AW: angeln ohne Fischereischein
Fischerei unterliegt in der Schweiz kantonalem Recht. Demnach kann man das nicht verallgemeinern. Meines (aber nur sehr lücknehaften Wissens) ist die Freiangelei nur noch im Thurgau und im Kt. Schaffhausen erlaubt. Wie auch immer. Erst genau informieren, sonst kann man mittlerweile auch in der Schweiz ganz schön auf die Nase fallen.
Gruß
Martin
Ausländische Touristen in Baden-Württemberg, die nicht länger als einen Monat in Deutschland sind und auch am Bodensee einmal angeln wollen, können dies auch ohne Fischerprüfung oder Sachkundenachweis tun. Dieser Personenkreis kann für 4 Wochen einen örtlichen Fischereierlaubnisschein, nach § 14.3.3 Landesfischereiverordnung von Baden - Württemberg, erhalten, da von dieser Zielgruppe, als Ausnahmeregelung ein Sachkundenachweis nach dieser Verordnung nicht verlangt wird.
Bayern, Berliner, Hessen, Rheinländer, Westfalen, Friesen, Sachsen und Gäste anderer Bundesländer gelten im Sinne dieser Verordnung nicht als Ausländer, für sie wird leider keine Ausnahme gemacht.
Schweiz
In der Schweiz benötigt man zum Angeln im Bodensee vom Ufer aus (bis 150 m), für eine einfache Angel mit einem einfachen Haken und einem festen Schwimmer / Boje / Zapfen/ Pose und natürlichem toten Köder, keine Erlaubnis. Das ist für jedermann frei. ( Schweizer Jedermanns Recht ). Kein Blinker, Pilker, Grundblei oder ähnliches ist dabei erlaubt.
http://www.bodensee-info.com/html/angeln_am_bodensee.html
wo bist denn in bw?
Fischerei unterliegt in der Schweiz kantonalem Recht. Demnach kann man das nicht verallgemeinern. Meines (aber nur sehr lücknehaften Wissens) ist die Freiangelei nur noch im Thurgau und im Kt. Schaffhausen erlaubt. Wie auch immer. Erst genau informieren, sonst kann man mittlerweile auch in der Schweiz ganz schön auf die Nase fallen.
Gruß
Martin