Zoll (10 Kasten Bier)

egne

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AW: Zoll (10 Kasten Bier)

Wenn man diese einfache und sachliche Frage betrachtet und dann liest welche intelligenten Antworten und Beiträge darauf folgen, kann man nur den Kopf schütteln. Damit wird meines Erachtens der Sinn eines solchen Forums mehr als in Frage gestellt.
 
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

Wie kommt ihr darauf, daß der Alkoholgehalt vom Bier nicht beschränkt sein sollte?
In den Zollbestimmungen steht Folgendes:

Bei der zollfreien Einfuhr von Alkohol nach Norwegen sind folgende Kombinationen möglich (pro Person über 18 Jahre, über 20 Jahre für Alkohol von mehr als 22 Volumenprozent):
1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent bis höchstens 60 Volumenprozent, 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent (z.B. Wein) und 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent (z.B. Bier).


Ich frage mich eher, was passiert bei Bier über 4,7 %, den ja nunmal viele Biere haben?
 

Fanne

Angry Birds Suchti
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent
 

antonio

Active Member
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

Wie kommt ihr darauf, daß der Alkoholgehalt vom Bier nicht beschränkt sein sollte?
In den Zollbestimmungen steht Folgendes:

Bei der zollfreien Einfuhr von Alkohol nach Norwegen sind folgende Kombinationen möglich (pro Person über 18 Jahre, über 20 Jahre für Alkohol von mehr als 22 Volumenprozent):
1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent bis höchstens 60 Volumenprozent, 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent (z.B. Wein) und 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent (z.B. Bier).



Ich frage mich eher, was passiert bei Bier über 4,7 %, den ja nunmal viele Biere haben?



1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22 und höchstens 60 Volumenprozent Alkohol und 1,5 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumen- prozent Alkohol oder 3 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumenprozent Alkohol und
2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenpro- zent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkohol- ische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen

also bei bier keine vol-beschränkung, die über 4,7 vol% sind andere alkoholische getränke, steht doch eindeutig da.

dein zitat ist nicht aus den zollbestimmungen wieder gegeben.
nach dem absatz mit den 60% muß an stelle des kommas ein "und" , und beim letzten "und" muß ein "oder" stehen. das macht nämlich nen unterschied.

antonio
 
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AW: Zoll (10 Kasten Bier)

Guckst du hier: http://www.norwegen.no/en/News_and_...einfuhrbestimmungen/zollbestimmungen/#alkohol
Nennt sich Norwegen, die offizielle Seite in Deutschland.
Ich denke, daß Bier mit den 4,7 % sehr wohl gemeint ist.

Die Frage ist ob die Zöllner bei einem 4,8 oder 4,9 % Bier ein Faß aufmachen oder einfach darüber hinwegsehen?

@ all:

Hatte schonmal jemand damit Probleme oder ist darauf an der Grenze hingewiesen worden?
 

antonio

Active Member
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

die offizielle seite ist immer noch die vom zoll in norwegen.

http://toll.no/templates_TAD/Article.aspx?id=176638&epslanguage=en

dort steht:

1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22 und höchstens 60 Volumenprozent Alkohol und 1,5 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumen- prozent Alkohol oder 3 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumenprozent Alkohol und
2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen.

wer es nicht glaubt kann ja mal offiziell beim norwegischen zoll anfragen oder bei seiner nächsten reise den zöllner direkt fragen.
die antwort lautet für bier gibt es die 4,7% grenze nicht.

wenn es sie geben würde dürfte man keine 5l bier mitnehmen, wenn kein weiterer alkohol dabei ist.

antonio
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

Hallo Antonio,

ich würde mich nicht darauf verlassen denn

1.) ist das hier der Herausgeber der Website, die ich zitiert hatte:
Die Zollverwaltung
Schweigaards gate 15
Postboks 8122 Dep
N-0032 Oslo
Telefon +47 22 86 03 00
(steht ganz unten auf der Seite)
2.) kann man das auf der Seite die du zitierst zwar so lesen, wie du es interpretierst aber ich denke trotzdem, daß auch auf deiner Seite 4,7 % für Bier gemeint ist.

Das wirft eine entscheidene Frage auf:
Willst du mit einem Zöllner an der Grenze auf englisch darüber diskutieren, daß wegen einer kleinen Ungenauigkeit im deutschen Text der norwegischen Zollbestimmungen deine 5 Liter Elefant Bier mit 11 (oder was weiß ich wieviel) % völlig in Ordnung sind?
 

antonio

Active Member
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

Hallo Antonio,

ich würde mich nicht darauf verlassen denn

1.) ist das hier der Herausgeber der Website, die ich zitiert hatte:
Die Zollverwaltung
Schweigaards gate 15
Postboks 8122 Dep
N-0032 Oslo
Telefon +47 22 86 03 00
(steht ganz unten auf der Seite)
2.) kann man das auf der Seite die du zitierst zwar so lesen, wie du es interpretierst aber ich denke trotzdem, daß auch auf deiner Seite 4,7 % für Bier gemeint ist.

Das wirft eine entscheidene Frage auf:
Willst du mit einem Zöllner an der Grenze auf englisch darüber diskutieren, daß wegen einer kleinen Ungenauigkeit im deutschen Text der norwegischen Zollbestimmungen deine 5 Liter Elefant Bier mit 11 (oder was weiß ich wieviel) % völlig in Ordnung sind?

die offizielle seite ist immer noch toll.no("meine seite")
"deine seite" ist die der norwegischen botschaft und nicht des zolls.
aber egal.
es gab schon mehrere offizielle anfragen an den norwegischen zoll und ich hab auch selbst schon mit norwegischen zöllnern gesprochen(bin 4-6 mal im jahr dort oben).
die antwort war immer die gleiche nein keine 4,7% grenze beim bier.

antonio
 
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

OK, ich schreib da jetzt hin.
Dann ist es klar.
 
