Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag September
Ich hatte ja wegen der Ressortabstimmung zum Angelverbot in den FFH Gebieten der AWZ (wir berichteten: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=312210) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angeschrieben und gebeten, uns zu informieren, wie sie in der Ressortabstimmung dazu stehen.
Das wurde von der federführenden Pressereferentin Nicola Krebs dann "abgebügelt":
Eine Absage bedeutet noch lange kein Aufgeben!!
Jedenfalls nicht für mich...
Wenn die Kolleginnen in den Presseabteilung nicht mir schreiben wollen, was Sache ist, ist das deren Sache...
Wenn die meinen, ich lasse mich damit einfach abfrühstücken, sind sie im Irrtum!
Wenn wir schon inkompetente und anglerfeindliche Verbände wie den DAFV und den LSFV-SH haben, die im vorauseilenden Gehorsam Angler verraten, muss wenigstens ich meine Arbeit richtig machen.
Also habe ich mich an den CDU-Bundestagsabgeordneten Gädechens gewandt, damit er als Abgeordneter bei den Ministerien nachhakt, wenn die dortigen Damen und Herren auf höfliche Nachfrage Presse und Bürger nicht informieren wollen.
Herr Gädechens ist Abgeordneter für den Wahlkreis Ostholstein/Stormarn-Nord, und so auch direkt betroffen von diesen Angelverboten:
www.ingo-gaedechens.de
Ich freue mich ausserordentlich und möchte mich bei Herrn Gädechens herzlichst bedanken, dass er für uns in die Bresche gesprungen ist und beim BMEL nachgehakt hat.
Denn der Abgeordnete Gädechens hat tatsächlich Antwort erhalten.
Und zwar eine erfreuliche für Angler.
Während die kompetente Nichtanglerin der FDP, Präsidentin des DAFV, Frau Dr. Happach-Kasan mit ihrem Adlatus Vollborn, Geschäftsführer beim LSFV-SH nach Berlin ins Umweltministerium tingelte, um dort Angelverbote auf kleinerer Fläche anscheinend zu akzeptieren, hätten diese Angelverhinderungsverbände besser mal mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium geredet, das klar schreibt, dass auch die neuen Verordnungentwürfe (auf die sich DAFV und LSFV-SH beziehen) aus dem Umweltministerium NICHT akzeptabel sind.
Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt Angelverbot ab!
Hier also die Antwort vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ich bedanke mich bei Herrn Gädechens nochmals herzlich für die tolle Hilfe, mittels der Angler nun besser informiert sein können, als wenn sie auf die Information und Hilfe seitens Verbände hoffen müssten.
Thomas Finkbeiner
Anglerboard hakt nach:
Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt Angelverbote ab!!
Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt Angelverbote ab!!
Bundestagsabgeordneter Gädechens (CDU) hat geholfen!
Ich hatte ja wegen der Ressortabstimmung zum Angelverbot in den FFH Gebieten der AWZ (wir berichteten: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=312210) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angeschrieben und gebeten, uns zu informieren, wie sie in der Ressortabstimmung dazu stehen.
Das wurde von der federführenden Pressereferentin Nicola Krebs dann "abgebügelt":
Da der DAFV augenscheinlich dem neuen Entwurf des BMU mit Angelverboten auf kleineren Flächen zustimmt, habe ich mal die Presseressorts folgender Ministerien angeschrieben, wo das derzeit in der Ressortabstimmung beraten wird:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Antworten bekommt ihr natürlich wie immer hier ....
Kam, wie passend, auch gerade Antwort aus den angeschriebenen Ministerien:
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
zu Ihrer Anfrage antworte ich Ihnen auch im Namen der anderen von Ihnen angeschriebenen Häuser. Da sich der VO-Entwurf noch in der Ressortabstimmung befindet bitten wir um Verständnis, dass wir uns zu diesem laufenden Verfahren nicht äußern.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Nikola Krebs
CvD / Pressereferentin
Meine direkte Nachfrage:
Sehr geehrte Frau Krebs,
ich bedanke mich für “Antwort”.
