Original geschrieben von Nick_A
Warum Du Dich aber strafbar machst, wenn Du zwei Stunden später NICHT zurückkommen solltest und damit NICHT nochmal kontrolliert, verstehe ich allerdings noch nicht ganz.
Du hast das missverstanden.
Sollte ich ihn NICHT nochmals kontrollieren, passiert auch nichts. Es bleibt bei der Ermahnung.
Ich bin als Fischereiaufsicht verpflichtet Vergehen anzuzeigen. Wenn ich einen Angler wie beschrieben ermahne, und ihn Stunden später nochmals kontrolliere, oder auch Tage später, ich ihn dann aber bei einer Missetat ertappe, bin ich verpflichtet dies zu melden.
Andernfalls könnte ER mir einen Strick daraus drehen.
Im Prinzip funkioniert das wie bei der Polizei. Es ist auch viel Ermessenssache und vor allem Fingerspitzengefühl dabei.
Und was die Rechtslage angeht, QUASI gibt es nicht, aber .......???
Ich denke Du verstehst was ich sagen will.
Man könnt auch sagen. So wie man in den Wald reinruft, schallt es zurück.