Anlagen in 01844

Wingman

Member
Hallo zusammen,
auf der Suche nach Forellenteichen in Sachsen bin ich auf die im Topic genannte Anlage gestoßen.
Hier die Seite: http://www.fischzucht-ermisch.de/index.php
War da schonmal einer von euch und kann was berichten? Und auf der Seite steht, dass man dort auch ohne Fischereischein angeln darf. Geht das? Kenne mich da mit dem Recht in Sachsen nicht aus, da ich nicht von hier komme. Wäre klasse wenn das gehen würde, denn meine Freundin würde gerne mit zum angeln kommen und sie hat keinen! #6

Gruß,
Wingman
 

Jemir

Member
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

ich werd da sicherlich demnächst auch mal hinfahren, aber das die ne Ausnahmegenehmigung bezüglich des Fischereischeines haben kann ich mir nicht vorstellen
 

crazyFish

Rückfälliger
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

Ich würde einfach mal beim zuständigen Amt in Neustadt anrufen und mich schlau fragen und wenns nicht der Wahrheit entspricht haben sie sich den folgenden Ärger redlich verdient wenn sie damit auf ihrerer Homepage werben ;)

Ich weiß ja nicht wie dass bei euch aussieht, aber bei Wohnort Wuppertal würde ich einen Besuch in Holland oder Belgien vorschlagen anstatt dafür bis nach Sachsen zufahren, alternativ gibt es ja noch den Touristenschein in MV mit den bekannten Einschränken.
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

Ausnahmereglungen von der Fischereischeinpflicht wären Möglich
müßte aber die Fischereibehörde ausstellen auf Antrag
einfachmal hier anfragen ob für die sowas besteht kann mir das zwar nichtvorstellen könnte aber sein
 

Wingman

Member
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

...

Ich weiß ja nicht wie dass bei euch aussieht, aber bei Wohnort Wuppertal würde ich einen Besuch in Holland oder Belgien vorschlagen anstatt dafür bis nach Sachsen zufahren, alternativ gibt es ja noch den Touristenschein in MV mit den bekannten Einschränken.

Nein nein wir reisen nicht extra aus Wuppertal an |supergri Ich wohne dort, bin aber meistens hier in Dresden da meine Freundin hier wohnt.

Danke aber schonmal an alle wegen den Tips! Werd mich da mal schlau machen. Wobei ich denke, dass wenn die schon auf der Homepage damit werben alles seine Richtigkeit hat, da es ja was anderes ist als wenn sie einem am Telefon sagen "pssst angel hier ruhig ohne Schein, hier kommt eh nie jemand vorbei"
 

AWebber

Member
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

Ich war im letzten Herbst ein paar Mal dort.

Ja, es stimmt, man kann dort ohne Fischereischein angeln - wenn du einen hast und deine Fruendin auch angeln will, dann klappt das problemlso (war bei mir ebenso).

Wenn ihr am Wochenende dorthin wollt, mal in der Woche anrufen, damit auch einer da ist, der euch ggf. dort aufschließt und kassiert - zumindest letzteres geht aber auch per Briefkasten.

Letzter Fang von mir & Familie dort --> Link

AWebber
 

crazyFish

Rückfälliger
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

Ich war im letzten Herbst ein paar Mal dort.

Ja, es stimmt, man kann dort ohne Fischereischein angeln - wenn du einen hast und deine Fruendin auch angeln will, dann klappt das problemlso (war bei mir ebenso).
...

Was ja nur aussagt, dass sie nicht kontrollieren nicht ob es die Ausnahmegenehmigung wirklich gibt ;)
 

angelgung

New Member
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

Der Gesetzgeber hat da eine Lücke gelassen. Es besteht meiner Meinung nach die Möglichkeit auch ohne Fischereischein angeln zu lassen...

Dies wird legitimiert durch § 2 SaechsFischG "Geltungsbereich". Dort steht "Auf Kleinteiche und Hälterungen für lebende Fische findet dieses Gesetz keine Anwendung."

