Anfaenger01
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Hallo zusammen, ich hab hier im Forum schön öfters gelesen, dass wohl zwei Raubfischruten gleichzeitig zwar vom Gesetzgeber erlaubt aber von den meisten Vereinen verboten sind.
Ich komme aus Bayern und dort konnte ich nichts im Gesetz finden. Wenn der Verein eine Einschränkung macht, dann sollte diese doch auch auf den Gewässer-/Jahreskarten vermerkt sein oder?
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Ich komme aus Bayern und dort konnte ich nichts im Gesetz finden. Wenn der Verein eine Einschränkung macht, dann sollte diese doch auch auf den Gewässer-/Jahreskarten vermerkt sein oder?
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