Angelschein beantragen PROBLEM

SayNoToWar

New Member
Hallo zusammen,

Ich habe am 03.04.2004 in Sachsen meine Fischereiprüfung abgelegt und bestanden. Ich war jedoch zu genannten Zeitpunkt nicht in Sachsen (Plauen Prüfungsort) wohnhaft, sondern in Bayern bzw. Oberfranken ca. 30 Minuten Fahrzeit entfernt. Nun sagt meine örtliche Behörde sie könne mir keinen Fischereischein austellen, da die Fischereiprüfung zwar anerkannt wird aber sie in Bayern hätte abgelegt werden müssen.

Ich war zu dem Zeitpunkt 15 Jahre alt und habe den Prüfungskurs zum Geburtstag von meinem Paten bekommen welcher in Plauen wohnt... , den Kurs haben wir dann eben auch zusammen gemacht.

Nach der Prüfung hatte ich nur einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen, anschließend hatte ich nicht wirklich Zeit wegen Beruf und Schule die Anglerute zu schwingen.
Möchte aber in Zukunft (mittlerweile bin ich 28^^) gerne wieder öfters Angeln.

Nun zu meiner Frage, gibt es für mich eine Möglichkeit an einen Angelschein zu kommen oder muss ich nochamls die Prüfung ablegen?

MfG
 

Raubfisch-Fan

WM-Tippspiel-Top-Tipper
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Eins vorweg: dies ist keine legale Beratung.... Grundsätzlich haben sie recht, den Fischereischein da machen, wo man wohnt (gemeldet ist). Danach hat man dann bei Umzügen idR keine Probleme. Woher wissen die denn, dass du zu der Zeit nicht auch in Plauen angemeldet warst? Sind deren IT-Systeme mittlerweile so gut? Versuch doch mal, dich kurz bei deinem Paten in Plauen anzumelden, lass dir den Fischereischein dort ausstellen. Dann mit wieder nach Bayern ummelden und mit dem Fischereischein dort wieder auf's Amt.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Hallo,

soweit ich weiss, ist es so, dass eine in einem anderen Bundesland abgelegte Prüfung nicht gilt, wenn Du zum Zeitpunkt der Prüfung Deinen Wohnsitz in Bayern hattest. Was ja wohl so war. Diese Vorschrift ist allerdins nicht neu sondern gilt schon seit Jahrzehnten.
Du wirst in Bayern die Prüfung nochmals ablegen müssen.

Petri Heil

Lajos
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Wenn sich da eine bayrische Behörde querstellt, hier wohl das Ordnungsamt, dann hast du ganz schlechte Karten!
Grundsätzlich muss die Prüfung am Wohnort (Meldeadresse), b.z.w im entsprechenden Bundesland, abgelegt werden und nicht in einem anderen Bundesland.
Mein Vorschlag, melde dich für ein paar Tage bei der Verwandtschaft in Sachsen an, hol dir dort den Fischereischein mit maximaler Austellungszeit und geh dann mit diesem Schein angeln!
Alternativ, Kurs und Prüfung in Bayern wiederholen.

Jürgen
 

SayNoToWar

New Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Ja mein damaliger Wohnort ist auf meinem Fischereizugnis eingetragen, die Idee mit dem Ummelden hatte ich auch schon nur bin ich mir etwas Unsicher ob dass dann soo legal wäre sich nur aufgrund eines Angelscheins umzumelden. Klar muss ich ja niemanden den Grund für die Ummeldung mitteilen.

Ja hätte mir damals auch jemand sagen können xD
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Immer diese in einem föderalen Staat von Unkenntnis geprägten Statements, dass Prüfungen aus einem Bundesland nicht gelten würden oder man nur in seinem Bundesland die Prüfung machen dürfe etc..

Dazu gibts sogar veröffentlichten Urteile, so einfach ist dass alles nicht ,wie manche das wieder meinen:
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße verurteilt eine rheinland-pfälzische Verbandsgemeinde zur Erteilung des beantragten Fischereischeines nach im Saarland abgelegter Fischereiprüfung


Bayern ist aber wie B-W da mit ziemlich rigide, das stimmt, dennoch kann man solche Aussagen nicht ALLGEMEIN stehen lassen, wenn es entgegenstehende Urteile von Verwaltungsgerichten bereits gibt.

Ich hoffe, hier kommt mal jemand, der wirklich von den bayerischen Bedingungen und Gesetzen Ahnung hat und erklärt dem TE das richtig.
 
