WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Dunraven

Active Member
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Hat es schon gegeben, da unterschreiben dann 3000 User, weil's es den Angler in Friesland nicht interessiert, wie wir hier in BW gefixxx sind!

Jürgen

Ich sehe das etwas anders.
Bei solchen Abstimmungen, z.B. zum Thema Fangfenster, habe ich eher erlebt das von 3000 Unterschriften dann 500 maximal aus dem betroffenen Bundesland kamen und der Großteil wo anders weg.
Was aber interessiert den BW Politiker was 2500 Leute denken die ihn eh nicht wählen können? 500 Wähler sind dagegen und der Bund, Nabu, ect. kommt mit 1000 und mehr die dafür sind. Bzw. in diesem Fall sagen die Angler LV ja das die Mehrheit ihrer Angler es auch so sehen. Warum also sollten die Politiker sich um die 500 Stimmen dann kümmern, wenn eine Stimme gegen die Aufhebung BUND, Nabu und die Angler LV glücklich macht?

Das Problem ist das die lokalen Angler viel zu wenig organisiert etwas unternehmen. Denn das sind die Wähler die den Landespolitiker interessieren, und nicht die paar tausend Leute aus anderen Bundesländern. Deren Solidarität ist ein unterstützender Bonus (vor allem wenn die zuständigen Politiker mal über die Landespolitik hinaus wollen), aber Erstmal nicht mehr.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Das Schlimme ist, dass hier Verbände GEGEN die Abschaffung des Nachtangelverbots und die Interessen der Angler gearbeitet haben (und wohl immer noch aktiv tun), statt dafür - da ist dann eh jede Abstimmung wurscht, ob mit oder ohne Beteiligung aus anderen Bundesländern..

Wer solche anglerfeindlichen Verbände wie den DAFV und die ihm angeschlossenen Landes- und Spezialverbände hat, braucht halt sonst keine Feinde mehr, keine Abstimmungen, keine Gespräche mit der Politik - DAFV und seine LV-Konsorten machen das besser als Petra..

Nachfolgend das Schreiben (offener Brief des Landesfischereiverbandes) der Verbände aus B-W aus 2003 an den damaligen Ministerpräsidenten Teufel, als die Regierung das Nachtangelverbot im Zuge des Bürokratieabbaus abschaffen wollte - glaubt wirklich irgendjemand, dass die Verbände oder oder Beirat da inzwischen vom anglerfeindlichen Saulus zum Paulus wurden?

Und dass die diesmal die Angler nicht in die Pfanne hauen???

Nochmal:
Dieses nachfolgende Schreiben ist von den Fischereiverbänden in B-W, NICHT von PETA!!

"Verbot zur Fischerei in der Nachtzeit
Das Verbot der Angelfischerei zur Nachtzeit ergibt sich zwingend aus dem Schutz der in und am Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt und aus der nicht notwendigen Beeinträchtigung ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten (Art. 20a GG, Art. 3a und 3b LV, § 13 Abs. 1).
Anmerkung von mir: Damit kann man auch das Angeln tagsüber verbieten!

Abgesehen davon, dass dieses Verbot zu keinen fühlbaren Einschränkungen der Angelfischerei führt (die zulässige Angelzeit beträgt selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr als 10 und im Sommer bis zu 18 Stunden) Anmerkung von mir: Haben diese Funktionäre überhaupt mal selber geangelt und wissen die überhaupt, von was die reden? und aus hegerischen Gründen damit die Angelfischerei zur Nachtzeit nicht notwendig ist, muss bedacht werden, dass der Aufenthalt der Angler am Gewässer zur Nachtzeit sowohl die notwendige Nachtruhe der Fische als auch der am Wasser lebenden Tierwelt (z. B. Vögel, Kleinsäuger) gravierend stört.
Anmerkung von mir: Nachtruhe der Fische? Aus welchem Stall sind die denn ausgebrochen??

