichfisch zurücksetzt, den er selber gerne verwerten würde, aber dies nicht darf, weil eine behördlich niemals überprüfte nur vereinsrechtliche Vorschrift ihm dies so vorschreibt.

Wenn dabei einige Petaner zusehen und Anzeigen starten, dann wird es für den Verein und erst recht für den Angler spannend, wenn die Frage aufkommt, ob diese eigentlich u.U. garnicht rechtmäßige bloße Vereinsvorschrift den Angler vor einer Strafanzeige schützen könnte!

Aber das ist schon etwas für Fortgeschrittene und leider konnte man diese Frage von Seiten der Fischereibehörde und auch von Seiten der Staatsanwaltschaft noch nicht beantworten!

...an dem Eisen will sich nämlich niemand die Finger verbrennen, weil es ein wenig heiß zu sein scheint!

Klare Aussagen dazu erwartet man dabei von den zuständigen Stellen (!) vergeblich! (...vielleicht weil sie es selber nicht so genau wissen???).

;O)

Ich weiß es auch nicht - also Sport frei für die "Hobby-Juristen" - ich passe! (...und das obwohl ich den Spaß erfolgreich studiert habe!).

E.
 
Zuletzt bearbeitet:

Blauzahn

Muldenfischer
AW: Wohin mit grossem Waller

Da es bei dem von mir zitierten Auszug um das Sächsische Fischereigesetz ging hilft zum Verständnis vllt. noch
die
Sächsische Fischereiverordnung – SächsFischVO)
Vom 10. März 2008

(1) Hegepläne müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Name des Fischereiausübungsberechtigten;
2. Größe und Ausdehnung des Gewässers einschließlich der
Bezeichnung;
3. fischereiliches Leitbild des Gewässers;
4. Hegeziele, insbesondere Erhalt und Entwicklung des Fischbestands;
5. Hegemaßnahmen, insbesondere Art und Umfang des Besatzes,
Fang und Schonmaßnahmen und
6. gegebenenfalls die Beschränkungen für Erlaubnisscheininhaber
oder innerhalb von Schonbezirken.
(2) Die Genehmigung des Hegeplans gilt als erteilt, wenn sie
nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang von der Fischereibehörde
versagt worden ist.

Nun munteres weiter"mutmaßen" #h

Gruß in die laue Sommernacht,
René
 

tuning-stylzz

New Member
AW: Wohin mit grossem Waller

Hallo
Finde sehr interressant was jeder einzelne von euch mit so einem riesen Fisch machen würde.
Ich bin jetzt der Meinung falls ich irgendwann mal auf Waller fischen gehe werde ich davor abklären wer alles ein stück abnehmen würde falls ich einen über 150cm fangen sollte"was ich eh nicht glaube" und dann nehme ich ihn einfach mit.
Einer hat geschrieben warum ich auf Waller fischen will wenn ich ihn garnicht mit nehmen will oder kann.
Das ich ihn nicht mit nehmen will oder kann hab ich nie gesagt, mich hat einfach nur interessiert was ihr mit so einem grossen Fisch machen würdet, weil Waller bis 100cm sind garkein Problem, würde ich ohne nach zu denken mit nehmen nur bei so einem grossen steht man halt echt blöd da wenn man nich auf die schnelle genügend Fisch esser auf treibt die ein stück haben wollen. Es ist ja auch nicht sinn und zweck wenn er dann am ende da liegt und vergammelt weil ihn keiner haben will und ich ihn nicht alleine essen kann.
Gruss Andi
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Wohin mit grossem Waller

Alles, was ich nicht essen kann oder will kriegen meine beiden Hunde!

Tolles eiweißhaltiges Futter und sinnvolle Verwertung!

Einkochen - einfrieren - geht alles und hält sich auch!

Jeder kennt doch jemand, der Hunde hat, oder?

Also - die "Filetstücke" für mich und meine Freunde - der Rest würde tolles Hundefutter und alle wären glücklich!

Ernie
 

Rotauge28

Member
AW: Wohin mit grossem Waller

"Mein herzlicher Dank gilt,in erster Linie,dir Rotauge und deinen Juroren.
Wirklich beispielhafte Arbeit die ihr da geleistet habt.:vik::vik::vik::vik::vik::vik::vik:

Natürlich seien, nicht minderer bemerkenswert, die Verfasser all dieser löblichen Ergüsse zu nennen,denen wir an dieser Stelle so manchen Schmunzler,aber auch Stirnrunzler zu verdanken haben.

Dank der Hobby-Anwälte mit Beraterstatus, hat mein Leben in diesem Moment wieder einen ganz neuen Sinn bekommen.#6


Weiter so und nicht verzagt,auf das sich weitere Seiten füllen mögen".


Was hast du denn erwartet. Wir kennen schließlich das Gesetz #4 ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Ralle 24

User
AW: Wohin mit grossem Waller

Diesen Zynismus verbiete ich mir. Schließlich sind wir ernstzunehmende Wissenschaftler.|znaika: Frechheit

Ja, natürlich,

aber ich find´s gut, dass Du Dir Zynismus selbst verbietest. Andererseits frage ich mich wie lange Du in den Knast gehst, wenn Du mehrfach dein eigenes Verbot übertrittst ??
Oder meintest Du " verbittest " ?

Den Preis für Klugsch***en hab ich jetzt doch wohl gewonnen, oder |supergri|supergri|supergri
 
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