[rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Thomas9904

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Kein Recht und kein Richter wird urteilen das der Fisch mit einem Grundblei oder Pose samt 20m Angelschnur rumschwimmen muss nur weil die Angelzeit unwesentlich überschritten wurde.
Schön, wenn jemand (noch) solches Vertrauen in die Juristerei bzw. Gerichte hat bzw. den gesunden Menschenverstand selbiger hat...

Der Spruch:
"Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand"
dürfte aber die Realität eher treffen.


Es gab schon viel zu viele Urteile verschiedener Gerichte oder sogar verschiedener Kammern am gleichen Gericht zum (fast) gleichen Sachverhalt (gerade wenns um Fischerei oder Angeln ging), dass ein "sich verlassen" auf die Rechtssprechung auch schnell zu einem "verlassen sein" führen kann..
 

feko

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Hallo,

es gibt nicht für alles eine Regel. Solche speziellen Sachverhalte zu beurteilen ist dann Sache des Richters.
Dumm ist nur, der entscheidet das erst nachher.

Im vorliegenden Fall habe ich keinerlei Zweifel, dass das rechtlich o.k. ist.

Der Angler ist zum Beispiel berechtigt einem Fisch im Drill über die Fischereigrenze hinaus in die Nachbarstrecke zu folgen.
Was normalerweise eine Fischwilderei ist, ist dann erlaubt.

Das Überschreiten der Angelzeit und das Überschreiten der Fischereigrenze sind für mich vergleichbar.SneeP

Ich kenne einen Fall,da stand der Angler vor Gericht,weil er über die Angelzeit hinaus drillte.
Wie das Ganze ausgegangen ist,weiß ich leider nicht.
An Fischwassern an denen streng kontrolliert wird,sollte man als vernunftbegabter mensch 10 min vor ende der Angelzeit seinen Kram mal langsam zusammen packen und das Wasser verlassen,um solche Situationen zu vermeiden.
Und nicht auf den letzten Drücker.
Wenn eine Angelerlaubnis bis 12 uhr nachts gilt,dann hat der Gast dafür zu sorgen,das die Ruten aus dem Wasser sind,und zwar pünktlich.
Wenn man weiß die Ampel ist dunkelgelb ,fährt man ja auch dementsprechend,
und zieht dann nicht bei rot drüber

vg
 
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vergeben

Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Ich meine immer noch, dass der Angler in einem solchen Fall nicht mehr das Recht hat sich den Fang anzueignen, da für den Zeitpunkt der Inbesitznahme keine gültige Fischereierlaubnis vorliegt.

Ursprünglich kam mir de Frage in den Sinn, als ich, wie in einem anderen thread geschrieben, einen sehr langen Drill hatte. Es geht mir aber weniger darum, ob ich den Fang dann behalten darf, sondern eher um eine Anzeige wegen Fischwilderei. Da ja in anderen threads sehr häufig von Aufsehern zu lesen ist, die willkürlich und penibel sind, könnte man vor dem Problem stehen. Ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht so unmöglich. Lass den Kontrolleur mal eine halbe Stunde nach Angelzeitende kommen, vllt. nicht unbedingt mit guter Laune.
Die zweite Rute liegt noch im Wasser, weil du die nicht einholen konntest, das Tackle noch nicht zusammengeräumt etc. Red dich da mal raus.
Ich bin zwar auch kein Freund von der Totreguliererei aber hier wäre ein entsprechender Passus angebracht.

Wenn eine Angelerlaubnis bis 12 uhr nachts gilt,dann hat der Gast dafür zu sorgen,das die Ruten aus dem Wasser sind,und zwar pünktlich.

Ich hab zwei Stunden und fünfzehn Minuten gedrillt. Wenn der um 23:00 eingestiegen wäre...
 
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PirschHirsch

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Ich bin zwar auch kein Freund von der Totreguliererei aber hier wäre ein entsprechender Passus angebracht.
Da stimm ich Dir voll zu. Ich kann Überregulierung auch überhaupt nicht leiden - aber fehlende Angaben bzw. extrem schwammige Angaben können halt zu Endlostheater-Strickdrehen durch Korinthenkacker führen.

Somit hab ich lieber was, auf das ich mich zweifelsfrei berufen kann. Nicht, weil ich etwa für Vorschreiben bis ins Detail bin - sondern, um Korinthenkackern mit "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil" begegnen zu können. Damit die nicht willkürlich stressen können, wo es nix zu stressen gibt.

Ich halte mich gern an Gewässerregeln - sofern diese so formuliert sind, dass man sich überhaupt einwandfrei dran halten KANN. Mit Blahhh fängt keiner was an.

Allgemein nicht nur bzgl. Drillzeitüberschreitung, sondern auch bzgl. DS/C-Rig mit Tauwurm/Köfi etc. (in diesem Fall fängt man z. B. mit der ach so präzisen, ganzjährig geltenden Angabe "Blinkern verboten" nix an - was ist damit genau gemeint? Jegliches Spinnfischen/aktive Köderführung - auch mit Naturködern? Oder nur Kukö-Verbot????? Was ist da mit gezupften Posen/Tirolerhölzln????).

