angeln ohne Fischereischein

*Martin

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AW: angeln ohne Fischereischein

Ausländische Touristen in Baden-Württemberg, die nicht länger als einen Monat in Deutschland sind und auch am Bodensee einmal angeln wollen, können dies auch ohne Fischerprüfung oder Sachkundenachweis tun. Dieser Personenkreis kann für 4 Wochen einen örtlichen Fischereierlaubnisschein, nach § 14.3.3 Landesfischereiverordnung von Baden - Württemberg, erhalten, da von dieser Zielgruppe, als Ausnahmeregelung ein Sachkundenachweis nach dieser Verordnung nicht verlangt wird.
Bayern, Berliner, Hessen, Rheinländer, Westfalen, Friesen, Sachsen und Gäste anderer Bundesländer gelten im Sinne dieser Verordnung nicht als Ausländer, für sie wird leider keine Ausnahme gemacht.



Schweiz
In der Schweiz benötigt man zum Angeln im Bodensee vom Ufer aus (bis 150 m), für eine einfache Angel mit einem einfachen Haken und einem festen Schwimmer / Boje / Zapfen/ Pose und natürlichem toten Köder, keine Erlaubnis. Das ist für jedermann frei. ( Schweizer Jedermanns Recht ). Kein Blinker, Pilker, Grundblei oder ähnliches ist dabei erlaubt.



http://www.bodensee-info.com/html/angeln_am_bodensee.html


wo bist denn in bw?

Fischerei unterliegt in der Schweiz kantonalem Recht. Demnach kann man das nicht verallgemeinern. Meines (aber nur sehr lücknehaften Wissens) ist die Freiangelei nur noch im Thurgau und im Kt. Schaffhausen erlaubt. Wie auch immer. Erst genau informieren, sonst kann man mittlerweile auch in der Schweiz ganz schön auf die Nase fallen.

Gruß
Martin
 

antonio

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AW: angeln ohne Fischereischein

ja und das ist genau das was ich geschrieben habe...denn die karte über das was du machen darfst bekommst du ja vom pächter erst mit der prüfungsbescheinigung....also darfst du nicht ohne schein einfach so angeln-außer dieses vorbereitende jahr...

nein wenn der pächter/verein kein prüfungs zeugnis verlangt(und das muß er nicht in diesem bl), brauch ich das nicht.an den freien gewässern zum beispiel ist das so.

antonio
 

Zanderlui

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AW: angeln ohne Fischereischein

nein wenn der pächter/verein kein prüfungs zeugnis verlangt(und das muß er nicht in diesem bl), brauch ich das nicht.an den freien gewässern zum beispiel ist das so.

antonio


ja welche freie gewässer denn????
ostsee ist das einzige....aber sonst brauchst du in nds. deine prüfung musst sie aber nur machen und nie wieder irgendwo in niedersachsen deinen schein vorzeigen...sondern nur die angelkarte und ein ausweis...
du liest das gesetz-das haben wir in dem lehrgang auch getan(habe auch nochmal mitgemacht!!!)...aber das gesetzt ist unwichtig-ohne die kommentare denn die sagen aus was genau gemeint ist!!!und dort erfährst du das dann was ich die ganze zeit sage...

zumal du doch bei dem paragraphen den du da raus gesucht hast stehts doch auch drin:ausweis oder fischereischein und dann die angelberechtigung-angelkarte
 

antonio

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AW: angeln ohne Fischereischein

freie gewässer ? teile der elbe zum beispiel.
was vereine usw an ihren gewässern festlegen ist deren sache.
also vom grundsatz her brauche ich in nds keinen schein und kein prüfungszeugnis.
es sie denn ein pächter/verein usw. will nen schein oder das prüfungszeugnis.

antonio
 

Zanderlui

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AW: angeln ohne Fischereischein

freie gewässer ? teile der elbe zum beispiel.
was vereine usw an ihren gewässern festlegen ist deren sache.
also vom grundsatz her brauche ich in nds keinen schein und kein prüfungszeugnis.
es sie denn ein pächter/verein usw. will nen schein oder das prüfungszeugnis.

antonio


guck an und an dem ende der elbe brauch man auch eine abgelegte prüfung....
du verstehst die gesetzeslage nicht...
du hast doch oben etwas rausgesucht...da steht doch alles drin...wenn du dich daran halten würdest verstehe ich jetzt nicht warum du hier anders argumentierst???
ich brauche überall eine prüfung um überhaupt zu angeln in D!!!außer eben die ausnahmen in MV und brandenburg mit den touridingern und so...

aber wenn du bei deiner meinung bleibst denn behalte sie und gehe ohne fischereischein los...selbst in schleswig holstein zum beispiel benötige ich für die freie ostsee einen fischereischein sogar dort reicht noch nicht mal wie in niedersachsen die abgelegte prüfung aus...

und weiterhin kann der pächter ja denn sagen was er noch sehen möchte...so bei der freien elbe oder ostsee ist das bundesland der pächter...so und der schreibt in nds. vor das man die prüfung braucht...wo willst du jetzt ohne abgelegte prüfung angeln??
 

antonio

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AW: angeln ohne Fischereischein

hör doch mal auf mit den anderen bl.
in niedersachsen brauche ich , wenn ich meinen wohnsitz dort habe, den perso und den erlaubnisschein und mehr nicht.
das ich den erlaubnisschein an vielen gewässern nicht ohne prüfungszeugnis bekomme steht auf nem anderen blatt.
so und nicht anders ist es.

