Angelschein ummelden ?

EE50677

New Member
Hi zusammen,
habe im Herbst 2015 den Schein in Baden-Württemberg gemacht und nach bestandener Prüfung den Schein auf Lebzeit ausstellen lassen sowie Fischreiabgabe für 5 Jahre bis Ende 2020 gezahlt.
Nun bin ich im Dezember 2015 nach NRW umgezogen und weiss nich tob ich etwas unternehmen muss, damit der Schein nicht ungültig wird.
Muss ich den Schein "ummelden" und/oder in NRW neu ausstellen lassen oder ist er weiterhin so lang gültig wie die Abgabe bezahlt ist ? Muss ich irgend etwas unternehmen ?
Danke Euch für eine Info.
 
AW: Angelschein ummelden ?

Die gültigen Verordungen findest du in den Landesfischereigesetzen von NRW (google hilft da weiter).
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Angelschein ummelden ?

Ich bin in der Vergangenheit häufig umgezogen und habe dabei fröhlich die Bundesländer gewechselt. Dabei habe ich immer den vorhandenen Fischereischein "abgeangelt", bevor ich diesen umschreiben ließ.
Es hat nie jemand daran Anstoß genommen, sowohl beim Erwerb von Gastkarten, als auch bei einer Vereinsmitgliedschaft.
Daher würde ich erst umschreiben, wenn es Probleme gibt und einfach angeln gehen bis du deine bezahlten Jahre abgefischt hast, schon aus Prinzip weil du deine Kohle sonst nicht wieder siehst!

Jürgen
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Angelschein ummelden ?

[FONT=&quot]Hier muss man die Verwaltungsvorschriften heranziehen:

[/FONT]
Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 1.6.2016

Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesfischereigesetzes RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - III B 6 - 2463 - 5014 - v. 22.6.1995

danach heißt es zu §23 Abs. 6:

[FONT=&quot]23.6
Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt - unter den genannten Voraussetzungen - lediglich bis zum Ablauf der Gültigkeit fort. Hat der Inhaber des Fischereischeins eines anderen Bundeslandes seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, so ist nach erstmaligem Ablauf der Gültigkeit des Fischereischeins - bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - ein nordrhein-westfälischer Fischereischein auszustellen.

[FONT=&quot]Da Du einen Schein auf Lebenszeit hast, die Fischereiabgabe aber nur bis 2020 bezahkt hast wirst Du a[FONT=&quot]b 2021 den Schein umschreiben lassen müssen.[/FONT][/FONT]
[/FONT]
 

vonda1909

Well-Known Member
AW: Angelschein ummelden ?

Nun haben nicht alle die Prüfung des VDSF nach deren Bestimmungen gemacht und so ist man berechtigt im der gesamten BRD sich einen Jahresfischreischein zu kaufen(5Jahre)und den kauft man bei seiner Gemeinde oder Stadt da wird nix umgeschrieben
 

RudivomSee

Member
AW: Angelschein ummelden ?

Hast du nicht den BUNDESfischereischein?

Was bitte ist ein Bundesfischereischein?
Fischerei ist Ländersache ergo gibt es nur einen Landesfieschereischein.

Jetzt zum Thema:
Ziehst du in ein anderes Bundesland so ist dort die Fischereiabgabe für die jeweiligen Gewässer von Nöten. Ein Fischereischein, ausgestellt in BW Mit Eintrag Wohnhaft in NRW geht irgendwie nicht.
Sobald die Fischereiabgabe fällig wird muss der Fischereischein für NRW her.
 

el.Lucio

Kreuzkümmel
AW: Angelschein ummelden ?

Als ich damals von rlp nach NRW gezogen bin hab ich einfach den Schein nach Ablauf der 5 Jahre beim Rathaus vorgelegt, der wurde dann um weitere 5jahre verlängert und die gute Frau hat einfach die alte Adresse durchgestrichen und die neue eingetragen. Stadtstempel drauf, fertisch.
 

ErmanDub

New Member
AW: Angelschein ummelden ?

Hi,

bei mir das Gleiche Prozedere wie bei dir. In Baden-Württemberg meinen Angelschein gemacht und auf "Lebenslang" also 10 Jahre verlängert. Einige Zeit später bin ich nach NRW gezogen. Die Dame vom Rathaus hat mir mitgeteilt, dass hier mit dem Angelschein weitergeangelt werden kann, bis die Lizenz verlängert werden muss. Anschließend wird dir ein neuer Fischerschein aus NRW ausgestellt, der allerdings nur auf max. 5 Jahre pro Amtsgang verlängert werden kann.

Tipp: Auf dem Fischerschein aus Baden-Württemberg stehen andere Schonmaße und Mindestlängen drauf als auf dem NRW-Angelschein. Hier solltest du ganz besonders aufpassen - nicht das du einen Zander z. B. in der Schonzeit mitnimmst...

Grüße
Micha
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Angelschein ummelden ?