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Mein Vorschlag, melde dich für ein paar Tage bei der Verwandtschaft in Sachsen an, hol dir dort den Fischereischein mit maximaler Austellungszeit...
Wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat, dann gibts den dort auch auf lebenszeit. Noch ein Grund mehr für den Threadersteller sich den dort zu beschaffen :m
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Hier mal der entsprechende Absatz der LFV Bayern:

14.2.1 
Der staatlichen Fischerprüfung sind nach § 2 Abs. 2 Satz 1 AVFiG für die Erteilung des Fischereischeins folgende außerbayerische Fischerprüfungen gleichgestellt:
-


-


-


-


-


-



,
-

-

-
Sachsen (Prüfungsbehörde: Landesanstalt für Landwirtschaft),
-

-

-
Thüringen (Prüfungsbehörden: Landräte und kreisfreie Städte).
Das Bestehen einer dieser Prüfungen vor der jeweils in Klammern angegebenen Prüfungsinstanz und ggf. ab dem genannten Zeitpunkt muss urkundlich nachgewiesen werden. Uneingeschränkt gleichgestellt sind die aufgelisteten Fischerprüfungen für Fischereischeinbewerber, die bei Ablegung der Prüfung ihre Hauptwohnung (Art. 16 Abs. 2 Meldegesetz) nicht in Bayern hatten (§ 2 Abs. 2 Satz 1 AVFiG).

Quelle http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97457-173

Jürgen
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Hallo,

also dann amtlich: AVFiG Bayern § 2 Abs. 1

Petri Heil

Lajos
 

Franz_16

Mitglied
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Es geht darum, dass SayNoToWar eine Fischerprüfung in Sachsen abgelegt hat obwohl sein Wohnsitz in Bayern war, und man ihm in Bayern nun keinen Fischereischein ausstellen will.

Das was er betrieben hat, ist klassischer "Prüfungstourismus" - das mögen wir in Bayern überhaupt nicht, weil dann Geld aus unserem geschickt konstuiertem Angler-Abzocksystem evtl. in von uns nicht kontrollierte Kanäle laufen würde.

Wichtig ist, was in den Gesetzen steht. Dann schauen wir halt mal nach:

In Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR) ist es der Punkt 14 der für uns hier interessant ist, insbesondere 14.2.2
Hier zum Nachlesen:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97457/true

Dort steht: Wer nach dem 1. Januar 2006 zum ersten Mal einen Fischereischein in Bayern beantragen will und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat muss das Bestehen einer bayerischen Fischerprüfung beweisen. Die Gleichstellung von anderen Fischerprüfungen gilt nur, wenn bei Ablegung der Prüfung der Wohnsitz NICHT in Bayern war.

Das bedeutet, so leid es mir tut: Schlechte Karten.

Evtl. lässt sich über einen Bettelbrief direkt an das Ministerium etwas erreichen (Ist auf jeden Fall billiger als diesen ganzen Zirkus nochmal zu machen).

Wäre dein Wohnsitz 2004 in Sachsen gewesen, wäre das alles kein Problem - weil die sächsische Prüfung der bayerischen Prüfung vollkommen gleichgestellt ist. Mangelnde "Sachkunde" kann man dir also schonmal nicht vorwerfen.
 

SayNoToWar

New Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Naja schon mal Danke für die vielen Informationen, was ich nur überhaupt nicht verstehe weshalb man dann zu solch einer Prüfung zugelassen wird.
Um sogenannten "Prüfungstourismus" einzuschränken könnte man doch auch gleich die Absage erteilen.
MIt 15 Jahren war ich wohl auch nicht so interessiert an bayerischen Gesetzen aber gibt Schlimmeres.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

So einfach wie noch vor ein paar Jahren, ist das mit dem Ummelden leider nicht mehr!
Da sich inzwischen die Meldegesetze geändert haben, muss man ein vom Vermieter unterschriebenes Formular vorlegen, um sich ab, bz.w. wieder anzumelden.
Aber auch dies könnte mit einem Gespräch beim Vermieter abgeklärt werden?
Glücklich wer da Eigentum bewohnt!

Was man sich fürn Scheixx einfallen lassen muss, um in Deutschland trotz bestandener Prüfung zu Angeln!

Jürgen
 

Franz_16

Mitglied
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Warum sollten die Sachsen dich nicht zur Prüfung zulassen? Ist doch ihr Geld.

Aber noch ein praktischer Tipp:
Der Landtagsabgeordnete der CSU aus deinem Wahlkreis ist Martin Schöffel zufälligerweise sitzt er auch im Arbeitskreis für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sogar als Stellvertretender Vorsitzender.

