Nicht unbedingt.
Es gibt.....hauptsächlich in dünn besiedelten Räumen.....biologische Hauskläranlagen, die ihre geklärten Abwässer durchaus legal in Gräben und Bäche leiten dürfen.
Wenn die biologische Zusammensetzung aus den Fugen geraten ist, oder ein sonstiger Defekt vorliegt, kann es...