AW: Anhänger zum Angeln!
gehen sollte es.
hier der gesetztesauszug:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html --> 1) 3.
oder unter (9) wirds nochmal beschrieben. Sollte daher kein Problem sein.
hier is noch nen kleiner Bericht / Diskussion. evt kann man dir auch da weiterhelfen:
http://www.germanscooterforum.de/topic/188096-vespa-anh%C3%A4nger/
Änderung die erste:
Ansonsten gilt wie bei allen Umbauten: "einfach mal den TÜVler fragen" und wichtig dabei ist das du die abnahme auch bei dem machen lässt. Die Argumente "aber der hat doch gesagt", "ich hab da im Internet gelesen" führen im Allgemeinen zu einer massiven Verstimmung.
Am besten hin und Fragen wie er es denn eintragen würde bzw was er denn gerne alles sehen würde. Und nicht gleich beim ersten TÜVler aufgeben, ich hab als ich mein Motorradumbau machen wollte 5 Tüvler abgeklappert bis einer gesagt hat "zeig mal her" die anderen 4 A****geigen waren schlicht zu faul mehr wie ne HU zu machen.
Änderung die 2te:
Kann allerdings auch viel Arbeit für die bedeuten. Gutachten besorgen, evt andere FZ scheine bzw Prüfunterlagen usw usw.
Über manche Sachen lässt sich evt Diskutieren, bei anderen wiederum ist einfach die gesetzeslage dementsprechend (beleuchtung z.b.)