Durch das Betreten der Ufer mit oder ohne Beleuchtung wird die Pflanzenwelt stark gefährdet; erhebliche Schäden gerade an den ökologisch besonders sensiblen Gewässerrandstreifen (§ 1a WHG; § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG; § 68b WG; § 24b NatSchG) sind zu erwarten.
Anmerkung von mir: Damit kann man auch das Angeln tagsüber verbieten!

Selbst bei umsichtigen Verhalten, das keineswegs immer gewährleistet ist, werden bei Nacht unter fehlender oder nur geringer Beleuchtung „Fehltritte“ mit großen Folgen nicht nur selten vorkommen. Geräusche und Erschütterungen ergänzen dies.

Bei Nacht ist auch kein sachgemäßer allgemeiner Fischfang insbesondere hinsichtlich Drill, Anlandung und Behandlung angelandeter Fische einschließlich Tötung möglich.

Besondere Probleme sind beim Abhaken und Zurücksetzen geschonter Fische zu erwarten, da diese Handlungen im Dunkeln stark erschwert bis unmöglich sind.

Wegen Dunkelheit nicht einsehbare Hindernisse beim Wurf und Einholen der Angel können zu verzögerter Anlandung der gefangenen Fische oder gar zum Abreißen der Angelschnur führen, so dass vermehrt vermeidbare Beeinträchtigungen entkommener Fische z. B. durch zurückbleibende Haken zu erwarten sind.
Anmerkung von mir: Haben diese Funktionäre überhaupt mal selber geangelt und wissen die überhaupt, von was die reden?

Damit verstößt die Angelfischerei zur Nachtzeit unabhängig davon, ob sie auf Raub- oder Friedfische ausgeübt wird, gegen die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege (insb. § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 9, § 4, § 41 Abs. 1 BNatSchG, § 1 Abs. 2, § 2 Nr. 2, § 3 , §§ 27 und 29 NatSchG) sowie des Tierschutzes (§§ 1 und 17 TierSchG).

Diese Grundsätze stehen allen Bestrebungen auf Aufhebung des Verbots der Angelfischer zur Nachtzeit entgegen. In Natura 2000-Gebieten steht zudem das Verschlechterungsverbot der Aufhebung entgegen.

Hinweise darauf, dass in anderen Bundesländern kein entsprechendes Verbot besteht oder dessen Aufhebung diskutiert wird, rechtfertigen nicht den Verstoß gegen Natur- und Tierschutzrecht.

Darüber hinaus würden die Angler ihrem Anspruch als Naturschützer nicht mehr gerecht. Gerade von ihnen muss erwartet werden, dass sie die Notwendigkeit der Natur auf eine möglichst ungestörte Nachtruhe respektieren.
Anmerkung von mir: Haben diese Funktionäre überhaupt mal selber geangelt und wissen die überhaupt, von was die reden?

Nicht von geringer Bedeutung ist auch, dass durch das Angeln bei Nacht praktisch der Schutz des Fischereirechts als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG aufgehoben wird.

Weder besteht für den potentiellen Fischwilderer als Hemmschwelle die Gefahr gesehen zu werden noch ist es den Aufsichtsorganen (i. d. R. den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern) zuzumuten, in der Nacht auf "Streife" zu gehen.

Selbst die Möglichkeit, in den Pacht- und Erlaubnisverträgen im Einzelfall dieses Verbot aufzunehmen, wird nur begrenzt wirksam sein, weil dann kein generelles gesetzliches Verbot mehr besteht und damit selbst bei vertraglichem Verbot die Hemmschwelle für einen Verstoß ("der Nachbar tut es auch") weitgehend entfällt.

Dass in einem Teil der Bundesländer (im wesentlichen das frühere preußische Rechtsgebiet) eine solches Verbot nicht gilt, kann das traditionell in Baden (§ 30 der Landesfischereiverordnung vom 2. Februar 1888) und in Württemberg (§ 5 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen betreffend die Ausübung der Fischerei vom 1. Juni 1894 geltende Verbot zum Angeln in der Nacht nicht infrage stellen.