Es ist einfach ungemein lästig, dann für jeden Mist bei nem (potenziell schlechtgelaunten und nixbockhabenden) Bewirtschafter anrufen zu müssen (wenn man den denn überhaupt erreichen sollte). Und dann hat man erst nix schriftlich - da heißts dann im Extremfall "was interessiert mich mein blödes Geschwätz von gestern".

Denn beim Strickdrehen sind die dann wiederum ganz fix mit dabei - darauf besteht dann seltsamerweise allergrößter Bock, dafür ist dann immer Zeit.

Wenn einer schon Regeln aufstellt, soll er sich gefälligst klar, präzise und unmissverständlich ausdrücken, damit man genau weiß, woran man ist. Oder es andersrum gleich ganz sein lassen und die Klappe halten.

Denn "spontane Eigenauslegung" durch irgendwelche geltungssüchtigen, reindrückwütigen Pseudomachtmenschenfreaks braucht echt kein Mensch - das gibt nur angelspaß- und damit freizeitverderbenden Ärger. Reine Zeitverschwendung.

Kann echt nicht sein, da irgendwelcher unprofessionellen Willkür à la "Bürgerwehr" ausgeliefert zu sein (drum im Zweifels- bzw. Ernstfall nix aushändigen, selbst die Cops rufen und die Geschichte offiziell klären/protokollieren lassen).

"Dehnbare Begriffe" gehen nur klar, wenn man es mit relaxten und das ebenso sehenden Gegenübern zu tun hat. Das ist dann sozusagen ein Stück echte Freiheit, leben und leben lassen. Weil "Dehnen" dann auch dem Angler zugestanden wird.

Doch andernfalls drehen sich geltungssüchtige Kontros das so hin, wie sie grade wollen, um ihren Waszusagenhabenwollen-Flash auszuleben.

Und dieser Stecker gehört von vorn herein gezogen - durch klare bzw. vollständige Formulierungen, bei denen beide Seiten zweifelsfrei wissen, woran sie sind.

Damit Auslegungsspielraum nicht zur "Lizenz zum Stressen" wird. Denn da ist Auslegen dann sozusagen nur der Stresserseite erlaubt, während der Angler grundsätzlich danebenliegt.

Geht doch z. B. bei US-Nationalparkrangern etc. auch - die sind bei Bedarf knüppelhart, wollen aber von niemand was, der sich an das hält, was dasteht.

Papiere vorzeigen und ansonsten alles klar, wenn kein eklatanter Verstoß zu beobachten. Schöner Tag und viel Spaß noch beim weiteren Great-Outdoors-Genuss - fertig.

Eben, weil der Fall von vorn herein klar ist. Und nur das verfolgt/kontrolliert wird, was auch auf der Lizenz explizit und zweifelsfrei festgehalten. Profis eben (auch die, die die Bestimmungen formulieren).

Scheint ja z. B. auch bei holländischen Polizisten, die Angler kontrollieren, auch nicht anders zu sein, wenn man sich da diverse Berichte über dortige Kontrollen und deren Abläufe durchliest.

Auch dort gibts offenbar nur dann Ärger, wenn man sich über ganz klar bzw. zweifelsfrei nachlesbar Verbotenes hinwegsetzt - von horizontbeschränkten, selbstinterpretierenden Willkürstressern mit Therapiebedarf hab ich da noch nie was gehört oder gelesen.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Variante 1:
Ein kurz vor Ablauf der Angelerlaubnis gehakter, großer Fisch, wird auch über den Ablauf der Erlaubnis hinaus gedrillt, gelandet und dann zurückgesetzt.

Variante 2:
Ein kurz vor Ablauf der Angelerlaubnis gehakter, großer Fisch, wird auch über den Ablauf der Erlaubnis hinaus gedrillt, gelandet und darf mitgenommen werden.
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Abgesehen davon, ist die Fragestellung wohl nur hypothetisch, weil in einem solchen Moment sicher kein Kontro mit der Stoppuhr hinter einem steht.
Davon gehe ich auch aus, die Zeit ja extra auf nachtschlafende sowie verbreitet unattraktive Zeit gelegt und welche Sondernachschichtzulage bekommt der Kontrolleur? Geht der da noch alleine oder mindestens zu zehnt und mit starkem Geleitschutz?

Dann die Frage welche Uhrzeit und Uhr gilt? Welche Genauigkeit steckt wirklich dahinter? Eine Sekundengenaue Funkzeit ist eben nicht überall vorhanden und nicht überall anwendbar, somit nicht zwingend, eher eine juristische Spitzfindigkeit o.ä. (s.o.)

Im Rahmen des praktisch machbaren kann man von der üblichen Viertelstunde Genauigkeit ausgehen, das gilt seit alters her. Wer dann seinen Fisch nicht raus hat (wird dann wohl eh nichts mehr), müßte sich in der Tat als nachwildernder Schwarzangler verfolgt sehen. Irgendwann ist Mitternacht halt auch bei großzügiger Betrachtung um.

