AW: [rechtliches] Drill über Ende des Gastkartenzeitraumes hinaus.
Ich bin zwar auch kein Freund von der Totreguliererei aber hier wäre ein entsprechender Passus angebracht.
Da stimm ich Dir voll zu. Ich kann Überregulierung auch überhaupt nicht leiden - aber fehlende Angaben bzw. extrem schwammige Angaben können halt zu Endlostheater-Strickdrehen durch Korinthenkacker führen.
Somit hab ich lieber was, auf das ich mich zweifelsfrei berufen kann. Nicht, weil ich etwa für Vorschreiben bis ins Detail bin - sondern, um Korinthenkackern mit "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil" begegnen zu können. Damit die nicht willkürlich stressen können, wo es nix zu stressen gibt.
Ich halte mich gern an Gewässerregeln - sofern diese so formuliert sind, dass man sich überhaupt einwandfrei dran halten KANN. Mit Blahhh fängt keiner was an.
Allgemein nicht nur bzgl. Drillzeitüberschreitung, sondern auch bzgl. DS/C-Rig mit Tauwurm/Köfi etc. (in diesem Fall fängt man z. B. mit der ach so präzisen, ganzjährig geltenden Angabe "Blinkern verboten" nix an - was ist damit genau gemeint? Jegliches Spinnfischen/aktive Köderführung - auch mit Naturködern? Oder nur Kukö-Verbot????? Was ist da mit gezupften Posen/Tirolerhölzln????).
Es ist einfach ungemein lästig, dann für jeden Mist bei nem (potenziell schlechtgelaunten und nixbockhabenden) Bewirtschafter anrufen zu müssen (wenn man den denn überhaupt erreichen sollte). Und dann hat man erst nix schriftlich - da heißts dann im Extremfall "was interessiert mich mein blödes Geschwätz von gestern".
Denn beim Strickdrehen sind die dann wiederum ganz fix mit dabei - darauf besteht dann seltsamerweise allergrößter Bock, dafür ist dann immer Zeit.
Wenn einer schon Regeln aufstellt, soll er sich gefälligst klar, präzise und unmissverständlich ausdrücken, damit man genau weiß, woran man ist. Oder es andersrum gleich ganz sein lassen und die Klappe halten.
Denn "spontane Eigenauslegung" durch irgendwelche geltungssüchtigen, reindrückwütigen Pseudomachtmenschenfreaks braucht echt kein Mensch - das gibt nur angelspaß- und damit freizeitverderbenden Ärger. Reine Zeitverschwendung.
Kann echt nicht sein, da irgendwelcher unprofessionellen Willkür à la "Bürgerwehr" ausgeliefert zu sein (drum im Zweifels- bzw. Ernstfall nix aushändigen, selbst die Cops rufen und die Geschichte offiziell klären/protokollieren lassen).
"Dehnbare Begriffe" gehen nur klar, wenn man es mit relaxten und das ebenso sehenden Gegenübern zu tun hat. Das ist dann sozusagen ein Stück echte Freiheit, leben und leben lassen. Weil "Dehnen" dann auch dem Angler zugestanden wird.
Doch andernfalls drehen sich geltungssüchtige Kontros das so hin, wie sie grade wollen, um ihren Waszusagenhabenwollen-Flash auszuleben.
Und dieser Stecker gehört von vorn herein gezogen - durch klare bzw. vollständige Formulierungen, bei denen beide Seiten zweifelsfrei wissen, woran sie sind.
Damit Auslegungsspielraum nicht zur "Lizenz zum Stressen" wird. Denn da ist Auslegen dann sozusagen nur der Stresserseite erlaubt, während der Angler grundsätzlich danebenliegt.
Geht doch z. B. bei US-Nationalparkrangern etc. auch - die sind bei Bedarf knüppelhart, wollen aber von niemand was, der sich an das hält, was dasteht.
Papiere vorzeigen und ansonsten alles klar, wenn kein eklatanter Verstoß zu beobachten. Schöner Tag und viel Spaß noch beim weiteren Great-Outdoors-Genuss - fertig.
Eben, weil der Fall von vorn herein klar ist. Und nur das verfolgt/kontrolliert wird, was auch auf der Lizenz explizit und zweifelsfrei festgehalten. Profis eben (auch die, die die Bestimmungen formulieren).
Scheint ja z. B. auch bei holländischen Polizisten, die Angler kontrollieren, auch nicht anders zu sein, wenn man sich da diverse Berichte über dortige Kontrollen und deren Abläufe durchliest.
Auch dort gibts offenbar nur dann Ärger, wenn man sich über ganz klar bzw. zweifelsfrei nachlesbar Verbotenes hinwegsetzt - von horizontbeschränkten, selbstinterpretierenden Willkürstressern mit Therapiebedarf hab ich da noch nie was gehört oder gelesen.