Auch in vielen anderen Bereichen der Ausübung der Fischerei mit der Angel bestehen sehr unterschiedliche Regelungen (z. B. Schonbestimmungen), so dass die Angler gewohnt sind, mit unterschiedlichem Landesfischereirecht zu leben.

Die Gründe, die für die Einschränkung des Verbots der Nachtfischerei auf Aal, Wels und Krebse (§ 3 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 LFischVO) ausschlaggebend waren, können nicht verallgemeinert werden.

Für die Lockerung des Verbots in diesen speziell gelagerten Fällen ist maßgebend, dass die genannten Fischarten im wesentlichen nachtaktiv sind und damit zur Tageszeit kaum gefangen werden können.
Außerdem wird die Fischerei auf diese Arten nur während weniger Monate ausgeübt.

Abgesehen davon, dass die Fischer ihre Fanggeräte gezielt auf Wels und Aal ausstatten können, lassen die hegerischen Gründe (beide Arten müssen zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts in den Beständen ausreichend befischt werden können) auch im Hinblick auf das Natur- und das Tierschutzgesetz diese Ausnahme als gerechtfertigt erscheinen.
Anmerkung von mir: Aale müssen also aus hegerischen Gründen gefangen werden und dürfen deswegen nachts trotzdem beangelt werden?? Hallo wach!!!!!!!Rückgang Aalbestände, Angelverbot auf Aal gerade in B-W - nochmal: HALLO WACH!!!!!!

Die anderen Fischarten dagegen können in ausreichendem hegerischen Umfang bei Tageszeit gefangen werden.

Schlussbemerkung
Durch die Einfügung des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz sowie der Staatsziele des Umweltschutzes und des Tierschutzes in die Landesverfassung (Art 3a und 3b LV) werden Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit aufgefordert, die natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen. Da auch die Fische und deren Lebensraum davon umfasst werden, steht dies sowohl einer Abschaffung der Anzeigepflicht der hegeübertragenden Pachtverträge (§ 19) als wesentlicher Teil der notwendigen Fischereiaufsicht als auch der Aufhebung des Verbots zur Angelfischerei während der Nachtzeit (§ 44 Abs. 1 Nr. 11, § 3 Abs. 3 Satz 5 LFischVO) entgegen."
 
Zuletzt bearbeitet:

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Das liest sich so, als hätte die Peta 2003 den LV schon unterwandert.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Kein Kommentar - was ich da dazu wirklich schreiben wollte, darf ich nach deutscher Rechtsprechung nicht..........................
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Moin Thomas. Ich halte mich auch lieber mit meiner Meinung zurück, sonst hagelt es von eurer Seite Verwarnungen und was sonst noch passieren würde, weiß ich nicht. Aber, tauschen mit euch in B-W möchte ich wahrlich nicht.
 

Sensitivfischer

mach's nun auch mit Gummi
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

....
Das Verbandsunwesen gehört weg, sonst ist Angeln in Deutschland dem Untergang geweiht und es bleibt nur schützertaugliches Angelfischen über..

Dafür ist die Geschichte mit Nachtangeln in B-W nur ein böses Beispiel..
Mag sein, dass das bei den vorhandenen Verbänden, die wir in Deutschland gegenwärtig haben so ist, aber ohne irgendeinen Verband wird es auch nicht mehr lange möglich sein zu angeln.
Das ist wie Rechte als Arbeitnehmer zu haben, ohne dass Gewerkschaften existieren => nicht zu machen!#c
 

uhitz

Member
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Nicht von geringer Bedeutung ist auch, dass durch das Angeln bei Nacht praktisch der Schutz des Fischereirechts als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG aufgehoben wird.

