Thomas9904
Well-Known Member
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Update 20.05. 2017
Wir stellen die Antworten der Parteien so ein und zur Diskussion, wie sie bei uns eingehen.
Die abschliessende Kommentierung und Bewertung erfolgt nach Eingang aller Antworten in einer Zusammenfassung.
Vorabveröffentlichung Mag Juni
1.: Sieht es Ihre Bundespartei auch so, dass nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §1, (1), 3.) das Angeln eine der prädestinierten, schonendsten und zu fördernden Nutzungsformen der Natur zur Erholung ist?
Das Angeln ist ohne Zweifel eine beliebte und naturnahe Form der Freizeitgestaltung in der Bundesrepublik, bei der der Erholungswert von Natur und Landschaft eine große Rolle spielt. Deshalb kann man behaupten, dass es einer der vielen Zwecke des Bundesnaturschutzgesetzes ist, Aktivitäten wie das Angeln zu ermöglichen. Anders herum ist der Natur- und Artenschutz an den vielen Gewässern in der Bundesrepublik ganz wesentlich von den jeweiligen Fischereirechtsinhabern abhängig, die sich um Ufer- und Gewässerpflege sowie die Hege kümmern und auf ihr Gebiet achtgeben – und zwar ohne das der Allgemeinheit in Rechnung zu stellen.
1.1.: Wenn ja, was unternimmt Ihre Bundespartei konkret, um das Angeln zu fördern, zu stärken und vor sinnlosen Strafanzeigenkampagnen zu schützen, in den Bereichen, in denen auch Bundesgesetze maßgebend sind (Naturschutz, Tierschutz etc.)?
Sowohl die Auslegung des §17 Tierschutzgesetz durch verschiedene Länder im Sinne eines Entnahmegebots, als auch organisierte Anzeigen gegen Anglerinnen und Angler, weil sie zum Beispiel an Hegemaßnahmen teilnehmen oder ihre Fänge für Ranglisten melden, lehnen wir ab. Viele unserer Mitglieder angeln und wir stehen auf allen politischen Ebenen in gutem Kontakt zu Vereinen, Verbänden und Interessenvertretern von Anglerinnen und Anglern.
Konkret haben wir die Bundesregierung kritisch nach Gründen für Angelverbote in Schutzgebietsverordnungen der AWZ befragt und dabei festgestellt, dass sich im Umweltministerium niemand mit dem wahren Einfluss des Angelns in den Gebieten beschäftigt hat. Wir haben nach aktuellen Maßnahmen zur Regulierung der Kormoranpopulation gefragt und halten das Thema weiter auf der Tagesordnung.
Als Partei DIE LINKE sind wir uns zudem nicht nur über die positive gesellschaftliche Funktion des Hobbys des „kleinen Mannes“ – und erfreulicherweise auch von immer mehr Frauen – bewusst, sondern auch über die wirtschaftliche Bedeutung des Angelns vor allem als Motor des Tourismus in strukturschwachen Regionen.
2.: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so, dass schon Angeln an sich ein vernünftiger Grund im Sinne des TSG wäre?
Selbstverständlich gibt es etliche gute Gründe für das Angeln – alle oben genannten gehören dazu – und zum Angeln gehört selbstverständlich auch das Töten von Fischen. Im Übrigen ist das Angeln die schonendste Form, Fische zu fangen. Gute Angler behandeln Fische so schonend wie möglich, ob sie sie zurücksetzen oder abschlagen wollen.
2.1: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch als pervertierten, sowie menschen- wie bürgerfeindlichen Tierschutz" und damit letztlich auch ein Fischvernichtungsprogramm, wenn man wegen einigen wenigen unter den fast 5 Millionen deutscher Angler, welche nie einen Fisch mitnehmen wollen - aber dafür ständig im Fokus der Presse stehen - alle anderen Angler dazu zwingt, JEDEN gefangenen, ungeschonten Fisch abzuschlagen?
