Wabbelfisch
Member
hat irgendjemand ne Kommentierung zum Fischereigesetz Baden-Württemberg und kann mir bitte die aufgeführten Erläuterungen zu §31 Abs.3 Nr. 1 aufschreiben?
Da geht es darum, dass ein Fischereischein für Personen die einen beim Fischfang unterstützen nicht erforderlich ist.
Was heißt "unterstützen"?
Bitte keine eigenen Meinungen sondern nur Kommentierungen/Rechtsprechung diesbezüglich. Eventuell gibt es da auch unterschiede Länderübergreifend? Das wäre auch interessant zu wissen.
DANKE
Da geht es darum, dass ein Fischereischein für Personen die einen beim Fischfang unterstützen nicht erforderlich ist.
Was heißt "unterstützen"?
Bitte keine eigenen Meinungen sondern nur Kommentierungen/Rechtsprechung diesbezüglich. Eventuell gibt es da auch unterschiede Länderübergreifend? Das wäre auch interessant zu wissen.
DANKE