ZWECK DES VERBANDES
1. Der DAFV ist der Spitzenverband der auf Bundesebene organisierten Landes- und Spezialverbände.
2. Zweck des Verbandes ist die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung einer für Mensch, Tier
und Pflanzen lebensfähigen Natur, insbesondere gesunder Gewässer und der damit verbundenen
Ökosysteme, zum Wohle der Allgemeinheit und zur Sicherung aller Formen einer
nachhaltigen Angelfischerei.
AUFGABEN UND ZIELE DES VERBANDES
a) Die aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur-, Fischerei-, Jagdund
Tierschutzfragen und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden nationalen und internationalen
Vertretungen, Behörden, Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen,
insbesondere auch bei der Gesetzgebung auf Bundes- und europäischer Ebene mitzuwirken,
insbesondere bei Gesetzgebungsvorhaben des Naturschutzes, Umweltschutzes, Tierschutzes,
Tierseuchenrechts, Artenschutzes, der Landwirtschaft und Fischerei, Energiewirtschaft,
Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und Raumplanung.
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EUTSCHER ANGELFISCHERVERBAND E.V.
b) Mit internationalen Verbänden, Bundesbehörden und Zusammenschlüssen auf Bundesebene
zusammenzuwirken, in Fragen der Erhaltung und Schaffung einer lebensfähigen und artenreichen
Natur und Umwelt.
c) Die Hege und Pflege artenreicher Fischbestände.
d) Die Erhaltung und Pflege der im und am Gewässer vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.
e) Die Pflege des waidgerechten Fischens im Sinne einer ausgewogenen Nutzung der Fischbestände.
f) Einsatz dafür, dass gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse in Gesetzgebungen einfließen,
die den schützenden und schonenden Umgang der Angelfischer mit der Natur fördern.
g) Die Ausbildung, Fortbildung und Förderung der Angelfischer, insbesondere der Kinder und
Jugendlichen.
h) Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele der Angelfischerei im Sinne
eines recht verstandenen Naturschutzes. Die Herausgabe und Förderung entsprechender
Publikationen.
i) Die Koordination und Unterstützung der Aktivitäten der Mitglieder.
j) Die Durchführung und Förderung von Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen sowie
aller zulässigen Formen des Angelns/Fischens und sonstiger Veranstaltungen, insbesondere
des Castingsports.
k) Engagement für einen die Kräfte bündelnden einheitlichen europäischen Angelfischerverband
zur wirkungsvollen internationalen Interessenvertretung der Angelfischer.