".so bei der freien elbe oder ostsee ist das bundesland der pächter."

wo steht den das da bringst du aber ganz schön was durcheinander.
ist zwar nicht ganz einfach die materie aber beschäftige dich erst mal mit den fischereirechten eigentumsrechten usw. bevor du so was behauptest.


antonio
 
Zuletzt bearbeitet:

Zanderlui

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AW: angeln ohne Fischereischein

hör doch mal auf mit den anderen bl.
in niedersachsen brauche ich , wenn ich meinen wohnsitz dort habe, den perso und den erlaubnisschein und mehr nicht.
das ich den erlaubnisschein an vielen gewässern nicht ohne prüfungszeugnis der schein bekomme steht auf nem anderen blatt.
so und nicht anders ist es.

antonio

guck einer an....da du den prüfungsbeleg immer brauchst um einen schein zu kaufen hat sich dein rum reden doch schon erledigt!!!!

ausweis und angelkarte(angelberechtigung)...sind erforderlich-da man aber die berechtigung(angelkarte) nirgend bekommt(oder nicht sollte da es sonst gegen das gesetz verstößt) ohne den fischereischein oder den nachweis über die abgelegte fischereischein prüfung vorzuzeigen....ist die schlussfolgerung doch wohl das ich ne prüfung brauch um erstmal ne berechtigungskarte(angelkarte)zu erhalten oder???wo wir ja wieder bei deinem hier her kopierten auszug wären wo alles drin steht...nämlich das ohne prüfung nix läuft in niedersachsen...

mit der ostsee keine ahnung wie man das genau nennt aber der jenige sagt eben das man auch dafür die prüfung abgelegt haben muss...somit auch eine prüfung gemacht haben muss
 

antonio

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AW: angeln ohne Fischereischein

guck einer an....da du den prüfungsbeleg immer brauchst um einen schein zu kaufen hat sich dein rum reden doch schon erledigt!!!

brauch ich eben nicht immer nur da wo es verlangt wird.
warum begreifst du das nicht.

antonio
 

Wallerschreck

Herr der Fehlbisse
AW: angeln ohne Fischereischein

Wie schauts eigentlich mit der Helferregel aus? Könnte er sich nicht einfach bei einem anderen Angler einklinken und mit einer Rute mitangeln?
 

Zanderlui

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AW: angeln ohne Fischereischein

guck einer an....da du den prüfungsbeleg immer brauchst um einen schein zu kaufen hat sich dein rum reden doch schon erledigt!!!

brauch ich eben nicht immer nur da wo es verlangt wird.
warum begreifst du das nicht.

antonio


ja und in niedersachsen wird das überall verlangt....da in niedersachsen verlangt wird das du ne prüfung abzulegen hast bevor du angeln darfst hast du doch schön hier rein kopiert auf der 2seite ganz oben da stehts doch genau drin....

wird mir jetzt zu doof hier-denn du bringst den beweis gegen dich hier an in form von dem gesetz und versuchst es dann trotzdem zu widerlegen....|bigeyes

naja viel spaß noch dabei...ich höre jetzt auf hat kein zweck bevor ich mich wieder vergesse und gesperrt werde wo so ein pillepalle hier
 

antonio

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AW: angeln ohne Fischereischein

Wie schauts eigentlich mit der Helferregel aus? Könnte er sich nicht einfach bei einem anderen Angler einklinken und mit einer Rute mitangeln?

ist auch wieder überall anders geregelt.
meist braucht man ab einem bestimmten alter(auch wieder überall anders) erst mal den jugendschein.
dann ist die helferregel auch oftmals für fischer und dergleichen ausgelegt und nicht für "normale angler".


antonio
 

Zanderlui

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AW: angeln ohne Fischereischein

Wie schauts eigentlich mit der Helferregel aus? Könnte er sich nicht einfach bei einem anderen Angler einklinken und mit einer Rute mitangeln?


dieses ist meiner meinung nach nur bis zu dem alter beschränkt bis zu dem du dann an der prüfung teilnehmen kanns/darfst /musst um dann angeln zu gehen...sprich bis 14jahren in nds oder weiß nicht zu meiner zeit in MV 10jahre...
 

antonio

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AW: angeln ohne Fischereischein

@ zanderlui

beispiele hab ich dir genannt die freien gewässer.
und da gibt es garantiert noch mehr.
und wenn du schon so auf deiner meinung beharrst, dann sag mir wo geschrieben steht, daß man für alle gewässer in nds das zeugnis oder den schein braucht.

antonio
 

Wallerschreck

Herr der Fehlbisse
AW: angeln ohne Fischereischein

dieses ist meiner meinung nach nur bis zu dem alter beschränkt bis zu dem du dann an der prüfung teilnehmen kanns/darfst /musst um dann angeln zu gehen...sprich bis 14jahren in nds oder weiß nicht zu meiner zeit in MV 10jahre...

