Zürich verlängert Äschenfangverbot bis 2029

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Der Kanton Zürich verlängert das Äschenfangverbot in allen Gewässern aufgrund weiterhin rückläufiger Bestände.

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Wegen anhaltend schwacher Bestände und wiederkehrender Hitzeperioden bleibt der Fang von Äschen in allen Zürcher Gewässern bis Ende September 2029 verboten (Bild @pixabay)

Der Kanton Zürich zieht die Reißleine: Das bestehende Fangverbot für Äschen wird erneut verlängert und gilt nun bis zum 30. September 2029. Betroffen sind sämtliche Zürcher Gewässer, einschließlich der zürcherisch-zugerischen Grenzstrecke der Sihl. Die Maßnahme geht auf den extremen Hitzesommer 2018 zurück, der den Äschenbestand massiv geschädigt hatte. Bereits im September 2018 wurde erstmals ein befristetes Fangverbot erlassen. Aufgrund weiterhin schlechter Bestandsentwicklungen und wiederkehrender Hitzeperioden wurde dieses seitdem mehrfach verlängert.

Zwar zeigten erste standardisierte Larvenzählungen ab 2021 in einigen Gewässern eine kurzfristige Erholung, doch in den letzten Jahren hat sich der Trend erneut ins Negative gedreht. Nach Einschätzung der Behörden ist eine nachhaltige Nutzung der Bestände derzeit nicht möglich. Das neue Verbot tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und gilt zunächst für drei Jahre. Ausnahmen sind lediglich für wissenschaftliche Untersuchungen, Bestandskontrollen sowie zur Laichgewinnung vorgesehen – und auch nur unter Anordnung der zuständigen Fischerei- und Jagdverwaltung.

Rechtlich stützt sich die Entscheidung auf das schweizerische Fischereigesetz, das den Kantonen weitreichende Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten erlaubt. Dazu gehören ausdrücklich auch Fangverbote und verlängerte Schonzeiten. Ein Einspruch gegen die Verfügung ist innerhalb von 30 Tagen möglich, hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Damit bleibt das Fangverbot unabhängig von möglichen Rekursen bestehen. Mit diesem Schritt reagiert der Kanton Zürich konsequent auf die anhaltenden Auswirkungen des Klimawandels und setzt ein klares Zeichen für den Schutz der heimischen Fischbestände.




Quelle: https://www.zh.ch/content/dam/zhweb...en/verfuegung_aeschenfangverbot_2026-2029.pdf
 
Hoffentlich werden die Äschen auch schriftlich davon informiert,
nicht das da dann noch eine Äsche zufällig an einen Haken beisst !
Na ja, vorsicht ist geboten .... :cool:
 
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