Mach bei seinem Wahlkreisbüro einen Termin bei ihm, und leg den Fall dar.
Vielleicht kann der was für dich tun, probieren kostet nix...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

danke Franz, wie immer wenns um bayerische Dinge beim angeln geht:
Hilfsbereit, kompetent, zielführend und zuverlässig!
#6#6#6
#r#r
 

SayNoToWar

New Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Danke für den Tipp, wäre super wenn da was klappen würde.
habe gerade erst den Bootsführerschein hinter mir und eigentlich nicht schon wieder Lust für eine Prüfung zu lernen.
Verscuh ist es wert.
 

KaroFisch

Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Das scheint wirklich ein bayrisches Problem zu sein. Ich habe meine Prüfung in Wismar (MV) gemacht und in Hamburg anstandslos meinen Schein bekommen.
 

Sunwalk

Absolut Ahnungsloser Anfänger
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Meine Erfahrung:

Wohnsitz in RLP, Lehrgang und Prüfung im Saarland gemacht. Mit Prüfungszeugnis nach RLP zum Amt = keinen Schein bekommen, Hinweis dass ich im Saarland überall einen bekomme = in die nächstgelegene Verbandsgemeinde im Saarland gefahren (piepegal welche) und mit Prüfungszeugnis Angelschein bekommen (unabhängig davon wo man gemeldet ist). Ich kann diesen Angelschein nun jederzeit , oder eben erst nach Ablauf der 5 Jahre in RLP umschreiben lassen.

Kurzfassung: Zeugnis aus einem Bundesland = Angelschein holen im gleichen Bundesland. Umschreiben danach kein Problem.

Update: Das Ganze hat sich Ende 2016 ereignet. Du solltest also ohne Probleme in Sachsen deinen Schein bekommen, der dann auch in Bayern gilt. Sie werden dir nur in Bayern mit deinem damaligen Zeugnis oder deinem Jugendschein keinen ausstellen. Das ist alles. Im Worst Case müsstest du alle 5 Jahre wieder nach Sachsen um ihn zu verlängern.
 
Zuletzt bearbeitet:

ronram

...
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Da musste ich doch jetzt spontan daran denken, wie einfach es ist den niederländischen Vispas zu erwerben. :D

... Und welche Hürden man hierzulande überwinden muss.

Eigentlich wäre das zum Lachen, wenn es nicht so unglaublich traurig wäre.
 

Kami One

Im Schilf...
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Kurzfassung: Zeugnis aus einem Bundesland = Angelschein holen im gleichen Bundesland. Umschreiben danach kein Problem.

Und auch das stimmt, wie Thomas schon schrieb, auch nicht so ohne weiteres. Es gibt da zig verschiedene Varianten was geht und was nicht.

In Berlin werden zB auf dem Fischereiamt Prüfungen aller Bundesländer anerkannt um einen Fischereischein zu bekommen.

Da muss man sich für jede Konstellation im einzelnen schlau machen. Da nützt die Info aus anderen Bundesländern nichts wenn es um Bayern und Sachsen geht. ;)
 

oldhesse

Member
AW: Angelschein beantragen PROBLEM

Was Sunwalk geschrieben hat, trifft auch auf die Konstellation Hessen/Saarland zu. Generell finde ich es super, dass endlich ein Bundesland dazu übergangen ist, etwas Fortschritt zuzulassen. Sowohl das Angebot den Schein Online zu erwerben als auch die Tatsache, dass man über die Grenzen hinaus denkt. Ich empfinde nicht nur die Gesetze als stark rückständig sondern auch der Umgang mit dem Erwerb des Scheins, aber das hat ja hier nichts zu suchen...

Für Hessen gilt.
Hessen schreibt jeden Angelschein um, der aus einer ordentlich absolvierten Prüfung resultiert. Ich meine mich zu erinnern, dass es Bundesländer gibt wo es zwei Fischereischeine gibt (Friedfisch ohne Prüfung, Raubfisch mit Prüfung). Hier gilt dann nur der Raubfisch-Schein als anerkannt.

Ablauf wie folgt. Person ist in Hessen wohnhaft:
1. Kurs und Prüfung bei einem Onlineanbieter für das Land Saarland. Absolvieren des Onlinekurses...
2. Vermittlung von und durch die Onlineplattform an eine in einem Vereinsheim stattfindende Prüfung im Saarland
3. Teilnahme an einem 2-4 stündigen Praktikum bei einem Verein im Saarland, meist am selben Tag der Prüfung
4. Mit bestandener Prüfung und Zertifikat (Ausgestellt nach Prüfung im Vereinsheim im Saarland) -> Gang zum Amt in Saarland und Ausstellung des Fischereischeins
5. Wer will -> Umschreiben in Hessen sofort oder nach den 5 Jahren
 
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