Nene...im hessischen Fischereigesetz (die anderen kenne ich nicht aus dem Stehgreif) steht sowas drinnen wie:"Der Fischereiberechtigte darf sich von Helfern unterstützen lassen von denen maximal einer den Fischfang mit der Handangel ausüben darf"

Das wäre doch eigentlich ein Freifahrtschein und von Alter ist da keine Rede.
 

antonio

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AW: angeln ohne Fischereischein

Nene...im hessischen Fischereigesetz (die anderen kenne ich nicht aus dem Stehgreif) steht sowas drinnen wie:"Der Fischereiberechtigte darf sich von Helfern unterstützen lassen von denen maximal einer den Fischfang mit der Handangel ausüben darf"

Das wäre doch eigentlich ein Freifahrtschein und von Alter ist da keine Rede.

wäre zu klären welche fischereiberechtigte hier gemeint sind.

antonio
 

Wallerschreck

Herr der Fehlbisse
AW: angeln ohne Fischereischein

Als Angler mit gültigen Fischereischein und Erlaubniskarte bin ich Fischereiberechtigt
 

Zanderlui

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AW: angeln ohne Fischereischein

@ zanderlui

beispiele hab ich dir genannt die freien gewässer.
und da gibt es garantiert noch mehr.
und wenn du schon so auf deiner meinung beharrst, dann sag mir wo geschrieben steht, daß man für alle gewässer in nds das zeugnis oder den schein braucht.

antonio

letzter post hier auf deine frage:

ich bin zu doof das hier jetzt raus zu suchen....wir haben das aber gerade in dem fischereischein lehrgang alles gehabt...dort sind die gesetze alle genannt-ich habe jetzt aber keine luist und laune diese in den weiten den i-net zu suchen...da ich auch oft nicht auf anhieb das richtige finde und mich solch suchen nervt....

so wenn ich denn mal laune habe suche ich es von den unterlagen aus dem lehrgang raus und poste es hier noch...
 

ToxicToolz

... ... ... ... ... ...
AW: angeln ohne Fischereischein

Nun ja in Niedersachsen scheint wohl wirklich Narrenfreiheit zu herrschen.....


ZITAT:

Eine weitere Sonderstellung nimmt das Land Niedersachsen ein, wo im Fischereigesetz keine Fischereischeinpflicht (oder andere Dokumente außer dem Personalausweis) für die Ausübung einer Angeltätigkeit vorgeschrieben wurde.

In den freien (nicht verpachteten) Gewässern Niedersachsens (Küste und Seeschiffahrtsstrassen wie die Elbe bis Hamburg) kann somit jeder scheinfrei angeln.

ZITAT ENDE



QUELLE: http://de.wikipedia.org/wiki/Fischereischein

(die letzten drei Zeilen)
 

Zanderlui

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AW: angeln ohne Fischereischein

Nun ja in Niedersachsen scheint wohl wirklich Narrenfreiheit zu herrschen.....


ZITAT:

Eine weitere Sonderstellung nimmt das Land Niedersachsen ein, wo im Fischereigesetz keine Fischereischeinpflicht (oder andere Dokumente außer dem Personalausweis) für die Ausübung einer Angeltätigkeit vorgeschrieben wurde.

In den freien (nicht verpachteten) Gewässern Niedersachsens (Küste und Seeschiffahrtsstrassen wie die Elbe bis Hamburg) kann somit jeder scheinfrei angeln.

ZITAT ENDE



QUELLE: http://de.wikipedia.org/wiki/Fischereischein

(die letzten drei Zeilen)


wird aber dann damit kompensiert das alle gewässer außer sehr wenige ausnahmen eben an vereine verpachtet sind die dann eine prüfung vorschreiben...
und was noch viel besser ist versuche mal eine jahreskarte zu bekommen zum beispiel für den mittellandkanal da wirst du kläglich scheitern denn um jahreskarten zu erhalten wirst du hier sozusagen gezwungen in einen angelverein einzutreten...
das finde ich das letzte....zum glück habe ich ohne in einem angelverein zu sein aber doch eine jahreskarte für den mittellandkanal....arbeit ist schön...|wavey:
 
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