Kleinteiche im Sinne des Gesetzes sind laut § 4 Satz 13: "künstliche Gewässer, die nicht der Produktion von Fischen dienen und deren Fischbestand nicht herrenlos ist"

Allerdings gibt es vom Gesetzgeber keine Größendefinition! Also kann jeder Privatteichbesitzer (und Teiche sind ja immer künstlich angelegte Gewässer), dessen Teich nicht der Produktion von Fischen dient (sprich es erfolgt maßiger Besatz) jedermann eine Angelberechtigung ausstellen auch wenn kein Fischereischein vorliegt. Der §19 SaechsFischG ist demnach irrelevant, da ja wie oben geschrieben das Gesetz für Kleinteiche keine Anwendung findet.

Weiterhin spielt wohl in diese "Gesetzeslücke" nach das Thema der Hälterung hinein.

Zitat aus: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/download/Mitteilungen_Angler.pdf

"Die sächsischen fischereirechtlichen Regelungen unterscheiden zwischen Hälterungen von im Eigentum stehenden Fischen in Anlagen und Teichen, gedacht für den späteren Verkauf als Wirtschafts- und Speisefische und der Hälterung von Fischen bei der Angelfischereiausübung, gedacht für den Köderfischtransport und die Köderfischaufbewahrung."

Erster Teil dieses Zitats legitimiert wohl auch die Angelmöglichkeit ohne Fischereischein, da es sich um ein Hälterbecken handelt. Wie sich dies abschließend rechtlich legitimiert keine Ahnung.

Nur ein Beispiel aus der Region Chemnitz, wo sowohl die Kleinteichregelung als auch das Hälterungsthema relevant sind. Dort gibt es seit letzten Jahr einen Angelteich für "Jedermann" in Form eines alten Freibades. Betrieben wird dieser von einem Angelladenbesitzer, welcher selbst auch Fischereischeinlehrgänge durchführt. Also ziemlich genau wissen müsste, wie das SaechsFischG und seine Durchführungsverordnung zu interpretieren sind.

Hoffe ich habe zur Verwirrung beigetragen... Ist ein spannendes Thema gerade wenn es um die relevante Zielgruppe für so ein "Angelgewässer" geht. Stichwort: Kundenkreis mit Fischereischein vs. Kundenkreis auch ohne Schein (also zum Beispiel der Papa, der mit seinen Sohn mal angeln möchte...)

VG vom Angelgung
 

Wingman

Member
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

Hoffe ich habe zur Verwirrung beigetragen... Ist ein spannendes Thema gerade wenn es um die relevante Zielgruppe für so ein "Angelgewässer" geht. Stichwort: Kundenkreis mit Fischereischein vs. Kundenkreis auch ohne Schein (also zum Beispiel der Papa, der mit seinen Sohn mal angeln möchte...)

VG vom Angelgung

Ja, hast eindeutig zur Verwirrung beigetragen....keiner traut sich mehr was zu schreiben :q
Vielen Dank für die Ausführlichen Infos. Finde das sowieso ne dumme Regelung mit dem ganzen "wer darf angeln"-Gesetzen. Ich würde es zum Beispiel gut finden wenn ein Angler mit Schein jemanden ohne mitnehmen dürfte der dann auch angeln darf, da der Scheininhaber ja alles überwachen könnte und den Fisch dann auch Waidgerecht töten könnte, Schonzeiten, Maße und was weiß ich nicht alles kontrollieren könnte. Naja, aber vielleicht kann ich durch die male am Forellenpuff meine Freundin ja fürs angeln begeistern.....hach wär das schön |rolleyes wobei ich ja nicht dran glaube, aber man wird ja noch träumen dürfen! ;)


@AWebber:
Danke für deinen Bericht. Hast da ja ne nette Forelle rausgezogen. Mal sehen ob ich dir das nachmachen kann. Werde berichten wie es war. Werden vermutlich Freitag oder Samstag hin fahren.

