Zuviele Hechte im See möglich?

Matthias_R

Well-Known Member
Ohne ein organisierter Angler zu sein: Sehen die Fischereigesetze und -verordnungen der Bundesländer nicht Maßgaben zum Besatz vor? Ist da als Ziel nicht (sinngemäß) der Erhalt eines natürlichen oder naturnahen Bestandes hinsichtlich Arten und Menge benannt?
Die Gemeinnützigkeit dürfte sich auch daran messen lassen.
Es sei denn, die Vereinsgewässer werden als fischereiwirtschaftliche Teichanlagen gesehen, was zumindest in Brandenburg aber nicht der Fall ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Danielsu83

Well-Known Member
Ohne ein organisierter Angler zu sein: Sehen die Fischereigesetze und -verordnungen der Bundesländer nicht Maßgaben zum Besatz vor? Ist da als Ziel nicht (sinngemäß) der Erhalt eines natürlichen oder naturnahen Bestandes hinsichtlich Arten und Menge benannt?
Die Gemeinnützigen dürfte sich auch daran messen lassen.
Es sei denn, die Vereinsgewässer werden als fischereiwirtschaftliche Teichanlagen gesehen, was zumindest in Brandenburg aber nicht der Fall ist.

Der Jurist würde bei allen deinen Fragen jetzt Antworten kommt drauf an. Fangen wir mit der Gemeinnützigkeit an. Die Gemeinnützigkeit ist in §§ 51–68 AO geregelt, für deine Frage wichtig sind §52-54 wirklich relevant, 53 ist glaube ich mildtätige Zwecke und 54 kirchliche Zwecke, bleibt §52 der eine lange Liste an Gemeinnützigen Zwecken enthält aus den sich der Verein die passenden für seine Satzung aussuchen "darf". Zum Beispiel Naturschutz, oder Jugendförderung oder Brauchtumspflege, oder Sportförderung. Sind insgesamt irgendwas Richtung 50 Punkte, sucht sich der Verein die richtigen Punkten aus kann das schonmal kein Problem werden.

Machen wir weiter mit den Fischereigesetzen und Verordnungen die sind in NRW halt Wackelpudding. Es geht damit los das ein Baggersee keinen natürlichen Fischbestand hat, eigentlich müsste da Wald seien, der wurde gerodet dann war da Acker, der Weggebaggert Wurde um da Tagebau zu betreiben und um das ganze günstige zu renaturieren wurde das Loch mit Wasser aufgefüllt. Ähnliches gilt für Talsperren und Kanäle und Flüsse sind jetzt in Deutschland auch nicht so natürlich. Also was ist in einer Kulturlandschaft ein natürlicher Bestand ?

Weiter gehts damit das wir in NRW einfach zuwenig Wasser für zuviele Angler haben, wenn man also wirklich nur den natürlichen Ertrag abfischen wollen würde müssten die meisten Vereine sich von 90% ihrer Mitglieder trennen.

Weiter geht es damit das die Behörden Aufgrund des Gesetztes kein Hartes durchgriffsrecht haben weswegen es eine Empfehlung für NRW gibt, das die Unteren Fischereibehörden sich dieses Harte Recht durch die Pachtverträge holen in dem sie diese nur Genehmigen wenn die einen Entsprechenden § enthalten.

Wenn es so einen Pachtvertrag gibt, wird zumindest in NRW der Besatz zwischen Fischereiberater , Behörde und Verein wie auf dem Basar ausgehandelt. Oder der Verein akzeptiert was die Behörde aus dem Vorschlag des Beraters gemacht hat. Immer Vorausgesetzt die Behörde hat die Personelle Ausstattung und die handelnde Person hat Lust sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Mfg

Daniel
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Professor Tinca Als Barschangler liebe ich die Grundeln.
Sie sorgen dafür, dass etwa 80% meiner entnommenen Fische bei Eingabe der Daten von Länge und Gewicht als ÜBERERNÄHRT gelten. Die anderen 20% als gut genährt.

