nachtangeln pförring a.d.donau

Aalfreak

Member
wer hat lust, auf ein angelwochenende im bereich: pförring (pionier übungsplatz) oder ingolstadt?? ich bin fast jedes wochenende dort am fischen und frage mich nacht's immer, ob die hardcore-angler schon ausgestorben sind???
 
G

Gelöschter User

Guest
Hallo Aalfreak,
vielleichts liegt es daran das Nachtangeln noch verboten ist Bayern.
 

Aalfreak

Member
Servus Mucki Laut Aussage eines Fischereiaufsehers ist in Bayern das Nachtangeln auf Aal und Quappe erlaubt. Und da sich der Aal jetzt schlafen legt und die Quappe aufwacht, wäre ja immerhinn dieser Räuber beangelbar.
 

Aalfreak

Member
Kleiner Nachtrag zum Thema Nachtangeln in Bayern: 11.11. Der Landesfischerei- verband Bayern e.V. hat das zuständige Ministerium aufgefordert, dass landesweite Verbot des Nachtangelns aus den Ausführungsverordnungen zum Fischereigesetz zu streichen, am 16.10.03 hat es der Streichung zugestimmt.
Bis zum Inkrafttreten müssen nur noch Formalien geklärt werden :Z es lebe das Nachtangeln !!
 
G

Gelöschter User

Guest
Hallo Lieber Aalfreak,
Danke für deine Infos. Dazu gibt es folgendes zu sagen:

AVFiG:
Der entsprechende §12, Absatz 1, Satz 6 bzw. Absatz 3, Satz 2 kommt hier zum tragen.
Lediglich in der Sommerzeit wird das Nachtangeln bis 01:00Uhr erlaubt und zwar nur auf Aal, Waller und Rutten.

Zum Zweiten ist es richtig das das Ministerium das Nachtangelverbot aufheben will und die entsprechende Zusage gemacht hat.
Wie Du aber bereits selbst bemerkt hast sind noch Formalien zu klären.
Bis dahin wird noch viel Wasser Donau, Inn und Isar hinunterlaufen.
Bis es dann soweit ist gilt das momentan gültige Gesetz. siehe oben.

Unwesentliches zum Schluß.
Auch ich bin als Bestätigte und vereidigte Fischereiaufsicht tätig.
 

Aalfreak

Member
Servus Mucki ! Vielen Dank für Deine §-en Infos ! Schade das der Gesetzgeber das angeln in der Nacht so dermaßen einschränkt. Bin gespannt wann ein Mindestmaß für Tauwürmer erwogen wird. Für mich bedeutet das angeln (besonders über Nacht) eine Form von Freiheit, Entspannung und Naturerlebnis, wie sie mir die heutige Gesellschaft nicht mer bieten kann. Dabei geht es mir nicht um jede Menge Fisch sondern um eins mit der Natur zu sein. Mein letzter, großer, wieder freigelassener Fisch war ein Waller von 1,50m. Mitangler und Zeuge war ein Mitarbeiter vom Angelzentrum Laim. Ich werde weiterhin Nachtangeln gehen! Super übrigens Deine Argumentation zum Thema Forellenpuff. Liebe Grüße und Petri Heil !
 

Nick_A

Tarpon-Fänger
Hallo Aalfreak #h

Original geschrieben von Aalfreak
Für mich bedeutet das angeln (besonders über Nacht) eine Form von Freiheit, Entspannung und Naturerlebnis, wie sie mir die heutige Gesellschaft nicht mer bieten kann. Dabei geht es mir nicht um jede Menge Fisch sondern um eins mit der Natur zu sein.

#6 #6

Original geschrieben von Aalfreak
Mein letzter, großer, wieder freigelassener Fisch war ein Waller von 1,50m. Mitangler und Zeuge war ein Mitarbeiter vom Angelzentrum Laim. Ich werde weiterhin Nachtangeln gehen!

Wetten, dass da gleich noch mehr §-en nachkommen ? :q :q :q

C&R ist in Bayern nämlich ebenfalls nicht erlaubt! :) :q

Hi Mucki #h

Unwesentliches zum Schluß.
Auch ich bin als Bestätigte und vereidigte Fischereiaufsicht tätig.

Na, wenn das keine Drohung ist !!! ;) :q

Wie würdest Du denn als "Aufseher" mit Anglern umgehen, die nachts angeln (und dies ggf. unter dem Hinblick, dass das Nachtangelverbot "quasi" aufgehoben wurde) ?;+

Viele Grüsse #h
Nick
 
G

Gelöschter User

Guest
Original geschrieben von Nick_A

Wie würdest Du denn als "Aufseher" mit Anglern umgehen, die nachts angeln (und dies ggf. unter dem Hinblick, dass das Nachtangelverbot "quasi" aufgehoben wurde) ?;+

Viele Grüsse #h
Nick

Hallo Nick,

also das Nachtangelverbot ist nicht aufgehoben.