Unsere Altvorderen waren nicht nur mit der (machbaren) viertel Stunde ganz schön schlau, auch die außerordentliche Zeit Mitternachtsstunde (für die Sekundenstopper: 00:00:00 bis 00:59:59) schafft hier ja schon einen gewissen Spielraum.
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Wenn einer schon Regeln aufstellt, soll er sich gefälligst klar, präzise und unmissverständlich ausdrücken, damit man genau weiß, woran man ist.
Das ist genau richtig!

Aleine ob die gerne vielen Regelsätze dann mit Und, inklusiv-Oder, oder exklusiv-Oder verknüpft werden, macht die Sache nochmal wieder hochspannend, und Aussagenlogik steht beileibe nicht jedem Schreiberling in voller Erkenntnis zur Verfügung. ;)
 

vergeben

Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Davon gehe ich auch aus, die Zeit ja extra auf nachtschlafende sowie verbreitet unattraktive Zeit gelegt und welche Sondernachschichtzulage bekommt der Kontrolleur? Geht der da noch alleine oder mindestens zu zehnt und mit starkem Geleitschutz?

Mein Kollege wurde schon um 0:00 kontrolliert.

Im Rahmen des praktisch machbaren kann man von der üblichen Viertelstunde Genauigkeit ausgehen, das gilt seit alters her. Wer dann seinen Fisch nicht raus hat (wird dann wohl eh nichts mehr), müßte sich in der Tat als nachwildernder Schwarzangler verfolgt sehen. Irgendwann ist Mitternacht halt auch bei großzügiger Betrachtung um.
Du meinst also Pech gehabt, Fisch abschneiden und mit bspw. 200g Grundblei und 100m Schnur ziehen lassen?
Warum sollte man dem Tier das aufbürden?
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

und Aussagenlogik steht beileibe nicht jedem Schreiberling in voller Erkenntnis zur Verfügung. ;)
Dann soll er sich gefälligst nen anderen Job suchen und/oder gleich jemanden ranlassen, der das kann.

Aber nicht irgendeinen nicht durchdachten Einmachgummi-Schwallhalla-Mist in den Orbit husten und dann hinterher nach Gusto ein großes Wiesgradeindenkrampasst-Fass aufmachen.

Wenn ich für irgendeine Vorschrift bin, dann für die bzgl. präziser, unmissverständlicher und vollständiger Formulierung bei Gewässerregeln.

Damit da unlogischem, (halb-)privatem Schreibdurchfall mal offiziell mit Imodium akut begegnet wird.

Falls dann widersprüchlicher/unlogischer/unvollständiger/etc. Schwachsinn festgestellt --> nochmal machen, aber pronto.

Wenns sein muss, so lange, bis das passt. Unter vollständiger, präziser Berücksichtigung/Nennung aktueller/moderner Angelmethoden. Jeweils offiziell überprüft von Profis.

Sowas ist einfach kein Job für in den 70ern hängengebliebene, zwodrittellegasthenische Vereinsheimgelegenheitsheckenschneider mit neun Vierteln Wein im Stammhirn und Horizont bis zum eigenen Gartentor.

Solche Gockel gehören kräftig gerupft, damit ihnen das Hernach-Gackern/-Krähen auf ihrem Misthaufen kräftig vergeht.

Mit zum Herabzucken einsatzbereiter Damokleseisenpeitsche (idealerweise 35-adrig, widerhakenbesetzt, rostig-garstig), sobald sie sich auch nur ansatzweise anschicken, formulierend eine Tastatur anzufassen.

Auf dass irgendwann flächendeckend die liebliche Hymne "Ich weiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiß, es wird einmal ein Plunder vergehn'" angestimmt werden kann.
 
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Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Mein Kollege wurde schon um 0:00 kontrolliert.
Das hat jetzt für mich direkt ein Geschmäckle von Blockwart-Mentalität. Schade für die Gegend bzw. Verein.

Du meinst also Pech gehabt, Fisch abschneiden und mit bspw. 200g Grundblei und 100m Schnur ziehen lassen?
Warum sollte man dem Tier das aufbürden?
Muss man nicht: Stichwort Sollbruchstelle und geplantes Aushaken. Ich halte das seit langem so, schwächeres Vorfach, passend dünndrähtiger Haken, wirklich per Waage nachgewogene Haltekräfte, und habe damit auch die Option eines kontrollierten Ausstiegs mit geringem Restschaden am Tier.
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.

Dann soll er sich gefälligst nen anderen Job suchen und/oder gleich jemanden ranlassen, der das kann.
Jetzt verkennst Du aber etwas die Realität.
Gesundes Halbwissen ist das Gebot der Zeit ... :m

Mit 40% Stoffbeherrschung kommt jemand heutzutage i.d.R. in der Ausbildung durch - macht in Kette von vlt. 10 wichtigen Prüfungen gerechnet 0,40 hoch 10.
Viel Spaß mit dem suchen nach dem "Können" ;)
 
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