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

So. Hier meine Frage an die Botschaft.
Ich denke wir können uns darauf einigen, daß die Botschaft Norwegens in Deutschland die Einfuhrbestimmungen aus Deutschland nach Norwegen kennt?!?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben einen Streitfall (eher ein Verständnisproblem) im Bekanntenkreis.

Es geht um die Einfuhrbestimmungen für Bier.

Könnten Sie mir sagen, ob für die Einfuhr von Bier nach Norwegen, im Rahmen der erlaubten Freimengen von 5 Litern je Person, eine Obergrenze von 4,7 % gilt?
Das meiste Bier, dass hier in Deutschland vertrieben wird hat ja nun mal zwischen 4,8 und 5,1 %.
Gibt es mit diesem Bier Probleme bei der Zollabfertigung?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.


Wenn ich ne Antwort kriege gebe ich laut. Du kannst ja vielleicht sicherheitshalber mal ne ähnliche Frage an den norwegischen Zoll schicken? Interessiert mich jetzt nämlich wirklich.
 

antonio

Active Member
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

hab ich schon durch glaub mir, nur ich hab nich die botschaft gefragt sondern direkt beim zoll.
die bei der botschaft müssen nicht unbedingt zollexperten sein.

antonio
 
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

Hab ne Antwort von der Botschaft.
Waaaahnsinnig hilfreich!

Mengengrenzen für die abgabenfreie Einfuhr („Duty-free-Waren“)
cid:image001.png@01CC25D2.7F5E5430
Im Rahmen der Wertgrenze von 6000 bzw. 3000 NOK und unter Beachtung der Bestimmungen über die Länge des Aufenthaltes außerhalb Norwegens (24-Stunden-Regel, siehe oben) können Sie folgende Waren abgabenfrei einführen:
· 1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22 und höchstens 60 Volumenprozent Alkohol und 1,5 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumen- Prozent Alkohol oder 3 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumenprozent Alkohol und
· 2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen.
· 200 Zigaretten oder 250 Gramm andere Tabakwaren und
· 200 Blatt Zigarettenpapier.
Das Mindestalter für die Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken ist 18 Jahre.
Das Mindestalter für die Einfuhr von alkoholischen Getränken mit mehr als 22 Volumenprozent ist 20 Jahre.

Falls Sie trozdem Fragen hierzu haben, können Sie sich an den norwegischen Zoll wenden: tel 0047 2286 0300.
Mit freundlichen Grüßen


Soweit war das alles ja schonmal klar.


Ich denke es ist Folgendermaßen:


Streng genommen würde das bedeuten, daß man 3 Liter Bier mit egal wieviel Prozent und 2 Liter mit 4,7 % mitnehmen darf.
Tatsächlich wird es aber so sein, daß kein Unterschied zwischen 4,7 und 5,0 % beim Bier gemacht wird, so daß ziemlich sicher 5 Liter mit 5 % OK sein werden.
 

antonio

Active Member
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

Hab ne Antwort von der Botschaft.
Waaaahnsinnig hilfreich!

Mengengrenzen für die abgabenfreie Einfuhr („Duty-free-Waren“)
cid:image001.png@01CC25D2.7F5E5430
Im Rahmen der Wertgrenze von 6000 bzw. 3000 NOK und unter Beachtung der Bestimmungen über die Länge des Aufenthaltes außerhalb Norwegens (24-Stunden-Regel, siehe oben) können Sie folgende Waren abgabenfrei einführen:
· 1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22 und höchstens 60 Volumenprozent Alkohol und 1,5 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumen- Prozent Alkohol oder 3 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumenprozent Alkohol und
· 2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen.
· 200 Zigaretten oder 250 Gramm andere Tabakwaren und
· 200 Blatt Zigarettenpapier.
Das Mindestalter für die Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken ist 18 Jahre.
Das Mindestalter für die Einfuhr von alkoholischen Getränken mit mehr als 22 Volumenprozent ist 20 Jahre.

Falls Sie trozdem Fragen hierzu haben, können Sie sich an den norwegischen Zoll wenden: tel 0047 2286 0300.
Mit freundlichen Grüßen


Soweit war das alles ja schonmal klar.


Ich denke es ist Folgendermaßen:


Streng genommen würde das bedeuten, daß man 3 Liter Bier mit egal wieviel Prozent und 2 Liter mit 4,7 % mitnehmen darf.
Tatsächlich wird es aber so sein, daß kein Unterschied zwischen 4,7 und 5,0 % beim Bier gemacht wird, so daß ziemlich sicher 5 Liter mit 5 % OK sein werden.



2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol.

steht doch eindeutig da bier mit mehr als 2,5 oder andere getränke mit 2,5-4,7%

antonio
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

Klare Sache und war schon immer so:
Die 4,7%-grenze gilt für "sonstige alkoholische Getränke" Du kannst also ruhig auch Maibock oder so mitnehmen!!!
 

antonio

Active Member
AW: Zoll (10 Kasten Bier)

mein reden nur manche interpretieren in den text was hinein, was nicht drinsteht.
sonst würde und müßte auch da stehen 5l bier mit 2,5-4,7% .


antonio
 
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