Solange auf die entsprechenden Fischarten gefischt wird ist das OK.

Andernfalls werde ich den Burschen auf sein "Missgeschick !!??" aufmerksam machen und ihm weiterhin eine schöne Nacht wünschen, nicht ohne Ihn zwei Stunden später nochmal zu kontrollieren. Dann allerdings ist er fällig, falls er sich nicht an die Weisung gehalten hat.

Ich werd den Teufel tun, wegen anderen mich strafbar zu machen.
 

Nick_A

Tarpon-Fänger
Hallo Mucki #h

ich habe ja nicht geschrieben, dass das NAchangelverbot aufgeboben wurden, sondern dass es "quasi" aufgehoben wurde die Umsetzung "nur" noch eine Formalität ist! ;)

Deine Einstellung, dass Du die jeweiligen Angler auf Ihr "Missgeschick" aufmerksam machst, finde ich aber fair!!! #6

Warum Du Dich aber strafbar machst, wenn Du zwei Stunden später NICHT zurückkommen solltest und damit NICHT nochmal kontrolliert, verstehe ich allerdings noch nicht ganz. ;)

Nix für Ungut! ;)

Viele Grüsse #h
Nick
 
G

Gelöschter User

Guest
Original geschrieben von Nick_A


Warum Du Dich aber strafbar machst, wenn Du zwei Stunden später NICHT zurückkommen solltest und damit NICHT nochmal kontrolliert, verstehe ich allerdings noch nicht ganz. ;)


Du hast das missverstanden.
Sollte ich ihn NICHT nochmals kontrollieren, passiert auch nichts. Es bleibt bei der Ermahnung.

Ich bin als Fischereiaufsicht verpflichtet Vergehen anzuzeigen. Wenn ich einen Angler wie beschrieben ermahne, und ihn Stunden später nochmals kontrolliere, oder auch Tage später, ich ihn dann aber bei einer Missetat ertappe, bin ich verpflichtet dies zu melden.
Andernfalls könnte ER mir einen Strick daraus drehen.

Im Prinzip funkioniert das wie bei der Polizei. Es ist auch viel Ermessenssache und vor allem Fingerspitzengefühl dabei.

Und was die Rechtslage angeht, QUASI gibt es nicht, aber .......???
Ich denke Du verstehst was ich sagen will.
Man könnt auch sagen. So wie man in den Wald reinruft, schallt es zurück.
 

Nick_A

Tarpon-Fänger
Hi Mucki #h

bei dem Punkt mit den "zwei Stunden später nochmals kommen" habe ich Dich wohl tatsächlich falsch verstanden. ;)

Ich verstehe natürlich, dass Du Deine Pflichten wahrnehmen mußt...und ich habe auch überhaupt nichts gegen "Aufseher" ;), solange diese nicht ABSICHTLICH Mitangler ärgern wollen. Du scheinst aber wirklich ganz vernünftig zu sein und darum sag ich :

PASST SCHO !!! #6 #6

Du hast natürlich Recht, dass es "quasi aufgehoben" nicht gibt...allerdings ist es traurig, dass sich alle "einig" sind und unsere Gesetzgeber wiedereinmal Monate (oder noch länger :c) brauchen, um dies dann auch schriftlich niederzuschreiben.

--> Dann könntest Du nämlich auch "gesetzestreu" die Nachtangler weiterangeln lassen !!! ;) :) :q

Viele Grüsse nach München #h
Nick
 

hsobolewski

Active Member
Also soviel ich weis ist in Bayern das Nachtfischen auf Waller Aal und Rute bis 24:00Uhr erlaubt. Ausnahme ist die Sommerzeit dann bis 1:00Uhr.
Was eine generelle freigabe des Nachtfischen angeht glaube ich das dies nicht so schnell kommt weil einfach bei der Umsetzung dieses Vorschlages einfach zuviel Betonklötze im Wege stehen. Wir hatte ja genug Beispiele wo es teilweise sogar gefordert wurde und es trotzdem sehr lange gedauert hatte.
 

Aalfreak

Member
Stand der Dinge: Also laut PN und Tel. Absprache kommen bisher Dorsch1, evtl. BIGFISH04 und meiner einer zum Neujahrs-Ansitz incl. Nachtfischen an eine der Staustufen bei Ingolstadt. Angriff ist am 1.WE nach Neujahr. Die entsprechenden Tageskarten bekommt man im Angelgeschäft Robert Welser in Ingolstadt. Wer ebenfalls Zeit und Lust hat, schreibt einfach eine Message hier rein und wir kommen schon zusammen. Liebe Grüße und Petri Heil!
 
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