Weder besteht für den potentiellen Fischwilderer als Hemmschwelle die Gefahr gesehen zu werden noch ist es den Aufsichtsorganen (i. d. R. den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern) zuzumuten, in der Nacht auf "Streife" zu gehen.
:D und die meinen ein Schwarzangler hält sich an das Nachtangelverbot? :D darf ich das jetzt mal schmeichelnd als naiv bezeichnen (will ja hier jetzt nicht ausfallend werden) is doch eher praktisch wenn eh kein anderer sich am Wasser aufhält und man sich noch ungesehener rumtreiben kann ;)

Bin zwar kein BW-ger aber uns in Oberbayern trifft es dank Bezirksfischereiverordnung ebenfalls und das trotz nichtexistierendem Verbot anderer Bezirke in Bayern (zumindest nach meinem letzten Wissensstand).|gr:
 

Dirk810

New Member
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Hallo bin seid heute mitglied und wollte mal was fragen ich würde gerne am samstag 1.11.14 das erste mal in seltz fischen gehn hat es die möglichkeit am feiertag da eine tageskarte zu erwerben würde mich sehr freuen über eure antwort danke
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Lächerlich - die 4., 5. oder 6. Abstimmung - die lassen solange abstimmen, bis die Nachtangelverbotsgegner die Lust verlieren und dann das Ergebnis für diesen elenden Verband stimmt:
Für Nachtangelverbot..

Aber trotzdem:
Ran und abstimmen und den Verbandswisch nicht - wie besser geeignet - als Klopapier verwenden..
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Das ist ja wieder supernett, dass da ausschließlich Verbandsmitglieder gefragt werden.

Anstatt direkt was für alle (auch freie) BW-Angler zu tun und mal aktiv an den Landtag ranzugehen, um den Mist zu kippen.

Dazu brauchts keine Abstimmung(en), nur entsprechenden Willen.

Die Typen sind bei mir komplett unten durch - mit ihrem "Nachtruhekram" und sonstigen Schützerbuckelgeschwätz sind die sind ja noch schlimmer druff als ihr Ex-BV.

Mehr Anglerfeindlichkeit geht IMO fast nicht mehr.

Darum betrachte ich diese Abstimmung als reine Alibi-Aktion - was den BW-Verband anbelangt, bin ich komplett desillusioniert.

Gegen positive Überraschungen habe ich selbstverständlich nix - nur glaube ich an selbige schon seit Jahren nicht mehr.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Rücklaufquote bescheidene 10%

Vielleicht sollte man der Beibehaltungsfraktion (11%) mal verklickern,das sie eine mögliche Aufhebung ja eh nicht beträfe,könnten auch weiterhin mit Mutti auf der Couch sitzen,es zwingt sie ja keiner des Nachts ans Gewässer:rolleyes:
 

labralehn

Fisch Versteher
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Ich gehörte zu den 81%, die gegen ein Nachtangelverbot gestimmt haben.
Wenigstens scheint Bewegung in die Sache zu kommen.
Es bleibt spannend, wie es weitergeht.

Dann kann ich wenigstens in BaWü in Zukunft hoffen, mal nachts angeln zu dürfen.

Im Saarland habe ich da wenig Hoffnung, dass sich da was ändert.
Zumal die Zeiten im Saarland noch bescheidener sind, was das Nachtangelverbot betrifft.

Ps.: der Satz auf der Seite des VFG
In anderen Bundesländern in Deutschland gibt es kein Nachtangelverbot.
stimmt so nicht.
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: WICHTIG Abstimmung NACHTANGELN

Aber hallo! Gibt hier doch mehr als genug Vereine, die selbst krampfhaft am Nachtangelverbot festhalten wollen. Und das IMO auch nach einer offiziellen Abschaffung beibehalten würden.

Weil sie als vollparanoide Musterschwaben nachts keine Kontrollmöglichkeit sehen (wie auch, wenn man seinen Geriatrieschlaf halten muss) und weil sie IMO von Fischneid getrieben werden - man könnte anderen nachts ja was wegfangen.