Gruß,
Wingman
 

ivo

Member
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

Also ich sehe das so:

Für die Teiche ist das Fischereirecht erteilt worden. Ohne Fischereirecht ist das ganze Schwarzfischen. Ich denke nicht das die oben genannten Ausnahmen zutreffen (§ 4,13).
Ist das Recht erteilt muss ich auch einen Fischereischein haben.
Allerdings wird das Gesetzt durch die Fischereiaufsicht durchgesetzt. Je nachdem wie die dort zuständige Gruppe arbeitet wird die Anlage kontrolliert oder auch nicht.
Ich wäre deshalb sehr vorsichtig da ohne Fischereischein angeln zu gehen.

Edit:
Habe gerade nochmal die Website überflogen. Ich weise da mal auf den Erlaubnisschein hin, den die Anlage ausstellt. Wer den dazugehörigen Paragraphen im Gesetz liest sieht da ganz klar (§19).

"§ 19
Erlaubnisvertrag
(1) Der Fischereiausübungsberechtigte kann einen Erlaubnisvertrag mit einer natürlichen
Person, die einen gültigen Fischereischein besitzt, schließen (Erlaubnisberechtigter).
Gegenstand des Vertrags kann die Gestattung des Fischfangs mit der Handangel, der
Köderfischfang mit dem Senknetz sowie die Entnahme von Fischnährtieren sein. Der
Abschluss eines Erlaubnisvertrags zur Entnahme von Fischnährtieren kann auch mit Personen
ohne Fischereischein erfolgen.
(2) Der Fischereiausübungsberechtigte stellt dem Erlaubnisberechtigten einen Erlaubnisschein
aus. Diesen hat der Erlaubnisberechtigte bei der Ausübung der Fischerei bei sich zu führen
und auf Verlangen der Fischereiaufsicht zur Einsichtnahme vorzuzeigen."

Fischnährtiere sind keine Fische!
 
Zuletzt bearbeitet:

Wingman

Member
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

Sooo, habe eben mal die Sächsische Fischereibehörde angerufen und nachgefragt. Die Dame sagte mir, dass es keine Ausnahmeregelungen gäbe und das jeder Erwachsene, egal ob er an einem Privaten, öffentlichen oder Vereinseigenen Gewässer fischen will einen Fischereischein braucht. Habe sie auch drauf hingewiesen das auf Internetseiten von Bezahlteichen mit gegenteiligem geworben wird, was sie aber nicht interessiert hat. Wobei ich auch nicht vom Fachwissen der Person überwätligt war, da das Gespräch von ihrer Seite her sehr einsilbig verlief, aber ich fürchte auf diese Aussage muss ich mich wohl oder übel verlassen.
Dann heißt es am WE wohl ab nach Tschechien damit meine Freundin auch mal ans Angeln kommt.....

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit :)

Gruß,
Wingman |wavey:
 

cookney

Member
AW: Forellen und Lachszucht Ermisch

Wobei ich auch nicht vom Fachwissen der Person überwätligt war, da das Gespräch von ihrer Seite her sehr einsilbig verlief, aber ich fürchte auf diese Aussage muss ich mich wohl oder übel verlassen.

Um das Thema nochmal abschliessend aufzugreifen, hatte ich heute Post von der Fischereibehörde.

Aussage : in Sachsen gilt generelle Fischereischeinpflicht, das gilt auch für die Anlage Ermisch
 

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Wingman

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AW: Anlagen in 01844

genau diese email habe ich heute auch bekommen :D Da fragt man sich natürlich wie dieser Forellenhof mit sowas werben kann und warum das keine Konsequenzen hat! Ich meine wenn ich jemand wäre der noch nie geangelt hat und nix damit zutun hat, würde ich aufgrund einer solchen Aussage dahin fahren.....

Hatte auch vorhin mal da angerufen und gefragt ob man dort wirklich ohne Fischereischein angeln darf und der Besitzer meinte das das den Tatsachen entspricht.

Gruß,
Wingman
 

Wingman

Member
AW: Anlagen in 01844

Hier nochmal abschließend.......Der Betreieber hat die webseite geändert......war wohl leider doch nix mit Ausnahmegenehmigung, schade!
 
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