warenandi
Angelsüchtig
Moin.
Ich war neulich mit meiner Frau und Kindern unterwegs und da hab ich an der Landesgrenze M/V einen See entdeckt der zur einen Hälfte in M/V liegt und zur anderen Hälfte in Brandenburg. Da hab ich mich gefragt wie das gesetzlich geregelt wäre wenn soetwas Vereinsgewässer wäre.
Darf ich da mit meiner Jahreskarte M/V dort den ganzen See beangeln oder nur zur Hälfte?:q Muss ich mir die Genehmigung für das Land Brandenburg auch holen?
Wie läuft das in so einem Fall?
Ich war neulich mit meiner Frau und Kindern unterwegs und da hab ich an der Landesgrenze M/V einen See entdeckt der zur einen Hälfte in M/V liegt und zur anderen Hälfte in Brandenburg. Da hab ich mich gefragt wie das gesetzlich geregelt wäre wenn soetwas Vereinsgewässer wäre.
Darf ich da mit meiner Jahreskarte M/V dort den ganzen See beangeln oder nur zur Hälfte?:q Muss ich mir die Genehmigung für das Land Brandenburg auch holen?
Wie läuft das in so einem Fall?