Als Ansitzer auf bspw. Plötzen würde ich sie wohl hassen?!.

So bin ich sehr zufrieden, massig fettreicher Futterfisch.

R. S.
 
Zuletzt bearbeitet:

yanigo

Well-Known Member
Machen wir weiter mit den Fischereigesetzen und Verordnungen die sind in NRW halt Wackelpudding. Es geht damit los das ein Baggersee keinen natürlichen Fischbestand hat, eigentlich müsste da Wald seien, der wurde gerodet dann war da Acker, der Weggebaggert Wurde um da Tagebau zu betreiben und um das ganze günstige zu renaturieren wurde das Loch mit Wasser aufgefüllt. Ähnliches gilt für Talsperren und Kanäle und Flüsse sind jetzt in Deutschland auch nicht so natürlich. Also was ist in einer Kulturlandschaft ein natürlicher Bestand ?
Für die Menschen allgemein ist es ein unveräußerliches Recht, Fläche d.h. den Boden in irgendeiner Form zu nutzen. Zunächst als Wald, darin wurde gejagt und Holz gesammelt. Danach vielleicht als landwirtschaftliche Fläche. Darauf wurde Getreide angebaut. Danach als Tagebau um Kies zu fördern. Jetzt ist es ein Gewässer und es wird fischereilich genutzt. Hat man die Rechte am Boden, kann man diesen nutzen, solange man mit seiner Nutzung die Umwelt nicht belastet, (d.h. Anwohner usw.) und die Fläche entsprechend pflegt.

Natürlicher Bestand meint hiermit, dass man keine Fische einsetzen soll, die andere Fischerei-Betriebe belasten könnten, z.B. durch Artenverdrängung. Damit greifst du nämlich wieder in die Fischerei-Rechte Dritter ein.
Weiter gehts damit das wir in NRW einfach zuwenig Wasser für zuviele Angler haben, wenn man also wirklich nur den natürlichen Ertrag abfischen wollen würde müssten die meisten Vereine sich von 90% ihrer Mitglieder trennen.
100%ig korrekt. Hier durch klärt sich auf, dass der Boden nicht nur rein der wirtschaftlichen Abfischung dient, sondern auch zur allgemeinen Erholung beiträgt, womit wir wieder zu dem Begriff "Kulturlandschaft" gelangen, und woraus sich dahingehend die Rechte zur Nutzung ableiten lassen.
Weiter geht es damit das die Behörden Aufgrund des Gesetztes kein Hartes durchgriffsrecht haben weswegen es eine Empfehlung für NRW gibt, das die Unteren Fischereibehörden sich dieses Harte Recht durch die Pachtverträge holen in dem sie diese nur Genehmigen wenn die einen Entsprechenden § enthalten.

Wenn es so einen Pachtvertrag gibt, wird zumindest in NRW der Besatz zwischen Fischereiberater , Behörde und Verein wie auf dem Basar ausgehandelt. Oder der Verein akzeptiert was die Behörde aus dem Vorschlag des Beraters gemacht hat. Immer Vorausgesetzt die Behörde hat die Personelle Ausstattung und die handelnde Person hat Lust sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Ich würde mir die Frage stellen, ob die vereinseigene Besatzstrategie in die Rechte Dritter eingreift, und falls ja, können die Behörden das mit Sicherheit auch beweisen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 62693

Guest
und nun gibt es auch noch zuviele Hechte , die die Badegäste beißen, oder worum ging es nochmal??;-)))
Dazu gab es auch ne Geschichte . Der Beiss Hecht wurde gefangen und hatte
7 kg. Verfasser stellte sich damaligen Rekordhecht von 23 kg im Badebereich vor. Was bei mir in meinen Kopfschubladen alles drin ist.
Der Hecht wurde lt. Verfasser mit ungewöhnlichem Köder gefangen.
 

