feedex
Take me drunk, i'm home!
Ich gehöre zu der Gattung Angler, die entweder den Kescher oder den Fischereischein vergessen. Oder beides.
Also dachte ich mir, man könnte doch der Einfachheit halber Fischereischein und Jahreskarte sauber kopieren, ggf. noch eine amtliche Beglaubigung auf die Kopien - und ab ans Wasser.
Ich habe im Hessischen Fischereigesetz sowie auch in der "Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische" nachgesehen und nur den simplen Hinweis auf den Fischereischein mit Lichtbild als solchen gefunden.
Da also die gesetzlichen Vorgaben Raum für Spekulationen lassen nun meine Frage: Hat jemand Information, ob das Ausweisen mittels Kopien in Hessen zulässig oder zumindest geduldet ist?
Es wäre nett, wenn sich mögliche Antworten tatsächlich nur auf Hessen beziehen!
Also dachte ich mir, man könnte doch der Einfachheit halber Fischereischein und Jahreskarte sauber kopieren, ggf. noch eine amtliche Beglaubigung auf die Kopien - und ab ans Wasser.
Ich habe im Hessischen Fischereigesetz sowie auch in der "Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische" nachgesehen und nur den simplen Hinweis auf den Fischereischein mit Lichtbild als solchen gefunden.
Da also die gesetzlichen Vorgaben Raum für Spekulationen lassen nun meine Frage: Hat jemand Information, ob das Ausweisen mittels Kopien in Hessen zulässig oder zumindest geduldet ist?
Es wäre nett, wenn sich mögliche Antworten tatsächlich nur auf Hessen beziehen!