Angeln über die Grenzen....

warenandi

Angelsüchtig
Moin.
Ich war neulich mit meiner Frau und Kindern unterwegs und da hab ich an der Landesgrenze M/V einen See entdeckt der zur einen Hälfte in M/V liegt und zur anderen Hälfte in Brandenburg. Da hab ich mich gefragt wie das gesetzlich geregelt wäre wenn soetwas Vereinsgewässer wäre.
Darf ich da mit meiner Jahreskarte M/V dort den ganzen See beangeln oder nur zur Hälfte?:q Muss ich mir die Genehmigung für das Land Brandenburg auch holen?
Wie läuft das in so einem Fall?
 
G

Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
AW: Angeln über die Grenzen....

Wir haben einen Vereins - Bach (3-4m breit), der teilwese je zur Hälfte in NDS und NRW liegt. Den darf ich komplett beangeln (ist allerdings auch komplett gepachtet) Lustig ist nur, das es halt verschiedene Schonzeiten gibt. Wenn auf der einen Seite noch Schonzeit für Hecht ist muss ich nur das Ufer wechseln und schon dürfte ich wieder...

Wie auch immer...in deinem Fall schätze ich wirklich das man nur die Seite wofür die Karte gilt beangeln darf. Gehört ja anscheinend keinen Verein, sondern Land (?). Aber nur Vermutung..
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Angeln über die Grenzen....

Moin moin,

Wenn du herausbekommst wer der Fischereirechtinhaber ist .. einfacher gesagt wem " gehört" das Gewässer .. dann weiß du auch ob du mit der MV Karte dort angeln kannst.

Beispiel: Der Sewekower See ....... mittendrin verläuft dort die Landesgrenze MV u. BRB ....... Das Gewässer wird von den Müritzfischern bewirtschaftet.. Mit deren Erlaubniskartekarte kann man den gesamten See beangeln und das auch mit 3 Ruten obwohl in BRB generell nur 2 erlaubt sind.
 

warenandi

Angelsüchtig
AW: Angeln über die Grenzen....

Ich habe jetzt inzwischen raus bekommen das das Gewässer zum LAV gehört. Somit darf ich das beangeln mit meiner Jahreskarte.
 
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