Matthias_R
Well-Known Member
Ohne ein organisierter Angler zu sein: Sehen die Fischereigesetze und -verordnungen der Bundesländer nicht Maßgaben zum Besatz vor? Ist da als Ziel nicht (sinngemäß) der Erhalt eines natürlichen oder naturnahen Bestandes hinsichtlich Arten und Menge benannt?
Die Gemeinnützigkeit dürfte sich auch daran messen lassen.
Es sei denn, die Vereinsgewässer werden als fischereiwirtschaftliche Teichanlagen gesehen, was zumindest in Brandenburg aber nicht der Fall ist.
Die Gemeinnützigkeit dürfte sich auch daran messen lassen.
Es sei denn, die Vereinsgewässer werden als fischereiwirtschaftliche Teichanlagen gesehen, was zumindest in Brandenburg aber nicht der Fall ist.
Zuletzt bearbeitet: