Angler und sein Helfer !

Fanne

Angry Birds Suchti
Hallo leute

habe vor morgen mit nen Kumpel ans Wasser zufahren der keinerlei Angelpapiere hat ,

In Sachsen Anhalt und vllt auch in andere Bundesländer darf ich ja einen Helfer mitnehmen , dieser darf in Unmittelbarer nähe von mir , mit einer meiner Ruten angeln.


Nun zur hauptsächlichen frage ,

Wir wollten eigentlich beide nur Stipfischen , ist dieses dann auch erlaubt das jeder eine Stiprute in der Hand hält ?

Ich meine ich DARF ja mit 2 beringten und mit Rolle und mit einer unberingten in Sachsen Anhalt alleine fischen .Nur darf sich die Rutenzahl keinesfalls erhöhen wenn ich den Helfer einer von meinen Rute gebe .


Wie sieht das nun aber aus mit den Stippen ....

Darf ich mit Stippe und er auch mit Stippe(ohne schein) Angeln?

grüsse
 

Wurmbader70

Schneider-Meister
AW: Angler und sein Helfer !

Zum Helfer : der darf relativ wenig, ist ne ziemlich dehnbare Auslegungssache.... auf alle Fälle darf der Helfer im Grunde keinen Kontakt zum Fisch haben, also kein Töten, kein Abhaken, etc. ... also eher Handlanger als aktiver Angler

LAV Sachsen-Anhalt schreibt :
Eine Unterstützung des Anglers durch eine nicht fischereibefugte Person ist möglich für:
1. den Transport und die Beaufsichtigung aller Fischereigeräte des Anglers
2. das Auswerfen und Halten einer Angelrute, mit Ausnahme von Spinn- und
Flugangel
3. den Einsatz des Unterfangkeschers beim Anlanden und
4. weitere Hilfstätigkeiten ohne Kontakt zum lebenden Fisch

wenn ich das richtig sehe, existiert schon ein Thema dazu hier im Forum, auch von Dir......
 
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