Naturliebhaber
Well-Known Member
Hallo zusammen,
ein Bekannter hat mich auf folgendes Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 10.5.2016 aufmerksam gemacht:
http://www.gesetze-bayern.de/Conten...N-47365?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
Zitat:
"Angesichts des ein Scherzempfinden und die Leidensfähigkeit von Fischen überwieged bejahenden Meinungsbildes sowie unter Berücksichtigung der Tierschutzes ist ein Bedürfnis zum Fischen zur Erholung nicht anerkennswert, wenn gleichzeitig die Jagdausübung aus ethischen Gründen abgelehnt wird."
|bigeyes Das ist aus meiner Sicht mal eine ganz eigenwillige Interpretation.
ein Bekannter hat mich auf folgendes Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 10.5.2016 aufmerksam gemacht:
http://www.gesetze-bayern.de/Conten...N-47365?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
Zitat:
"Angesichts des ein Scherzempfinden und die Leidensfähigkeit von Fischen überwieged bejahenden Meinungsbildes sowie unter Berücksichtigung der Tierschutzes ist ein Bedürfnis zum Fischen zur Erholung nicht anerkennswert, wenn gleichzeitig die Jagdausübung aus ethischen Gründen abgelehnt wird."
|bigeyes Das ist aus meiner Sicht mal eine ganz eigenwillige Interpretation.