Auf die Idee, dass offizielle Nachtangler dem Schwarzangeln kräftig entgegenwirken (einfach, weil dann abschreckenderweise Leute am Wasser sind), kommen die offenbar nicht.

Für die ist jeder per se verdächtig, der sich nachts mit ner Rute am Wasser rumtreibt. Weil der normale Musterbürger da ins Bett gehört, sozusagen. Das macht "man" quasi nicht, sowas machen nur "die da".

Echte Schwarzangler juckt ein Nachtangelverbot sowieso genau null. Die Dummen sind da wieder nur Leute, die sich an die Regeln halten wollen.

Und mit der bescheuerten Sonnenuntergangsregelung nix anfangen, weil sie z. B. familiäre Verpflichtungen bis später am Abend haben, im Winter von Dunkelheit bis Dunkelheit arbeiten müssen (= Angelverbot ab ca. 16.30 Uhr) usw.

Das ist einfach nur unsozialer, von Paranoia, Überwachungswahn und Neid getriebener Vollblödsinn, sonst gar nix. Und die "Nachtruhe für Fische" lassen wir lieber gleich mal weg - denn das geht schon ins Psychopathologische rein.

Wer sowas von sich gibt, sollte sich allerschleunigst um nen Therapieplatz bemühen. Und das Feld für Leute räumen, die aktiv und gnadenlos das Napalmfeuer auf jegliches Anti-Angler-Pack eröffnen, statt in der Gegend rumzukuschen.

Doch sowas ist reine Theorie und Wunschdenken, da braucht man sich gar nix vormachen: Napalmgeschützbediener in nennenswerter Zahl sind hier so gut wie nicht zu rekrutieren. Das war noch nie so und wird auch nie so sein. Kann man also quasi von vorn herein lassen.

Rational betrachtet ist darum eigentlich schon Aufregen plus Schreiben darüber Zeit- und Energieverschwendung, weil man auch damit genau nichts erreicht und nur selbstzerfressend seinen Blutdruck hochpitcht.

Man macht es aber je nach Tageslaune aber ab und an natürlich trotzdem, gar keine Frage, da hauts dann voll raus (und heute hab ich mal, wie wahrscheinlich unschwer herauszulesen, so richtig schlechte Tageslaune).

Also lässt man halt mal Dampf ab, das wars dann aber auch hoffentlich wieder für ne Weile. Bewirken werde ich damit wohl gar nichts, das ist mir klar. Im Endeffekt ärgere ich mich eigentlich drüber, da jetzt wieder mal nen Vollhals bekommen zu haben.

Denn: Gegen ganze Brückenpfeiler im Hintern ist einfach kein Kraut gewachsen. Darum ist auch nicht mit Austrittswellen direkt in Vereinen zu rechnen, falls das NA-Verbot doch irgendwann offiziell aufgehoben und dann doch vereinsintern beibehalten werden sollte.

Einfach, weil ganz BW großflächig an Gewässermangel und am genannten Brückenpfeiler- plus Betonproblem in Einzelhirnen leidet. Und das altersunabhängig.

Geriatrie ist hier ein reiner State of Mind, unabhängig von konkreter biologischer Existenzdauer. Konservativ ist da ja schon fast eine liebevolle Bezeichnung.

Den Typen muss man nix verbieten, da sie sich liebend gerne freiwillig selbst an die Kette legen. Die stehen auf Eigen-Eunuchisierung und rotzen das auch noch als unfehlbar vorbildlich in den Orbit. Da zeichnet sich ja ein mit Stahlklampen fixierter Holzklotz durch vergleichsweise größere Tanzwut aus.

Darum IMO auch die sehr niedrige Rücklaufquote. Das ist hier einfach ein massives regionales Mentalitätsproblem - ein einziger Sumpf aus Paranoia, Neid, Rechthaberei, Ignoranz, Allwissenheit, Machtgier und Feigheit.

So, nun genuch abge-hated. Für ne Weile, zumindest, ich arbeite dran - doch manchmal kommt es halt wieder ;)
 
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