Waidbruder

Well-Known Member
Meist konnte die Natur die Fehler ausbügeln.
Das schafft die Natur immer, auch wenns länger dauert und der Preis hoch ist. Bei meinem damaligen Verein wurden einmal im Jahr Regenbogenforellen ausgesetzt, für mich immer das Highlight des Jahres. :laugh2Beim letzten Mal hatten die Fische allerdings einen Virus eingeschleppt, der nicht nur die Forellen dahinraffte sondern auch die Hechte ansteckte. Andere Fische blieben meiner Kenntnis nach unversehrt. Fürs Angeln war der See aber wochenlang gesperrt...
 

vermesser

Well-Known Member
Auch das mit den Forellen kommt drauf an. Im Harz hab ich aufgestaute Bäche gesehen, wo der örtliche Angelverein etwas mit Bach- und Regenbogenforellen nachgeholfen hat...da ist ja nicht viel zu sagen. Forellen gibt es da eh, ob es nun Regenbogner sein müssen...aber die stören in solchen Gewässern wohl auch nicht, wenn doch, kümmert sich der Hecht drum.

Schlimmer ist, was teils sonst verbrochen wird. Warme Wiesenteiche, die mit Regenbognern besetzt werden. Obwohl es weder Zu- noch Abfluss gibt, die für Forellen geeignet wären. Klare Waldseen mit Schlei und Co. , die so mit Karpfen zugeschüttet werden, bis sie trübe und pflanzenarm sind...wasserpflanzenreiche Klarwasserseen mit weichem Boden, wo man Zander besetzt...

Was vorher angedeutet wurde, stimmt schon. Es wird besetzt, was der Vorstand und die Mitglieder gern fangen würden. Mit Natur hat das nichts zu tun. Dann müsste man eher Laichmöglichkeiten schaffen. Ich kann nur für Brandenburg sprechen, ich denke rein von den Anglern ist der Bestand der meisten Gewässer hier nicht ansatzweise zu gefährden. Selbst wenn "nichts mehr drin ist" bleiben noch genug Elterntiere, um den Bestand wieder aufzufüllen...jedenfalls bei Fischen, die sich bei uns natürlich und regelmäßig fortpflanzen können.
 

Waidbruder

Well-Known Member
Auch das mit den Forellen kommt drauf an. Im Harz hab ich aufgestaute Bäche gesehen, wo der örtliche Angelverein etwas mit Bach- und Regenbogenforellen nachgeholfen hat...da ist ja nicht viel zu sagen. Forellen gibt es da eh, ob es nun Regenbogner sein müssen...aber die stören in solchen Gewässern wohl auch nicht, wenn doch, kümmert sich der Hecht drum.
Jeder Bach der fürs Angeln freigegeben ist wird ohne Besatz nicht auskommen. In den sehr flachen und schnellfliessenden Harzer Bächen ist ein Hechtvorkommen für mich aber schwer vorstellbar.;)
 

vermesser

Well-Known Member
Jeder Bach der fürs Angeln freigegeben ist wird ohne Besatz nicht auskommen. In den sehr flachen und schnellfliessenden Harzer Bächen ist ein Hechtvorkommen für mich aber schwer vorstellbar.;)

Ich sagte "in den aufgestauten Teichen"!! Und ich bin mir sicher, dass es da starke Hechte gibt ;-) , weil mir beispielsweise Fotos meines Ex-Schwiegervaters bekannt sind...
 

Allround-Angler

Well-Known Member
Ich finde es schade, wenn einseitig bestimmte Fischarten allgemein als "schädlich" angesehen werden.
Selbst die arg gebeutelten Karpfen können nützlich sein, weil sie tief gründeln und so Nährstoffe (z. B. Phosphate) aus dem Boden freisetzen können.
Gerade, wenn viele Gewässer zur Zeit nährstoffarm sind.
Und ja, wenn viel zu viele gesetzt und kaum entnommen werden, kann das auch des Guten zuviel sein, gerade in kleinen stehenden Gewässern.
"Natürliche" Gewässer gibt es vielleicht noch im Amazonasgebiet oder in der Tiefsee, alles Kulturlandschaft bei uns wie auch schon von Kollegen erwähnt.
 
Oben