Und das ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit und unabhängig der individuellen Verwertungsmöglichkeit (in Bayern extra ausgeführt, dass Verwertung NICHT notwendig wäre. Hauptsache der Fisch wurde wg. falsch interpretiertem Tierschutz getötet, siehe Interview Manfred Braun, ehemaliger für Fischereirecht zuständigen Referatsleiter des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG
Wie oben schon gesagt, halten wir Rücksetzverbote für nicht zielführend. Die Praxis, zum Beispiel ältere Laichfische wieder zurückzusetzen, wird von vielen vernünftigen Anglerinnen und Anglern auf der ganzen Welt praktiziert. So werden Bestände geschont, auch mit dem Modell der Entnahmefenster. Die Sterblichkeit sorgsam zurückgesetzter Fische ist sehr gering, es spricht also wenig gegen diese Praxis, unserer Auffassung nach auch nicht das Tierschutzgesetz.
3.: Würde ihre Bundespartei auch Anglern und Angelvereinen gegen PETA so beispringen, wie es die Minister Caffier und Backhaus in Mecklenburg Vorpommern getan haben?
Wir sind gegen die Illegalisierung des Angelns und Diffamierungskampagnen. Es gibt Leute, die auf die Nutzung von Tieren verzichten. Das soll jeder halten, wie er es will. Aber solange es Gruppen gibt, die gegen die Nutzung von Tieren durch den Menschen sind, sie den Menschen sogar gleichstellen und dies nicht nur auf die eigene Lebensweise beziehen, sondern auch den Rest der Menschheit von ihren Idealen überzeugen wollen, wird es Versuche geben, das Angeln zu dämonisieren und zu kriminalisieren. Vor allem weil Organisationen wie PETA auf Spendeneinnahmen angewiesen sind und deshalb regelmäßig in die Schlagzeilen müssen.
4.: Welche Möglichkeiten sieht oder bietet ihre Bundespartei an, das Tierschutzgesetz so umzugestalten, dass nicht mehr massenhafte nachgewiesen ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen Angler und Vereine möglich sind, welche auch zu fast 100 % erfolglos sind, nur Kosten verursachen und Justizbehörden von wirklich wichtiger Arbeit abhalten?
Wer vernünftig angelt, verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Punkt. Von unserer Seite muss man da gar nicht diskutieren. Selbst eine Änderung des Tierschutzgesetzes würde aus den in Frage 3 genannten Gründen wenig bringen, denn man kann niemandem verbieten, Anzeigen zu erstatten. Für die Fischereigesetzgebung sind die Länder zuständig, wo wir uns für vernünftige Regelungen im Sinne der Anglerschaft einsetzen.
Thomas Finkbeiner
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Update 20.05. 2017
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Vorabveröffentlichung Mag Juni
Wahlprüfstein Anglerboard 2017
Antwort DIE LINKE
Antwort DIE LINKE
1.: Sieht es Ihre Bundespartei auch so, dass nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §1, (1), 3.) das Angeln eine der prädestinierten, schonendsten und zu fördernden Nutzungsformen der Natur zur Erholung ist?
Das Angeln ist ohne Zweifel eine beliebte und naturnahe Form der Freizeitgestaltung in der Bundesrepublik, bei der der Erholungswert von Natur und Landschaft eine große Rolle spielt. Deshalb kann man behaupten, dass es einer der vielen Zwecke des Bundesnaturschutzgesetzes ist, Aktivitäten wie das Angeln zu ermöglichen. Anders herum ist der Natur- und Artenschutz an den vielen Gewässern in der Bundesrepublik ganz wesentlich von den jeweiligen Fischereirechtsinhabern abhängig, die sich um Ufer- und Gewässerpflege sowie die Hege kümmern und auf ihr Gebiet achtgeben – und zwar ohne das der Allgemeinheit in Rechnung zu stellen.
1.1.: Wenn ja, was unternimmt Ihre Bundespartei konkret, um das Angeln zu fördern, zu stärken und vor sinnlosen Strafanzeigenkampagnen zu schützen, in den Bereichen, in denen auch Bundesgesetze maßgebend sind (Naturschutz, Tierschutz etc.)?
Sowohl die Auslegung des §17 Tierschutzgesetz durch verschiedene Länder im Sinne eines Entnahmegebots, als auch organisierte Anzeigen gegen Anglerinnen und Angler, weil sie zum Beispiel an Hegemaßnahmen teilnehmen oder ihre Fänge für Ranglisten melden, lehnen wir ab. Viele unserer Mitglieder angeln und wir stehen auf allen politischen Ebenen in gutem Kontakt zu Vereinen, Verbänden und Interessenvertretern von Anglerinnen und Anglern.
