Quatsch, auch dort brauchst Du einen Schein, nur der kleine aber feine Unterschied zum normalen Gewässer ist, das dort niemand danach fragt.
Das einzige was mir als Ausnahme bekannt ist, die auch rechtliche Gültigkeit hat ist dieses hier:
ZITAT:
Ausnahme:
Beabsichtigen Sie in einem fischereilich bewirtschafteten Angelteich zu angeln,
sind Sie von der Fischereiabgabe befreit. Die Art der aber auch hier notwendigen
privatrechtlichen Legitimation sowie eventuelle andere Festlegungen
erfahren Sie bei dem Betreiber des Angelteiches.
ZITAT ENDE.
Quelle hier / Land Brandenburg
ABER ! ! ! Man sollte genau lesen, auch hier steht das man nur von der "FISCHEREIABGABE" befreit ist. Also kannste da mit nem Fischereischein ankommen wo die letzte Fischereiabgabemarke von 1996 ist, und darfst dort angeln (wenn der Betreiber das erlaubt). Steht aber auch nichts von "KEIN FISCHEREISCHEIN BENÖTIGT".
Was mir jetzt grad nen bisschen Kopfschütteln bereitet, ist meine Info die auf meinem Schein drauf steht. Und zwar das dieser ohne gültige Fischereiabgabemarke keine Gültigkeit hat...hmm seltsam...|kopfkrat
Mir ist bis Dato auch noch nie eine Inetseite vor die Augen gekommen, wo "GENAU" steht das kein Schein erforderlich ist.
Und wenn ich selbst mal an na Anlage war, und fragte ob ich den Schein vorlegen soll, kam nur als Antwort "Nein, den will ich nicht sehen". Aber 100% nie: "Nein, den brauchst Du hier nicht"...
Gruß Toxe