Nachfrage:
Das verstehe ich nicht.
Dürfen betroffene Bürger und Presse nicht wissen, was da wie verhandelt wird mit welchen Argumenten?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner
Eine Absage bedeutet noch lange kein Aufgeben!!
Jedenfalls nicht für mich...
Wenn die Kolleginnen in den Presseabteilung nicht mir schreiben wollen, was Sache ist, ist das deren Sache...
Wenn die meinen, ich lasse mich damit einfach abfrühstücken, sind sie im Irrtum!
Wenn wir schon inkompetente und anglerfeindliche Verbände wie den DAFV und den LSFV-SH haben, die im vorauseilenden Gehorsam Angler verraten, muss wenigstens ich meine Arbeit richtig machen.
Also habe ich mich an den CDU-Bundestagsabgeordneten Gädechens gewandt, damit er als Abgeordneter bei den Ministerien nachhakt, wenn die dortigen Damen und Herren auf höfliche Nachfrage Presse und Bürger nicht informieren wollen.
Herr Gädechens ist Abgeordneter für den Wahlkreis Ostholstein/Stormarn-Nord, und so auch direkt betroffen von diesen Angelverboten:
www.ingo-gaedechens.de
Ich freue mich ausserordentlich und möchte mich bei Herrn Gädechens herzlichst bedanken, dass er für uns in die Bresche gesprungen ist und beim BMEL nachgehakt hat.
Denn der Abgeordnete Gädechens hat tatsächlich Antwort erhalten.
Und zwar eine erfreuliche für Angler.
Während die kompetente Nichtanglerin der FDP, Präsidentin des DAFV, Frau Dr. Happach-Kasan mit ihrem Adlatus Vollborn, Geschäftsführer beim LSFV-SH nach Berlin ins Umweltministerium tingelte, um dort Angelverbote auf kleinerer Fläche anscheinend zu akzeptieren, hätten diese Angelverhinderungsverbände besser mal mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium geredet, das klar schreibt, dass auch die neuen Verordnungentwürfe (auf die sich DAFV und LSFV-SH beziehen) aus dem Umweltministerium NICHT akzeptabel sind.
Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt Angelverbot ab!
Hier also die Antwort vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BMUB hat zur Erfüllung naturschutzrechtlicher Vorschriften der EU auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes Entwürfe von sogenannten AWZ-Schutzgebietsverordnungen (für die nach Natura 2000 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee gelisteten Gebiete) vorgelegt.
Nach Auffassung des BMUB gehören hierzu auch Angelfischereiverbote für die Freizeitfischerei in den AWZ-Schutzgebieten. Unter anderem das in den Verordnungen vorgesehene Freizeitfischereiverbot ist im Anhörungsverfahren bei den Freizeit- und Angelverbänden, aber auch bei den Küstenländern und im parlamentarischen Raum auf heftigen Widerstand gestoßen.
BM Schmidt hat sich ebenfalls mehrfach und deutlich für die Streichung des Freizeitfischereiverbotes in den Verordnungsentwürfen ausgesprochen, weil – auch angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Freizeitfischerei in den Küstenregionen – kein ausreichender wissenschaftlicher Nachweis für das Verbot geführt ist.
Auch die im Juni dieses Jahres vorgelegten geänderten Vorschläge des BMUB, die kein vollständiges Verbot mehr vorsehen, sondern sich auf einzelne, aus seiner Sicht gefährdete Zonen beziehen, werden von BMEL abgelehnt.
Weitere Verfahrensschritte hat BMUB seither nicht unternommen.
Ich bedanke mich bei Herrn Gädechens nochmals herzlich für die tolle Hilfe, mittels der Angler nun besser informiert sein können, als wenn sie auf die Information und Hilfe seitens Verbände hoffen müssten.
Thomas Finkbeiner
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