Hallo ErmanDub,

ich habe auch einen "Lebenslänglichen Fischereischein" in Bayern.
Ist in Baden-Württemberg lebenslang nur 10 Jahre ? ;+
Ich dachte immer lebenslang ist lebenslang. Wenn ich mir in Bayern einen lebenslangen Fischereischein besorge, dann gilt der, bis ich den Löffel abgebe und ich muss nie mehr wegen des Fischereischeins auf ein Amt, egal ob ich 14 oder 70 Jahre alt bin.

Petri Heil

Lajos
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: Angelschein ummelden ?

Ich kapiere das hier bei uns in BW auch nicht so richtig - der "Blaue" ist hier auf Lebenszeit, wird aber erst durch das Bezahlen der Fischereiabgabe (max. für zehn Jahre möglich) gültig.

Also scheint das "lebenslang" nur für den Wisch bzw. das Papier mit Foto an sich zu gelten.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelschein ummelden ?

B-W ist einfach:
Der Fischereischein als solcher gilt grundsätzlich lebenslang.

Gültig wird er aber jeweils nur in Verbindung mit der bezahlten Fischereiabgabe, die im Gegensatz zu Bayern (da kann man den Gesamtbetrag an Fischereiabgabe "lebenslang" bezahlen (je älter Du bist, desto weniger kost das)) ist die Bezahlung der Abgabe in B-W max. 10 Jahre möglich.
Dann musste wieder zum Rathaus dackeln und erneut bezahlen, damit der geltende Schein mit dem Zahlen des erneuten Obulus wieder gültig wird.

In B-W doppelt ärgerlich, da davon auch der in B-W besonders unfähige Landesfischereiverband aus der Kohle fett gefüttert wird..
 

dreampike

Well-Known Member
AW: Angelschein ummelden ?

Hi,

auf dem bayerischen Fischereischein steht zwar auf der Vorderseite "Fischereischein auf Lebenszeit", die tatsächliche Gültigkeitsdauer ist aber auf der Rückseite ersichtlich. Hast Du die Gebühr "Einmalzahlung (Lebenszeit)" bezahlt, dann brauchst Du ihn nie wieder verlängern lassen, auch nicht in einem anderen Bundesland. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Fischereiabgabe nur für 5 Jahre zu bezahlen. Dann steht in der zweiten Spalte "bezahlt bis" drin, wie lange er gültig ist. In diesem Fall wäre nach fünf Jahren eine Verlängerung notwendig. Wenn Du dann in einem anderen Bundesland wohnst, wird Dir dort ein neuer Landesfischereischein nach den vor Ort gültigen Bestimmungen ausgestellt.
Als Fischereiaufseher hatte ich schon einige Male den Fall, dass die Leute die relativ hohe Einmalzahlung scheuen (kostet z.B. für 14- bis 22-jährige immerhin 300€ Fischereiabgabe plus 35€ Bearbeitungsgebühr ) und sich den Schein erst mal für 5 Jahre ausstellen lassen (kostet dann "nur" 40 € + 35€). Dann aber mit der Zeit werden sie "vergesslich" bzw. lassen sich von der Überschrift "Lebenszeit" blenden. Wenn ich Betroffene auf eine bald ablaufende Gültigkeit anspreche, reagieren sie meist recht unentspannt. Noch unentspannter wird es, wenn der Schein schon einige Zeit abgelaufen ist, dann wäre nämlich eine Anzeige wegen Fischens ohne gültigen Fischereischein fällig.
Wolfgang aus Ismaning
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Angelschein ummelden ?

Hi,

Noch unentspannter wird es, wenn der Schein schon einige Zeit abgelaufen ist, dann wäre nämlich eine Anzeige wegen Fischens ohne gültigen Fischereischein fällig.

Hallo,

das passierte meinem Neffen. Den kontrollierte die Polizei und der Fischereischein war abgelaufen. Das kostete 60 Euro Verwarnungsgeld.

Petri Heil

Lajos
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelschein ummelden ?

Fischereiabgabe abschaffen, da fressen sich überwiegend eh nur Verbandler dran satt.
Siehe Sachsen und Niedersachsen - da gibts keine Fischereiabgabe, angeln kann man trotzdem..

Dann gilt ein lebenslanger Schein auch einfach wirklich lebenslang und man braucht sich nicht so viel Gedönse machen.

Würden sich die Länder trotz Föderalismusreform einfach drauf einigen, dass Fischereischeine anderer Länder nicht nur in Urlaub oder bei vorübergehendem Aufenthalt in einem andern Land gültig wären, sondern grundsätzlich die Scheine jedes Landes immer gelten, würde man sich auch viel Amtsschimmel füttern ersparen...

Da dies ein Wunschtraum bleibt, wird aber auch in Zukunft nix anderes übrig bleiben, als das bei Umzug bei der jeweiligen Gemeinde abzuklären (da die dortigen Beamten/Angestellten entscheiden im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse und Vorgaben zum Thema).

So kannste auf einer Gemeinde problemlos umgeschrieben bekommen, während die näxte kommt und Prüfungszeugnisse oder sonst noch was sehen will.

Bürokrateutonien halt und Abzocke an Abgabe und Gebühren...
 
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