Konkret haben wir die Bundesregierung kritisch nach Gründen für Angelverbote in Schutzgebietsverordnungen der AWZ befragt und dabei festgestellt, dass sich im Umweltministerium niemand mit dem wahren Einfluss des Angelns in den Gebieten beschäftigt hat. Wir haben nach aktuellen Maßnahmen zur Regulierung der Kormoranpopulation gefragt und halten das Thema weiter auf der Tagesordnung.
Als Partei DIE LINKE sind wir uns zudem nicht nur über die positive gesellschaftliche Funktion des Hobbys des „kleinen Mannes“ – und erfreulicherweise auch von immer mehr Frauen – bewusst, sondern auch über die wirtschaftliche Bedeutung des Angelns vor allem als Motor des Tourismus in strukturschwachen Regionen.
2.: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so, dass schon Angeln an sich ein vernünftiger Grund im Sinne des TSG wäre?
Selbstverständlich gibt es etliche gute Gründe für das Angeln – alle oben genannten gehören dazu – und zum Angeln gehört selbstverständlich auch das Töten von Fischen. Im Übrigen ist das Angeln die schonendste Form, Fische zu fangen. Gute Angler behandeln Fische so schonend wie möglich, ob sie sie zurücksetzen oder abschlagen wollen.
2.1: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch als pervertierten, sowie menschen- wie bürgerfeindlichen Tierschutz" und damit letztlich auch ein Fischvernichtungsprogramm, wenn man wegen einigen wenigen unter den fast 5 Millionen deutscher Angler, welche nie einen Fisch mitnehmen wollen - aber dafür ständig im Fokus der Presse stehen - alle anderen Angler dazu zwingt, JEDEN gefangenen, ungeschonten Fisch abzuschlagen?
Und das ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit und unabhängig der individuellen Verwertungsmöglichkeit (in Bayern extra ausgeführt, dass Verwertung NICHT notwendig wäre. Hauptsache der Fisch wurde wg. falsch interpretiertem Tierschutz getötet, siehe Interview Manfred Braun, ehemaliger für Fischereirecht zuständigen Referatsleiter des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG
Wie oben schon gesagt, halten wir Rücksetzverbote für nicht zielführend. Die Praxis, zum Beispiel ältere Laichfische wieder zurückzusetzen, wird von vielen vernünftigen Anglerinnen und Anglern auf der ganzen Welt praktiziert. So werden Bestände geschont, auch mit dem Modell der Entnahmefenster. Die Sterblichkeit sorgsam zurückgesetzter Fische ist sehr gering, es spricht also wenig gegen diese Praxis, unserer Auffassung nach auch nicht das Tierschutzgesetz.
3.: Würde ihre Bundespartei auch Anglern und Angelvereinen gegen PETA so beispringen, wie es die Minister Caffier und Backhaus in Mecklenburg Vorpommern getan haben?
Wir sind gegen die Illegalisierung des Angelns und Diffamierungskampagnen. Es gibt Leute, die auf die Nutzung von Tieren verzichten. Das soll jeder halten, wie er es will. Aber solange es Gruppen gibt, die gegen die Nutzung von Tieren durch den Menschen sind, sie den Menschen sogar gleichstellen und dies nicht nur auf die eigene Lebensweise beziehen, sondern auch den Rest der Menschheit von ihren Idealen überzeugen wollen, wird es Versuche geben, das Angeln zu dämonisieren und zu kriminalisieren. Vor allem weil Organisationen wie PETA auf Spendeneinnahmen angewiesen sind und deshalb regelmäßig in die Schlagzeilen müssen.
4.: Welche Möglichkeiten sieht oder bietet ihre Bundespartei an, das Tierschutzgesetz so umzugestalten, dass nicht mehr massenhafte nachgewiesen ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen Angler und Vereine möglich sind, welche auch zu fast 100 % erfolglos sind, nur Kosten verursachen und Justizbehörden von wirklich wichtiger Arbeit abhalten?
Wer vernünftig angelt, verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Punkt. Von unserer Seite muss man da gar nicht diskutieren. Selbst eine Änderung des Tierschutzgesetzes würde aus den in Frage 3 genannten Gründen wenig bringen, denn man kann niemandem verbieten, Anzeigen zu erstatten. Für die Fischereigesetzgebung sind die Länder zuständig, wo wir uns für vernünftige Regelungen im Sinne der Anglerschaft einsetzen.
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